Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsrechtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3 Ausstattung und Funktion

2.1.3.1 Büroräume Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2 Kriterien

Die folgenden Kriterien sind bei der wertenden Beurteilung, ob ein Arbeitsraum in der Wohnung des Steuerpflichtigen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Arbeitszimmer anzuerkennen ist, als Indizien von besonderer Bedeutung anzusehen. Wichtig Häusliches Arbeitszimmer nur in Mittelpunktsfällen Die Prüfung, ob ein häusliches Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 1 Typusbegriff Arbeitszimmer

Der Begriff häusliches Arbeitszimmer ist im Gesetz nicht definiert, sondern als Typusbegriff im Anschluss und unter Anknüpfung an die Rechtsprechung geprägt worden. Danach ist das häusliche Arbeitszimmer ein häusliches Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.1 Nutzung zu Erwerbszwecken

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum aus­schließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Aufteilungsverbot).[1] Diese Auslegung dient nach Auffassung des BFH dazu, den beruflichen und den privaten Bereich sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten zu unterbinden und den Verwaltungsvollzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.2 Ausnahme: Andere Räumlichkeiten

Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.[1] Ein als Lager, Werkstatt oder Praxis eingerichteter und genutzter Raum ist deshalb regelm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.2 Einziger Tätigkeitsort Arbeitszimmer

Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen. Wo dieser liegt, ist im Wege einer Wertung der gesamten Tätigkeit des Steuerpflichtigen festzustellen. Unzweifelhaft liegt der Betätigungsmittelpunkt bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.4 Andere Tätigkeitsformen

Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle lassen Rückschlüsse auch auf andere Tätigkeitsformen zu. Bei einem angestellten Rechtsanwalt ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig die Kanzlei. Denn dort betreut er schwerpunktmäßig seine Man­danten, fertigt seine Schriftsätze und verrichtet andere vorbereitende und nachbereitende Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.1 Verwaltungsauffassung

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittelpunkt der gesamten Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.6 Erforderlichkeit des Arbeitszimmers

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es unerheblich, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.[1] Durch die Beschränkung des Arbeitszimmerabzugs auf die sog. Mittelpunktsfälle hat sich die Problematik seit 2023 jedoch ohnehin weitgehend erl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. Liegt dabei der Mittelpunkt einzelner Tätigkeiten auße...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.5 Nutzung während der Nichtbeschäftigung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach vorstehenden Regelungen abgezogen werden, wenn und soweit dem Betroffenen der Abzug der Aufwendungen auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zustehen würde.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.3 Nicht ganzjährige Nutzung

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die auf den Zeitraum, in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, entfallenden Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden. Wird das Arbeitszimmer für eine spätere Nutzung vorbereitet, bei der die Abzugsvoraussetzungen v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.1 Aufzeichnungspflichten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums reicht nicht aus.[2] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug in vielen Fällen zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Ein Wahlrecht besteht nur für Grundstücksteile, deren Größe nicht mehr als 30 qm oder deren Wert nicht mehr als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.2 Ausnahme: Außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein außerhäusliches Arbeitszimmer, für das die Abzugsbeschränkungen nicht anzuwenden sind, ist regelmäßig anzunehmen, wenn neben der privaten Wohnung Räumlichkeiten aus beruflichen Gründen angemietet werden. Werden z. B. im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, handelt es si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.1 Büroräume

Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsrau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.1 Außendienst

Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, dass die Tätigkeit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.2 Rechtsprechung

Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt.[1] Maßgebend abzustellen ist auf die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung des Steuerpflichtigen. Dabei sind zwar alle T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.2 Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen, insbesondere der Tätigkeitsmittelpunkt, bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen.[1] Der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass dem jeweiligen Steuerpflichtigen in dem Arbeitszimmer ein Arbeitsplatz in einer Weis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.4 Nutzung zu Ausbildungszwecken

Die vorstehenden Regelungen sind auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene Berufsausbildung genutzt wird. Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch Aufwendungen nur bis zu insgesamt 6.000 EUR als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung

In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen haben und gem. § 12 Nr. 1 ES...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.2 Abgetrennter Raum

Der Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer setzt die räumliche Trennung zwischen Wohnbereich und häuslichem Arbeitszimmer voraus. Die Abtrennung durch ein Regal genügt dabei nicht, um aus einem einheitlichen Raum 2 Räume zu machen.[1] Gleiches gilt für die Abtrennung durch ein Sideboard (Raumteiler).[2] Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.3 Mehrere Tätigkeitsorte

Übt ein Arbeitnehmer eine einzige berufliche Tätigkeit teilweise zu Hause und teilweise auswärts aus, befindet sich der Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung dort, wo er diejenigen Handlungen vornimmt und/oder Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich also nach dem inhaltlichen (qualitativ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.2 Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die Aufwendungen in voller Höhe abziehbar. Alternativ kann in den Mittelpunktsfällen pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) pro Jahr abgezogen werden (Wahlrecht).[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.2 Österreich und Belgien

Die Grenzgängerregelungen nach dem mit Österreich getroffenen DBA entsprechen im Wesentlichen den zu Frankreich dargestellten Grundsätzen. Die Eigenschaft als Grenzgänger, die das Besteuerungsrecht abweichend vom Tätigkeitslandprinzip dem Staat zuweist, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist, erfordert eine tägliche Rückkehr von der Grenzzone des Tätigkeitsstaats in die Grenzz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.4 Luxemburg

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzpendler wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, wenn die nichtselb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bring Your Own Device / 1 Einführung

BYOD steht für "Bring your own device", also für das Nutzen privater Geräte für betriebliche Zwecke. Dies sind in der Regel das Handy, das Tablet, der eigene Laptop oder im weiten Sinne auch Monitore, Drucker und Router im Homeoffice. Die Nutzung beinhaltet insbesondere den Zugriff auf Unternehmensdaten oder einen Teil des Unternehmensnetzwerks. Spezielle gesetzliche Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind, abgesehen von den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht von Diplomaten[1] u. a. bzw. von ausländischen Grenzpendlern[2], beschränkt steuerpflichtig.[3] Weitere Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer inländischen Arbeitslohn erzielt.[4] Dies ist der Fall, wenn er d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.2 60-Tage-Regelung

Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubeziehen, deren Nichtrückkehr au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.4 Zahlung des Arbeitslohns zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, ist schließlich Voraussetzung, dass der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen wird (sog. Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa nach innerstaatlichen Regelungen.[1] Der abkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bring Your Own Device / 2.2 Chancen und Risiken

Die Chancen beim BYOD liegen insbesondere in folgenden Bereichen: Kosteneinsparungen Es müssen keine neuen Geräte angeschafft, gewartet und entsorgt werden. Ggf. Ersparnis von Zeit- und Schulungsaufwand, da Arbeitnehmer mit seinen Geräten vertraut ist. Ggf. Senkung des Energieverbrauchs (in Verbindung mit Homeoffice/Mobile Office). Arbeitnehmerzufriedenheit Steigerungspotenzial fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnungsvermutung (Satz 1)

(1) 1 Eine Personalfunktion ist der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die Personalfunktion ausgeübt wird. Rz. 3013 [Autor/Stand] Grundregelung. Eine Personalfunktion ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BsGaV grundsätzlich derjenigen Betriebsstätte zuzuordnen, in der sie ausgeübt wird. Ausübung ist dabei so zu verstehen, dass sich der die Personalfunktion ausübende Mitarbeiter phys...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Inhalt der gerichtlichen Leistungsbestimmung.

Rn 17 Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach III 2 beruht auf dem Vorbringen der Parteien. Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht nicht, doch trifft jede Partei eine Obliegenheit, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen (BAGE 156, 38 [BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14] Rz 30; BAG NZA 22, 261 [BAG 08.09.2021 - 10 AZR 11/19] Rz 34). I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzpflicht des Dienstberechtigten, Abs 1.

Rn 2 Die Schutzpflicht gilt ua für die Gestaltung des Arbeitsplatzes (zum Homeoffice Kollmer NZA-Beil 24, 41), das Zurverfügungstellen zwingender Schutzkleidung (BAG NZA-RR 16, 565 [BAG 14.06.2016 - 9 AZR 181/15]); die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (BAG NJW 15, 940 [BGH 18.11.2014 - VI ZR 47/13]), der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (BAG ZTR 14, 657 [LAG Düsseld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ort der Arbeitsleistung.

Rn 67 Der Ort der Arbeitsleistung wird grds durch die Vorgaben im Arbeitsvertrag bestimmt, § 2 I 2 Nr 4 NachwG. Vereinbarter Arbeitsort kann nur durch Vertragsänderung oder Änderungskündigung geändert werden. Enthält der Arbeitsvertrag keinen vereinbarten Arbeitsort, kann der ArbG an einen anderen Ort versetzen, uU auch ins Ausland (BAG ArbRAktuell 22, 643; NZA 17, 1452; 11,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Seitdem insb durch die Corona-Pandemie das ›Home-Office‹ in größerem Maß den Arbeitsalltag prägt, sind die geltend zu machenden berufsbedingten Aufwendun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art 24 EGBGB 27 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art 1 HaagUntProt 1; Art 3 HaagUntProt 1; Art 5 HaagUntProt 1; Art 7 HaagUntProt 1 Habilitation § 1575 BGB 6 Haftpflichtversicherer Direktanspruch Art 40 EG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebsrisikolehre, S 3.

Rn 23 Soweit sich das Betriebsrisiko, also das Risiko des Arbeitsausfalls, verwirklicht, muss der ArbG die Arbeitsvergütung fortzahlen, auch wenn er den ArbN nicht beschäftigen kann. Betriebsrisiko ist das Risiko, den ArbN aus betriebstechnischen Gründen nicht einsetzen zu können (BAG NZA 16, 1608; 09, 913), Wirtschaftsrisiko ist das Verwendungsrisiko, also das Risiko, dass ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gewöhnlicher Arbeitsort (Art 8 II).

Rn 10 Art 8 II bringt das Recht des Staates zur Anwendung, ›in dem oder anderenfalls von dem aus‹ der ArbN in Erfüllung seines Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Verrichtet der ArbN seine Arbeit nur vorübergehend in einem anderen Staat, ändert sich das Arbeitsvertragsstatut grds nicht (Art 8 II 2). Rn 11 Das Recht des Staates, in dem der ArbN in Erfüllung seines Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.4 Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen, einen Betrag von 6 EUR abziehen, höchstens 1.260 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.[1] Durch diese sog. Homeoffice-Pauschale können Aufwendungen auch in den Fällen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich muss der Steuerpflichtige die ihm entstandenen Aufwendungen, die er als Werbungskosten geltend machen will, im Einzelnen durch Belege nachweisen oder mindestens glaubhaft machen, um eine Steuerminderung aufgrund der durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Ausgaben zu erreichen. Der Steuerpflichtige ist zur Beweisvorsorge verpflichtet. Alternativ werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr