Fachbeiträge & Kommentare zu Häusliche Krankenpflege

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1 Häusliche Krankenpflege (Abs. 1)

2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, we...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.4 Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 46 Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe (Abs. 1 Nr. 4) stellen unterstützende Maßnahmen der Krankenbehandlung dar. Die Voraussetzungen sind im Einzelnen in den §§ 37, 38 geregelt. Die Verordnung richtet sich nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – HKP-RL; veröffentl...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO. Abs. 2 ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 geändert worden und hatte die Pflichtleistungen der Kasse erweitert. Durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 Satz 4 mit Wirkung zum 1.4.1995 als konkurrierende Vorschrift zu § 36 SGB XI hinzugekommen. Rz. 2 Da...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.2 Vermeidung oder Verkürzung der Krankenhausbehandlung

Rz. 11 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt voraus, dass Krankenhausbehandlung an sich geboten, aber nicht ausführbar ist, oder dass durch die häusliche Krankenpflege Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Ob Krankenhausbehandlung geboten ist, richtet sich nach den Voraussetzungen des § 39 (vgl. die Komm. dort). Nicht ausführbar ist Krankenhausbehandlu...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.8 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1)

Rz. 41 Mit der Änderung der Norm durch das GKV-WSG ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss auferlegt worden, in Richtlinien nach § 92 festzulegen, an welchen Orten und in welchen Fällen Leistungen nach den Abs. 1 und 2 auch außerhalb des Haushalts und der Familie des Versicherten erbracht werden können (Satz 1). Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien A...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.3 Leistungsumfang

Rz. 13 Da häusliche Krankenpflege i. S. d. Abs. 1 stationäre Krankenhausbehandlung ersetzen soll, können grundsätzlich bei der sog. Krankenhausersatzpflege dieselben Pflegeleistungen wie im Krankenhaus erbracht werden (BSG, Urteil v. 26.3.1980, 3 RK 47/79). Dementsprechend umfasst diese Pflege Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung wie dies Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2 Behandlungssicherungspflege und Grundpflege nach dem SGB XI

Rz. 16 Die Grenzziehung zwischen Sicherungspflege bzw. Behandlungspflege nach Abs. 2 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundpflege als Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI kann im Einzelfall schwierig sein. Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 erhalten Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspfleg...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.6 Anspruchsausschluss gemäß Abs. 3

Rz. 37 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist ausgeschlossen, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Der in Frage kommende Personenkreis ist grundsätzlich uneingeschränkt. Angehörige wie Ehegatten oder ältere Kinder, aber auch sonstige Personen sind zu berücksichtigen, sofern sie im Haushalt leben. Ei...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Sinn der Norm ist es, eine stationäre Behandlung im Krankenhaus zu ersetzen oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenbehandlung i. S. d. § 27, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Zu unterscheiden sind Krankenhausersatzpflege (Abs. 1), die neben Behandlungspflege im Einzelfall auch notwendige Grundpflege und ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 48 Die Gewährung von Leistungen nach § 37 setzt den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse zur Bestellung einer geeigneten Pflegekraft voraus. Dabei ist der Kasse eine vertragsärztliche Bescheinigung (Verordnung) vorzulegen, die erkennen lässt, dass häusliche Krankenpflege die Leistung der Wahl ist. Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über den Grund der häuslic...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.10 Blankoverordnung (Abs. 8)

Rz. 44 Der durch das GVWG ebenso wie die Abs. 9 und 10 (vgl. Rz. 3g) mit Wirkung zum 20.7.2021 angefügte Abs. 8 setzt eine der in dem von 3 Bundesministerien getragenen Gemeinschaftsprojekt Konzertierte Aktion Pflege (KAP) vereinbarten Maßnahmen um, eine Aufwertung der Fachkompetenz von Pflegefachpersonen auch dadurch zu erreichen, indem ihnen künftig mehr Befugnisse in der ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.3 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 26 Zur begrifflichen Definition kann auf die Ausführungen oben unter Rz. 6 ff. verwiesen werden. Die Erweiterung des Haushaltsbegriffs durch das GKV-WSG entspricht der Neuregelung in Abs. 1.mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3 Sicherungspflege (Abs. 2)

2.3.1 Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung Rz. 14 Sicherungspflege (häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege) nach Abs. 2 setzt nicht voraus, dass Krankenhauspflege geboten ist bzw. vermieden werden kann, wie dies Abs. 1 voraussetzt. Der Begriff der Erforderlichkeit in Abs. 2 ist aus dem systematischen Verständnis der Norm im Sinn einer in hohem Grad bes...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Häusliche Krankenpflege (Abs. 1) 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.9 Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 43 Neben der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit einer Ergänzung der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege in Abs. 7 Satz 1 (Rz. 35) beinhaltet Satz 2 eine Sonderregelung hinsichtlich der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden. Diese kann auch in entsprechend spezialisierten Einrichtungen erfolgen. Die Regelung erweitert i...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.3 Rechtslage ab 1.4.2007 infolge der Änderung durch das GKV-WSG

Rz. 20 Der Gesetzgeber des GKV-WSG nahm dieses Urteil zum Anlass, § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 mit Wirkung zum 1.4.2007 erneut zu ändern. Nunmehr umfasste der Anspruch auf Behandlungspflege auch verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI a. F. zu be...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.5 Sachleistung oder Kostenerstattung nach Abs. 4

Rz. 33 Zur Erfüllung des Anspruchs kann die Krankenkasse die zur Gewährung häuslicher Krankenpflege benötigten Pflegekräfte selbst anstellen und dem Versicherten zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse kann aber auch Krankenpflegepersonen anderer Einrichtungen in Anspruch nehmen. Insoweit schließt sie mit den Trägern dieser Einrichtungen Verträge über die Erbringung und Verg...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.1 Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung

Rz. 14 Sicherungspflege (häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege) nach Abs. 2 setzt nicht voraus, dass Krankenhauspflege geboten ist bzw. vermieden werden kann, wie dies Abs. 1 voraussetzt. Der Begriff der Erforderlichkeit in Abs. 2 ist aus dem systematischen Verständnis der Norm im Sinn einer in hohem Grad bestehenden Zweckmäßigkeit zu interpretieren (BSG, Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.12 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 47 Abs. 10 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die in § 132a Abs. 1 Satz 1 genannten Organisationen der Leistungserbringer zur Evaluation der nach Abs. 9 Satz 2 übermittelten Daten innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung nach Abs. 8. Die Evaluierung hat durch einen von diesen 3 Organisationen ge...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.4 Ambulante Palliativversorgung (Abs. 2b)

Rz. 32 Abs. 2b in der aktuellen Fassung (ursprünglich eingeführt als Abs. 2a durch das HPG, vgl. Rz. 3a, mit Wirkung zum 8.12.2015) begründet für Versicherte am Lebensende im Rahmen der Regelversorgung einen Anspruch auf die notwendige palliative Pflege als Bestandteil der häuslichen Behandlungspflege nach Abs. 1 und 2, soweit kein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palli...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO. Abs. 2 ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 geändert worden und hatte die Pflichtleistungen der Kasse erweitert. Durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 Satz 4 mit Wirkung zum 1.4.1995 als konkurrierende Vorschrift zu § 36 SGB XI hinzugekommen. Rz. 2 Das GKV-Modernisierun...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.2 Leistungen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (Abs. 1a)

Rz. 13a Der durch das KHSG 2015 (vgl. Rz. 3b) neu eingeführte Abs. 1a eröffnet einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Unterstützungspflege), ohne dass gleichzeitig die Notwendigkeit medizinischer Behandlungspflege, die Anspruchsvoraussetzung für die übrigen Tatbestände des § 37 ist, gegeben ist. Damit wird ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.5 Wohnungslose

Rz. 29 § 37 Abs. 2 Satz 7 erweitert den Anspruchsrahmen für Wohnungslose. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 SGB XI aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach Abs. 2 Satz 7 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer an...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.11 Datenerhebung und -übermittlung (Abs. 9)

Rz. 46 Abs. 9 enthält gesetzliche Vorgaben zur Erhebung und Übermittlung notwendiger Angaben, um das tatsächliche Ausgabevolumen für die im Rahmen einer Verordnung nach Abs. 8 erbrachten Leistungen sowie für die Auswertung des Verordnungsgeschehens ermitteln zu können. Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen, die Angaben zu den Ausgaben jeweils arztbezogen sowie versichertenbe...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.7 Zuzahlung (Abs. 5)

Rz. 40 Der mit dem GMG eingefügte Abs. 5 führt mit Wirkung zum 1.1.2004 eine Zuzahlungspflicht für Versicherte ein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag, begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten an die Krankenkasse. Versicherte hab...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.1 Rechtslage vor der Änderung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Rz. 17 Für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI war zunächst ausschließlich der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die in § 14 Abs. 4 SGB XI (in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) ausdrücklich aufgeführt sind und in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hausw...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.2 Änderung des Abs. 2 Satz 1 durch das GMG ab 1.4.2004

Rz. 18 Von dem Urteil des BSG v. 30.10.2001 (B 3 KR 2/01 R) abweichend – und ausdrücklich zunächst nur für diesen Fall –, bestimmte § 37 Abs. 2 Satz 2 HS 2 i. d. F. des GMG, dass der Anspruch auf Behandlungssicherungspflege als Leistung der GKV ab 1.1.2004 das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebe...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Verträge mit de...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.6 Abgeltung der Vergütungszuschläge der Pflegekassen (Abs. 2a)

Rz. 31 Der durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Abs. 2a (vgl. Rz. 3e) verpflichtet die Krankenkassen zur Zahlung von 640 Mio. EUR an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur pauschalen Abgeltung der Vergütungszuschläge, die von den Pflegekassen nach § 8 Abs. 6 SGB XI an die vollstationären Pflegeeinrichtungen gezahlt werden, wenn diese über zus...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.4 Haushalt, Familie und sonstige geeignete Orte (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 19 Außerklinische Intensivleistungen können wie bereits bisher in der eigenen Häuslichkeit (Haushalt, Familie) erbracht werden. Die Norm verwendet hier Begrifflichkeiten, die bereits durch das GKV-WSG in § 37 Abs. 1 als Leistungsort genannt werden. Insofern kann auf die Kommentierung dort (Rz. 6 ff.) verwiesen werden. Die Aufzählung der sonst geeigneten Orte (betreute Wo...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.2 Verordnungen (Abs. 1a Satz 7 bis 9)

Rz. 37 Neben der Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus (Satz 7) können die Krankenhäuser auch digitale Gesundheitsanwendungen nach § 33a und die in § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 12 genannten Leistungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und außerklini...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 17 Leistungsort kann auch eine vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a Satz 1 und 3 i. V. m. § 71 Abs. 4 Nr. 1 oder § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI sein, in der Leistungen der Eingliederungshilfe für den pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. Eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.3 Anspruchsausschluss (Abs. 3)

Rz. 15 Ähnlich wie der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 ist auch der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 3 dann ausgeschlossen, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Die Gründe, die die Weiterführung des Haushalts verhindern, sind unbeachtlich. Es kommen als Hinderungsgründe sowohl berufliche oder schulische Verpflichtungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.2 Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Voraussetzung ist ferner zunächst, dass der Versicherte selbst eine der in Abs. 1 Satz 1 genannten Leistungen erhält. Dabei handelt es sich um Krankenhausbehandlungen nach § 39, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4), Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), häusliche Krankenpflege (§ 37), ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege

Zusammenfassung Begriff Mit häuslicher Krankenpflege wird die Versorgung kranker Menschen mit bestimmten Pflegeleistungen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung bezeichnet. Die häusliche Krankenpflege im Sinne des SGB V bezweckt die Genesung von einer Krankheit oder die Behandlung einer Krankheit. Die häusliche Krankenpflege kommt entweder zur Verkürzung oder Vermeid...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 3.2.2 Psychiatrische Krankenpflege

Voraussetzung für die Verordnung psychiatrischer Krankenpflege ist, dass der Versicherte über eine ausreichende Behandlungsfähigkeit verfügt, die erwarten lässt, dass das mit der Behandlung verfolgte Therapieziel von dem Versicherten manifest umgesetzt werden kann. Wichtig Verordnung nur durch Facharzt/Psychotherapeut Psychiatrische Krankenpflege kann verordnet werden durch ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 9.1 Beeinträchtigung weniger als 6 Monate

Ein Leistungsanspruch auf Häusliche Krankenpflege aufgrund schwerer Erkrankung beinhaltet – wie die soziale Pflegeversicherung – Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die in der Pflegeversicherung erforderliche Pflegebedürftigkeit liegt aber nur bei einer mindestens 6-monatigen Beeinträchtigung vor. Wenn der Bedarf an Grundpflege und hauswirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 1.2.4 Ambulante Palliativversorgung

Die häusliche Krankenpflege als Krankenhausvermeidungspflege umfasst auch die ambulante Palliativversorgung, sofern kein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) besteht. Für Leistungen der ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist regelmäßig ein begründeter Ausnahmefall[1] anzunehmen. Also kann hier die häusliche Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist (z. B. keine freien Plätze im Krankenhaus, keine Transportfähigkeit des Versicherten), oder durch die häusliche Krankenpflege Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege (nur) Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 4 Andere im Haushalt lebende Person

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Ist im Haushalt des Versicherten eine solche Person vorhanden, die die Tätigkeiten in dem erforderlichen Umfang durchführen kann, führt das zum Leistungsausschluss für Leistungen sowohl nach § 37 Abs. 1 und 1a ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / Zusammenfassung

Begriff Mit häuslicher Krankenpflege wird die Versorgung kranker Menschen mit bestimmten Pflegeleistungen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung bezeichnet. Die häusliche Krankenpflege im Sinne des SGB V bezweckt die Genesung von einer Krankheit oder die Behandlung einer Krankheit. Die häusliche Krankenpflege kommt entweder zur Verkürzung oder Vermeidung einer stati...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 1 Krankenhausvermeidungspflege

1.1 Anspruchsvoraussetzungen Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist (z. B. keine freien Plätze im Krankenhaus, keine Transportfähigkeit des Versicherten), oder durch die häusliche Krankenpflege Krankenhausbehandlu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 3 Sicherstellungspflege

3.1 Anspruchsvoraussetzungen Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege (nur) Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. 3.2 Leistungsinhalt Bei der Sicherstellungspflege handelt es sich ebenfalls um eine Regelleistung. Sie umfasst allerdings nur die im Einzelfall erforderliche Beh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 5 Verordnung

Die häusliche Krankenpflege ist auf dem vereinbarten Vordruck ärztlich zu verordnen.[1] Voraussetzung für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit häuslicher Krankenpflege persönlich überzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist. Psychotherapeuten dürfen im Rahmen ih...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 7.4 Behandlungspflege in Kurzzeitpflegeheimen/Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen

Die Regelung des § 1 Abs. 6 HKrPflRL, wonach häusliche Krankenpflege für die Zeit des Aufenthaltes u. a. in Pflegeheimen nicht verordnet werden kann, hat in der Praxis zu folgender Frage geführt: Ob und ggf. in welchen Fällen besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Kurzzeitpflegeeinrichtungen und in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege? Vor diesem Hintergrund...mehr