Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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§ 37 Sozialrecht / H. (Arbeits-)Unfall im Homeoffice – Revision

I. Typischer Sachverhalt Rz. 34 Der bei der BG unfallversicherte selbstständige A nutzte das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten. Am 23.4.2015 holte er seine beiden Kinder von der Schule ab und begab sich anschließend zum Arbeiten an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen H...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII). Ein Arbeitsunfall set...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 34 Der bei der BG unfallversicherte selbstständige A nutzte das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten. Am 23.4.2015 holte er seine beiden Kinder von der Schule ab und begab sich anschließend zum Arbeiten an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.7 Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen

Über Flexibilisierungsinstrumente der Arbeitsbedingungen können Unternehmen dazu beitragen, Strukturen zu schaffen, die etwaigen Diskriminierungen entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat insoweit mit den Regelungen z. B. des TzBfG, des BEEG, des PflegeZG etc. Leitplanken gesetzt. Zudem bieten Flexibilisierungsinstrumente betreffend die Arbeitszeit oder den Arbeitsort – wie beisp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betreuung als Benefit / 1.2.1 Lohnsteuerliche Behandlung für die Verschaffung eines Betreuungsplatzes

Nach § 3 Nr. 34a EStG bleiben steuerfrei: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verschaffung eines Betreuungsplatzes und Leistungen für die kurzfristige (Not-)Betreuung von Kindern unter 14 Jahren. Zusätzlichkeitsvoraussetzung Die Leistung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbracht werden. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verschaffung eine...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7.2 Homeoffice und Telearbeitsplätze

Rz. 62 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Arbeitsleistung[1] innerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgt und diese konkreten Arbeitsplätze und Tätigkeiten einer Gefährdungsbeurteilung zum Schutz der Schwangeren unterzogen werden können. Problematisch wird die Gefährdungsbeurteilung, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht w...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Entbindung(§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.2 Werbungskosten

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist, können nur die Werbungskosten bei der Ermittlung eines Lohnsteuerfreibetrags berücksichtigt werden, die den Pauschbetrag übersteigen. In Betracht kommen im Wesentlichen Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisekosten[1] und Mehraufwendungen bei doppeltem Haushalt, soweit der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.9 Gefährdungsbeurteilung aus besonderem Anlass

Rz. 45 Die Pandemievorsorge im Unternehmen verpflichtet den Arbeitgeber, bei Auftreten einer solchen Lage die besonderen Anforderungen an seinen Geschäftsbetrieb im Allgemeinen und an die Gesundheit der Belegschaft im Besonderen zu überprüfen. Das Erstellen eines (vorsorglichen) betrieblichen Pandemieplans (Besetzung und Entscheidungskompetenz eines Pandemiestabs, Kommunikat...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebssphäre des Arbeitgebers

Rz. 76 Die Anforderungen nach § 10 richten sich an den Arbeitgeber als Adressaten und Verantwortlichen für die Arbeitsbedingungen. Problematisch wird dies, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht werden kann, z.B. bei der Erbringung von Arbeitsleistung im Homeoffice, oder bei wechselnden Einsatzstellen. Solche modernen Arbeitsformen ohne konkr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, "erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes" zu treffen, ist in § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG verankert. Die Norm legt die umfassende und präventive Handlungspflicht des Arbeitgebers fest, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.1 Maßgebliche gesetzliche Feiertage bei Beschäftigung im Inland

Rz. 11 Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Festlegung der gesetzlichen Feiertage führt zwangsläufig zu Problemen, wenn sich Wohnort und Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen befinden. Hier ist zu beachten, dass die Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 EFZG nicht zum Inhalt hat, die Religion...mehr

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Arbeitsschutz / 3.3 Ergreifen von Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen der Sicherheit ergreifen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.[1] Praxis-Beispiel Schutz vor Passivrauchen Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende B...mehr

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Arbeitsschutz / 3.4 Corona-Besonderheiten im Arbeitsschutz

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mehrfach geändert. Nachdem phasenweise neben der 3G-Regel im Betrieb in der Hochphase der Pandemie auch eine Pflicht zum Homeoffice bestand, ist insbesondere auch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 außer Kraft getreten. Das BMAS hat unverbindlich...mehr

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Homeoffice im Ausland

Zusammenfassung Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausla...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Ist das Homeoffice im benannten Ausland von vornherein auf bis zu 24 Monate begrenzt, liegt sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung i. S. d. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 vor. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig – und berechtigt. Laut der Europäischen Kommission kommt es dabei nicht darauf an, ob die Entsendung im Interesse des Arbeit...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1.3 Dauerhaftes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Arbeitet der Arbeitnehmer für gewöhnlich im ausländischen Homeoffice, so gilt das Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat vollumfänglich sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ist der Arbeitgeber, sofern keine abweichende Vereinbarung mit ...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1 Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Macht der Arbeitnehmer Homeoffice innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in dem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz I...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland

Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigkeit ausübt, in Betracht. Außerhalb der Europäischen Union ist die S...mehr

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Homeoffice im Ausland / 3 Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice im Ausland

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice gibt es nach deutschem Recht nicht. Vielmehr schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Bedarf eine Vereinbarung, die typischerweise neben der wöchentlichen Arbeitszeit auch die Dauer und die Ausgestaltung der häuslichen Arbeitsstätte enthält. Dies beinhaltet vor allem die Bereitstellung von Bil...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1.2 Alternierendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Wechselt der Arbeitnehmer regelmäßig zwischen einer Tätigkeit im Sitzstaat des Arbeitgebers und dem Homeoffice im benannten Ausland, bestimmt die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts.[1] Ergibt sich hieraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet und/oder mindestens 25 % des...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Ar...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Lohnsteuerrecht bei Homeoffice im Ausland

Arbeitgeber im Inland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Arbeitnehmer einzubehalten.[1] Wird ein Arbeitnehmer allerdings dauerhaft vom ausländischen Homeoffice heraus tätig, verfügt er i. d. R. nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und gilt somit als lediglich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Der...mehr

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Homeoffice im Ausland / 6 Datenschutz

Auch im Homeoffice besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) Homeoffice für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische und organisatorische Maßna...mehr

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Homeoffice im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet....mehr

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Homeoffice im Ausland / 2 Anwendbares Recht

Erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im ausländischen Homeoffice, kann sich weiterhin die Frage stellen, welches Recht Anwendung findet. Hier ist zwischen einer nur vorübergehenden und einer dauerhaften Tätigkeit im Ausland zu unterscheiden: 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da ...mehr

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Homeoffice im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

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Homeoffice im Ausland / 3 Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld etc. sind unabhängig vom Zuflusszeitpunkt als zeitraumsbezogene Vergütung nach den Verhältnissen des Zeitraums aufzuteilen, für den diese gewährt wurden. Praxis-Beispiel Bonuszahlung an ausländischen Arbeitnehmer Sachverhalt Ein in Deutschland beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, der vorrangig für seinen deutschen ...mehr

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Homeoffice im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die Mögl...mehr

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Homeoffice im Ausland / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen ...mehr

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Homeoffice im Ausland / Lohnsteuer

1 Anzuwendendes Lohnsteuerrecht bei Homeoffice im Ausland Arbeitgeber im Inland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Arbeitnehmer einzubehalten.[1] Wird ein Arbeitnehmer allerdings dauerhaft vom ausländischen Homeoffice heraus tätig, verfügt er i. d. R. nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und gilt somit als...mehr

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Homeoffice im Ausland / 4 Abrechnung nach der Lohnsteuer-Tagestabelle

Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn, der (teilweise) nicht dem inländischen Lohnsteuereinbehalt unterliegt, ist die Lohnsteuer-Tagestabelle, statt der Monatstabelle anzuwenden. Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist kein gesonderter Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt des inländischen Arbeitgebers zu stellen, um das anteilige Gehalt für Arbeitstage außerhalb Deuts...mehr

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Homeoffice im Ausland / Sozialversicherung

1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigk...mehr

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Homeoffice im Ausland / 5 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch für lediglich beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale [1] seit 2020 abrufbar. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen einer Steuer-IdNr[2]. Sollte der Arbeitnehmer bisher noch nicht über eine deutsche Steuer-IdNr verfügen, hat diese der Arbeitnehmer selbst beim Betriebsstättenfinanzamt seines Arbeitgebers in De...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da sich der "gewöhnliche Arbeitsort" des Arbeitnehmers nicht ändert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr aus einem anderen Land heraus arbeitet; dann gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des anderen Landes. Es sollte aber bei einer – wenn a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2.2 Dauerhaftes Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Damit das anteilige Gehalt für deutsche Arbeitstage für lohnsteuerliche Zwecke ermittelt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Reisekalender zu führen. Auf Basis des Reisekalenders wird ein Aufteilungsmaßstab anhand der tatsächlichen Arbeitstage in Deutschland im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen insgesamt ermittelt. Tatsächliche Arbeitstage sind dabei alle Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 6 Datenschutz

Gerade am mobilen Arbeitsplatz besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) mobilen Arbeiten für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten bei der ausländischen Mobilarbeit in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 3 Arbeitsschutz

Während der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die mobile Arbeit flexibler. Hier findet jedenfalls die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei dem mobilen Arbeiten im Ausland h...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, wird meist ohne weitreichende Kalkulation der dadurch entstehenden Kosten getroffen. Zwar werden Eltern immer älter – im Jahr 2023 waren sie im Schnitt 31,7 Jahre alt[1] –, was unter anderem auch damit begründet wird, dass gerade akademisch ausgebildete Eltern sich erst einen gewissen – auch finanziellen – Lebensstandard erfüll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arbeitszimmer

Zur gesetzlichen Neuregelung hat sich das BMF ausführlich geäußert.[2]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Arbeitszimmer

Bei einem Raum, von dem aus ausschließlich die Verwaltung eines oder mehrerer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes/Gebäuden betrieben wird, ist wie folgt zu differenzieren. Handelt es sich bei diesem Raum um ein häusliches Arbeitszimmer und erzielt der Steuerpflichtige nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, d. h. das Arbeitszim...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Bürokostenzuschuss

Ob Zahlungen des Arbeitgebers für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro bzw. Homeoffice, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistungen nutzt, den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind, bestimmt sich danach, in wessen vorrangigem Interesse das Büro genutzt wird.[1] Wird das ...mehr