Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.4 Lernen

Im Kontext Inhalte und Perspektiven wurde sowohl das Bedürfnis als auch die Notwendigkeit des Lernens angesprochen. Die gesteigerte Verantwortung, die Mitarbeiter für die Erhaltung und Steigerung ihres Marktwerts übernehmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (Employability) zu erhalten, drückt sich in dem Wunsch aus, sich stetig weiterzubilden. Ein Standard-Seminarkatalog reich...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.5 Health Care

Auch die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zählt zu den Sozial- und Nebenleistungen. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz, einmal durch eine gesundheitliche Gestaltung der Arbeitsorganisation, -abläufe und -umgebung, zum anderen durch Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung de...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.11 Mobile Arbeit

Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit zählt die Nutzung von unterschiedlichen Formen der mobilen Arbeit in vielen Bereichen zum betrieblichen Alltag. Gemeint ist hiermit die Kombination aus zeit- und ortsflexibler beruflicher Tätigkeit mit oder ohne Einsatz von mobilen Endgeräten. Mobiles Arbeiten bezeichnet grundsätzlich das Arbeiten außerhalb des Betriebes in Form von...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Homeoffice-Pauschale

I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF Rz. 90 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in so...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 65. Home-Office

a) Einführung Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 1041 Das Recht des Arbeitgebers zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit in Formular-Arbeitsverträgen ist an den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu messen. Denkbar ist eine Regelung, die dem Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechtes in den Grenzen billigen Ermessens ermöglicht, den Arbeitnehmer wieder ausschließlich in einer Betriebsstätte oder an einem anderen Ort ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Seit dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird seither unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Haftung

Rz. 1042 Verursacht der Arbeitnehmer bei der Arbeit im Home-Office an den vom Arbeitgeber überlassenen Gegenständen einen Schaden, gelten die Grundsätze der begrenzten Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis.[2429] Diese Haftungsprivilegierung kommt allerdings Familienangehörigen oder Personen, die sich im Haus des Home-Office Arbeitnehmers aufhalten, nicht zugute, wenn z.B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer war bis 1995 lediglich durch § 12 Nr 1 Satz 2 EStG begrenzt (> Rz 2/2). Es kam also auf eine so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung an; die dafür erforderliche Abgrenzung hat zu einer umfangreichen Rechtsprechung geführt. Mit dem JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl 1995 I, 1250 = ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 454 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[1125] Spätestens seit der Corona-Pandemie revolutionieren Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice den Arbeitsmarkt und schaffen gänzlich neue Chancen und Risiken.[1126] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvariante

Rz. 1032 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.63: Home-Office (1) Der Arbeitnehmer erbringt bis zu _________________________ % seiner Arbeitszeit in einem Home-Office nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Tage, an denen der Arbeitnehmer im Home-Office arbeitet, werden wie folgt festgelegt: _________________________. Oder (1) Der Arbeitnehmer k...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF

Rz. 90 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in sonst privat genutzten Räumen wie zB Küche, Wohn- oder Schlafzimmer). De...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Jahrespauschale

Rz. 79/1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Seit dem VZ 2023 kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer – die berücksichtigt werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Erwerbstätigkeit bildet (> Rz 40 ff) – pauschal ein Betrag von 1 260 EUR im Jahr abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 3 EStG). Diese abgeltende Jahrespauschale ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz

Rz. 462 Auch die Verschwiegenheitsverpflichtung bedarf bei Durchführung der mobilen Arbeit einer besonderen Ausgestaltung, weil sich im häuslichen Bereich in der Regel auch betriebsfremde Personen aufhalten und an dem außerbetrieblichen Arbeitsplatz geheimhaltungsbedürftige Daten verarbeitet werden. Der Mitarbeiter muss deshalb verpflichtet werden, für die Verschwiegenheit a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Arbeitsschutz/Arbeitszeiterfassung

Rz. 1038 Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz, gelten auch bei einer Home-Office-Tätigkeit. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, auch die Arbeitsstättenverordnung, eingehalten werden. § 2 Abs. 7 ArbStättV definiert die Telearbeit als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Festlegung

Rz. 1033 Der Aufnahme einer Klausel über den konkreten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall kann die Regelun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Steuerrechtlicher Hinweis

Rz. 1044 Besonderes Augenmerk ist bei der Errichtung eines Home-Office auf die korrekte lohnsteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitnehmers und des vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufwendungsersatzes zu richten.[2433] Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, können gemäß §§ 4 Abs. 5 Nr....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bewertung der Wegzeiten

Rz. 1037 Bei der Errichtung eines Home-Office stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Wegzeiten als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu bewerten sind.[2419] Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Arbeitsort und zurück in der Regel keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig.[2420] Hingegen können...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Nutzung zu Ausbildungszwecken

Rz. 77 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b und 6c EStG – also die Arbeitszimmer-Regelungen (> Rz 15 ff) und jene zur Homeoffice-Pauschale (> Rz 93 ff) – gelten für den Abzug von > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sinngemäß (> Rz 7, > Rz 101; BMF vom 15.08.2023, Rz 41, BStBl 2023 I, 1551, > Anh 2 Arbeitszimmer ). Aufwendungen des Stpfl für sein häusliches ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtssystematik

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein zu Erwerbszwecken und zu Nichterwerbszwecken, also gemischt genutztes "Arbeitszimmer" im häuslichen Umfeld wird von § 12 Nr 1 EStG insgesamt der privaten Sphäre zugeordnet (> Rz 2/2); die Aufwendungen sind nicht abziehbar (> Lebensführung Rz 3/2), sofern nicht ggf die Homeoffice-Pauschale (> Rz 4, 90 ff) zum Ansatz kommen kann. Für solche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten , >Betriebsausgaben und/oder > Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen all...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemein zum Inhalt

Rz. 952 Die Beschreibung der geplanten unternehmerischen Maßnahme – also der Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG – und ihre Durchführung ist der Kern des Interessenausgleichs und sein wesentlicher Inhalt. Diese Beschreibungen stellen die Einigung der Betriebspartner über das "Ob" und "Wie" der Betriebsänderung dar. Dabei kann Gegenstand eines Interessenausgleichs nur die ge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 327 Vereinbarungen über mobile Arbeit mit Auslandsbezug erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen in allen Branchen an Bedeutung.[865] Die technischen Entwicklungen machen es häufig möglich, den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung von dem Ort der Betriebsstätte zu entkoppeln. Dies bietet der Ausgestaltung der Arbeitsumstände neu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Keine Abweichung von zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO

Rz. 331 Stets ist zu prüfen gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO, ob sich das Arbeitsverhältnis jedenfalls auch nach zwingenden Rechtsvorschriften anderer Staaten zu richten hat, deren Recht gemäß Art. 8 Abs. 2–4 Rom I-VO anzuwenden wäre, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen hätten. Diese Kontrollüberlegung sollte aus Arbeitgebersicht immer angestellt werden. Die Wirkun...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ii) Unfallschutz

Rz. 1043 Mit Einführung des § 8 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 Nr. 2a SGB VII wurde der Unfallversicherungsschutz für mobile Arbeit erweitert. Zum einen wird durch § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII der Schutz am außerbetrieblichen Arbeitsort dem Schutz in der Betriebsstätte gleichgestellt, zum anderen ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII der Weg, der zurückgelegt wird, um Kinder fremder Obhut anz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Aufwandsentschädigung

Rz. 1035 Ein Vermögensopfer des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers kann eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 670 BGB auslösen. Um Streitigkeiten über den Inhalt der Entschädigungspflicht zu vermeiden, sollte daher eine Regelung darüber getroffen werden, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer dafür, dass er seinen privaten Wohnraum für die Errichtung e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Datenschutz

Rz. 1036 Da sich im häuslichen Bereich eines Arbeitnehmers auch betriebsfremde Personen aufhalten können, bedarf es zur Einhaltung des Datenschutzes, insbesondere zum Schutz der geschäftlichen/betrieblichen Daten einer Regelung darüber, wie die Unterlagen/Einrichtungsgegenstände des Home-Office vor dem Zugriff Dritter geschützt werden können. Sofern dies räumlich möglich ist...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Opernsänger

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Abgrenzung, wann ein Opernsänger > Arbeitnehmer ist, hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Im Einzelnen > Bühnenangehörige, > Künstler, > Lohnzahlungszeitraum Rz 30, 31. Ein Opernsänger, der bei Gastspielen das Vergütungsrisiko trägt und nicht vollständig in den Bühnenbetrieb des jeweil...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 809 In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der sich Arbeitgeber häufig nicht mehr ausschließlich an einem Ort ansiedeln oder zumindest aufgrund der durch das Internet verbreiteten Vertriebswege ihre Kunden auch überregional bedienen, sind die meisten Arbeitgeber darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen. Von der Dienstreise zu unterscheiden ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen seit dem VZ 2023 nicht mehr als solche für ein Arbeitszimmer als WK berücksichtigt w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Zutrittsrechte

Rz. 1040 Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers im Home-Office liegt regelmäßig an einem durch Art. 13 GG geschütztem Ort. Insofern sind die Ausführungen zur Vereinbarung eines Zutrittsrechts zu grundrechtlich geschützten Räumen zu beachten (§ 1b Rdn 461). Ein Zutrittsrecht sollte aufgrund der Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes (ee) stets vereinbart ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 609 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur ein, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung[1422] aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Gründen widerspricht.[1423] Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist § 102 Abs. 5 BetrVG zudem im Fall einer wegen ordentlicher Unkündbarkeit ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / B. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 4 Voraussetzungen für die Anwendungen aller mit der Stärkung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Regelungen ist eine Beschäftigung im Privathaushalt. Eine solche liegt nach § 8a S. 2 SGB IV vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch sonstige Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ausstattung

Rz. 65 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das grundsätzlich bestehende Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Ausstattung (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 1 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Rz 2/1). Davon gilt nur dann eine Ausnahme, wenn auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer selbst abgezogen werden dürfen (> Rz 1) oder es sich um > Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Begriff

Rz. 1620 Ein schon seit einiger Zeit beliebtes und im Zeitalter der "Arbeitswelt 4.0" immer attraktiveres Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Vertrauensarbeitszeit. Wie der Begriff schon vermuten lässt, lebt dieses Zeitmodell vom arbeitgeberseitigen Vertrauen in die ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und dessen sinnvolle eigenstän...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelnen Gegenstände der Nachweispflicht

Rz. 1154 Die Mindestinhalte wurden durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2022 erweitert. Nachzuweisen sind seitdem jedenfalls die nachfolgenden Arbeitsbedingungen:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Private Nutzung

Rz. 27 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich genutzt werden (BFH GrS 1/14, Rz 62 aaO [> Rz 2/2]; zum Begriff des Arbeitszimmers > Rz 15 ff). Die private Mitbenutzung muss mithin von ganz untergeordneter Bedeutung sein; andernfalls schließt sie den Abzug von WK – insgesamt (keine Aufteilung; > Rz 29) – aus (BFH GrS 1/14,...mehr