Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welchen Nutzen haben höhenv... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Die Kosten für Stehpulte sind sehr unterschiedlich, da es, wie oben beschrieben, verschiedenste Ausführungsvarianten gibt. Die Preisspanne reicht von wenigen 100 EUR bis deutlich über 1.000 EUR. Auch bei höhenverstellbaren Tischen ist die Preisspanne sehr groß. Durch die Verbreitung dieser Technik sind die Preise jedoch in den letzten Jahren deutlich gesunken. Günstige Model...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green IT / 2 Nachhaltigkeit durch IT

Nachhaltigkeit durch IT (Sustainability by IT) eröffnet neue Wege, um die firmeneigenen Umwelt- und Sozialziele zu erreichen. IT kann Unternehmens-, Produkt- und Lieferprozesse optimieren, Ressourcenverbrauch reduzieren, neue Produkte und Geschäftsmodelle ermöglichen und Transparenz schaffen. Nachhaltigkeit durch IT kann durch eine Vielzahl von Werkzeugen und Technologien err...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.9.2.2 Sonstige Quarantäneanordnung

Eine Quarantäne von weniger als einem Monat ist eine unschädliche sonstige Unterbrechung im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. e TV-L. Dauert die Quarantäne länger als ein Kalendermonat und wurde keine Arbeit im Homeoffice vereinbart, so führt dies – bezogen auf den einen Monat übersteigenden Zeitanteils – zu einem Anhalten des Aufstiegs in die nächst höhere Entgeltstufe ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Rz. 18 Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt immer vor, falls Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG beschäftigt werden sollen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist unerheblich. Erfasst werden also unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse, auch wenn Letztere nur für einen sehr kurzen Zeitraum (tageweise!) bestehen, Probe-, Teilzeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Te...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Agile Strategieumsetzung mi... / 2.4 Dritter Schritt: OKR-Planung durchführen – Objectives für das nächste Quartal priorisieren, entsprechende Key Results und Maßnahmen definieren.

Die Strategy Owner laden die entsprechenden Umsetzungs-Teams zu den OKR-Planungsrunden ein. Im Rahmen der OKR-Planung stellen die Strategy Owner die strategischen Ziele des Backlogs vor und erläutern die Hintergründe und die Relevanz der Realisierung der strategischen Ziele. Falls mehrere Ziele im Backlog vorhanden sind, werden die Ziele vom Strategy Owner vorab priorisiert ("...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Agile Strategieumsetzung mi... / 2.3 Zweiter Schritt: Zuständigkeiten klären und Strategy Backlogs erstellen

Die strategischen Ziele in der Strategy Map sollen innerhalb von 3 Jahren erfolgreich realisiert werden. Deshalb werden die strategischen Ziele geclustert und die entsprechenden Strategy Owner sowie die crossfunktionalen Teams für die Umsetzung der strategischen Ziele definiert. Auf Grund der Verwendung der Strategy Map und der vier Perspektiven der Balanced Scorecard (Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.2 Abgrenzung zum Homeoffice

Auch der häufig benutzte Begriff des Homeoffice bezieht sich auf Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Er wird umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus verwendet. Der Begriff wird oft fälschlicherweise mit der Telearbeit synonym verwendet. Tatsächlich liegt Telearbeit aber nur dann vor, wenn die Vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 3 Abschaffung und Widerruf

Die Voraussetzungen, ob und wann die mobile Arbeit beendet werden kann, sollte arbeitsvertraglich geregelt sein. Dabei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen, unter denen eine Mobilabrede durch den Arbeitgeber einseitig wieder beendet werden kann, so konkret wie möglich zu beschreiben. Für das Homeoffice wurde bereits entschieden, dass eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 4 Ausstattung und Kosten

Da bei der mobilen Arbeit die Einrichtung eines kompletten Arbeitsplatzes entfällt, sind die Kosten der Arbeitsmittel bei der mobilen Arbeit regelmäßig deutlich günstiger als die komplette Einrichtung eines festen Telearbeitsplatzes/Homeoffice. Für die mobile Arbeit benötigt der Mitarbeiter als Arbeitsmittel meistens nur einen Laptop bzw. ein Smartphone. Grundsätzlich hat der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 6 Unfallversicherungsschutz

In Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice hat sich das BSG intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.[1] Nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte sind versichert. Es sind nur solche Wege versichert, bei denen ein sachlicher Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.1 Abgrenzung zu Telearbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert. Während die mobile Arbeit grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ausgeführt werden kann, ist die Telearbeit an einen festen Arbeitsplatz innerhalb der Privaträume des Arbeitnehmers gebunden. Die Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz ergeben si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Apotheker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), Beratung zum Arbeitszeit-Pausen-Regime und Unterstützung bei der Organisation von Seminaren zur Stressbewältigung, Unterstützung bei Realisierung von Maßnahmen zur Suchtberatung und Programmen zu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeiten trotz Krankschreibung / 1.2 Keine teilweise Arbeitsunfähigkeit

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit nur teilweise erbringen, z. B. nur in geringerem zeitlichen Umfang, liegt Arbeitsunfähigkeit vor.[1] Daher gilt: Maßgeblich ist, ob dem Arbeitnehmer aufgrund seiner teilweisen Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unmö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie generell von Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (auch z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder in der Elternzeit – ohne Verpflichtung, sie tatsächlich für Fahrten zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2 Homeoffice-Pauschale

Mit dem am 18.12.2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt, die dann noch durch das sog. Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022 verlängert wurde. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, konnten die Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.5 Zusammenhang der Homeoffice-Pauschale mit dem häuslichen Arbeitszimmer

Hier ist der Wortlaut der gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 völlig eindeutig: Das erfolgreiche Geltendmachen der Homeoffice-Pauschale ist für die Zeiträume, für die Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG abgezogen werden, nicht möglich. Ausnahmen von diesem Grundsatz kann es aber geben,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1 Zur Verfügungstehen eines anderen Arbeitsplatzes

Die Diskussion bzgl. des zur Verfügungstehens eines anderen Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber spielt im Rahmen der Berücksichtigung des Aufwands für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem VZ 2023 keine Rolle mehr, allerdings sind diese Problematiken (leider) nicht entfallen, sondern wurden von der Regelung des häuslichen Arbeitszimmers[1] in die Regelung zur Homeoffice-Pauschale [...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 6 Kein anderer Arbeitsplatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, waren im Rahmen der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe des berücksichtigungsfähigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.2 Zur Verfügungstehen des Arbeitsplatzes

Sofern zwar grundsätzlich ein oben beschriebener Arbeitsplatz vorhanden ist, dieser dem Steuerpflichtigen allerdings nicht zur Verfügung steht, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Ein anderer Arbeitsplatz steht nur dann für die betriebliche oder berufliche Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.3 Beweislast

In Rz. 37 des BMF-Schreibens stellt die Verwaltung klar, dass der Steuerpflichtige das nicht Vorhandensein bzw. nicht zur Verfügung stehen des anderen Arbeitsplatzes für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, darzulegen hat.[1] Dies ist insoweit zu beachten, da nur beim Fehlen des anderen Arbeitsplatzes ein Abzug der Tagespauschale zulässig ist, auch wenn die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.4 Doppelte Haushaltsführung

Ein unbedingt zu beachtender Ausschlussgrund für die Gewährung der Tagespauschale ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 enthalten. Die Tagespauschale ist nicht zu gewähren soweit Unterkunftskosten nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden. Das Wort "soweit" wendet das BMF hier folgerichtig an und stellt im Beispiel zur Rz. 38 klar, dass die Tagespa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Wesentlichen ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die ertragsteuerliche Beurteilung der be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.1 Begriff des anderen Arbeitsplatzes

Ein anderer Arbeitsplatz i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG ist danach grundsätzlich zunächst jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist.[1] Hier sind nur objektive Gesichtspunkte zu beachten. Subjektive Erwägungen des Steuerpflichtigen zur Annehmbarkeit des Arbeitsplatzes sind unbeachtlich. Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht der F...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.1 Umfang des Zutrittsrechts

Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 BetrVG hat der Gesetzgeber den Gewerkschaften kein allgemeines Zugangsrecht zum Betrieb bzw. Aufsuchen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer verliehen, sondern nur eines, das zweckgebunden an die Aufgabenerfüllung der Gewerkschaften nach dem Betriebsverfassungsgesetz anknüpft. Das Zutrittsrecht besteht nur insoweit, als es zur Wahrnehmung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.5 Arbeitsmarktberatung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 18 Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Schwierige Mitarbeitergespr... / 1 Haltung und Verhalten: Was die WaWiWu-Methode ist und was es bringt

Schmidt schreibt im Home-Office Monat für Monat Überstunden, obwohl es dafür keine Notwendigkeit gibt; Huber liefert wieder und wieder seine Berichte nicht in der Präzision und Form ab, die Sie und andere erwarten; Müller kommt in die Meetings zuverlässig unpünktlich und schlecht vorbereitet; Maier will die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung auch im Gefahrenbereich der Pr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirksamkeit einer Umsetzung im öffentlichen Dienst nach Vorwurf der sexuellen Belästigung

Leitsatz 1. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet, der Konfliktlage abzuhelfen, ist grundsätzlich ein anerkennenswertes Interesse gegeben, diese Maßnahme zu ergreifen. Seinen Ermessenspielraum verletzt der Arbeitgeber erst, wenn er sich bei der Konfliktlösung von offensichtlich sachfremden Erwägungen leiten lässt. 2. Die Ausü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die arbeitsbereiten Arbeitnehmer wegen Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, deren Vergütung weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Wenn der Arbeit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Notfallakte: Was Ihr St... / 2 Organisationshilfen

Mit den folgenden Formularen können Sie die Person, die Sie vertreten wird, sinnvoll unterstützen. To-do-Liste: Erstellen Sie zunächst eine To-do-Liste, die vorgibt, was als Erstes zu tun ist. Fristen und Termine: Danach folgt eine Übersicht über die wichtigsten Fristen und Termine. Diese ergeben sich einerseits aus Gesetzen, zum Beispiel wenn es darum geht, wann die Umsatzste...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.1.1 Berufsausbildung

Die grundlegenden Pflichten Ausbildender gegenüber Auszubildenden sind in § 14 BBiG niedergelegt. Abs. 1 Nr. 1 stellt klar, dass Auszubildenden grundsätzlich die volle berufliche Handlungsfähigkeit in Bezug auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu vermitteln ist. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG hat der Ausbildende entweder selbst auszubilden oder einen Ausbilder/eine Ausbilderin a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Notfallakte: Was Ihr St... / 2.1 Vertrauliche Informationen und Schlüsselordnung

Für die Stellvertreterin/den Stellvertreter ist es wichtig, Zugang zu Codes, Kennwörtern und ähnlichen Informationen zu haben, um gewisse Handlungen, zum Beispiel Online-Überweisungen oder Zugang zur Cloud oder zu den im Homeoffice arbeitenden Personen, vornehmen zu können. Angesichtes der rasanten Geschwindigkeit, mit der Arbeitsprozesse, soweit möglich digitalisiert werde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.1.1 Berufsausbildung

Die grundlegenden Pflichten Ausbildender gegenüber Auszubildenden sind in § 14 BBiG niedergelegt. Abs. 1 Nr. 1 stellt klar, dass Auszubildenden grundsätzlich die volle berufliche Handlungsfähigkeit in Bezug auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu vermitteln ist. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG hat der Ausbildende entweder selbst auszubilden oder einen Ausbilder/eine Ausbilderin a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ständige Erreichbarkeit / 3.2 Positive Folgen

Mehr oder weniger ausgedehnte Erreichbarkeit würde nicht praktiziert werden, wenn damit nicht auch positive Aspekte für die Gestaltung des Arbeitslebens verbunden wären: Flexibilität, Mobilität, Autonomie Die Möglichkeit, von überall und jederzeit auf Arbeitsinformationen zuzugreifen, ermöglicht kreative Beschäftigungskonzepte, die Beschäftigten in bestimmten Lebenssituationen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1 Büroräume

Rz. 9 In aller Regel ist die Geschäftsleitung am Ort des kaufmännischen Zentralbüros bzw. des Büros des Geschäftsführers anzunehmen, nicht in der technischen Zentrale.[1] Eine Kapitalgesellschaft muss am Ort der Geschäftsleitung nicht notwendigerweise eigene Büroräume unterhalten.[2] Das gilt insbesondere dann, wenn die entscheidenden Beschlüsse von mehreren gleichberechtig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 6 Gestaltung des mobilen Arbeitens

Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Beschäftigte ganz selbstverständlich geworden. Sie schätzen den Wegfall des täglichen Arbeitsweges und die Flexibilität bei der Zeiteinteilung als großen Vorteil. Etwa 40 % der Beschäftigten würden möglicherweise kündigen, wenn ihnen diese Möglichkeit genommen werden würde. Damit kann mobiles Arbeiten durchaus zu einer Reduzierung der p...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 3 Life-Domain-Balance

Viele Beschäftigte erleben einen wachsenden Zeit- und Leistungsdruck bei der Arbeit und eingeschränkte Möglichkeiten, sich um Freizeit, Familie und Gesundheit zu kümmern. Durch die fehlende Balance zwischen Arbeit und "dem Rest des Lebens" entstehen jedoch Unzufriedenheit oder private Konflikte. Dies kann sich aufschaukelnde Prozesse im Sinne eines Teufelskreises auslösen: w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Höhere Gewalt, Abs. 1

Rz. 7 Für die Festsetzungsfrist tritt eine Ablaufhemmung ein, wenn die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten 6 Monate des Laufs der Festsetzungsfrist nicht erfolgen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass der Finanzbehörde ein Mindestzeitraum für die Steuerfestsetzung zur Verfügung steht, in dem sie jedenfalls physisch zur Steuerfestsetzung in der...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

Leitsatz Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG Sachverhalt Die berufstätigen Kläger lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März des Streitjahres 2020 – zunächst bedingt durch die Corona-Pandemie – arbeiteten die Kläger überwiegend im Homeoffice, dort...mehr