Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist daher in der Regel eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Die Einhaltung der Schriftform für eine Homeoffice-Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten ...mehr

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Homeoffice / 4 Vermietung an Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Mietverhältnis über die Nutzung dessen Arbeitszimmers schließt, welches der Wohnung zuzurechnen ist, und dem Arbeitnehmer dafür Miete zahlt, können diese Einnahmen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Die Beurteilung der Leistung hängt davon ab, in wessen vorrangigem Interesse die Nutz...mehr

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Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.2.2 Verlassen des Hauses zur Besorgung eines Nahrungsmittels

Anders sieht es aus, wenn ein im Homeoffice Beschäftigter das Haus verlässt, um sich an einem anderen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder sie einzunehmen. Dieser Weg ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich versichert, wenn die geplante/getätigte Nahrungsaufnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft/Fortsetzung der versicherten Tätigkeit erforderlich war. Die ei...mehr

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Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

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Homeoffice / 2 Besteuerung Dienstwagen

Der Arbeitgeber sollte auch in Bezug auf die Dienstwagenbesteuerung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Homeoffice-Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung. Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht arbeitstäglich angefahren wird, kann der Arbeitnehmer anhand von ...mehr

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Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

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Homeoffice / 1.1 Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht von entscheidender Bedeutung. Wenn eine Beschäftigung zu Hause ausgeübt wird, ist dies keinerlei Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterl...mehr

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Homeoffice / 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich

Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Betriebsstätte versichert.[1] Dies gilt auch, wenn der Unfall sich auf dem Weg von den privaten Wohnräumen des Arbeitnehmers in sein häusliches Arbeitszimmer ereignet.[2] In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Sachverhalt rutschte der Arbeitnehmer auf dem Weg vom Schlafzimmer in das eine Etage t...mehr

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Homeoffice / 6 Werbungskosten

Der Arbeitnehmer kann die Anschaffungskosten für die Ausstattungsgegenstände des Homeoffice-Arbeitsplatzes, die Betriebs- und Anschlusskosten für die beruflich genutzten Geräte sowie die Kosten des Arbeitszimmers (hier ggf. Abzugsverbot oder nur begrenzt) als Werbungskosten geltend machen. Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann seit 2021 ei...mehr

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Homeoffice / 3.2 Pauschaler Kostenersatz

Pauschaler Kostenersatz für die dem Arbeitnehmer durch das Homeoffice entstehenden Kosten (z. B. anteilige Miete, Strom, Telefon) ist immer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigene Hardware und Software und trägt er seine Telefon- und Internetkosten selbst, kann der Arbeitgeber Barzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen privaten I...mehr

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Homeoffice / 3.3.1 Arbeitgeber ist Eigentümer

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes mit PC, Drucker, EDV-Möbeln usw., führt die Überlassung der Ausstattungsgegenstände nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte auch privat nu...mehr

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Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

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Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

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Homeoffice / 3 Erstattungen des Arbeitgebers

3.1 Fahrtkostenerstattung Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbung...mehr

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Homeoffice / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz...mehr

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Homeoffice / Lohnsteuer

1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffi...mehr

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Homeoffice / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung bei Homeoffice Mittlerweile übt ein großer Teil der Arbeitnehmer regelmäßig die Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann (Telearbeit oder mobile Arbeit) oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Dabei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar: Von eine...mehr

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Homeoffice / 3.3 Ausstattungsgegenstände

Infographic 3.3.1 Arbeitgeber ist Eigentümer Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes mit PC, Drucker, EDV-Möbeln usw., führt die Überlassung der Ausstattungsgegenstände nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur...mehr

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Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

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Homeoffice / 1.5 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Während der Begriff des Bildschirmarbeitsplatzes i. S. d. § ...mehr

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Homeoffice / 3.3.2 Arbeitgeber verschafft dem Arbeitnehmer Eigentum

Übereignet der Arbeitgeber Computer-Hardware einschließlich technischen Zubehörs und Software als Erstausstattung oder als Ergänzung, Aktualisierung und Austausch vorhandener Bestandteile an den Arbeitnehmer, gehört der Wert dieser Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden.[1] Die Pauschalierung mit 25 % ist auch möglich, ...mehr

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Homeoffice / 3.3.4 Home-Use-Programme

Schließt der Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter eine sog. Volumenlizenzvereinbarung für Software ab, die auch für den Arbeitnehmer eine private Nutzung der Software auf dessen privaten Telekommunikationsgeräten ermöglicht, handelt es sich bei den vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Systemprogr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.1 Fahrtkostenerstattung

Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbungskosten geltend machen. Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.3.3 Arbeitnehmer ist Eigentümer

Steht die Computer-Hardware im Eigentum des Arbeitnehmers und zahlt der Arbeitgeber für die betriebliche Verwendung eine pauschale Vergütung, gehört diese zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall seine beruflich veranlassten Aufwendungen für den Computer als Werbungskosten bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend machen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pauschali... / 6 Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs

Sachverhalt Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe der zulässigen Entfernungspauschale erstattet. Seine Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 10 km. Ergebnis Der Zuschuss beträgt monatlich 45 EUR (= 10 km x 0,30 EUR x 15 Arbeitstage[1]). Dieser Betrag kann mit 15 % pauschaler Lohnsteuer – unter Anrechnung auf die Entfernu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.9.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Bisher konnten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter (sog. GWG) sofort vollständig abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 EUR betragen. Dieser Wert soll auf 1 000 EUR (netto) angehoben werden.[1] Bis zur GWG-Grenze können die Aufwendungen für Arbeitsmittel – unabhängig vom Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers oder der Inansp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pauschali... / 3 Dienstwagen, Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Der Pkw wird vom Arbeitnehmer auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt. Die einfache Entfernung beträgt 30 km. Der inländische Brutto-Listenpreis zum Tag der Erstzulassung zzgl. werksseitig eingebauter S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / III. Abgrenzung Wegeunfall – Betriebswegeunfall

Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr muss zwischen dem Wegeunfall und dem Betriebswegeunfall unterschieden werden. Der Wegeunfall ist in § 8 Abs. 2 SGB VII geregelt. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei dem Wegeunfall um einen Unfall von zu Hause oder einem dritten Ort zum Arbeitgeber oder einer auswärtigen Arbeitsstelle. Ein dritter Ort wird allerdings erst dann zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 4.6 Lebenssituationsspezifische Arbeitszeitgestaltung

Weitere Arbeits(zeit)modelle, die zur Prävention von Alterserscheinungen eingesetzt werden, sind Gleitzeit, Teilzeit und Homeoffice. Welche dieser Organisationsmodelle in einem Betrieb angewendet werden – einzeln oder in Kombination mit anderen – sollte im Rahmen von Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Ein Unternehmen könnte bei den diversen Arbeitszeitmodellen z. B. fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 4 Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld bei Betreuungsengpass

Befristet bis zum 7.4.2023 hatten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer nach § 45 SGB V für jedes versicherte Kind längstens für 30 Arbeitstage pro Elternteil (Gesamtanspruch: max. 65 Arbeitstage) und für Alleinerziehende 60 Arbeitstage (Gesamtanspruch: max. 130 Arbeitstage) einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, das von einer Erkrankung des Kindes losgelöst war. Kinderk...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.4 Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen haben sich nach dem anerkannten Stand von Hygiene und Technik zu richten. Der angemessene Stand der Hygiene als Schutzmaßnahme vor Ansteckung kann grundsätzlich den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (www.RKI.de), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschut...mehr

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Ergonomie-Analyse im Homeof... / 3 Die Unterweisung im Homeoffice

Neben den bisher aufgezeigten Aspekten spielt die Unterweisung eine zentrale Rolle, wenn es um sicheres und gesundes Arbeiten im Homeoffice geht. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG sowie § 4 Abs. 1 DGUV-V 1 ist der...mehr

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Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes im Homeoffice

Eine der größten Herausforderungen bei der Arbeitsgestaltung im Homeoffice ist die Trennung von Beruflichem und Privatem. Da der Arbeitsplatz sich in unmittelbarer Nähe zum privaten Lebensbereich befindet, fällt es vielen Mitarbeitern schwer, klare Grenzen zu ziehen. Dies kann zu einer ständigen Verfügbarkeit führen und langfristig das Risiko für Überlastung und gesundheitli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 1 Homeoffice: Eine Form der mobilen Arbeit

In der heutigen Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die sich auf flexible Arbeitsmodelle beziehen. Hierzu gehören Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice. Oftmals werden diese Begriffe synonym verwendet, obwohl es feine Unterschiede gibt, die es zu beachten gilt. Für das Arbeiten von zu Hause hat sich umgangssprachlich der Begriff "Homeoffice" eingebürgert. Hom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 2.3 Telearbeit (Homeoffice)

Aufgrund der fortschreitenden Computerisierung der Arbeitswelt ist es heute nicht mehr zwingend erforderlich, dass alle Arbeitnehmer eines Unternehmens im Unternehmen selbst tätig werden. Mit den technischen Möglichkeiten können Mitarbeiter praktisch von jedem Ort der Welt aus auf die IT-Systeme des Unternehmens zugreifen und Daten abrufen bzw. eingeben. Die Einführung der T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Pandemie hat zu bedeutenden Veränderungen im Arbeitsalltag vieler Beschäftigter geführt. Eine der größten Veränderungen, die sie mit sich gebracht hat, ist die verstärkte Nutzung von Homeoffice. Während zuvor viele Unternehmen eher zurückhaltend gegenüber dieser Arbeitsform waren, hat die Pandemie gezeigt, dass Homeoffice nicht nur möglich, sondern auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.4 Arbeitsaufgabe

Die Arbeitsaufgabe ist für Homeoffice geeignet. Entscheidungsspielraum und Verantwortungsbereich sind festgelegt. Die Software ist der Arbeitsaufgabe angepasst. Fähigkeiten zur Strukturierung der Arbeit sind vorhanden; Unterstützung wird vom Arbeitgeber angeboten. Informationen und Angebote zur Förderung der eigenen Sicherheits- und Gesundheitskompetenz sind durch den Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeoffice

Zusammenfassung Überblick Die Corona-Pandemie hat zu bedeutenden Veränderungen im Arbeitsalltag vieler Beschäftigter geführt. Eine der größten Veränderungen, die sie mit sich gebracht hat, ist die verstärkte Nutzung von Homeoffice. Während zuvor viele Unternehmen eher zurückhaltend gegenüber dieser Arbeitsform waren, hat die Pandemie gezeigt, dass Homeoffice nicht nur möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.3 Arbeitsumgebung

Platzbedarf Eine freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ist vorhanden (optimal: 160 cm x 100 cm; funktional: 120 cm x 80 cm; minimal: 80 cm x 80 cm). Stolperfallen sind beseitigt. Beleuchtung Der Arbeitsplatz ist ausreichend hell, ggf. wird eine zusätzliche Steh- oder Tischleuchte genutzt. Eine Sichtverbindung nach außen ist gegeben. Zur Vermeidung von Blendung und Spiegelung sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.5 Arbeitsorganisation

Trennung von Arbeit und Privatleben Arbeits- und Wohnbereich sind voneinander getrennt. Der Entgrenzung von Arbeit und Privatleben wird entgegengewirkt. Daten des Unternehmens/der Einrichtung sind bei Arbeit im privaten Umfeld geschützt. Daten des Arbeitnehmenden sind geschützt. Arbeitsablauf Konzentriertes und zielgerichtetes Arbeiten ist möglich. Zeitfenster für die Erreichbarkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.2 Arbeitsplatz

Arbeitstisch Tisch und Bildschirm sind frei von störenden Reflexionen und Blendungen aufgestellt, Tageslicht kommt von der Seite. Die Arbeitsfläche ist ausreichend groß (optimal: 160 cm x 80 cm; funktional: 120 cm x 80 cm; minimal: 80 cm x 60 cm). Die Tischhöhe passt, wenn die auf der Tischplatte aufliegenden Unterarme mit den Oberarmen einen rechten Winkel bilden; Schultern un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.1 Arbeitsmittel

Bildschirm Ein großer reflexionsarmer Bildschirm (mind. 17 Zoll-LCD-Bildschirm) ist vorhanden. Der Blick zum Bildschirm ist leicht nach unten gerichtet. Der Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt 50 bis 80 cm. Die Zeichendarstellung ist schwarz auf hellem Untergrund (Positivdarstellung). Sofern abends noch gearbeitet wird, ist spätestens 2 Stunden vor dem Schlafengehen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 2.3.1 Vorteile der Telearbeit

Das Unternehmen spart Raum- und Energiekosten, weil Arbeitsplätze entweder ganz ausgelagert oder in Regionen mit geringeren Mieten verlagert werden können. Es fallen geringere Lohn- bzw. Gehaltskosten an, da regionale Lohn- und Gehaltsunterschiede ausgenutzt werden können. Qualifizierte Arbeitnehmer können auch bei vorübergehenden Auszeiten, beispielsweise während der Eltern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 2.3.3 Kosten und Nutzen

Vor Einführung der Telearbeit ist eine unternehmensspezifische Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Bei den Kosten sind einmalige und laufende Ausgaben zu unterscheiden. Zu den einmaligen Ausgaben gehören im Wesentlichen die Kosten für die Einführung der Telearbeit, Ausstattungskosten (Hard- und Software), Ausbildungskosten. Zu den laufenden Kosten gehören im Wesentlichen die Telek...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 2.3.2 Voraussetzungen

Telearbeit kann nur dann wirtschaftlich und sinnvoll sein, wenn einerseits die Tätigkeit selbst und andererseits sowohl Mitarbeiter als auch Vorgesetzte dafür geeignet sind. Telearbeiter sollten über folgende Fähigkeiten verfügen: Berufserfahrung: Die Mitarbeiter müssen über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen, damit sie in der Lage sind, selbstständig zu arbeiten und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 2 Durchführung

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen[1]; dieser hat die rechtzeitige Bekanntgabe des Termins und Orts der Betriebsversammlung betriebsüblich sicher zu stellen ("Schwarzes Brett"); der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.[2] Ist kein geeigneter Raum im Betrieb vorhanden oder stellt der Arbeitgeber einen solchen nicht zur Verfügung, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 2.2 Arbeitszeit und Arbeitsstätte

Bei abhängiger Beschäftigung ist die Arbeitszeit durchgängig fremdbestimmt und verbunden mit der Pflicht zu regelmäßigem Erscheinen. Hierbei spiegelt auch die Möglichkeit der Nutzung von Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonten das Weisungsrecht des Arbeitgebers wieder, da diese Art der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber eingeräumt wird. Demgegenüber ist Indiz für eine selbstständig...mehr