Fachbeiträge & Kommentare zu Hypothek

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Hypothek als Sicherungsmittel / 8 Erlöschen der Hypothek

Die Hypothek kann auf verschiedene Weise erlöschen: Aufhebung oder Verzicht Sie kann zum einen durch Rechtsgeschäft aufgehoben werden.[1] Erforderlich hierfür sind die Aufhebungserklärung des Berechtigten, die Zustimmung des Eigentümers und die Löschung im Grundbuch. Hiervon zu unterscheiden ist der Verzicht des Gläubigers auf die Hypothek gem. § 1168 BGB. Eine Zustimmung des E...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschuld und Hypothek

Zusammenfassung Überblick Wer Immobilien besitzt oder erwerben will, hat in der Regel auch mit Grundschuld und Hypothek zu tun. Denn diese "klassischen" Grundpfandrechte sind die Mittel zur Kreditsicherung schlechthin. Das Grundpfandrecht lastet, wie schon der Name sagt, nur auf dem Grundbesitz. Der Eigentümer haftet aus der Grundschuld und Hypothek nicht persönlich. Er brauc...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel

Zusammenfassung Überblick Die Hypothek steht im Gegensatz zur Grundschuld und ist durch die enge Verbindung der Geldforderung des Gläubigers mit dem Grundstück gekennzeichnet. Zu unterscheiden ist hierbei die Verkehrshypothek von der Sicherungshypothek. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek ist in den §§ 1113 ff. BGB geregelt. 1 Arten Zwei Formen Das Gesetz kennt ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 2 Bestellung

Voraussetzungen für das Entstehen der Hypothek sind: Wann entsteht eine Hypothek? Einigung der Vertragsparteien, dass ein bestimmtes Grundstück für eine bestimmte Geldforderung (auch gegen einen Dritten) haften soll; Eintragung im Grundbuch; Übergabe des Hypothekenbriefs (falls nicht Buchhypothek vereinbart); Bestehen der zu sichernden Forderung (Grundsatz der Akzessorietät); Bere...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 2 Zwei Arten

Im Gesetz taucht der Oberbegriff "Grundpfandrechte" nicht auf. Dort sind nur deren beide Formen geregelt: die Hypothek [1] und die Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB mit der Sonderform der Rentenschuld). Die Nr. 1 In der Praxis wird häufig noch von Hypothek gesprochen, wenn Grundschuld gemeint ist. Das liegt daran, dass früher die Hypothek wesentlich gebräuchlicher war. Entsprechend ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 5.1 Abtretung

Forderung und Hypothek untrennbar Wegen ihrer Abhängigkeit voneinander kann die Forderung nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung übertragen werden.[1] Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass sich der Schuldner plötzlich 2 Gläubigern gegenübersieht, von denen einer Ansprüche aus der Forderung und der andere solche aus der Hypothek geltend m...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 6 Rechtsfolgen der Tilgung

Übergang der Hypothek auf den Zahlenden Bei Erhalt der Zahlung verliert der Hypothekar sowohl die Forderung als auch die Hypothek. Damit wird gewährleistet, dass der Hypothekengläubiger, der meist auch Forderungsinhaber ist, den geschuldeten Geldbetrag nur einmal erhält. Die Hypothek geht dann kraft Gesetzes grundsätzlich auf denjenigen über, der den Hypothekengläubiger befri...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / Zusammenfassung

Überblick Die Hypothek steht im Gegensatz zur Grundschuld und ist durch die enge Verbindung der Geldforderung des Gläubigers mit dem Grundstück gekennzeichnet. Zu unterscheiden ist hierbei die Verkehrshypothek von der Sicherungshypothek. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek ist in den §§ 1113 ff. BGB geregelt.mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 7 Löschungsanspruch des nachrangigen Gläubigers

Schutzfunktion Verwandelt sich die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld, läuft der nachrangige Grundpfandgläubiger Gefahr, dass der Eigentümer die vorrangige Hypothek zur Sicherung anderweitiger Forderungen einsetzt und der neue Gläubiger vorrangig befriedigt würde. Deshalb gewährt § 1179a BGB dem nachrangigen Gläubiger gegen den Eigentümer, der die vorrangige Hypothek nach...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / Zusammenfassung

Überblick Wer Immobilien besitzt oder erwerben will, hat in der Regel auch mit Grundschuld und Hypothek zu tun. Denn diese "klassischen" Grundpfandrechte sind die Mittel zur Kreditsicherung schlechthin. Das Grundpfandrecht lastet, wie schon der Name sagt, nur auf dem Grundbesitz. Der Eigentümer haftet aus der Grundschuld und Hypothek nicht persönlich. Er braucht lediglich di...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 5.2 Gutgläubiger Erwerb

Erwerb vom Nichtberechtigten Nicht nur bei der Begründung, sondern auch bei der Übertragung einer Verkehrshypothek kann ein Erwerb vom Nichtberechtigten erfolgen. Damit soll die Verkehrsfähigkeit erhöht werden. 1. Fall: Gläubiger steht im Grundbuch Möglich ist zum einen der Erwerb einer Hypothek vom nichtberechtigten Hypothekengläubiger, der durch eine Grundbucheintragung nach ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 1 Arten

Zwei Formen Das Gesetz kennt 2 Hauptformen der Hypothek, nämlich die sog. Verkehrshypothek und die Sicherungshypothek, die sich voneinander durch den Grad ihrer Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Forderung unterscheiden. Warum "Verkehrshypothek"? Die Bezeichnung "Verkehrshypothek" (das Gesetz spricht von gewöhnlicher Hypothek, § 1168 BGB) hat sich herausgebildet, weil bei...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 9.2 "Unbekanntheit"

Nachweis schwierig Häufig ist zweifelhaft, wann der Gläubiger "unbekannt"ist. Hierzu liegt bezüglich der Buchgrundpfandrechte umfangreiche Rechtsprechung bezüglich verschiedener Konstellationen vor. Schwieriger wird es jedoch beim Briefpfandrecht: Hier kommt es nicht (allein) auf den Nachweis der Erbfolge nach dem eingetragenen Gläubiger an, weil eine solche Hypothek nach §§ ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 3.2 Zinsbeginn

Bestimmbarkeit Bei einer Hypothek zur Sicherung einer verzinslichen Forderung muss außer dem Zinssatz auch der Beginn der Verzinsung in das Grundbuch eingetragen werden. Darüber, ob dieser Zeitpunkt hinreichend bestimmt oder doch bestimmbar ist, besteht häufig Streit. Enthält die Bewilligung keine Angaben, so ist sie dahin auszulegen, dass Zinsbeginn grundsätzlich der Eintrag...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 9.1 Ausschluss nach 10 Jahren

Löschung alter Rechte Wenn bei Grundpfandrechten das Erlöschen der gesicherten Forderung nicht oder nur schwer zu beweisen ist, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer "Rechtsbereinigung" vor: Ist nämlich der Grundpfandgläubiger unbekannt, kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten Eintragung in das Grundbuch 10 Jahre ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 9 Unbekannte Grundpfandgläubiger

9.1 Ausschluss nach 10 Jahren Löschung alter Rechte Wenn bei Grundpfandrechten das Erlöschen der gesicherten Forderung nicht oder nur schwer zu beweisen ist, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer "Rechtsbereinigung" vor: Ist nämlich der Grundpfandgläubiger unbekannt, kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten Eintragu...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 3 Eintragung der Zinsen

3.1 Zinssatz 2 Möglichkeiten Zinsen werden mit einem bestimmten Hundertsatz ("… %") oder einem Festbetrag eingetragen. Die Angabe, dass sie jährlich berechnet werden, ist nicht erforderlich, weil dies der allgemeinen Übung entspricht.[1] 3.2 Zinsbeginn Bestimmbarkeit Bei einer Hypothek zur Sicherung einer verzinslichen Forderung muss außer dem Zinssatz auch der Beginn der Verzins...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 5 Übertragung

5.1 Abtretung Forderung und Hypothek untrennbar Wegen ihrer Abhängigkeit voneinander kann die Forderung nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung übertragen werden.[1] Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass sich der Schuldner plötzlich 2 Gläubigern gegenübersieht, von denen einer Ansprüche aus der Forderung und der andere solche aus der Hypot...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 1 Grundpfandrechte – eine sichere Sache

"Kernstück" des Grundbuchs Bei Darlehen in größerem Umfang gibt sich der Gläubiger regelmäßig nicht mit der persönlichen Haftung des Schuldners oder einer dritten Person, etwa eines Bürgen, zufrieden, sondern verlangt als Sicherheit die Verpfändung von Sachwerten. Hierfür eignen sich Grundstücke wegen ihrer Wertbeständigkeit in besonderem Maße. So werden Kredite zum Wohnungsba...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 4 Rechtslage in den neuen Bundesländern

Auch DDR-Recht gilt Nach Art. 8 des Einigungsvertrags ist zwar in den neuen Bundesländern grundsätzlich das BGB in Kraft getreten. Dennoch gibt es für "Altfälle" einige Überleitungsbestimmungen, die auch den Bereich der Grundpfandrechte betreffen. Wer in der ehemaligen DDR ein mit Grundschulden oder Hypotheken belastetes Grundstück zu Eigentum besitzt oder erwerben will oder a...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 3.1 Zinssatz

2 Möglichkeiten Zinsen werden mit einem bestimmten Hundertsatz ("… %") oder einem Festbetrag eingetragen. Die Angabe, dass sie jährlich berechnet werden, ist nicht erforderlich, weil dies der allgemeinen Übung entspricht.[1]mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 9.3 Aufgebotsverfahren

Glaubhaftmachung Das erforderliche Aufgebotsverfahren richtet sich nach den §§ 433 ff. FamFG. Der Antragsteller muss nach § 449 FamFG glaubhaft machen, dass er alle naheliegenden und mit zumutbarem Aufwand zu erschließenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat, um den Verbleib des Briefs und den Aufenthalt seines letzten Inhabers zu klären.[1]mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 3.3 Gleitzins

Basiszinssatz Bei der Eintragung rechtsgeschäftlich vereinbarter variabler Zinsen in das Grundbuch ist die Angabe eines Höchstzinssatzes nicht erforderlich, sofern sich der variable Zinssatz aus der Bezugnahme auf eine gesetzlich bestimmte Bezugsgröße wie den Basiszinssatz ergibt.[1]mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 5 Immobilienverrentung

Umgekehrte Hypothek Statt das schuldenfreie Haus den Erben zu hinterlassen, kann es auch zur Aufbesserung der eigenen Rente genutzt werden. Dies muss nicht unbedingt durch den – oft als schmerzlich empfundenen – Verkauf des Grundbesitzes (auf Rentenbasis) geschehen. Möglich ist auch eine "umgekehrte Hypothek", wie sie in den USA bereits seit vielen Jahren üblich ist. Der Nut...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 3 Neuerungen bei der Sicherungsgrundschuld

Schutz der "Häuslebauer" Allerdings wurde das Recht der Sicherungsgrundschuld durch das am 19.8.2008 in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz [1] in wesentlichen Punkten modifiziert. Die Neuregelung hat insbesondere zum Ziel, Hausbesitzer vor Missbrauch durch "Kreditverkäufe" besser zu schützen: Wenn nämlich die Hausbank die mit einer Grundschuld gesicherte Darlehensforderun...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 1 Übersicht

Abgrenzung zur Hypothek Die Grundschuld setzt im Gegensatz zur Hypothek das Bestehen einer persönlichen Forderung nicht voraus. Wegen dieser Abweichung sind auf das Recht der Grundschuld nur diejenigen Vorschriften über die Hypothek entsprechend anwendbar, die nicht auf der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung beruhen.[1] Arten Bei den Arten differenziert man zwischen de...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 8.1 Entstehung

Recht am eigenen Grundstück Während im Schuldrecht der unumstößliche Grundsatz gilt, dass niemand gegen sich selbst eine Forderung haben kann, gilt dies nach § 889 BGB im Immobiliarsachenrecht nicht. Es erlaubt deshalb sowohl die erstmalige Bestellung als auch den nachträglichen Erwerb einer Grundschuld an dem eigenen Grundstück (Eigentümergrundschuld, §§ 1177 Abs. 1, 1196 Ab...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.3 Grundstücksübertragung mit Rückfallklausel

Vorsichtige Eltern Eltern übertragen oftmals ihr Hausgrundstück unentgeltlich an ihr Kind, wollen dabei aber auch sicherstellen, dass die Immobilie nicht "in fremde Hände" fällt. So kann im notariellen Vertrag bestimmt werden, dass das Kind das Hausgrundstück nicht verkaufen darf, ansonsten fällt die Immobilie wieder in das Eigentum der Eltern zurück. Statt eines automatische...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.3.2 Vollstreckungswege

Wie wird vollstreckt? Die Pfändung einer Hypothek oder Grundschuld, auch einer Eigentümergrundschuld, erfolgt gem. § 830 i. V. m. § 857 Abs. 6 ZPO. Dabei wird bei der Hypothek die Forderung und damit wegen § 1153 BGB auch die Hypothek gepfändet.[1] Die Grundschuld hingegen wird als selbstständiges Recht gepfändet, allerdings empfiehlt es sich, daneben auch die Forderung nach...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1.1 Grundstücksbelastung

Abgrenzung Die Reallast als solche (das sog. Stammrecht) ist von den auf ihr beruhenden Einzelleistungen (§ 1107 BGB) abzugrenzen. Diese Unterscheidung ähnelt dem Verhältnis von Hypothek zu Hypothekenzinsen: Wirtschaftlich stehen die Einzelleistungen im Vordergrund, die rechtliche Grundlage ("Quelle") bildet jedoch das Stammrecht. Sowohl die Reallast als Ganzes wie auch der An...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / Zusammenfassung

Begriff Während die Hypothek eng mit der zu sichernden Geldforderung verknüpft ist, handelt es sich bei der Grundschuld um ein hiervon unabhängiges Sicherungsmittel. Damit hat die Grundschuld in der Praxis erhebliche Vorteile: Sie kann "auf Vorrat" bestellt werden, wenn etwa bei Beginn einer Baumaßnahme die Höhe der Gesamtkosten schwierig abzuschätzen ist. Und sie kann nach ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundschuld und die zugrunde liegende Forderung sind zwar nach dem Gesetz voneinander unabhängig. Gleichwohl sind sie in der Regel miteinander schuldrechtlich verknüpft durch einen sog. Sicherungsvertrag: Die Grundschuld soll der Sicherung einer oder mehrerer Forderungen dienen. Man spricht dann von einer Sicherungsgrundschuld. Ihre Chancen und Risiken werden i...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.4 Wirksamkeit der Kündigung

Praxis-Beispiel Abriss 2-Fam.-Haus und Neubau 6-Fam.-Haus Nach Auffassung des LG Mannheim[1] kann der Vermieter ein Miet­verhältnis wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kündigen, wenn er ein sanierungsbedürftiges 2-Familien-Haus abreißen und auf dem Grundstück ein 6-Familien-Haus errichten will, weil er die bereits bestehenden Hypotheken in Höhe von ...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / Zusammenfassung

Überblick Wenn der Grundpfandgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks Zahlung erhält, kann er die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zwangsversteigerung betreiben. Besonderheiten sind bei Insolvenz zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek und die Grundschuld sind in den §§ 1113 ff. BGB geregelt. Geh...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3.3 Gesetzlicher Löschungsanspruch

"Aufrück-Mechanismus" § 1179a BGB gewährt einem Grundpfandgläubiger das Recht, von dem Eigentümer die Löschung eines vor- oder gleichrangigen Grundpfandrechts zu verlangen, wenn dieses zur Zeit der Eintragung des nachrangigen Rechts mit dem Grundstückseigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt. Hierauf gestützt wird häufig Widerspruchs...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 13 Beendigung des Versicherungsvertrags

Versicherungszeiträume Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge (z. B. Hausratversicherung) und Verträge mit festem Ablauftermin (z. B. Lebensversicherung). Freigabe der Versicherung E...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 5.1 Form der Abtretung

Isolierte Abtretung möglich Anders als bei der Hypothek können die Sicherungsgrundschuld und die zugrunde liegende Forderung wegen der fehlenden "Akzessorietät" einzeln übertragen und hierdurch voneinander getrennt werden. Dabei wird die Forderung durch formlosen Abtretungsvertrag gem. § 398 BGB übertragen, während die Grundschuld gem. § 1192 BGB in der Form des § 1154 BGB abg...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.5.3 Sittenwidriger Zinssatz

Übergabeersatz Ein über die Maßen hoher Zinssatz ist nicht eintragungsfähig. Praxis-Beispiel Sittenwidriger Zinssatz Ein gewerbliches Pfandleihunternehmen schloss mit dem Eigentümer eines Grundstücks einen Vertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 10.000 EUR. Vereinbart waren Zinsen von 1 % pro Monat (12 % pro Jahr) und "Gebühren" von 3 % pro Monat (36 % pro Jahr)....mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.1 Grundsätze des Gutglaubensschutzes

Das formelle Konsensprinzip (Abschn. 6.2) mit seinem Verzicht auf den Nachweis der materiellen Einigung, aber auch Rechtsänderungen außerhalb des Grundbuchs (z. B. Vereinbarung der Gütergemeinschaft, Nichtvalutierung einer Hypothek) sowie Änderungen in der Verfügungsbefugnis (beispielsweise Insolvenz des Eigentümers) können bewirken, dass der Inhalt des Grundbuchs mit der ma...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.2 Verwertung des Grundpfandrechts

Vorrangige Befriedigung Stellt das belastete Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Schuldners dar, sollte die Vollstreckung in jedem Fall aus dem Grundpfandrecht betrieben werden. Nach § 10 ZVG werden solche dinglichen Rechte gegenüber persönlichen Forderungen vorrangig befriedigt, wobei unter mehreren dinglichen Rechten der Rang entscheidet. Gem. § 1147 BGB erf...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 5.1 Einteilung des Grundbuchs

Wie ist das Grundbuch aufgebaut? Die Ordnung des Grundbuchs erfolgt im Grundsatz nach dem Grundstück (§ 3 GBO, sog. Realfolium), das heißt, jedes Grundstück erhält ein Grundbuchblatt. Unter gewissen Voraussetzungen können mehrere Grundstücke desselben Eigentümers auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt geführt werden (noch verbreitet im früheren Land Württemberg, § 4 GBO...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.6.1 Erklärung gegenüber dem Vermieter (Verkäufer)

Das Vorkaufsrecht wird durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten ausgeübt. Dies ist der Verkäufer, in der Regel also (aber nicht notwendigerweise) der Vermieter. Bei mehreren Verkäufern muss die Erklärung allen Verkäufern zugehen, falls keine Empfangsvollmachten bestehen. Wird eine unter Zwangsverwaltung stehende Wohnung vom Ver...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.5 Eintragungsantrag

Grundsätzlich formfrei Eine Eintragung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag (§ 13 GBO), der als solcher keiner besonderen Form bedarf. Ausnahme Der Antrag muss jedoch mindestens öffentlich beglaubigt sein, wenn er gleichzeitig eine zu der Eintragung erforderliche Erklärung ersetzen soll, er also gleichzeitig die Bewilligung (oder eine Zustimmung) enthält. Der häufigste Fall ist...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.4 Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs

Nur der redliche Erwerber wird geschützt Nur der redliche Erwerber wird geschützt. Redlichkeit setzt mithin voraus, dass der Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht kennt und kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist (§ 892 Abs. 1 Satz 1 BGB). Handelt für den Erwerber ein Vertreter, kommt es auf die Kenntnis des Vertreters (§ 166 Abs. 1 BGB) an. Bekannt ist die G...mehr

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Teilungsversteigerung / 6.1 Geringstes Gebot

Deckungs- und Übernahmegrundsatz Auch bei der Teilungsversteigerung gilt der Deckungs- und Übernahmegrundsatz. So sind nach § 182 Abs. 1 ZVG bei der Feststellung des geringsten Gebots die den Anteil des Antragstellers belastenden oder mit belastenden Rechte an dem Grundstück sowie alle Rechte zu berücksichtigen, die einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen. Bestehen blei...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.5 Welche Geschäfte sind zustimmungsbedürftig?

Nur Verfügungsgeschäfte Die Regelung in § 1365 BGB erfasst nur diejenigen Rechtsgeschäfte, durch die über den Grundbesitz verfügt wird. Dies sind solche Geschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern oder aufzuheben. Damit geht es darum, dass der Verfügende also ein Recht entweder auf einen Dritten überträgt, es mit ei...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.3 Rangänderung

Nachträgliche Änderung Das unter eingetragenen Rechten bestehende Rangverhältnis kann nachträglich geändert werden (§ 880 BGB). Hierzu ist materiell-rechtlich die Einigung zwischen den Gläubigern, bei Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§ 1183 BGB) erforderlich, nach Grundbuchrecht aber lediglich die Bewilligung der Genannten...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 5 Laufende Aufwendungen des Vermieters

Ist die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % überschritten, liegt eine Mietpreiserhöhung gleichwohl nicht vor, wenn die Entgelte zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind. Der Begriff der laufenden Aufwendungen ist in § 5 WiStG nicht bestimmt. Heranzuziehen sind daher die für den sozialen Wohnungsbau entwickelten Vorschriften der II. Berechnungsverord...mehr