Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zeitwertkonto

Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.06.2009, BStBl I 2009, 1286 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen); BMF v 08.08.2019, BStBl I 2019, 874 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen; Organe von Körperschaften). Ausführlic...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.5 Bewirtung durch Arbeitnehmer

Die oben dargestellten Regelungen gelten auch, wenn ein Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden übernimmt und der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht erstattet. Die Aufwendungen sind also insbesondere um einen eventuellen unangemessenen Teil und im Übrigen pauschal um 30 % zu kürzen.[1] Die sinngemäße Anwendung der Kürzungsregelung auf Bewirtungen...mehr

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Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.1 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Als gesetzliche Zukunftssicherungsleistung gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Nach der Rechtsprechung kommt der gesetzlichen Steuerbefreiung allerdings nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Leistung des Arbeitgebers zum Gesamtsozia...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der L...mehr

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Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben sämtliche Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten[1], dabei ist der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB zugrunde zu legen.[2] Der Anspruch steht auch Teilzeitbeschäftigten, geringfügig entlohnten[3] sowie kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zu. Dabei kommt es n...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.2 Eingliederung in das Unternehmen

Für ein abhängiges Dienstverhältnis ist weiterhin kennzeichnend, dass der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert[1] und vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit freigestellt ist.[2] Diese Entscheidung ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu treffen. Dabei ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensionszusage

Zusammenfassung Begriff Mit einer Pensionszusage kann die GmbH ihren Geschäftsführern oder ihren leitenden Angestellten die rechtsverbindliche Zusage geben, dass nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ansprüche auf Versorgungsbezüge bestehen. Zugesagt werden können ein Altersruhegeld, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. im Falle des Todes eine Hinterbliebenenversorgung. ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 1 Inhalt einer Pensionszusage

Pensionszusagen erfolgen im Regelfall im Rahmen der Anstellungsverträge oder – wenn diese erst später zugesagt werden – im Rahmen einer Vertragsänderung davon. Im Rahmen einer Pensionszusage wird neben der Alterssicherung in der Regel auch der Todesfall, also die Hinterbliebenenversorgung, geregelt. Die GmbH kann folgenden Personengruppen Pensionszusagen erteilen: Fremd-Gesch...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / Zusammenfassung

Begriff Mit einer Pensionszusage kann die GmbH ihren Geschäftsführern oder ihren leitenden Angestellten die rechtsverbindliche Zusage geben, dass nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ansprüche auf Versorgungsbezüge bestehen. Zugesagt werden können ein Altersruhegeld, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. im Falle des Todes eine Hinterbliebenenversorgung. Gesetze, Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt (§ 6a EStG) und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Finanzbehörden lassen die Bildung einer Rückstellung mit steuerlicher Wirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, so ist diese steuerrechtlich anzuerkennen, wenn im Zusagezeitpunkt: eine rechtsverbindliche, schriftlich Pensionszusage erteilt wird die zugesagten Leistungen angemessen sind, also einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 3 Grundsatz der Gleichbehandlung

Entschließen sich die Gesellschafter der GmbH, Pensionszusagen zu erteilen, handelt es sich dabei nicht um ein Angebot an eine Person als Begünstigten, sondern immer insgesamt um ein Angebot an einen fest definierten Personenkreis, der aufgrund seiner herausragenden Stellung im Unternehmen Anspruch auf diese zusätzliche Leistung erhalten soll. Achtung Gleichbehandlung gewährl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Unbefristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Arbeitsvertrag ist definiert in § 611a BGB.[1] Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird.[2] § 611a BGB soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchliche Gestal...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Lohnpfändung

Lohnpfändungen bei den Mitarbeitern der Unternehmermandanten sind an der Tagesordnung. Es gibt Betriebe, bei denen mehr als 50 % der Mitarbeiter ihren Lohn gepfändet bekommen. Die richtige Bearbeitung von Lohnpfändungen gehört zu den zulässigen Aufgaben des Steuerberaters. Wesentliche Inhalte Die Lohnpfändung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei w...mehr

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Massenentlassung / 2 Ermittlung des Schwellenwerts

Die Anzeigepflicht gilt nur für die Entlassung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer sind alle Personen, die im Rahmen eines abhängigen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringen. Erfasst sind demnach alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sonstige zu ihrer Ausbildung Tätige (z. B. Umschüler) und Volontäre. D...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Juristische Personen

Rz. 118 Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist die juristische Person, der an ihre Geschäftsanschrift bekannt zu geben ist.[1] Eine Adressierung an den Geschäftsführer genügt nicht.[2] Die Angabe des gesetzlichen Vertreters (z. B. GmbH-Geschäftsführer) als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich.[3] Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind diese selbst Inha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6 Vertretungsberechtigte Organe und GmbH Geschäftsführer

6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.2 Schadensersatzanspruch: Unterscheidung nach Anspruchsgrundlage

Bei den Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer ist je nach Anspruchsgrundlage (Delikt) zu unterscheiden. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB beinhalten die Arbeitnehmerbeitragsanteile sowie die Arbeitgeberanteile, bei Betrugsdelikten [1] kann allenfalls der Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefordert werden. Der Geschäftsführer haftet und hat der E...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung"

Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund dieses Auftrags gehandelt hatte.[1] Es beda...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.1 Ausschöpfung eines Kreditrahmens

In einem Streitfall wurde festgestellt, dass einer GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Saldo ihrer Kontokorrentkonten bei einer Bank ein Guthaben von beinahe 65.000 DM zur Verfügung stand und sie darüber hinaus die Möglichkeit hatte, bis zur Ausschöpfung eines Kreditrahmens bei einer Sparkasse noch etwa 130.000 DM genehmigten Kredits in Anspr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Eigenes Verschulden

Rz. 331 Verschuldet ist die Pflichtverletzung, wenn sie mindestens fahrlässig, d.h. fahrlässig oder vorsätzlich, erfolgt. Rz. 332 Fahrlässig handelt ein Verwalter, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB). Maßstab ist dabei diejenige Sorgfalt, die ein durchschnittlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Handlungs- und Zustandsstörereigenschaft

Rz. 496 Bei der Frage, ob ein Verwalter öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen werden kann, gilt es sowohl nach der Art der Inanspruchnahme als auch nach der jeweiligen Verantwortlichkeit des Verwalters zu differenzieren. Rz. 497 Grundsätzlich ist im gefahrenabwehrrechtlichen Bereich zwischen dem sog. Zustandsstörer und dem Handlungsstörer (oder Verhaltensstörer) zu differ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer

Zusammenfassung Wenn die Steuerschulden einer GmbH nicht bei dieser selbst eingetrieben werden können, droht häufig dem Geschäftsführer ein Haftungsbescheid. Das Finanzamt kann den Geschäftsführer in Anspruch nehmen, wenn ihm eine steuerliche Pflichtverletzung nachweisbar ist. Gleichzeitig droht ihm ggf. ein Steuerstrafverfahren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die haft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1 Haftungsvoraussetzungen

Damit ein Geschäftsführer durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und das Finanzamt muss sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt haben. Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Steuerschulden der GmbH gem. §§ 34, 35 und 69 Abgabenordnung (AO). Diese Haftung umfasst nicht nur die Steuerschulden (also Körper...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4 Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Neben der steuerlichen Seite, die die Zahlungspflicht des Geschäftsführers aufgrund eines Haftungsbescheides betrifft, kann auch das Risiko eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bestehen. Nachstehend wird das Thema der steuerlichen Delikte angerissen, um ein Problembewusstsein zu schaffen. Im Einzelfall sollte der Geschäftsführer einen Verteidiger konsultieren. 4.1 Grundlagen Na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / Zusammenfassung

Wenn die Steuerschulden einer GmbH nicht bei dieser selbst eingetrieben werden können, droht häufig dem Geschäftsführer ein Haftungsbescheid. Das Finanzamt kann den Geschäftsführer in Anspruch nehmen, wenn ihm eine steuerliche Pflichtverletzung nachweisbar ist. Gleichzeitig droht ihm ggf. ein Steuerstrafverfahren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die haftungs- und straf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.3 Ermessenserwägungen

Wenn das Finanzamt nur eine bestimmte Person unter mehreren potenziellen Haftungsschuldnern in Anspruch nimmt, ist stets zu prüfen, ob das Finanzamt diese Auswahl sachgerecht vorgenommen hat. Praxis-Beispiel Ein Haftungsbescheid gegen einen von zwei Gesellschafter-Geschäftsführern darf nicht damit begründet werden, dass dieser zu einem höheren Anteil beteiligt ist. Zulässig i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.1 Entschließungsermessen

Für das Entschließungsermessen genügt es i. d. R., dass das Finanzamt angibt, dass eine Vollstreckung bei der GmbH voraussichtlich erfolglos sein wird bzw. erfolglos war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet wurde. Wichtig Wenn das Finanzamt seine Vollstreckungsmöglichkeiten gegen die GmbH nicht sorgfälti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.2 Täterschaft oder Teilnahme

Steuerhinterziehung kann von jedermann begangen werden, also auch durch den Geschäftsführer, obwohl er selbst nicht der Steuerpflichtige ist. Eine täterschaftliche Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer setzt voraus, dass dieser als Täter mit Täterwillen und Tatherrschaft gegenüber dem Finanzamt handelte. Für Beihilfe genügen hingegen "Rat & Tat" in jeder Form. Hierfür...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 5 Fazit

Der Geschäftsführer sollte sich zumindest über seine grundlegenden steuerlichen Pflichten informieren, wenn er sein Amt annimmt. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Geschäftsführer auch eine Bestandsaufnahme für bereits bestehende Steuern durchführen (lassen). Es ist auch empfehlenswert, dass die steuerlichen Belange der GmbH durch einen Steuerberater erledigt werden, wenn dies A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3 Haftungsbescheid

Der Haftungsbescheid kann gegen den Geschäftsführer nur ergehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Finanzamt sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ob die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung. Hingegen prüft das Finanzgericht die sich anschließende Ermessensentscheidung nur auf Ermes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 2 Festsetzungsfrist

Für Haftungsbescheide hat der Gesetzgeber in § 191 Abs. 3 Satz 2 AO eine besondere Regelung vorgesesehen. Die Festserzungsfrist beträgt danach im Normalfall vier Jahre. In den Fällen des § 70 AO bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) 5 Jahre und in den Fällen des § 71 AO bei vorsätzlicher Hinterziehung 10 Jahre. Nach h. M. bleibt es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.4 Rechtsschutz

Wenn die Voraussetzungen für den Haftungsbescheid nicht erfüllt sind oder ein Ermessensfehler vorliegt, kann der Bescheid mittels Einspruchs und ggf. Klage beim Finanzgericht angefochten werden. Gleichzeitig muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, damit der Bescheid gegen den Geschäftsführer nicht während des Einspruchs- und Klageverfahrens vollstreckt werden k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.2 Auswahlermessen

Weiterhin muss das Finanzamt entscheiden und begründen, wen es als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen will. Insofern kommen in Betracht: Der amtierende Geschäftsführer, ein früherer Geschäftsführer, weitere Geschäftsführer und der faktische Geschäftsführer. Die Auswahl des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers kann das Finanzamt – wenn die weiteren Haftungsvorausset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.1 Grundlagen

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer den Finanzbehörden gegenüber insbesondere unrichtige steuerliche Angaben macht oder erforderliche steuerliche Angaben unterlässt und hierdurch Steuern verkürzt. Die Verkürzung kann darin bestehen, dass zu wenig Steuern festgesetzt werden, oder auch darin, dass die Steuern ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.3 Verhaltenstipps bei einer Steuerstraftat

Insbesondere im Steuerstrafrecht ist eine zeitnahe und einzelfallbezogene Beratung erforderlich. Als Leitlinie sollen hier 3 Empfehlungen gegeben werden: Der Geschäftsführer, der sich durch seine Aussage dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde, darf schweigen. Dieses Schweigerecht sollte der Geschäftsführer als Schweigepflicht betrachten. Gegenüber Steuerfahndungsbeamten ...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.1 Haftung des Vertreters

Nach dem Gesetz haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für deren steuerliche Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind (§ 69 Satz 1 und 2 AO). Vertreter ist primär der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer (nominell bestellter Geschäftsführer). Dies gilt auch, wenn er sich im Geschäftsverkehr nebe...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / II. Keine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung

Das LG verneint einen Anspruch der Klägerin auf eine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vom 24.10.2024. Diese habe die Beklagte jedenfalls wirksam widerrufen. Auf die Anfechtung der Beklagten und die weiteren von ihr geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe komme es deshalb nicht mehr an. Das Widerrufsrecht ergebe sich aus §§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 ...mehr