Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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§ 16 Vertragstypen / a) Vergütung des Geschäftsführers

aa) Prüfungsschema Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis vera...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Anstellungs- und Organverhältnis Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Besonderheiten im Konzern/Drittanstellung – GF bei der Tochtergesellschaft und Vertrag bei der Muttergesellschaft

Rz. 305 Wird ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Tochter-Gesellschaft bestellt, kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach der Rspr. des 6. Senats des BAG ohne Weiteres die schuldrechtliche Rechtsgrundlage für die Organstellung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellsc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Beachtung der Zwei-Wochen-Frist – vertragliche Vereinbarung vorheriger Anhörung

(a) Kenntnis aller Gesellschafter Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbH...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Begriff der vGA

a) Voraussetzungen einer vGA Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsprechung des BGH

aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der Arbeitgeberfunktion, BGH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Schiedsvereinbarungen

Rz. 388 Der Abschluss von Schiedsvereinbarungen in Geschäftsführerverträgen ist zulässig (vgl. Bauer/Arnold/Kramer, AG 2014, 677 ff., 685). Ob dies sinnvoll ist, ist jeweils am Einzelfall zu prüfen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Sittenwidrige/treuwidrige Kündigung

Rz. 158 Gleichwohl kann die Kündigung sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 30).mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Rechtsprechung des EuGH

Rz. 162 Nach der Rspr. des EuGH ist für die Zwecke der Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG die Arbeitnehmereigenschaft eines Mitglieds der Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft, das dieser ggü. Leistungen erbringt und in sie eingegliedert ist, zu bejahen, wenn es seine Tätigkeit für eine bestimmte Zeit nach der Weisung oder unter der Aufsicht eines anderen Organs diese...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg; Prorogationsvereinbarung – Vereinbarung arbeitsgerichtlicher Zuständigkeit; Vertretung der GmbH im Prozess

a) Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten Rz. 367 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH sind grds. gem. § 13 GVG die ordentlichen Gerichte und nicht die ArbGe zuständig (vgl. OLG Köln v. 19.3.2018 – 18 U 95/17, juris Rn 4 ff. und 9 ff.; BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; 13 ff.; BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 14; BAG v. 22.10.2014 – 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Verträgen mit Gesellschafter-Geschäftsführern

1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, od...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Dauer, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form des Geschäftsführervertrags – Absicherung des Geschäftsführers durch verschiedene Varianten

aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Wichtiger Grund und Koppelungsklausel

Rz. 279 Soweit Sachverhalte als wichtige Gründe i.S.d. § 626 BGB vereinbart werden, die objektiv nicht den Anforderungen des § 626 BGB im Geschäftsführervertrag genügen, ist die Kündigung aus wichtigem Grund nur unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist möglich (vgl. BGH v. 11.5.1981 – II ZR 126/80, DB 1981, 1661 = NJW 1981, 2748). Nach OLG München ist die Vereinbarung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Wichtiger Abberufungsgrund

Rz. 277 Das Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes bedeutet nicht, dass dieser ohne weiteres die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (h.M., vgl. Rowedder/Pentz/Belz, GmbHG, § 38 Rn 81 m.w.N.). Problematisch ist daher die Verknüpfung (zu Koppelungsklauseln, s. oben Rdn 258 ff. sowie unten Rdn 280 ) zwischen Abberufung aus wichtigem Grund und der außerordentlichen Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (i) Klage auf Mitteilung des wichtigen Grundes

Rz. 283 Eine weitere Möglichkeit des Geschäftsführers, der sich gegen die außerordentliche Kündigung wehren will, ist, die schriftliche Begründung der außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB zu verlangen und ggf. eigenständig einzuklagen. Denn die Kündigungsgründe sind dem Geschäftsführer auf Verlangen mitzuteilen. Dieses Verfahren kann er nur gewinnen. Der ge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Prüfungsschema

Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 458 Zur Vermeidung von Manipulationen muss der Inhalt der Vereinbarung mit dem beherrschenden GGF nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein (BFH v. 21.7.1976, BStBl II 1976, 734). Rz. 459 Das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit gilt insb. für die Höhe der an den beherrschenden GGF zu zahlenden Vergütung. Die Vergütung muss entweder in der Vereinbarung betragsmäßig fest...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Wirksame Beschlussfassung und Zugang der Kündigung

Rz. 250 Erforderlich für die ordentliche Kündigung ist weiterhin die wirksame Beschlussfassung sowie der nachfolgende Ausspruch und der Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung durch die GmbH. War die Gesellschafterversammlung wegen eines Ladungsmangels insoweit nicht beschlussfähig, ist der gefasste Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführervertrages unwirksam (vgl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Qualität der Kenntnis

Rz. 289 Weiterhin bedeutsam ist die Qualität der Kenntnis. Der Kündigungsberechtigte muss zu Beginn der Frist eine sichere und umfassende Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen haben. Solche Tatsachen liegen dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht ist, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Geschäfts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Kriterien auf der Ebene der Gesellschaft

Rz. 476 Auf der Ebene der Gesellschaft sind bei der Beurteilung der Höhe der Gesamtvergütung die Unternehmensgröße, die Ertragskraft, die Eigenkapitalverzinsung, die Branche sowie der Firmensitz (Region) zu berücksichtigen (BFH v. 18.3.2002 – I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176). Rz. 477 Besondere Bedeutung haben die Ertragskraft der Gesellschaft und die Eigenkapitalverzinsung. Gera...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Vereinbarung langer Vertragsdauer

Rz. 216 Im Gegensatz zu Vorstandsmitgliedern einer AG, für die lediglich eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren gem. § 84 AktG möglich ist, sowie für Geschäftsführer in mitbestimmten GmbH, für die § 84 AktG entsprechend gilt, ist es nicht verwehrt, Geschäftsführerverträge mit einer deutlich längeren Befristung, bspw. über sechs, zehn oder mehr Jahre, abzuschließen. R...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Regelungen zur Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung, Koppelung, Freistellung und Abfindung

Rz. 219 Die Position als Geschäftsführer kann sich – aus unterschiedlichsten Gründen – als riskanter Schleudersitz erweisen (vgl. Kienast, FAZ v. 14.9.2022: "Umgang mit Informationsflut und Existenzängsten"; Kienast, FAZ v. 1.4.2020: "Den Selbstdarstellern fehlt jetzt die Bühne" über die Reaktion verschiedener Persönlichkeitstypen in Bezug auf Social Distancing in der Corona...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Kenntnis aller Gesellschafter

Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbHG zuständige Organ, es sei denn, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Innerer Betriebsvergleich

Rz. 481 Beschäftigt die Gesellschaft neben dem GGF auch fremde Geschäftsführer, so ist die Gesamtvergütung des GGF unter Berücksichtigung der verschiedenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche sowie der unterschiedlichen Ausbildung, Berufserfahrung etc. mit der Gesamtvergütung des fremden Geschäftsführers zu vergleichen (BFH v. 5.10.1977, BStBl II 1978, 234; BFH v. 28.6.19...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Ernsthaftigkeit

Rz. 518 An der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage fehlt es, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft in Anspruch genommen wird. Aufgrund statistischer Erkenntnisse lassen sich GGF nicht frühzeitig pensionieren, sodass sie vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Gesellschaft i.d.R. nicht in Anspruch nehmen werden. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist dahe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Annahmeverzugslohn/Urkundsprozess

Rz. 695 Liegt kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des befristeten Anstellungsvertrages vor, insb. kein wichtiger Kündigungsgrund i.S.d. § 626 BGB, besteht der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nach der Abberufung grds. bis zum Ablauf der vereinbarten Frist weiter fort. Etwaiger Annahmeverzugslohn kann im Wege des Urkundsprozesses geltend gemacht werden (vgl. O...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Äußerer Betriebsvergleich

Rz. 483 Bei dem äußeren Betriebsvergleich wird darauf abgestellt, welche Bezüge von gleichartigen Betrieben in Art und Höhe für entsprechende Leistungen des Geschäftsführers gewährt werden (BFH v. 28.6.1989, BStBl II 1989, 854). Rz. 484 Zur Durchführung dieses äußeren Betriebsvergleiches stehen empirische bzw. statistische Untersuchungen verschiedener Unternehmensberatungsges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Schutz gegen altersdiskriminierende Kündigungen

Rz. 151 Der BGH entschied ferner, dass bei einer erneuten Bewerbung eines 62-jährigen Geschäftsführers nach Auslaufen seiner bisherigen befristeten GF-Vertrages gem. § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des AGG und § 22 AGG entsprechend anzuwenden seien. Ausdrücklich offen ließ der BGH in dieser Entscheidung, ob ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an der GmbH bet...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Extreme Ausnahmefälle – arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 154 Allerdings kann die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen (vgl. BAG v. 26.10.2012 – 10 AZB 60/12; zustimmend OLG München, 27.10.2014 – 7 W 2097/14; vgl. ferner zum Rechtsweg BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14; BAG v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14 und unten Rdn 367 ff.). Dies gelte allerdings all...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Bestellung zwecks Kündigung – Rechtsmissbrauch

Rz. 253 In der Praxis ist die Konstellation von nicht unerheblicher Relevanz, wonach die Bestellung zum Geschäftsführer (nur) erfolgt, um ihn vom allgemeinen Kündigungsschutz auszuschließen. Dies kann gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher kann eine Bestellung zum Geschäftsführer rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie allein mit dem Ziel erfolgt, diesen alsbald entlassen zu kö...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen einer vGA

Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) is...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 157 Bezogen auf die stets aktuelle Frage des Kündigungsschutzes für Fremdgeschäftsführer enthält nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 16; BAG v. 21.9.2017 – 2 AZR 865/16, juris Rn 12) das Kündigungsschutzgesetz in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG eine negative Fiktion, wonach die Vorschriften des ersten Abschnitts des Kündi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Rechtswegvereinbarung zum Arbeitsgericht

Rz. 385 Die Vereinbarung einer Rechtswegvereinbarung zum ArbG gem. § 2 Abs. 4 ArbGG im Anstellungsvertrag kann unter Umständen für beide Parteien von Vorteil sein. Anders als in Verfahren vor dem LG kommt es im Verfahren vor dem ArbG kurzfristig nach Klageerhebung durch den Geschäftsführer zu einem Gütetermin, der die beiderseitige Vergleichsbereitschaft zu einer gütlichen E...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Pensionszusagen an GGF

Rz. 513 Bestandteil der Gesamtvergütung von GGF sind i.d.R. auch Pensionszusagen, z.T. auch andere Versorgungszusagen (z.B. Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung). Rz. 514 Die Gesellschaft bildet aufgrund der dem GGF erteilten Pensionszusage in der Handels- und Steuerbilanz eine Pensionsrückstellung, die den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft mindert. Rz. 515 Um ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Arbeitgeberähnliche Person

Rz. 159 Auch zu der weiteren Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Fremdgeschäftsführer hat sich der insoweit zuständige 9. Senat des BAG mit seinem Beschluss vom 21.1.2019 (vgl. BAG v. 21.1.2019 – 9 AZB 23/18) positioniert. Danach nimmt der Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitgeberfunktionen war und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 163 Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259). Rz. 164 Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Anhörung

Rz. 290 Ein Sonderthema stellt die im Geschäftsführervertrag vereinbarte "gewillkürte Anhörungsklausel" dar, die durchaus praxisrelevant ist. Sie bedeutet bei entsprechender Formulierung, dass der Geschäftsführer vor Ausspruch einer Kündigung durch das zuständige Gremium anzuhören ist. Eine solche vereinbarte Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine ohne Beachtun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Unterbliebene Bestellung

Rz. 161 Ein Dienstnehmer, der zum Geschäftsführer bestellt werden soll, wird nicht dadurch zum Arbeitnehmer, dass die Bestellung zum Geschäftsführer unterbleibt (vgl. BAG v. 25.6.1997 – 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363 = DB 1997, 2029]; vgl. zu einem etwaigen Schadensersatzanspruch bei Nicht-Bestellung, unten Rdn 180; vgl. zur Sonderthematik des Auflebens eines ruhenden Arbeitsve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit zur Änderung des Geschäftsführervertrags

Rz. 185 Für die Änderung des Geschäftsführervertrages während der Vertragslaufzeit, insb. für Gehaltserhöhungen, ist grds. das gleiche Organ wie für die Bestellung und den Abschluss des Anstellungsvertrages zuständig. Die ältere Rechtslage, nach der bei einer GmbH ohne Mitbestimmung mit mehreren Geschäftsführern die Geschäftsführer sich gegenseitig das Gehalt erhöhen konnten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (k) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 286 Zur Darlegungs- und Beweislast gilt, dass die Partei, die einen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 BGB geltend macht, dessen tatsächliche Voraussetzungen beweisen muss. Im Fall der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes (vgl. BAG v. 17.3.2016 – 2 AZR 110/15, juris). Ist ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Unzulässige Abfindungsvereinbarung für a.o. Kündigung

Rz. 278 Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).mehr