Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Ehegatten/Lebenspartner

Sind beide Ehegatten/Lebenspartner Miteigentümer des Grundstücks, in dem sich das oder die häuslichen Arbeitszimmer befinden, und werden die laufenden Kosten hierfür von einem gemeinsamen Konto bezahlt, sind sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer unter den weiteren Abzugsvoraussetzungen als Werbungskosten abziehbar. Ist nur ein Ehegatte/Lebens...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Zusammenfassung

Überblick Die Frage, ob und welche Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend gemacht werden können, steht immer wieder im Fokus. Ein Ansatz kommt ab 2023 nur noch in Betracht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Der Beitrag enthält eine alphabetische Auflistung der für die steuerliche Berücksichtigung ei...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Änderung der Nutzungsverhältnisse während des Veranlagungszeitraums

Bei einer Änderung der Nutzungsverhältnisse des Arbeitszimmers während des Veranlagungszeitraums sind die Aufwendungen als Werbungskosten nur abziehbar, soweit die Kosten während der tatsächlichen beruflichen/betrieblichen Nutzung als Tätigkeitsmittelpunkt entstanden sind.[1]mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Anmietung durch den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Lin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushalts...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.3 Heimarbeitsplatz – Homeoffice

Wird der Steuerpflichtige ausschließlich am Heimarbeitsplatz (im Homeoffice) tätig, befindet sich hier der Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit. Wird der Steuerpflichtige qualitativ in gleicher Weise im häuslichen Arbeitszimmer und im Büro des Arbeitgebers tätig, ist die zeitliche Komponente ausschlaggebend.[1] Verbringt der Steuerpflichtige die überwiegende A...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6 Homeoffice-Pauschale

6.1 Abzugsmöglichkeit ohne Arbeitszimmervoraussetzungen Insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation in den Jahren 2020 bis 2022 ist der Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice stark gestiegen. Deshalb und aus Gründen der Vereinfachung hat der Gesetzgeber eine sog. Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist inzwischen entfristet und von zunächst 5 EUR auf 6 EUR pro Tag ab 2023 ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.3 Überwiegende Tätigkeit im Homeoffice

Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.[1] In diesen Fällen kommt es für den Abzug nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung ...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.4 Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit überwiegend (bis VZ 2022: ausschließlich) in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen, einen Betrag von 6 EUR (bis VZ 2022: 5 EUR) abziehen, höchstens 1.260 EUR (bis VZ 2022: 600 EUR) im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.[1] Du...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.6 Ergänzende Abzugsmöglichkeiten und Auswirkungen

Durch die Pauschale sind Raum- und Ausstattungskosten für das Homeoffice abgegolten. Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telefon-/Internetkosten sind jedoch neben der Homeoffice-Pauschale abziehbar.[1] Durch die Tätigkeit im Homeoffice entfällt bei der Fallgruppe "überwiegende Tätigkeit im Homeoffice"[2] der Abzug für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigk...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4 Kein anderer Arbeitsplatz

6.4.1 Grundsätze Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / Zusammenfassung

Überblick Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt oder neuerdings alt...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.1 Abzugsmöglichkeit ohne Arbeitszimmervoraussetzungen

Insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation in den Jahren 2020 bis 2022 ist der Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice stark gestiegen. Deshalb und aus Gründen der Vereinfachung hat der Gesetzgeber eine sog. Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist inzwischen entfristet und von zunächst 5 EUR auf 6 EUR pro Tag ab 2023 angehoben worden. Der Höchstbetrag ist von vormals 600 ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.5 Abgrenzung doppelte Haushaltsführung

Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschale insoweit nicht zulässig.[1] Wird dagegen die berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugs...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.2 Einzelheiten zur Pauschale

Ein Abzug der Tagespauschale ist nicht zusätzlich zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder zur (anteiligen) Jahrespauschale für denselben Zeitraum zulässig.[1] Liegen für einen Teilzeitraum die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor, kann für diesen Zeitraum jedoch der Abzug der Tagespauschale in Betracht kommen. Die Tagespauschale be...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4 Sonderfälle der Nutzung

4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. L...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5 Werbungskostenabzug

5.1 Aufzeichnungspflichten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern existiert nicht. Die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzier...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3 Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt

3.1 Grundsätzliches Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (Betätigungsmittelpunkt), sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Abzugbeschränkung ausgenommen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ab 2023 pauschal ein Betrag von 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden .[1] Bildet das häusliche Arbeitszimmer ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4 Berufsbilder

3.4.1 Außendienst Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, das...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1 Einbindung in die häusliche Sphäre

2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflich...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2 Beruflich genutzter Raum

2.2.1 Nutzung zu Erwerbszwecken Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum aus­schließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Aufteilungsverbot).[1] Diese Auslegung dient nach Auffassung des BFH dazu, den beruflichen und den privaten Bereich sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten zu unterb...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5 Mehrere betriebliche/berufliche Tätigkeiten

3.5.1 Verwaltungsauffassung Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittel...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber ab 2023 noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsre...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.4 Nachweis

Der Steuerpflichtige muss darlegen, dass ein anderer Arbeitsplatz für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht zur Verfügung steht. Die Art der Tätigkeit kann hierfür Anhaltspunkte bieten. Zusätzliches Indiz kann eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers sein.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale bei Arbeitnehmern

Zusammenfassung Überblick Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt oder...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.1 Grundsätzliches

Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (Betätigungsmittelpunkt), sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Abzugbeschränkung ausgenommen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ab 2023 pauschal ein Betrag von 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden .[1] Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Tätigkeit...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2 Kriterien

Die folgenden Kriterien sind bei der wertenden Beurteilung, ob ein Arbeitsraum in der Wohnung des Steuerpflichtigen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Arbeitszimmer anzuerkennen ist, als Indizien von besonderer Bedeutung anzusehen. 2.1 Einbindung in die häusliche Sphäre 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung In die häusliche Sp...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3 Ausstattung und Funktion

2.1.3.1 Büroräume Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattu...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 1 Typusbegriff Arbeitszimmer

Der Begriff häusliches Arbeitszimmer ist im Gesetz nicht definiert, sondern als Typusbegriff im Anschluss und unter Anknüpfung an die Rechtsprechung geprägt worden. Danach ist das häusliche Arbeitszimmer ein häusliches Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur E...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.2 Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen, insbesondere der Tätigkeitsmittelpunkt, bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen.[1] Der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass dem jeweiligen Steuerpflichtigen in dem Arbeitszimmer ein Arbeitsplatz in einer Weis...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.4 Nutzung zu Ausbildungszwecken

Die vorstehenden Regelungen sind auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene Berufsausbildung genutzt wird. Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch Aufwendungen nur bis zu insgesamt 6.000 EUR als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.2 Andere Räumlichkeiten

Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.[1] Ein als Lager, Werkstatt oder Praxis eingerichteter und genutzter Raum ist deshalb regelm...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.4 Andere Tätigkeitsformen

Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle lassen Rückschlüsse auch auf andere Tätigkeitsformen zu. Bei einem angestellten Rechtsanwalt ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig die Kanzlei. Denn dort betreut er schwerpunktmäßig seine Man­danten, fertigt seine Schriftsätze und verrichtet andere vorbereitende und nachbereitende Tätigk...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.1 Verwaltungsauffassung

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittelpunkt der gesamten Tätigkei...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.6 Erforderlichkeit des Arbeitszimmers

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es unerheblich, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.[1] Durch die Beschränkung des Arbeitszimmerabzugs auf die sog. Mittelpunktsfälle hat sich die Problematik ab 2023 jedoch ohnehin weitgehend erled...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. Liegt dabei der Mittelpunkt einzelner Tätigkeiten auße...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.5 Nutzung während der Nichtbeschäftigung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach vorstehenden Regelungen abgezogen werden, wenn und soweit dem Betroffenen der Abzug der Aufwendungen auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zustehen würde.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.3 Nicht ganzjährige Nutzung

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die auf den Zeitraum, in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, entfallenden Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden. Wird das Arbeitszimmer für eine spätere Nutzung vorbereitet, bei der die Abzugsvoraussetzungen v...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.1 Aufzeichnungspflichten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern existiert nicht. Die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten können im Wege ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug regelmäßig – bei einem Wert von über 20.500 EUR – stets zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Mit Rücksicht hierauf entsteht im Fall der Nutzungsänderung des Arbeitszi...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.2 Außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein außerhäusliches Arbeitszimmer, für das die Abzugsbeschränkungen nicht anzuwenden sind, ist regelmäßig anzunehmen, wenn neben der privaten Wohnung Räumlichkeiten aus beruflichen Gründen angemietet werden. Werden z. B. im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, handelt es si...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.1 Büroräume

Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsrau...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.1 Außendienst

Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, dass die Tätigkeit d...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.2 Einziger Tätigkeitsort Arbeitszimmer

Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen. Wo dieser liegt, ist im Wege einer Wertung der gesamten Tätigkeit des Steuerpflichtigen festzustellen. Unzweifelhaft liegt der Betätigungsmittelpunkt bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tä...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.2 Rechtsprechung

Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt.[1] Maßgebend abzustellen ist auf die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung des Steuerpflichtigen. Dabei sind zwar alle T...mehr