Begriff

Während die Hypothek eng mit der zu sichernden Geldforderung verknüpft ist, handelt es sich bei der Grundschuld um ein hiervon unabhängiges Sicherungsmittel. Damit hat die Grundschuld in der Praxis erhebliche Vorteile: Sie kann "auf Vorrat" bestellt werden, wenn etwa bei Beginn einer Baumaßnahme die Höhe der Gesamtkosten schwierig abzuschätzen ist. Und sie kann nach Rückzahlung der ursprünglich gesicherten Forderung erneut verwendet werden, um eine andere Forderung zu sichern. Allerdings sind mit diesen Vorzügen Risiken für den Sicherungsgeber verbunden.

Besondere Arten sind die Eigentümergrundschuld und die Rentenschuld.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Hypothek und die Grundschuld sind in den §§ 1113 ff. BGB geregelt.

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