Fachbeiträge & Kommentare zu Häusliche Krankenpflege

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.12 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 47 Abs. 10 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die in § 132a Abs. 1 Satz 1 genannten Organisationen der Leistungserbringer zur Evaluation der nach Abs. 9 Satz 2 übermittelten Daten innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung nach Abs. 8. Die Evaluierung hat durch einen von diesen 3 Organisationen ge...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO. Abs. 2 ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 geändert worden und hatte die Pflichtleistungen der Kasse erweitert. Durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 Satz 4 mit Wirkung zum 1.4.1995 als konkurrierende Vorschrift zu § 36 SGB XI hinzugekommen. Rz. 2 Das GKV-Modernisierun...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.2 Leistungen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (Abs. 1a)

Rz. 13a Der durch das KHSG 2015 (vgl. Rz. 3b) neu eingeführte Abs. 1a eröffnet einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Unterstützungspflege), ohne dass gleichzeitig die Notwendigkeit medizinischer Behandlungspflege, die Anspruchsvoraussetzung für die übrigen Tatbestände des § 37 ist, gegeben ist. Damit wird ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.5 Wohnungslose

Rz. 29 § 37 Abs. 2 Satz 7 erweitert den Anspruchsrahmen für Wohnungslose. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 SGB XI aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach Abs. 2 Satz 7 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer an...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.7 Zuzahlung (Abs. 5)

Rz. 40 Der mit dem GMG eingefügte Abs. 5 führt mit Wirkung zum 1.1.2004 eine Zuzahlungspflicht für Versicherte ein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag, begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten an die Krankenkasse. Versicherte hab...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.11 Datenerhebung und -übermittlung (Abs. 9)

Rz. 46 Abs. 9 enthält gesetzliche Vorgaben zur Erhebung und Übermittlung notwendiger Angaben, um das tatsächliche Ausgabevolumen für die im Rahmen einer Verordnung nach Abs. 8 erbrachten Leistungen sowie für die Auswertung des Verordnungsgeschehens ermitteln zu können. Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen, die Angaben zu den Ausgaben jeweils arztbezogen sowie versichertenbe...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.1 Rechtslage vor der Änderung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Rz. 17 Für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI war zunächst ausschließlich der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die in § 14 Abs. 4 SGB XI (in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) ausdrücklich aufgeführt sind und in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hausw...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.2 Änderung des Abs. 2 Satz 1 durch das GMG ab 1.4.2004

Rz. 18 Von dem Urteil des BSG v. 30.10.2001 (B 3 KR 2/01 R) abweichend – und ausdrücklich zunächst nur für diesen Fall –, bestimmte § 37 Abs. 2 Satz 2 HS 2 i. d. F. des GMG, dass der Anspruch auf Behandlungssicherungspflege als Leistung der GKV ab 1.1.2004 das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebe...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.6 Abgeltung der Vergütungszuschläge der Pflegekassen (Abs. 2a)

Rz. 31 Der durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Abs. 2a (vgl. Rz. 3e) verpflichtet die Krankenkassen zur Zahlung von 640 Mio. EUR an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur pauschalen Abgeltung der Vergütungszuschläge, die von den Pflegekassen nach § 8 Abs. 6 SGB XI an die vollstationären Pflegeeinrichtungen gezahlt werden, wenn diese über zus...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Verträge mit de...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.4 Haushalt, Familie und sonstige geeignete Orte (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 19 Außerklinische Intensivleistungen können wie bereits bisher in der eigenen Häuslichkeit (Haushalt, Familie) erbracht werden. Die Norm verwendet hier Begrifflichkeiten, die bereits durch das GKV-WSG in § 37 Abs. 1 als Leistungsort genannt werden. Insofern kann auf die Kommentierung dort (Rz. 6 ff.) verwiesen werden. Die Aufzählung der sonst geeigneten Orte (betreute Wo...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.2 Verordnungen (Abs. 1a Satz 7 bis 9)

Rz. 37 Neben der Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus (Satz 7) können die Krankenhäuser auch digitale Gesundheitsanwendungen nach § 33a und die in § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 12 genannten Leistungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und außerklini...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 17 Leistungsort kann auch eine vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a Satz 1 und 3 i. V. m. § 71 Abs. 4 Nr. 1 oder § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI sein, in der Leistungen der Eingliederungshilfe für den pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. Eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.3 Anspruchsausschluss (Abs. 3)

Rz. 15 Ähnlich wie der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 ist auch der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 3 dann ausgeschlossen, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Die Gründe, die die Weiterführung des Haushalts verhindern, sind unbeachtlich. Es kommen als Hinderungsgründe sowohl berufliche oder schulische Verpflichtungen...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.2 Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Voraussetzung ist ferner zunächst, dass der Versicherte selbst eine der in Abs. 1 Satz 1 genannten Leistungen erhält. Dabei handelt es sich um Krankenhausbehandlungen nach § 39, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4), Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), häusliche Krankenpflege (§ 37), ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.6 Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Abs. 7)

Rz. 79 Die Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 regelt für den Vertragsarzt bzw. das zugelassene medizinische Versorgungszentrum die Erfordernisse, die bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege beachtet werden müssen. Abs. 7 enthält gesetzliche Vorgaben, die der Gemeinsame Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.2 Leistungen der häuslichen Pflege (§ 4 Nr. 16 Buchst. c, i oder k UStG)

Tz. 100a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einrichtungen, die Leistungen zur häuslichen Pflege und Betreuung sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, sind mit ihren Leistungen steuerfrei, wenn mit ihnen die Krankenkasse einen Vertrag nach § 132a SGB V (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege) bzw. die zuständige Pflegekasse eine Vertrag nach § 77 SGB XI (Häusliche Pfleg...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.3 Anlassprüfungen (Satz 3)

Rz. 6 Der MD führt bei vertragsgebundenen Leistungserbringern (§ 132 a Abs. 4, § 132l Abs. 5) anlassbezogen Prüfungen durch. Auftraggeber sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Prüfgegenstand sind die Leistungs- und Qualitätsanforderungen für die häusliche Krankenpflege oder außerklinische Intensivpflege nach dem SGB V und den Vereinbarungen für häus...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.4 Richtlinien (Sätze 4 bis 6)

Rz. 9 Der MD Bund bestimmt in Richtlinien nach § 283 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 das Nähere. Insbesondere sind darin die Prüfanlässe, der Inhalt der Prüfungen, die Durchführung der Prüfungen, die Beteiligung der Krankenkassen sowie die Abstimmung der Prüfungen zwischen Kranken- und Pflegekassen zu regeln. Rz. 10 An den Richtlinien sind die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtun...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 23 Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V über die Durchführung und den Umfang von Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen gemäß § 275b SGB V von Leistungserbringern mit Verträgen nach § 132a Abs. 4 SGB V (Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege – QPR-HKP) v. 18.12.2019; www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/PV_Qualitaet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115e Tagess... / 2.1.2 In medizinisch geeigneten Fällen

Rz. 9 Ebenso wie bei der vollstationären Behandlung hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit und Erforderlichkeit einer stationären Krankenhausbehandlung kommt auch bei der tagesstationären Behandlung den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Aufgabe zu, zu entscheiden, in welchen medizinischen Fällen eine tagesstationäre Behandlung anstelle einer vollstationären Behandlung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.9 Patienteninformation

Rz. 68 Die Richtlinie regelt in § 15, dass die Patientin bzw. der Patient bei Erstkontakt mit der ASV verständliche allgemeine Erläuterungen über diese Versorgungsform sowie eingehende Informationen über das im konkreten Einzelfall behandelnde interdisziplinäre Team und sein Leistungsspektrum zu erhalten hat. Die Information der Patientin oder des Patienten ist zu dokumentie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.13 Verordnungen im Rahmen der ASV (Abs. 7)

Rz. 72 Zur ASV gehört die Berechtigung, ärztliche Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auszustellen, soweit diese Verordnungen für die Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Abs. 2, also für Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV erforderlich sind. Die Verweise auf die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften in Abs. 7 bedeuten, dass zu den verordnungsfäh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.1 Beispiel 1: Barrierefreies Krankenhaus

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in die Beratung und Behandlung in Krankenhäusern kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1] Planungsschritte und Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme, des Aufenthalts und der Entlassung mobilitätseingeschränkter Patienten aus dem Krankenha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freier Beruf / 4 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit bei Mithilfe von Arbeits­kräften

Die persönliche Berufsausübung ist ein wesentliches Merkmal der frei­beruflichen Tätigkeit. Bei Freiberuflern steht die persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund. Beschäftigt ein Steuerpflichtiger fachlich vorgebildete Mitarbeiter, kann dies die ­Freiberuflichkeit infrage stellen. Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist allerdings unschädlich, wenn der Steuerp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.3 Dokumentation der Patientendaten durch den Hausarzt

Rz. 31 Besonders wichtige Aufgaben der hausärztlichen Versorgungsfunktionen sind die Dokumentation der Patientendaten aus der ambulanten und stationären Versorgung sowie die im Einverständnis mit dem Patienten zu erfolgende Datenübermittlung an weiterbehandelnde Vertragsärzte oder Krankenhausärzte im Rahmen der berufsrechtlichen Bestimmungen. Allerdings ist das Verhältnis zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Sommer, SGB XI § 106b Finan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem DVG wurde die Telematikinfrastruktur erweitert, indem den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben wird, sich freiwillig anzuschließen. In Zukunft ist zu erwarten, dass dieser Anschluss obligatorisch wird (BT-Drs. 19/13438 S. 35, 76). Dadurch soll die Telematikinfrastruktur im Bereich der Pflege als zentrale Infrastruktur für eine ...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häusliche Krankenpflege

1 Allgemeines Rz. 1 Mit dem Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" Rechnung getragen. Mit der Gewährung häuslicher Krankenpflege soll den Versicherten die notwendige Heilbehandlung im häuslichen Umkreis zur Verfügung gestellt und dadurch eine aufwendige stationäre Behandlung ersetzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechen...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.2 Ambulante ärztliche Behandlung

Rz. 3 Häusliche Krankenpflege wird nur gewährt, wenn Versicherte infolge des durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschadens in ambulanter ärztlicher Behandlung stehen. Beim Versicherten muss ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegen, der ärztlicher Behandlung bedarf. Die häusliche Krankenpflege bedarf einer ärztlichen Verordnung. Nach § 19 des Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.1 Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 2 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt den Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall/Berufskrankheit) beim Versicherten sowie das grundsätzliche Gebotensein einer Krankenhausbehandlung voraus.mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.4 Haushalt des Versicherten

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege wird nur im eigenen Haushalt oder im Haushalt einer familienangehörigen Person erbracht. Haushalt ist die eigenständige häusliche, wohnungsmäßige familienhafte Wirtschaftsführung des Versicherten (BSG, Urteil v. 23.3.1983, 3 RK 66/ 81; BSG, Urteil v. 1.9.2005, B 3 KR 19/04 R), d. h. der Versicherte muss die Kosten der Lebens- und Wirtschaftsführ...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.5 Pflege durch eine im Haushalt lebende Person unmöglich

Rz. 7 Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn es einer im Haushalt des Versicherten lebenden Person nicht zuzumuten ist, Krankenpflege zu erbringen. Zu den Mitgliedern der häuslichen Gemeinschaft gehören alle Personen, die mit dem Versicherten dauerhaft in einem Haushalt leben. Eine verwandtschaftliche Beziehung zum Versicherten ist jedoch nicht erforderlich, ...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.3 Verhältnis zur Krankenhausbehandlung

Rz. 4 Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege nach Abs. 1 Satz 1 1. Alternative, wenn Krankenhausbehandlung zwar geboten, aber nicht ausführbar ist. Nicht ausführbar ist eine stationäre Behandlung z. B., wenn der Versicherte sich weigert, ins Krankenhaus zu gehen, oder im Sterben liegt. Eine "gebotene" Krankenhausbehandlung ist als identisch zu der in § 33 Abs. 1 genann...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Griep, Das Verhältnis der Pflegesachleistung zur häuslichen Krankenpflege, ZfSH 1996 S. 64. Hanau/Rolfs, Die häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) im Spannungsfeld von Sachleistungsprinzip und Kostenerstattungsrecht, VSSR 1994 S. 237. Igl, Die Leistungsinhalte der häuslichen Krankenpflege und ihre Abgrenzung von den Leistungen der Pflegebedürftigkeit, VSSR 1995 S. 117. Ke...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" Rechnung getragen. Mit der Gewährung häuslicher Krankenpflege soll den Versicherten die notwendige Heilbehandlung im häuslichen Umkreis zur Verfügung gestellt und dadurch eine aufwendige stationäre Behandlung ersetzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechende Bestimmung...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 8 Die Unfallversicherungsträger müssen häusliche Krankenpflege grundsätzlich als Sachleistung erbringen, indem sie eine geeignete Pflegekraft stellen. Die häusliche Krankenpflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Rz. 9 Zur Grundpflege gehören pflegerische Leistungen nichtmedizinischer Art, z. B. Krankenbeobachtung, Hilfe bei der Kör...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

2.1.1 Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 2 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt den Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall/Berufskrankheit) beim Versicherten sowie das grundsätzliche Gebotensein einer Krankenhausbehandlung voraus. 2.1.2 Ambulante ärztliche Behandlung Rz. 3 Häusliche Krankenpflege wird nur gewährt, wenn Versicherte infolge des durch den Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen 2.1.1 Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 2 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt den Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall/Berufskrankheit) beim Versicherten sowie das grundsätzliche Gebotensein einer Krankenhausbehandlung voraus. 2.1.2 Ambulante ärztliche Behandlung Rz. 3 Häusliche Krankenpflege wird nur gewährt, wenn Versichert...mehr