Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Insolvenzgeldberechtigter

Rz. 1166 Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer und die zur Berufsausbildung Beschäftigten sowie nach BGH-Rechtsprechung je nach Einzelfall ggf. auch GmbH-Geschäftsführer.[3080] Beim Vorstandsmitglied einer AG ist nach neuer BSG-Rechtsprechung[3081] auf die Ausgestaltung des schuldrechtlichen Verhältnisses zwischen Gesellschaft und Vorstand abzustellen. Demgegenüber h...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Feste Jahresvergütung

Rz. 802 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1726] – nicht.[1727] Allerdings ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 783 Nachfolgend wird das Muster eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages vorgestellt, das als Basis für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen des Geschäftsführers einer GmbH mit inländischem Verwaltungssitz[1663] zu der Gesellschaft dienen kann. Bei diesem Vertragsmuster handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, weil der Geschäftsführer in den allermeis...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Nebenabreden und Formvorschriften

Rz. 16 Nebenabreden zwischen den Gesellschaftern sind formlos unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, insb. solange sie tatsächlich nur zwischen diesen Wirkungen zeigen sollen und nicht auch für den Außenstehende sowie spätere Erwerber der oder des Anteils gedacht sind – Nebenverträge – (BGH NJW 1994, 51 AG; BGHZ 142, 125; DB 1987, 323 = NJW 1987, 1890; vgl. Baumann/Reis Z...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Ausgleichsklausel ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Unfallversicherung

Rz. 820 Der Fremdgeschäftsführer und der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes Beteiligte in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.[1812] Ungeachtet dessen entspricht es allgemeiner Üblichkeit, dass die Gesellsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 37. Bekanntmachung der Kapitalherabsetzung durch die GmbH (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG)

I. Bekanntmachung durch Gesellschaft im Bundesanzeiger (einmal) [Datum]): Bekanntmachung [Name] GmbH in [Ort], eingetragen beim Amtsgericht [Ort] – HRB [Nummer] – Kapitalherabsetzung Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [Datum] ist das Stammkapital der Gesellschaft von bisher EUR [Betrag] um EUR [Betrag] auf EUR [Betrag] zum Zweck der teilweisen Rückzahlung der auf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 814 Die Pflicht des Geschäftsführers zur Verschwiegenheit über die der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Informationen folgt auch ohne vertragliche Regelung aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht.[1765] Daneben tritt der objektiv-rechtlich ausgestaltete Geschäftsgeheimnisschutz nach den §§ 4, 10 GeschGehG, der nach § 2 Nr. 3 GeschGehG als Adressaten auch den...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 818 Es entsprach bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1795] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1796] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein, ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / r) Erfindungen

Rz. 826 Das ArbNErfG findet anerkanntermaßen auf GmbH-Geschäftsführer keine Anwendung.[1819] Allerdings soll aus der dienstvertraglichen Treuepflicht die Verpflichtung des Geschäftsführers folgen, der Gesellschaft sog. Diensterfindungen anzudienen.[1820] Um Streitigkeiten über eine derartige Verpflichtung zu vermeiden und zweifelsfrei auszuschließen, dass Erfindungen, die de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Gehaltsanpassung durch Absenkung der Vergütung

Rz. 945 Anpassungsklauseln, die eine Anpassung der Vergütung nach unten vorsehen, sind rechtlich bedenklich, da die Vergütung des Arbeitnehmers zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten gehört, die der einseitigen Veränderung durch den Arbeitgeber weitgehend entzogen sind.[2210] Der Arbeitnehmer hat grds. nicht die unternehmerischen Risiken des Arbeitgebers zu tragen, sod...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 770 Beschäftigte, die nicht oder nur in geringem Maße weisungsgebunden tätig werden, aber aufgrund ihrer ausschließlichen oder überwiegenden Tätigkeit für ein Unternehmen in besonderer Weise von diesem wirtschaftlich abhängig und ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind, werden als "arbeitnehmerähnliche Personen" bezeichn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 785 Die Rechtstellung eines GmbH-Geschäftsführers ergibt sich zum einen aus seiner gesellschaftsrechtlichen Organstellung, in die der Geschäftsführer gemäß §§ 6, 35 ff. GmbHG durch den Gesellschaftsvertrag,[1673] die Gesellschafterversammlung oder in sonstiger in der Satzung der Gesellschaft geregelter Weise berufen wird.[1674] Die Bestellung kann unter einer auflösenden...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 819 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig ist,[1810] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 30, 31 normieren den Grundsatz der Kapitalerhaltung für die GmbH. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abbedingung oder Abschwächung des Kapitalschutzes ist wegen des Gläubigerschutzes unzulässig, Abs. 1 S. 1, insoweit zwingendes Recht (Wicke § 30 Rz. 1, Scholz/Verse § 30 Rz. 6). Daher auch weite Auslegung (Altmeppen § 30 Rz. 3). Ausnahme gem. Abs. 1 S. 2 Alt....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Mitbestimmungsrechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99–105 BetrVG sind von ganz unterschiedlicher Intensität. Während die personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG der Zustimmung des BR bedürfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen ist, be...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung

Rz. 1439 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3356] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten und zwecks Erfüllung der Nachweispflicht (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG) schriftlich nachzuweisen sind. Fehlt – unter Verletzung der Nachweispflicht – eine ausdrückliche Regelun...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ansprüche der Gesellschaft als Folge

Rz. 10 Die Überbewertung führt zum Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich der Differenz durch den Gesellschafter, den insofern eine Pflicht zur Geldzahlung trifft – Bestehen der im Grunde primär eingreifenden Bareinlagepflicht (Noack § 9 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; Scholz/Veil § 9 Rz. 5). Gläubiger ist die GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Schuldner sin...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 938 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vornehmliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind arbeitsvertraglich oder im schriftlichen Nachweis gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG festgelegt, wobei statische Vergütungsregelungen – jedenfalls im Hinblick auf das Grundgehalt – in der Praxis übe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Regelung der Arbeitszeit

Rz. 799 Der Geschäftsführer schuldet als Ausfluss seiner dienstvertraglichen Stellung der Gesellschaft die Zurverfügungstellung seiner vollen Arbeitskraft. Er ist dabei nicht an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gebunden, weil er als Organmitglied nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht dem gesetzlichen Arbeitszeitrecht unterfällt.[1718] Dies gilt auch für ein...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung

Rz. 844 Regelmäßig wird beim Vorstandsmitglied einer AG die Vergütungszusage ebenso wie beim GmbH-Geschäftsführer in einen festen Vergütungsanteil und einen variablen Vergütungsanteil aufgeteilt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum Geschäftsführeranstellungsvertrag verwiesen werden. Von besonderer Bedeutung für die Vorstandsvergütung ist im Vergleich zum Recht der GmbH die...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / p) Kfz-Nutzung

Rz. 824 Die Gestellung eines Dienstfahrzeuges an den GmbH-Geschäftsführer entspricht allgemeiner Üblichkeit. Ebenfalls üblich ist es, dass der Geschäftsführer den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen kann und den hierin liegenden Steuervorteil nach Maßgabe der steuerrechtlichen Regelungen als vermögenswerten Vorteil versteuern muss. Dieser Üblichkeit folgend sieht das ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft

Rz. 793 Nach § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns [1702] anzuwenden. § 43 Abs. 2 GmbHG statuiert zusätzlich die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft bei der Verletzung der hieraus folgenden Verpflichtungen.[1703] Die gesetzliche Regelung knüpft an die organschaftliche St...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Eine Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Rz. 27 Voraussetzung ist zunächst, dass auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Rz. ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 840 Die Formulierung des Vertragskopfes ist der Doppelstellung des Vorstandsmitgliedes geschuldet, die zum einen seine gesellschaftsrechtliche Organstellung umfasst, in die das Vorstandsmitglied durch Bestellung gemäß § 84 Abs. 1 AktG berufen wird. Die dienstvertragliche Stellung wird durch den Anstellungsvertrag geregelt. Der AG Vorstand ist kein Arbeitnehmer,[1879] der...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 251 Das zum 6.7.2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dient der Durchsetzung des Gebotes der Entgeltgleichheit [516] zwischen Männern und Frauen (§ 1 EntgTranspG) und verbietet unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts (§ 3 EntgTranspG). Gesetzgeberisches Ziel ist es, durch die Schaffung von Entgelttransparenz die ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Übergang von Arbeitsverhältnissen

Rz. 1086 Soweit im Zuge der Umwandlung Betriebe oder Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übergehen, hat das Umwandlungsdokument über den Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis [2856] gem. § 35a Abs. 2 (§ 324 a.F.) UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB zu informieren.[2857] Hierzu gehört insbesondere auch die Dauer ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Stammkapital und Anmeldungsvoraussetzungen

Rz. 15 Voraussetzung der Eintragung ist die Erfüllung der Einlagepflichten vor der Anmeldung. Bei der "Bargründung" sieht die 1980 novellierte Fassung des § 7 Abs. 2 vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR – somit 12.500 EUR – vor Anmeldung und Eintragung geleistet wird. Es spielt hierbei keine Rolle, wie hoch das Stammkapital ist. Es kann höhe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 815 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 901 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1768] Ohne eine vert...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Gemeinschaftlich zu treffende Maßnahmen

Rz. 171 Gemeinschaftlich haben die Miterben gem. § 2038 Abs. 1 BGB Maßnahmen im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung zu treffen.[255] Eine gemeinschaftliche Verwaltung erfolgt einstimmig. Eine außerordentliche Verwaltung liegt gem. § 745 Abs. 3 S. 1 BGB nach inzwischen wohl h.M. und Entscheidung des BGH vom 28.9.2005[256] jedenfalls bei einer wesentlichen Veränderung des g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Sonderregelungen

Rz. 1053 Die Kündigungsfristen für unabhängige Dienstverträge folgen grundsätzlich aus § 621 BGB. Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Organmitgliedern kommt die Anwendung der Frist des § 621 Nr. 3 BGB jedenfalls im Falle einer Kapitalbeteiligung in Betracht.[2454] Im Übrigen bestehen für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse Sonderregelungen. So gelten für das B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 7. Ausländer als Geschäftsführer

Rz. 20 Auch Ausländer können zu Geschäftsführern bestellt werden (grundsätzlich erledigte Streitfrage – vgl. Lutter/Hommelhoff § 6 Rz. 14 f.; Gehrlein/Born/Simon § 6 Rz. 28 f.; Altmeppen § 6 Rz. 44; Noack § 6 Rz. 11 – jeweils m w.N. – zur älteren teils überholten Rechtsprechung s. Voraufl.; vgl. z.B. bereits Wachter Bestellung von Nicht-EU-Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 47 Abstimmung

Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; ders. Die Nachholung der Beschlussfeststellung außerhalb der Gesellschafterversammlung, GmbHR 2003, 1471; Bacher Das Stimmverbot bei Beteiligungsverhältnissen bei Befangenheit eines Geschäftsführers analog § 47 Abs. 4 GmbHG, GmbHR 2002, 143; ders. Darlegungs- und Bew...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Rz. 174 Der Arbeitsvertrag ist im Regelfall ein Verbrauchervertrag, d.h. ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und einem Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Die Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers wird vom BAG zu Recht bejaht.[374] Ebenso wird ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zumeist in seiner Eigenschaft als Unternehmer ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierendenausschuss

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Studierendenparlament ist – sofern im jeweiligen Bundesland existent – als > Juristische Person des öffentlichen Rechts verfasst. Als Exekutivorgan ist der Allgemeine Studierendenausschuss (> ASTA) diesem sodann satzungsgemäß verantwortlich. Daraus leitet BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 ab, dass seine Organmitglieder weisungsgebunden ha...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / III. Form der Kündigung

Rz. 18 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr