Durch die Pauschale sind Raum- und Ausstattungskosten für das Homeoffice abgegolten. Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telefon-/Internetkosten sind jedoch neben der Homeoffice-Pauschale abziehbar.[1]

Durch die Tätigkeit im Homeoffice entfällt bei der Fallgruppe "überwiegende Tätigkeit im Homeoffice"[2] der Abzug für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für die Tage, an denen die Homeoffice-Pauschale abgezogen wird. Zudem wirkt sich der Abzugsbetrag nur aus, wenn dieser neben den weiteren Werbungskosten den AN-Pauschbetrag von 1.230 EUR/Jahr übersteigt.

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