Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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zfs 02/2020, Feststellung d... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von der Bekl. Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung wegen eines am 6.1.2016 erlittenen Unfalles. Am Schadenstag stürzte die Kl. beim Wandern. Zwei Tage später begab sie sich erstmals in ärztliche Behandlung bei Dr. Th. W., der eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung, einen massiven Gelenkerguss sowie einen Druckschmerz über dem medialen Gelenkskom...mehr

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FF 02/2020, Keine Abänderun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre drei gemeinsamen Kinder. [2] Die Eltern schlossen im Januar 2005 die Ehe. Aus der Ehe stammen der 2008 geborene Sohn K-D. sowie die 2009 geborenen Zwillinge M.D. und L-M. Der 1960 geborene Kindesvater ist Bürokaufmann. Er hat aus einer früheren Beziehung ein weiteres, bereits erwachse...mehr

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zfs 02/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Der Antrag vom 8.11.2019 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom selben Tag und einer eventuell noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen den angefochtenen Bescheid des Antragsgegners vom 24.10.2019 in der Gestalt des inzwischen am 12.11.2019 erlassenen Widerspruchsbescheides, womit dem Antragsteller die Fahrerlaubnis für Kfz unter Anordnung de...mehr

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zfs 02/2020, Höhe des Nutzu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [15] 1. Das Berufungsurteil kann hinsichtlich der Schätzung der von der Bekl. aus den Sparanteilen der Prämien gezogenen und herauszugebenden Nutzungen auf 15.070 EUR keinen Bestand haben. [16] a) Die Höhe der Nutzungszinsen kann gem. § 287 ZPO geschätzt werden (vgl. Senat r+s 2016, 20 Rn 32 …). Die Schätzung der Höhe des Nutzungszinsanspruchs ist in erster Linie Sache des...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Vergütung bei vorzeitiger Kündigung eines Gutachtenauftrags

Frage: Ich erstelle für Unternehmensmandanten und für Berufskollegen gelegentlich steuerliche Gutachten i. S. v. § 22 StBVV. Nun hat in einem Fall ein Auftraggeber vorzeitig, d. h. vor Fertigstellung des Gutachtens, den Auftrag gekündigt. Wir haben uns auf die Zahlung einer Pauschale geeinigt, die meinen Aufwand halbwegs abdeckt. Für künftige Fälle möchte ich mich diesbezügl...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.5 Verlängerung der Frist zur Ermittlung des Teilhabebedarfs wegen der Notwendigkeit eines Gutachtens (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 67 Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung über die beantragte Leistung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Bei der Frist ist der Tag der Entscheidung über die Teilhabeleistung maßgebend, nicht dagegen der Tag, an dem der Rehabilitand z. B. bei postalischer ...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.1 Leistungsentscheidungsfrist erstangegangener Rehabilitationsträger (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 60 Ist die Zuständigkeitsprüfung i. S. d. § 14 Abs. 1 und 3 abgeschlossen, steht auch der "leistende" Rehabilitationsträger fest. Leistender Rehabilitationsträger ist dann nämlich der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger. Sobald der leistende Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich, also ohne...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.3 Leistungsentscheidungsfristen für den drittangegangenen Rehabilitationsträger (Abs. 3)

Rz. 66 Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist (= zweitangegangener Rehabilitationsträger), für die Leistungen nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz (z. B. SGB V) insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger (vgl. Rz. 57 ff.) an dies...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.3 Spätester Zeitpunkt der Weiterleitung

Rz. 47 Nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 hat der erstangegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Eingangs des Antrags zu prüfen. Der erstangegangene Rehabilitationsträger kann die Prüfungsfrist von 2 Wochen voll ausnutzen. Ergibt die Prüfung, dass der Antrag weitergeleitet werden muss, hat dieses unverzüglich nach Ablauf des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Wertermittlungsanspruch

Rz. 47 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des (realen u. fiktiven) Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf die Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der von dem Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist.[221] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesond...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Widerrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 138 Als zutreffenden Bewertungsmaßstab (unabhängig vom Bewertungszeitpunkt) sieht der BGH den Rückkaufswert an, und zwar ohne irgendwelche Abschläge im Hinblick auf den noch nicht eingetretenen Versicherungsfall.[525] Soweit im Einzelfall die Möglichkeit bestanden hätte, den Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen (etwa an gewerbliche Aufkäufer oder entsprechende...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Mitteilung wertbildender Faktoren

Rz. 26 Der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB umfasst auch das Recht auf Mitteilung der wertbildenden Faktoren der einzelnen Nachlassgegenstände.[127] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegenstände nach Meinung des Auskunftsschuldners wertlos sind. Der Umfang der Auskunftspflicht wird hierdurch nicht berührt.[128] Rz. 27 In der Rechtsprechung ist insoweit anerka...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Nebenpflichten

Rz. 35 Die Nebenpflichten des durch die Vermächtniserfüllung Beschwerten ergeben sich durch die Auslegung des Vermächtnisses und aus Treu und Glauben (§ 242 BGB). Rz. 36 Grundsätzlich ist der Beschwerte nicht zur Auskunft über den Nachlassbestand verpflichtet.[50] Der Erblasser kann jedoch in seinem Testament Auskunftsansprüche des Bedachten einräumen, einschränken, ausschlie...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 19 Zu Begriff und Darstellungsweise vgl. Kerscher/Riedel/Lenz, Pflichtteilsrecht, § 7 Rn 22.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Wertermittlung

Rz. 5 Ein Anspruch auf Wertgutachten betreffend den Gegenstand der Zuwendung besteht insoweit nicht, als der Auskunftspflichtige es in keinem Fall auf eigene Kosten einzuholen hat.[23] Der Auskunftsschuldner kann jedoch im Einzelfall verpflichtet sein, die Wertermittlung durch einen vom Gläubiger beauftragten Gutachter zu dulden, wenn nämlich der Gläubiger nicht imstande ist...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Betreuter Erblasser

Rz. 3 Eine Betreuung bedeutet nicht immer, dass eine Person geschäftsunfähig ist. Steht der Erblasser unter Betreuung, ist aber geschäftsfähig, kann er den Vertrag selbst abschließen. Für den geschäftsunfähigen Erblasser kann ein mit dem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestatteter Betreuer den Verzicht erklären, der dann noch vom Betreuungsgericht genehmigt werden muss. Rz. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer

Rz. 7 Soweit der Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig Erbe ist, wird er – seine grundsätzliche Pflichtteilsberechtigung vorausgesetzt – unmittelbar vom Wortlaut des § 2314 BGB erfasst.[26] Er ist Nichterbe. Am Bsp. des Vermächtnisnehmers i.S.d. § 2307 BGB wird die Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs als eigenständiger, vom eigentlichen Pflichtteilsanspruch unabhängiger Ansp...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / e) Risikolebensversicherungen

Rz. 144 Soweit es sich bei dem Versicherungsverhältnis um eine reine Risikolebensversicherung handelt, existiert kein Rückkaufswert. Leistungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen erst bei Eintritt des Versicherungsfalls, also beim Tod der versicherten Person. Dies führt – auf den ersten Blick – zu dem Dilemma, dass im Zeitpunkt der Bezugsrechtseinräumun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Umfang lebzeitiger Schenkungen und sonstiger Zuwendungen

Rz. 15 Da der Gesamtpflichtteil neben dem ordentlichen Pflichtteil (§ 2303 BGB) gem. § 2325 BGB auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch umfasst, erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf solche Gegenstände, die nur deshalb nicht (mehr) zum realen Nachlass gehören, weil sie zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt oder auf andere Weise aus seinem Vermögen ausgegliedert wurd...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Abs. 1 Nr. 1 3. Fall (Herbeiführung der Testierunfähigkeit)

Rz. 13 Der Täter muss den Erblasser in einen dauerhaften Zustand versetzt haben, in dem diesem ein Testieren aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bis zu seinem Tode nicht möglich war. In Betracht kommen vor allem Siechtum, Geisteskrankheit oder körperliche Verstümmelung. Es muss auf den Körper eingewirkt werden, denn "räumliche Beschränkungen" des Erblassers genügen ni...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) "Lichte Momente"

Rz. 25 Insbesondere in den Fällen der Bewusstseinsstörungen – grundsätzlich aber auch bei Geisteskrankheit und Geistesschwäche und hier insbesondere bei der vaskulären Demenz – bleibt zu beachten, dass Testamente, die von derart Betroffenen in einem sog. lichten Augenblick ("lucidum intervallum") errichtet werden, wirksam sind.[62] Rz. 26 Allerdings dreht sich in diesem Fall ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen

Rz. 7 In Erbrechtsprozessen geht es häufig um die Frage der Geschäftsfähigkeit des Erblassers. Soll der behandelnde Arzt befragt werden, besteht das Problem der ärztlichen Schweigepflicht. Es ist daher anzuraten, in die Verfügung von Todes wegen eine entsprechende Entbindungserklärung aufzunehmen. Für die Beweislast gelten die allg. Grundsätze; die fehlende Geschäftsfähigkei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Strafverfahren, Beweislast

Rz. 37 Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Erbunwürdigkeit. Taktisch kann es vorteilhaft sein, den Verlauf (Zeugenaussagen) und das Ergebnis eines Strafprozesses abzuwarten, wobei aber die Anfechtungsfrist zu beachten ist (§ 2340 Abs. 3 BGB). Der Zivilrichter ist an ein Strafurteil nicht gebunden. Er muss sich mit dessen Feststellungen aber auseinand...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Einsicht in die Nachlassakte

Rz. 64 Gemäß § 13 Abs. 1, 357 FamFG hat jeder Beteiligte ein Recht auf Einsicht in die Nachlassakte. In den Fällen, in denen der Pflichtteilsberechtigte aber nicht am nachlassgerichtlichen Verfahren beteiligt ist, kann ihm dennoch nach § 13 Abs. 2 FamFG ein berechtigtes Interesse zustehen. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert und nach einhelliger Meinung weit zu fassen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Anfechtungsfrist (Abs. 3)

Rz. 5 Die Anfechtung muss binnen Jahresfrist erfolgen (§ 2082 Abs. 1 BGB). Ausgeschlossen ist die Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit, wenn seit dem Erbfall (§ 1922 BGB) 30 Jahre verstrichen sind (§ 2340 Abs. 3 i.V.m. § 2082 Abs. 3 BGB). Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechend Anwendung (vgl. § 2080 Abs. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Bestand des realen Nachlasses

Rz. 11 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlasses i.S.d. § 2311 BGB.[42] Hierzu zählen alle vom Erblasser hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden.[43] Der Pflichtteilsberechtigte hat insoweit ein Recht auf Mitteilung aller einzelnen Gegenstände. Eine Saldierung bestimmter Gruppen von Nac...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Dem Erblasser kommt es i.d.R. bei Abfassung seiner letztwilligen Verfügung auf die familienrechtliche Bindung an. Diesem Umstand trägt § 2077 BGB Rechnung. Hierbei handelt es sich nicht um eine so starre Regelung wie bei der gesetzlichen Erbfolge gem. § 1933 BGB. Sind dessen Voraussetzungen erfüllt, führt dies endgültig und ausnahmslos zum Wegfall des Ehegattenerbrecht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Eigenhändigkeit

Rz. 9 Schließlich muss das privatschriftliche Testament vom Verfasser eigenhändig geschrieben worden sein. Der gesamte Inhalt des Testaments muss somit vom Erblasser persönlich in der ihm eigenen Schrift geschrieben sein, so dass eine Nachprüfung der Echtheit und Einheit aufgrund der besonderen Schriftzüge des Erblassers durch ein graphologisches Gutachten möglich ist und ei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Geltendmachung der Ansprüche aus § 2314 BGB

Rz. 70 Der Pflichtteilsberechtigte kann die ihm aus § 2314 BGB zustehenden Ansprüche im Falle der Weigerung des Erben gerichtlich geltend machen und Auskunftsklage (Leistungsklage) erheben. Der Antrag auf Wertermittlung muss die Nachlassgegenstände, deren Wert durch Gutachten festgestellt werden soll, genau bezeichnen.[324] Der Kläger (Pflichtteilsberechtigte) hat zu beweise...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / e) Miteigentumsanteile

Rz. 163 Besondere Probleme sind mit der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie verbunden. Während der weit überwiegende Teil der Literatur[490] für die Bewertung von (einzelnen) Miteigentumsanteilen an Immobilien einen deutlichen Abschlag vom anteilig auf den einzelnen Miteigentümer entfallenden Verkehrswert der Gesamtimmobilie für erforderlich hält, hat der ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

Rz. 3 Eine Rückgabe darf nur an beide Ehegatten gemeinschaftlich erfolgen. Beide Ehegatten müssen daher bei der verwahrenden Amtsstelle persönlich und gleichzeitig erscheinen, § 2256 Abs. 2 S. 2 BGB.[3] Die Herausgabe an einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.[4] Rz. 4 Da mit der Rückgabe aller nicht eigenhändigen gemeinschaftlichen Testamente der Widerruf als erklärt gilt,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 85 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[318] entspricht. Rz. 86 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Übernehmer

Rz. 26 § 2049 BGB schreibt im Gegensatz zu § 2312 Abs. 3 BGB nach seinem Wortlaut nicht vor, dass der übernehmende Erbe, anders als im Bereich der Höfeordnung, einer besonderen Qualifikation bedarf. § 2049 BGB sieht auch nicht vor, dass der Landgutübernehmer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören muss. Dennoch ist eine Anwendung auf andere Übernehmer abzuleh...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Erklärung des Widerrufs gegenüber einem in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkten oder gegenüber einem geschäftsunfähigen Ehegatten

Rz. 10 In diesen Fallkonstellationen richtet sich die Wirksamkeit des Widerrufs nach der Regel des § 131 Abs. 2 BGB.[27] Liegt bei beschränkter Geschäftsfähigkeit die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach § 131 Abs. 2 S. 2 BGB vor, so genügt der Zugang des Widerrufs bei dem beschränkt geschäftsfähigen Ehegatten. Gegenüber einem Ehegatten, der zwar in seiner Geschäfts...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 52 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe,[259] Miterben als Gesamtschuldner.[260] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben i.A. der übrigen, müssen Letztere evt. Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen,[261] so dass alle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpfl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 120 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [434] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[435] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Regelung des S. 2

Rz. 10 Gem. S. 2 wird bei der Pflichtteilsberechnung nicht mitgezählt, wer auf seinen Erbteil verzichtet hat.[36] Ob der Verzichtende eine Abfindung erhalten hat, spielt keine Rolle.[37] S. 2 geht grundsätzlich davon aus, dass der Erbverzicht sich gem. der Auslegungsregel des § 2349 BGB regelmäßig auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt.[38] Denn wenn der Verzic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück – Beitrittsaufforderung

Leitsatz Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.4 Sachverständige

Rz. 126 Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 118 Abs. 1 Satz 1, 60 Abs. 1 SGG i. V. m. § 406 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 42 Abs. 2 ZPO findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.1 Hinweispflicht

Rz. 80 Die grundrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst das Recht auf ein unparteiisches Gericht. Die EMRK sichert diesen Anspruch in deren Art. 6 Abs. 1 Satz 1 menschenrechtlich ab (hierzu ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 219 ff.). Dessen Unparteilichkeit wird u. a. durch das Recht eines Beteiligten gesichert, Gerichtsperson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 8 Nach § 41 ZPO ist ein Richter von der Ausübung des Richteramtes in den dort (Nr. 1 bis 8) gelisteten Fällen ausgeschlossen. Ausgeschlossen sein kann immer nur ein Richter als natürliche Person, niemals das Gericht als solches. Richter ist, wer dienstrechtlich nach den Vorschriften des DRiG einen solchen Status innehat. Unbeachtlich ist, ob ein solcher Richter den Anfor...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.4 Strafanzeige des Richters gegen eine Partei – Beziehungen zu Verfahrensbeteiligten/Bevollmächtigten

Rz. 108 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Partei oder deren Ankündigung durch einen Richter nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, weil das Gesetz selbst die Erstattung einer Anzeige durch das Gericht ermöglicht (§ 149 ZPO) und in einigen Fällen auch verlangt (§ 183 GVG). Anerkan...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.3 Prozessleitung

Rz. 95 Bei der Bewertung des richterlichen Verhaltens im Verfahren geht es vielfach darum, ob sich für Äußerungen, prozessleitende Maßnahmen und Entscheidungen vernünftige und vertretbare Gründe finden lassen, oder ob sie unsachlich oder willkürlich erscheinen. In der zwischen diesen Polen liegenden "Grauzone" wird die Frage, ob der Richter befangen ist, maßgebend von den Um...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / G. Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen – § 839a BGB

Rz. 370 Durch den durch das Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz eingeführten § 839a BGB werden die Voraussetzungen der Haftung des Sachverständigen wie folgt geregelt:mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 2. Haftung des Sachverständigen

Rz. 46 Zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen kommt ein Werkvertrag zustande. Bei einem fehlerhaften Gutachten hat der Geschädigte die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte nach §§ 633 ff. BGB bzw. einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Rz. 47 Hat der Geschädigte für ein fehlerhaftes Gutachten bereits das Sachverständigenhonorar bezahlt, so hat er tr...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Nachweis durch Sachverständigengutachten

Rz. 286 Das Vorliegen eines HWS-Schleudertraumas zu bestreiten, macht nur dann Sinn, wenn die Verletzungswahrscheinlichkeit aufgrund biomechanischer Überlegungen von vornherein nur sehr gering erscheint. Dann müsste ein unfallanalytisches, besser sogar interdisziplinäres, also auch medizinisches Gutachten beigezogen werden, was jedoch meist finanziell sehr aufwendig ist. Auß...mehr