Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland

Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigkeit ausübt, in Betracht. Außerhalb der Europäischen Union ist die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.2 Alternierendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Wechselt der Arbeitnehmer regelmäßig zwischen einer Tätigkeit im Sitzstaat des Arbeitgebers und dem Homeoffice im benannten Ausland, bestimmt die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts.[1] Ergibt sich hieraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet und/oder mindestens 25 % des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 3 Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice im Ausland

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice gibt es nach deutschem Recht nicht. Vielmehr schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Bedarf eine Vereinbarung, die typischerweise neben der wöchentlichen Arbeitszeit auch die Dauer und die Ausgestaltung der häuslichen Arbeitsstätte enthält. Dies beinhaltet vor allem die Bereitstellung von Bil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Lohnsteuerrecht bei Homeoffice im Ausland

Arbeitgeber im Inland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Arbeitnehmer einzubehalten.[1] Wird ein Arbeitnehmer allerdings dauerhaft vom ausländischen Homeoffice heraus tätig, verfügt er i. d. R. nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und gilt somit als lediglich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 6 Datenschutz

Auch im Homeoffice besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) Homeoffice für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische und organisatorische Maßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2 Anwendbares Recht

Erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im ausländischen Homeoffice, kann sich weiterhin die Frage stellen, welches Recht Anwendung findet. Hier ist zwischen einer nur vorübergehenden und einer dauerhaften Tätigkeit im Ausland zu unterscheiden: 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 3 Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld etc. sind unabhängig vom Zuflusszeitpunkt als zeitraumsbezogene Vergütung nach den Verhältnissen des Zeitraums aufzuteilen, für den diese gewährt wurden. Praxis-Beispiel Bonuszahlung an ausländischen Arbeitnehmer Sachverhalt Ein in Deutschland beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, der vorrangig für seinen deutschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die Mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Sozialversicherung

1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Lohnsteuer

1 Anzuwendendes Lohnsteuerrecht bei Homeoffice im Ausland Arbeitgeber im Inland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Arbeitnehmer einzubehalten.[1] Wird ein Arbeitnehmer allerdings dauerhaft vom ausländischen Homeoffice heraus tätig, verfügt er i. d. R. nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und gilt somit als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Abrechnung nach der Lohnsteuer-Tagestabelle

Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn, der (teilweise) nicht dem inländischen Lohnsteuereinbehalt unterliegt, ist die Lohnsteuer-Tagestabelle, statt der Monatstabelle anzuwenden. Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist kein gesonderter Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt des inländischen Arbeitgebers zu stellen, um das anteilige Gehalt für Arbeitstage außerhalb Deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2.2 Dauerhaftes Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 5 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch für lediglich beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale [1] seit 2020 abrufbar. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen einer Steuer-IdNr[2]. Sollte der Arbeitnehmer bisher noch nicht über eine deutsche Steuer-IdNr verfügen, hat diese der Arbeitnehmer selbst beim Betriebsstättenfinanzamt seines Arbeitgebers in De...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da sich der "gewöhnliche Arbeitsort" des Arbeitnehmers nicht ändert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr aus einem anderen Land heraus arbeitet; dann gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des anderen Landes. Es sollte aber bei einer – wenn a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Damit das anteilige Gehalt für deutsche Arbeitstage für lohnsteuerliche Zwecke ermittelt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Reisekalender zu führen. Auf Basis des Reisekalenders wird ein Aufteilungsmaßstab anhand der tatsächlichen Arbeitstage in Deutschland im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen insgesamt ermittelt. Tatsächliche Arbeitstage sind dabei alle Tage...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 6 Datenschutz

Gerade am mobilen Arbeitsplatz besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) mobilen Arbeiten für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten bei der ausländischen Mobilarbeit in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 3 Arbeitsschutz

Während der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die mobile Arbeit flexibler. Hier findet jedenfalls die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei dem mobilen Arbeiten im Ausland h...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, wird meist ohne weitreichende Kalkulation der dadurch entstehenden Kosten getroffen. Zwar werden Eltern immer älter – im Jahr 2023 waren sie im Schnitt 31,7 Jahre alt[1] –, was unter anderem auch damit begründet wird, dass gerade akademisch ausgebildete Eltern sich erst einen gewissen – auch finanziellen – Lebensstandard erfüll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arbeitszimmer

Zur gesetzlichen Neuregelung hat sich das BMF ausführlich geäußert.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Arbeitszimmer

Bei einem Raum, von dem aus ausschließlich die Verwaltung eines oder mehrerer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes/Gebäuden betrieben wird, ist wie folgt zu differenzieren. Handelt es sich bei diesem Raum um ein häusliches Arbeitszimmer und erzielt der Steuerpflichtige nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, d. h. das Arbeitszim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer-ABC / Ehegatten/Lebenspartner

Sind beide Ehegatten/Lebenspartner Miteigentümer des Grundstücks, in dem sich das oder die häuslichen Arbeitszimmer befinden, und werden die laufenden Kosten hierfür von einem gemeinsamen Konto bezahlt, sind sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer unter den weiteren Abzugsvoraussetzungen als Werbungskosten abziehbar. Ist nur ein Ehegatte/Lebens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer-ABC / Zusammenfassung

Überblick Die Frage, ob und welche Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend gemacht werden können, steht immer wieder im Fokus. Ein Ansatz kommt nur in Betracht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Der Beitrag enthält eine alphabetische Auflistung der für die steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitszi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer-ABC / Änderung der Nutzungsverhältnisse während des Veranlagungszeitraums

Bei einer Änderung der Nutzungsverhältnisse des Arbeitszimmers während des Veranlagungszeitraums sind die Aufwendungen als Werbungskosten nur abziehbar, soweit die Kosten während der tatsächlichen beruflichen/betrieblichen Nutzung als Tätigkeitsmittelpunkt entstanden sind.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer-ABC / Anmietung durch den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Lin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Mobile Arbeit bezeichnet eine Arbeitsform, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit bspw. von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichtet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umzugskostenvergütungen in ... / 2 Beruflich veranlasster Wohnungswechsel

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn er aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit beim Arbeitgeber, des Arbeitgeberwechsels oder im Zusammenhang mit einer Versetzung durchgeführt wird. Eine berufliche Veranlassung liegt ebenfalls vor, wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung/Grenzgänger im Homeoffice

Waren Grenzgänger aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice tätig, wirkte sich der geänderte Arbeitsort nicht auf die bis dahin geltende sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus. Es war davon auszugehen, dass die Tätigkeit im Homeoffice nur vorübergehend erfolgte und mit dem Arbeitgeber abgestimmt war. Der Arbeitgeber übte weiterhin sein Direktionsrecht aus. Diese Rege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 3 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas

Im Jahr 2020 wurde mit § 56 Abs. 1a IfSG ein befristeter Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen, Kitas und Einrichtungen (später auch für Menschen mit Behinderungen) in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.[1] Dieser galt auch bei behördlich angeordneten oder verlängerten Schul- und Betriebsferien. Dadurch sollten Verdienstausf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Discontinued operations und zur Veräußerung bestimmte Anlagen

Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32 abgrenzbare und bedeutsame geografische oder sachliche Geschäftsbereiche, die das Unternehmen im Rahmen eines Plans entweder veräußert (insgesamt oder stückweise) oder durch Einstellung (abandonment) aufgibt.[1] Aufgegebene Tätigkeiten sind in der GuV (sowie z. T. im Anhang) getrennt vom Ergebnis aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 5 Widerruf der Homeoffice-Berechtigung

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigungmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 7 Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice

Video: Unfallversicherungsschutz bei Homeofficemehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 2 Vorteile von Homeoffice und Mobile Work

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 4 Die Homeoffice-Vereinbarung

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 1 Die Homeoffice und Mobile Work-Varianten

Video: Die Homeoffice und Mobile Work-Variantenmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 3 Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Workmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 6 Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Workmehr