Vorsichtige Eltern

Eltern übertragen oftmals ihr Hausgrundstück unentgeltlich an ihr Kind, wollen dabei aber auch sicherstellen, dass die Immobilie nicht "in fremde Hände" fällt. So kann im notariellen Vertrag bestimmt werden, dass das Kind das Hausgrundstück nicht verkaufen darf, ansonsten fällt die Immobilie wieder in das Eigentum der Eltern zurück. Statt eines automatischen Rückfalls können die Eltern mit ihrem Kind auch vereinbaren, dass sie in diesem Fall eine Rückübereignung der Immobilie verlangen können. Eine andere Variante ist, dass die Eltern dann wieder Eigentümer der Immobilie werden wollen, falls die Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind geschieden wird.

[1]

Je nach Vertragsgestaltung ist es kompliziert und auch streitig, wie eine solche Rückübertragung(sverpflichtung) als Belastung anzusetzen ist. Auch ein unsicherer Anspruch ist grundsätzlich als "Hypothek" mit einem Schätzwert in die Vermögensbilanz einzustellen. Der Rückforderungsanspruch ist bei den Passiva als Hypothek mit seinem wahren Wert einzustellen. Dieser Wert der Hypothek bestimmt sich nach der Wahrscheinlichkeit der Ausübung, die wiederum von den ökonomischen Faktoren im Zeitpunkt der Ausübung bestimmt werden.[2]

[1] Eingehend Schulz, FamRZ 2018, S. 82; ferner Kogel, FamRB 2020, S. 114, 117.
[2] Näher dazu Zehle, NJW-Spezial 2019, S. 196.

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