Die häusliche Krankenpflege als Krankenhausvermeidungspflege umfasst auch die ambulante Palliativversorgung, sofern kein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) besteht. Für Leistungen der ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist regelmäßig ein begründeter Ausnahmefall[1] anzunehmen. Also kann hier die häusliche Krankenpflege auch über 4 Wochen verordnet werden.

[1]

S. Abschn. 1.3.

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