Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in die Beratung und Behandlung in Krankenhäusern kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1]

 

Planungsschritte und Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme, des Aufenthalts und der Entlassung mobilitätseingeschränkter Patienten aus dem Krankenhaus

Lfd. Nr. Art der Behinderung des Patienten Beeinträchtigungen, Probleme Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Gehörloser Patient
1.1 Vorbereitung des Krankenhausaufenthaltes

Defizite in der Organisation infolge

  • fehlender Kontaktdaten
  • von Missverständnissen in der Kommunikation

KhsVO

ArbStättV

ASR V3a.2

DGUV-I 207-016

Organisatorische Maßnahmen:

  • Angabe von Faxnummer oder E-Mail zur Kontaktaufnahme
  • Abholen gehörloser Patienten am Empfang (Gegensprechanlage oder akustische Aufrufe wirkungslos)
  • Vermerk in der Krankenakte über Hörbehinderung
  • Bestellen eines Gebärdendolmetschers durch Arzt, Krankenkasse oder Betroffenen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Anmelden des Bedarfs eines Gebärdendolmetschers
1.2 Krankenhausaufenthalt

Beeinträchtigung des Befindens des Patienten durch

  • fehlende soziale Kontakte
  • fehlende Kommunikation und Gefahr des Eintretens von Monotonie-Zuständen

Gefahr von Fehldeutungen und demzufolge Fehlhandlungen durch Missverständnisse in der Kommunikation

  • über Gebärdensprache bzw.
  • lautsprachbegleitende Gebärden

KhsVO

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.5

ASR A1.8

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

DGUV-I 207-006

DGUV-I 208-005

VdS 2226

Technische Maßnahmen:

  • Fernseher mit Videotext zur Einblendung von Untertiteln
  • Kommunikation über SMS, Chat, E-Mail, Video-Telefonie
  • Computer mit Webcam und Internet zur Kommunikation nach draußen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Zuteilung eines Bettes am Fenster zur optischen Kommunikation mit der Umwelt
  • Zugänglichkeit zu kulturellen Veranstaltungen (z. B. Filme mit Untertiteln, Vorträge mit Gebärdendolmetscher)
  • Information anderer Patienten und Kollegen über die Hörbehinderung zwecks Pflege sozialer Kontakte
  • intensivere Betreuung des Patienten
  • Aufbau eines Blickkontaktes im Wartezimmer zur weiteren Kommunikation (Aufruf)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Nutzung des eigenen Handys für SMS bzw. Computers mit Internetzugang für E-Mail
  • Arzt im Falle der Kommunikation ohne Dolmetscher auf wichtige Gesprächsregeln hinweisen[2]
1.3 Krankenhausentlassung

Gefährdung einer nahtlosen Weiterführung der Betreuung und Versorgung des Patienten bei einer oberflächlichen Abfassung der Dokumente hinsichtlich

  • Besonderheiten erfolgter Behandlung, Sprachfähigkeit und Sprachverständnis
  • Besonderheiten im Umgang mit visuellen Kommunikationsmitteln
  • Orientierung und Bewegungsfähigkeit
  • notwendiger Hilfsmittel

KhsVO

ArbStättV

ASR V3a.2

Technische Maßnahmen:

  • ggf. Hinweise zu notwendigen technischen Hilfsmitteln (z. B. Navigationshilfen, Hörgerät)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einbeziehung des Sozialdienstes und der entsprechenden Ansprechpartner der Klinik
  • Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse und Kenntnis der Lebenswelt des Patienten
  • Abklärung der weiteren Betreuung und Versorgung
  • ggf. Anträge für häusliche Krankenpflege
  • Medikation bei Entlassung
2 Sehbeeinträchtigter, blinder Patient
2.1 Krankenhausvorbereitung

sinngemäß analog 1.1

  • Verfügbarkeit von Info-Material in Braille-Schrift

KhsVO

ArbStättV

ASR V3a.2
sinngemäß analog 1.1
2.2 Krankenhausaufenthalt

Unfallgefahr bei

  • fehlenden technischen Hilfsmitteln zur Orientierung
  • ungenügender Beleuchtung
  • mangelnder Ordnung im Zimmer

Hilflosigkeit bei

  • fehlender Vermittlung der Selbstständigkeit zur Orientierung und Sicherheit
  • bei nicht ausreichender Kommunikation zur Vorbereitung auf ärztliche Behandlung, kulturelle Ereignisse u. a.

KhsVO

ArbStättV

ASR A3.4

ASR V3a.2

Technische Maßnahmen:

  • Steckdose für technische Hilfsmittel
  • hohe Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung zur Nutzung des Restsehvermögens
  • Wegeleitsystem ohne Stolperstellen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Führung durch die Station beginnend am Patientenbett des Krankenzimmers als Orientierungspunkt und Erläuterung der örtlichen Gegebenheiten der Station (Dusche, WC, Aufenthaltsraum, Aufzug), ggf. von ortskundigen betroffenen Patienten mit Blindenstock
  • Zuweisung eines Randbettes zur besseren Orientierung und mit weniger Verstellmöglichkeiten der Wege
  • Betrachtung der blinden, sehbeeinträchtigten Patienten als eigenständig und mündig agierende Personen
  • Vorstellen des Gegenübers mit Namen und Funktion sowie Ansprechen des Patienten mit Namen
  • genaue Erläuterung der Schritte ärztlicher Behandlung
  • Begleitung in das WC (wenn gleiches Geschlecht) und Hinweis auf Spülknopf, Waschbecken, Seife und Trockner
  • vor Unterschriftsleistung möglichst Verfügbarkeit auditiver Version

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Mitteilung über benötigte Hilfsmittel bzw. gewünschte Unterstützung
2.3 Krankenhausentlassung sinngemäß analog 1.3   sinngemäß analog 1.3
3 Querschnittsgelähmter Patient
3.1 Krankenhausvorbereitung

Gefährdung der Versorgung querschnittsgelähmter Patienten bei nicht vorhandenen

  • personell...

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