Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Corona-Pandemie: Sozialversicherungsrechtliche Regelunge ... / 3 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Im Jahr 2020 wurde mit § 56 Abs. 1a IfSG ein befristeter Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen, Kitas und Einrichtungen (später auch für Menschen mit Behinderungen) in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.[1] Dieser galt auch bei behördlich angeordneten oder verlängerten Schul- und Betriebsferien. Dadurch sollten Verdienstausfälle von sorgeberechtigten Arbeitnehmern abgemildert werden, wenn sie wegen der Betreuung ihrer Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder ihrer Kinder mit Behinderungen (ohne Altersbegrenzung) ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnten.

Der Entschädigungsanspruch wurde zunächst bis zum 31.3.2021 und später bis zum 23.9.2022 verlängert. Er griff somit zunächst, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellte, bestand aber auch nach der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fort. Der Entschädigungsanspruch war bis zum 7.4.2023 befristet.

Anderweitige Betreuungsmöglichkeit vorrangig

Eine Entschädigungsleistung wurde unter der Voraussetzung gewährt, dass eine anderweitig zumutbare Betreuungsmöglichkeit (z. B. durch den anderen Elternteil oder im Rahmen einer Notbetreuung) nicht zur Verfügung stand. Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuten, hatten ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Der Entschädigungsanspruch belief sich auf 67 % des Nettoeinkommens, betrug jedoch höchstens 2.016 EUR pro Monat. Arbeitnehmer erhielten die Entschädigung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens jedoch für 10 Wochen. Alleinerziehende konnten die Entschädigungsleistung max. 20 Wochen in Anspruch nehmen.

Die Auszahlung erfolgte durch den Arbeitgeber. Dieser konnte die Erstattung der ausgezahlten Beträge bei der Entschädigungsbehörde beantragen.

Vor der Inanspruchnahme der Entschädigungsleistung sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einvernehmlichen Lösungen suchen, die nicht zu Lohneinbußen führten. Flexible Arbeitszeitregelungen und Homeoffice-Lösungen konnten dazu beitragen, dass Arbeitnehmer ihre beruflichen Verpflichtungen und die Betreuung der Kinder vereinbaren konnten. Ein Verdienstausfall konnte ebenfalls vermieden werden, wenn Arbeitnehmer Zeitguthaben abbauten oder Urlaub in Anspruch nahmen.

Kinderkrankengeld bei Schul-/Kita-Schließung

Rückwirkend zum 5.1.2021 wurde die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld beschlossen. Neben dem regulären Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen der Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes hatten gesetzlich Versicherte zunächst bis zum 31.12.2021, dann bis zum 19.3.2022, schließlich bis zum 23.9.2022 und zuletzt bis zum 7.4.2023 auch dann Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie die Betreuung des nicht erkrankten bis zu 12 Jahre alten Kindes oder des Kindes mit Behinderung sicherstellen mussten. Dies war der Fall, wenn

  • die Schule bzw. die Kindertageseinrichtung pandemiebedingt geschlossen war,
  • die Präsenzunterrichtspflicht in der Schule ausgesetzt wurde,
  • der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt war oder
  • eine behördliche Empfehlung vorlag, das Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen.

Verlängerter Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Die Anspruchsdauer belief sich in den Jahren 2021-2023 auf 30 Arbeitstage je Elternteil und Kind. Alleinerziehende konnten Kinderkrankengeld für längstens 60 Arbeitstage beanspruchen. Bei mehreren Kindern war der Kindergeldanspruch auf höchstens 65 Arbeitstage pro Elternteil und 130 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt.

[1] § 56 Abs. 1 Nr. 1a IfSG i. d. F. des "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Entgeltersatzleistungen: Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch auch im Jahr 2023
Termine notieren
Bild: iStockphoto

Durch die andauernde Corona-Pandemie müssen Eltern häufiger die Betreuung ihres Kindes sicherstellen. Bisher sah der Gesetzgeber vor, dass der Anspruch auf ein pandemiebedingtes Kinderkrankengeld am 23.9.2022 und die verlängerten Anspruchstage für das Kinderkrankengeld zum Ende des Jahres enden sollen. Nun hat der Gesetzgeber die Ansprüche nochmals verlängert. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.


Haufe Shop: Praxishandbuch Gesunde Führung
Praxishandbuch Gesunde Führung
Bild: Haufe Shop

Die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsprogramme steigen kontinuierlich. Das Buch beleuchtet  Aspekte von Organisation, Führung und Gesundheit und bietet praktische Anwendungen. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Fachverband Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) e.V.


Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.2 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen/Kitas
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.2 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen/Kitas

Erwerbstätige Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt[1] und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren