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Praxis-Beispiele: Benefits kombinieren / 2 Benefitspaket: Kinderbetreuung, Internet und Gutschein

Danina Krauß
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Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist Vater von 2 Kindern und arbeitet häufig im Homeoffice. Sein Arbeitgeber wendet ihm Mitarbeiterbenefits i. H. v. monatlich 305 EUR zu:

  • Kindergartenzuschuss (200 EUR)
  • Diensthandy inkl. privater Nutzung (45 EUR)
  • "Zuschuss" Telefon/Internet (10 EUR)
  • Gutschein Drogeriekette (50 EUR)

Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die monatl. Rechnung des Arbeitnehmers für Telefon/Internet beläuft sich auf 50 EUR. Die Anwendbarkeit des Gutscheins ist auf eine bestimmte Drogeriekette innerhalb Deutschlands und auf deren Onlineplattform begrenzt.

Ergebnis

Die zusätzlich gewährten Mitarbeiterbenefits aus i. H. v. 305 EUR sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen. Aus Vereinfachungsgründen kann bei den Telekommunkationskosten die Kleinstbetragsregelung zur Anwendung kommen.

  • Kindergartenzuschuss: Nach § 3 Nr. 33 EStG bleiben Bar- und Sachleistungen zur Unterbringung und Betreuung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) steuerfrei. Hierunter Fallen auch Zuschüsse des Arbeitgebers für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betriebsfremden Kindergärten.
  • Diensthandy: Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Datenverarbeitungs- und/oder Telekommunikationsgeräts ist steuerfrei gestellt.
  • Zuschuss Telefon/Internet: Der Arbeitgeber kann Aufwendungen für die berufliche Nutzung arbeitnehmereigener Telekommunikationsgeräte steuerfrei ersetzen. Voraussetzung hierfür ist eine detaillierte Abrechnung des Arbeitnehmers, die den beruflichen Anteil der Aufwendungen nachweist. Ersetzt werden können Aufwendungen für laufende Verbindungsentgelte und anteilige Grundkosten (Nutzungsentgelt für Telefonanlage, Grundpreis für Anschluss).

    Alternativ ist der sog. pausch...

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