Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / III. Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 112 Sollte es im Einzelfall so weit kommen, dass ein Sachverständiger von einer der Parteien abgelehnt werden soll, so richten sich die Voraussetzungen hierfür gem. § 406 Abs. 1 ZPO nach den Anforderungen, welche auch für die Ablehnung eines Richters gelten. Zu unterscheiden ist damit zwischen den absoluten Ablehnungsgründen und der Ablehnung des Sachverständigen wegen d...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Rz. 58 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach belgischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatz gem. Art. 1382 ff. des ZGB nur bei einem Verschulden zu leisten ist, wobei bei einem technischen Defekt ein widerlegbares Verschulden vermutet wi...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher

Rz. 112 Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Herrn/Frau _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, ausweislich der in K...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / 3. Auswahl des Sachverständigen

Rz. 21 Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt gem. § 404 Abs. 1 ZPO grundsätzlich durch das Prozessgericht. Eine Ausnahme von diesem Bestimmungsrechts des Gerichts besteht nach § 404 Abs. 4 ZPO nur dann, wenn sich die Parteien auf einen bestimmten Sachverständigen geeinigt haben. In diesem Fall hat das Gericht der Einigung der Parteien Folge zu leisten. Rz. 22 In der Praxis...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / V. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Österreich

Rz. 67 Folgende Grundsätze sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach österreichischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Nach § 5 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetztes (EKHG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges für den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass bei dem Betrieb e...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 1. Versicherer reguliert nicht, weil ihm Unterlagen oder Informationen fehlen

Rz. 4 Scheitert die Regulierung an fehlenden Schadensbelegen, gibt der Versicherer keine Veranlassung zur Klage. Mangels vorliegender Schadensnachweise ist der Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz nicht fällig. Rz. 5 Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Werden berechtigterweise Belege zur Begrün...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / E. Leistungskürzung wegen einer Obliegenheitsverletzung und der Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 39 Beruft sich der Versicherer auf eine Leistungsfreiheit wegen einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung der versicherten Person und kann er diese Obliegenheitsverletzung nachweisen, wird ein grob fahrlässiges Fehlverhalten der versicherten Person gem. § 28 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 VVG vermutet. Der Versicherungsnehmer kann jedoch ggf. den sog. Kausalitätsgegenbeweis füh...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Nachweis des Schadensumfangs

Rz. 7 Ebenso wie für jede andere Schadensposition trägt der Geschädigte auch für die Höhe des Schmerzensgeldes die Darlegungs- und Beweislast. Danach ist es allein seine Aufgabe, geeignete Belege zum Umfang des eingetretenen Personenschadens vorzulegen. In der Praxis erfolgt der Nachweis des eingetretenen Personenschadens durch Vorlage von Arztberichten bzw. -gutachten. Solch...mehr

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BMF äußert sich zur Einkünftequalifikation bei Heil(hilfs)berufen

Kommentar Gewerbebetrieb oder freier Beruf? Das BMF äußert sich in einem neuen Schreiben zur Bestimmung der zutreffenden steuerlichen Einkunftsart bei Heil- oder Heilhilfsberufen und ordnet konkrete Berufsgruppen als Freiberufler ein. Einkünfte durch die Ausübung von Heil- und Heilhilfsberufen Ob eine Tätigkeit in einem Heil- oder Heilhilfsberuf zu Einkünften aus freiberuflich...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / III. Auskunft, Gutachten, Prospektprüfung, Erstellung oder Prüfung einer Bilanz oder eines Jahresabschlusses, Testat und Schutzwirkung für Dritte

1. Grundlagen Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Einbeziehung eines Dritten in den vertraglichen Schutzbereich

Rz. 36 Ein Wille der Partner eines Gutachtenvertrages, einen Dritten – i.d.R. einen Kreditgeber, Käufer oder Kapitalanleger – in den vertraglichen Schutzbereich aufzunehmen, ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn eine Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten erstattet, dass erkennbar zum Gebrauch ggü. Dritten besti...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / c) Pflichten des Gutachters

Rz. 41 Der BGH[171] hat einen Katalog der Gutachterpflichten aufgestellt. Danach hat das Gutachten den vereinbarten Anforderungen zu genügen. Ein geschützter Dritter muss – i.R.d. erkennbaren Verwendungszwecks – seine Entscheidung allein auf das Gutachten stützen können, ohne dass er weitere eigene Ermittlungen anstellen muss. Das Gutachten muss auf Tatsachen beruhen, nicht ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grundlagen

Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 34 Ein Gutachtenvertrag zwischen einem beruflichen Sachkenner – etwa einem Rechtsberater – und seinem Auftraggeber ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[152] Aus einem solchen Vertrag kann der Sachkundige – auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise – wegen eines fehlerhaften Gutachtens einem ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / F. Rechtsfolgen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 73 Haben die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbezogen, ohne ein unmittelbares Forderungsrecht des Dritten gem. § 328 Abs. 1 BGB zu begründen, hat der Dritte grds. einen aus dem Vertrag abgeleiteten Anspruch auf Ersatz seines Schadens infolge schuldhafter Verletzung einer drittbezogenen Schutz-(Neben-)pflicht oder (Haupt-)Leistungspfli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Feststellungen durch den Auftraggeber

Rz. 155 Zur Vorbereitung eines Prozesses, in welchem ein substanziierter Vortrag zu Ursachen, Art und Umfang des Schadens erwartet wird, ist der mit der Prozessvertretung beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet, entsprechende Feststellungen zu veranlassen und Beweise zu sichern.[668] Der BGH leitet diese Pflicht aus der allgemeinen Pflicht des Rechtsanwalts ab, i.R.d. ihm erte...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / aa) Mangelhaftes Werk

Rz. 43 Ist ein Gutachten als geschuldetes Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB mangelhaft (§ 633 BGB), weil der Gutachter gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat, können dem Auftraggeber ("Besteller") die Rechte gem. § 634 BGB – darunter ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB – zustehen.[175] Ist ein Dritter bei einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten ge...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grenzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 66 Eine Gesamtbetrachtung vermittelt den Eindruck, dass die Rechtsprechung in ihrem Bestreben, mit einem Schutz Dritter aus fremdem Vertrag den unzureichenden deliktsrechtlichen Vermögensschutz zu verbessern, an ihre Grenzen stößt (vgl. § 8 Rdn 6, 10 ff.). Das ursprüngliche Ausnahmeinstitut ist zu einer selbstständigen Vertragsart und zum Schwerpunkt der vertraglichen Dr...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Selbstständiger Auskunftsvertrag

Rz. 29 Die Auskunft eines Experten – z.B. die Bonitätsauskunft eines Wirtschaftsprüfers – kann einen eigenständigen Auskunftsvertrag (§ 675 Abs. 2 BGB) zwischen dem Fachmann und dem Dritten begründen, aus dem der Auskunftgeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft haften kann (vgl. § 11 Rdn 1 ff.).[138] Für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertr...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 3. Haftung aus Gutachtenvertrag ggü. Dritten

a) Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte Rz. 34 Ein Gutachtenvertrag zwischen einem beruflichen Sachkenner – etwa einem Rechtsberater – und seinem Auftraggeber ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[152] Aus einem solchen Vertrag kann der Sachkundige – auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise –...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / bb) Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des geschützten Dritten

Rz. 44 Leitet ein Dritter aus einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ab (§ 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280, 281, 283, 636 BGB), setzt ein solcher Anspruch voraus, dass der Gutachter die Verletzung seiner Vertragspflicht zur Herstellung eines mangelfreien Gutachtens (§§ 631, 633 BGB) zu vertreten (§§ 276 bis 278 BGB...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / k) Gutachtenerstattung

Rz. 306 Soll der Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Mandanten ein Gutachten erstatten, hat er im Rahmen des Auftrags die Angelegenheit umfassend zu beurteilen und den Mandanten möglichst erschöpfend und in alle Richtungen, die für den Mandanten von Interesse sein können, zu informieren. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Rdn 93). Je nach Umfang der Prüfung haben ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Auskunftshaftung gegenüber Dritten

a) Selbstständiger Auskunftsvertrag Rz. 29 Die Auskunft eines Experten – z.B. die Bonitätsauskunft eines Wirtschaftsprüfers – kann einen eigenständigen Auskunftsvertrag (§ 675 Abs. 2 BGB) zwischen dem Fachmann und dem Dritten begründen, aus dem der Auskunftgeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft haften kann (vgl. § 11 Rdn 1 ff.).[138] Für den stillschweige...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / e) Schadensersatzpflicht des Gutachters

aa) Mangelhaftes Werk Rz. 43 Ist ein Gutachten als geschuldetes Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB mangelhaft (§ 633 BGB), weil der Gutachter gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat, können dem Auftraggeber ("Besteller") die Rechte gem. § 634 BGB – darunter ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB – zustehen.[175] Ist ein Dritter bei einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Haftung aus Prüfvertrag gegenüber Dritten

a) Allgemeines Rz. 50 Das Ergebnis der Pflichtprüfung (§§ 316 ff. HGB) einer Bilanz (§ 242 Abs. 1 HGB) oder eines Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB) ist vom Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer oder einer Gesellschaft dieser Berufskreise als Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB) i.R.d. "Prüfungsauftrags" (vgl. § 318 Abs. 1, 6 HGB) in einem "Bestätigungsverme...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Beweisaufnahme

Rz. 252 In der Beweisaufnahme hat der Rechtsanwalt die Belange des Mandanten zu wahren, bei Zeugenvernehmungen und Sachverständigenbefragungen für die Position des Mandanten sachdienliche Fragen zu stellen und dadurch die für den Mandanten günstigen Umstände herauszuarbeiten. Umgekehrt ist unzulässigen Fragen des Prozessgegners nach Möglichkeit Einhalt zu gebieten. Ergeben s...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beweissicherung

Rz. 51 Bei der Feststellung des Sachverhalts müssen auch die zur Verfügung stehenden Beweismittel aufgeklärt und gesichert werden. Das gilt z.B. für Zustellungsunterlagen, die Zusammenstellung der vorhandenen Urkunden, die Feststellung möglicher Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift, die Vorlage oder Herbeischaffung von Bildern oder erstellter Gutachten. Es kann geboten sein, ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / d) Sorgfaltsmaßstab

Rz. 42 Maßstab für die Erstattung eines Gutachtens ist grds. die im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB), die jedenfalls auf diejenigen Verkehrskreise auszurichten ist, in denen der Gutachter mit einer Verwendung seines Gutachtens, das er nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen hat, rechnen muss.[173] Ein verhältnismäßig geringes Gutachterhonorar rechtferti...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Ausblick

Rz. 140 Nach alledem wird erst die künftige Rechtsprechung zeigen, ob und in welchem Umfang im Bereich der Rechtsberaterhaftung eine Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen durch AGB eine rechtswirksame Breitenwirkung erzielen kann, die auch Verbraucherverträge einschließen müsste. Jede Erleichterung der Verjährung zielt aber nur auf den zeitlichen Aspekt der Haft...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Herabsetzung

Rz. 473 Eine unangemessen hohe, vereinbarte Vergütung kann im Rechtsstreit – nach Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer – auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden (§ 3a Abs. 2 Satz 3 RVG). Diese Regelung entspricht den bisherigen Bestimmungen in § 4 Abs. 4 RVG a.F./§ 3 Abs. 3 BRAGO.[1815] Dadurch soll...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / C. Checkliste 3: Außervertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten und Dritten

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Allgemeines

Rz. 50 Das Ergebnis der Pflichtprüfung (§§ 316 ff. HGB) einer Bilanz (§ 242 Abs. 1 HGB) oder eines Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB) ist vom Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer oder einer Gesellschaft dieser Berufskreise als Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB) i.R.d. "Prüfungsauftrags" (vgl. § 318 Abs. 1, 6 HGB) in einem "Bestätigungsvermerk" (§ 322 HGB...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / c) Schadensersatzpflicht des Prüfers

Rz. 58 Aus einem Testat können Auftraggeber und Dritte den Inhalt und Umfang des Prüfauftrags und der Prüfung entnehmen; der Prüfer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prüfergebnisses nur insoweit, als er dafür nach dem Wortlaut seines Testats die Verantwortung übernommen hat.[225] Der Prüfbericht ist unparteiisch zu erstatten.[226] Der Prüfer hat nicht nur fü...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Verwahrung und Herausgabe von Mandantengeldern und Mandantendaten

Rz. 387 Wenn der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Gelder oder andere Gegenstände entgegennimmt und/oder aufbewahrt, ist er hierüber zur Rechenschaftslegung und zur Herausgabe verpflichtet (§§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB).[1422] In den wichtigsten Anwendungsfällen nimmt der Rechtsanwalt Zahlungen des Auftraggebers zur Weiterleitung an Gerichte, Behörden oder Gegne...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Auskunftspflicht aus Vertrag mit Schutzwirkung

Rz. 31 Die Pflicht zu einer richtigen und vollständigen Auskunft ggü. einem Dritten kann auch Nebenpflicht eines – auf eine andere Hauptleistung gerichteten – Rechtsberatervertrages sein, der insoweit Schutzwirkung für einen Dritten hat (vgl. Rdn 5 ff.). Rz. 32 Dies kann im Rahmen eines Abschlussprüfer-(Wirtschaftsprüfer-)vertrages der Fall sein.[145] Gibt ein Wirtschaftsprüf...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / V. Mitverschulden

Rz. 18 Die Grundsätze über das Mitverschulden (§ 254 BGB) gelten auch für den Bereich des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.[60] Der begünstigte Dritte hat sich mithin eigenes Mitverschulden zurechnen zu lassen.[61] Darüber hinaus gilt dies auch für ein Mitverschulden des unmittelbaren Vertragspartners, weil dem Dritten keine weitergehenden Rechte als dem unmitte...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[73] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ...mehr