Tz. 44
Gemäß IFRS 11.24 hat ein Partnerunternehmen seinen Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen grundsätzlich als Beteiligung anzusetzen und diese nach der equity-Methode in Übereinstimmung mit IAS 28 zu bilanzieren.
Eine Ausnahme vom verpflichtenden Rückgriff auf die equity-Methode besteht für Risikokapitalgesellschaften, Investmentfonds und ähnliche Unternehmen, die i. V. m. IAS 28.18 von ihrem Wahlrecht der GuV-wirksamen Bilanzierung des Anteils am Gemeinschaftsunternehmen zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 39 bzw. IFRS 9 Gebrauch machen.
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