Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3 Ausgleich von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

1.3.1 Steuerzahlungspflichten Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.2 Mehrere Geschäftsführer

Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, gilt das sog. Prinzip der Gesamtverantwortung. Jeder einzelne Geschäftsführer hat sich über die Geschäfte und die Lage der GmbH auf dem Laufenden zu halten. Eine interne Ressortaufteilung entlastet den Mitgeschäftsführer nicht von seiner Verantwortlichkeit für die verspätete Insolvenzantragsstellung.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung

3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Geschäftsführer schuldhaft gegen § 15a InsO, stellt er einen Insolvenzantrag also entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, muss er Schadensersatz zahlen und begeht darüber hinaus eine Straftat. Die Höhe des Schadensersatzes ist davon abhängig, ob der Gläubiger ein Alt- oder ein Neugläubiger ist. Altgläubiger sind diejenigen Gläubig...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

3.3.1 Schadensersatz Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.2 Strafbarkeit

Der Geschäftsführer kann strafrechtlich belangt werden, wenn er Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist. Diese Tatbestände können nur vorsätzlich verwirklicht werden; sie werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt (vgl. §§ 370, 374 AO). Nach § 71 AO haftet der Steuerhinterzieher (§ 370 AO) oder der Steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.1 Überwachung der Gesellschaft

Eine der grundlegendsten Pflichten des GmbH-Geschäftsführers – nicht nur in der Krise – besteht darin, über die wirtschaftliche Unternehmenslage informiert zu sein (vgl. § 43 Abs. 1 GmbHG). In der Krise und in ihrem Vorfeld steigern sich die Anforderungen an den Geschäftsführer: Er muss nun noch sorgfältiger die wirtschaftliche Lage überwachen und ggf. in kurzen Abständen Ve...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.2 Zahlreiche Umgestaltungsmöglichkeiten

Umgestaltet werden können beispielsweise Forderungen, Absonderungsanwartschaften, Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte. Es ist möglich gegenseitige Verträge anzupassen und Vollstreckungsmaßnahmen bis zu 3 Monate lang vorübergehend zu stoppen. Unantastbar sind jedoch Lohn- und Gehaltsansprüche und betriebliche Altersvorsorgen.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / Zusammenfassung

Überblick Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehler, drohen ihm e...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.1 Kein streng formelles Verfahren

Der Restrukturierungsrahmen beginnt mit der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens bei Gericht. Er ist nicht durchdekliniert und formell wie das Insolvenzverfahren, sondern erlaubt es der Geschäftsleitung, sehr individuell abgestimmt auf die Unternehmensbedürfnisse bestimmte Maßnahmen einzuleiten oder auch nicht.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.1 Schadensersatz

Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der Fall, trägt der Gesc...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4.2 Strafbarkeit

Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belangt (§ 266a StGB). Die Strafbarkeit wird auch dann ausgelöst, wenn keine Netto-Gehälter ausgezahlt werden.[1] Die Verwirklichung des Straftatbestandes verlangt Vorsatz. Da der Geschäftsführer zivilrechtlich wegen einer vorsätzlichen unerlaubten ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.1 Erlaubte Zahlungen

Als Zahlungen, die der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechen, sind anerkannt: weisungsgemäße Verwendung fremder Gelder zur Vermeidung einer Strafverfolgung gem. § 266 StGB; Abführen fälliger Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen; Zahlungen mit dem Ziel, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, um entweder eine Sanierung zu ermöglichen oder aber schlim...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.2 Schutz der Vertragspartner

Der Geschäftsführer muss die Vertragspartner der Gesellschaft schützen. Das gilt gerade auch bei auf Dauer angelegten Vertragsverhältnissen. Der Geschäftsführer hat die persönliche Pflicht, den Kooperationspartner über die wirtschaftliche Lage zu informieren bzw. alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, damit – nachdem der Insolvenzantrag gestellt ist – kei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.4 Strafbarkeit

Die Insolvenzverschleppung wird nach § 15a Abs. 4 InsO mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 15a Abs. 4 Fall 3 InsO ist auch die "nicht richtige" Antragsstellung strafbar, dann nämlich, wenn der Antrag nicht zulässig ist, z. B. bei Fehlen des Gläubigerverzeichnisses oder bei Ungenauigkeiten bei gleichzeitiger Unterlassung der gebühre...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.5 Existenzvernichtungshaftung

Schließlich kann der Geschäftsführer wegen Existenzvernichtung als Fall der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i. S. v. § 826 BGB zur Verantwortung gezogen werden. Der Geschäftsführer haftet zudem nach § 830 BGB, wenn er die vorsätzliche Schädigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter fahrlässig nicht erkennt und deswegen nichts unternimmt. Eine Haftung nach § 83...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4.1 Schadensersatz

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in jedem Fall abgeführt werden. Der Geschäftsführer kann sich nicht auf das Verbot der Leistung von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nach § 15b Abs. 1 Satz 1 InsO n. F. berufen. Er haftet zivilrechtlich gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen muss der Geschäftsführer nicht für Säumnis...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2 Stellung des Insolvenzantrags

Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder gerät sie in den Status der Überschuldung, hat der Geschäftsführer nach § 15a Abs. 2 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen nach Überschuldung zwingend einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppun...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.2 Antragsfrist

Ob die Frist des § 15a InsO erst bei positiver Kenntnis, bei Kennenmüssen oder unabhängig von subjektiven Merkmalen mit dem Eintritt der objektiven Insolvenzreife zu laufen beginnt, ist umstritten. Die wohl überwiegende Ansicht geht von tatsächlichen Umständen, Fakten und Zahlen für den Insolvenztatbestand aus, die i. S. einer offensichtlichen Erkennbarkeit objektiv zutage g...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.3 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach Stellung des Insolvenzantrags

Nachdem der Insolvenzantrag gestellt ist, muss der Geschäftsführer gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Verwalter sowie ggf. einem installierten Gläubigerausschuss bzw. der Gläubigerversammlung Rede und Antwort stehen, er hat weitreichende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (siehe § 97 InsO).[1] Im Interesse der Gläubigergemeinschaft müssen Geschäftsführer sogar Tatsachen...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4 Massesicherung

Ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet, soll der Geschäftsführer das Gesellschaftsvermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenhalten. Ziel ist es, eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger im Rahmen des eröffneten Verfahrens zu erreichen bzw. eine bevorzugte Befriedigung einzelner Forderungsinhaber zu verhindern.[1] Daher dürfen ab Eintritt der Insolvenzreife (...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2 Haftung wegen Masseschmälerung

Das Verbot der Masseschmälerung knüpft an die Pflicht zur Massesicherung an. Bei schuldhaften Verstößen hiergegen trifft den Geschäftsführer die Erstattungspflicht (§ 15b Abs. 4 InsO n. F.). Sind Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar, ist die Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen (siehe 1.4.1). Insbesondere verstößt ein Geschäftsführer...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5 Seit 1.1.2021 – Sanierungsoption in Form des Restrukturierungsrahmens

Kernstück des am 1.1.2021 in Kraft getretenen SanInsFoG ist das neue "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen" (StaRUG), das ein neues, im wesentlichen außergerichtliches und vom Unternehmen selbstverantwortlich geführtes Sanierungsverfahren einführt, den sog. Restrukturierungsrahmen. Das neue Sanierungsverfahren steht nur Unternehmen zur ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2 Sanierungsmöglichkeiten

Wenn es in der Gesellschaft anfängt zu kriseln, beginnt für den Geschäftsführer der Lauf gegen die Zeit. Bis zum endgültigen Eintritt der Insolvenzreife kann er noch versuchen, die Gesellschaft mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen vor der Pleite zu retten. Denkbar sind z. B. Forderungsverzichte oder Rangrücktritte der Gesellschafter, Patronatserklärungen, ein Schutzschirmverfa...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.2 Rangrücktritt des/r Gesellschafter/s

Auch der Rangrücktritt ist ein probates Mittel, die Überschuldung zumindest zeitweise zu verhindern. Beim Rangrücktritt tritt der Gläubiger mit seiner Forderung freiwillig hinter alle anderen Gläubiger zurück. Tritt der Gläubiger mit seinem Anspruch lediglich hinter diejenigen Ansprüche anderer Gesellschaftsgläubiger zurück und verlangt er erst wieder Erfüllung, sobald und so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.4 Sanierungschance ESUG – Schutzschirmverfahren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Der hiermit eingeführte § 270b InsO bietet Unternehmen seitdem mit dem sog. Schutzschirmverfahren eine Plattform für die Sanierung angeschlagener Unternehmen. Entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, erhält sie die Möglichkeit , innerhalb von 3 Monaten frei von Voll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.3 Restrukturierung gegen Gläubigerminderheit von bis zu 25 %

Stimmen alle Gläubiger dem Restrukturierungsplan zu, kann er ohne gerichtliche Einbeziehung umgesetzt werden. Ansonsten muss jeweils je Gruppe der Gläubiger eine Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmrechte zugestimmt haben (§ 25 STaRUG). Wenn die Mehrheit von mindestens 75 % in einer Gruppe nicht zustimmt, sieht § 26 STaRUG Möglichkeiten vor, nach denen die Zustimmung der G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.1 Forderungsverzicht des/r Gesellschafter/s

Um die Bilanz zu verbessern, können ein oder auch mehrere Gesellschafter auf eine Forderung, die sie gegen die Gesellschaft haben, verzichten. Ein Forderungsverzicht wird regelmäßig verbunden mit einer Besserungszusage, deren Blick darauf gerichtet ist, dass sich die Vermögensverhältnisse der GmbH, insbesondere durch künftige Gewinne oder Liquidationserlöse verbessern. Beim F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.3 Patronatserklärung

Die Patronatserklärung ist, wenn sie als sog. harte Patronatserklärung ausgestaltet ist, bürgschaftsähnlich; sie bezeichnet die Erklärung eines sog. Patrons, dass er auf das Verhalten oder die wirtschaftliche Lage der patronierten Gesellschaft Einfluss nehmen wird mit dem Ziel, dadurch ihre wirtschaftliche Position, insbesondere ihre Kreditwürdigkeit zu stärken oder zu erhal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.1 Insolvenzreife

Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die Gesellschaft voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und deshalb fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt (vgl. § 17 Abs. 2 InsO). Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.1 Steuerzahlungspflichten

Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Gesellschaft nicht bedienen kan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.3 Zahlungen an Gesellschafter und Geschäftsführervergütung

Vorsicht ist geboten bei Auszahlungen an Gesellschafter. Führen diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, muss der Geschäftsführer Ersatz leisten (vgl. § 15b Abs. 5, 4 InsO n. F., entspricht § 64 Satz 3 GmbHG a. F.). Wichtig Vor jeder Auszahlung: Solvenzprognose Vor jeder Zahlung an die Gesellschafter muss der Geschäftsführer eine Solvenzprognose, d. h. eine Analyse der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.1 Schadensersatz

Verstößt ein Geschäftsführer schuldhaft gegen § 15a InsO, stellt er einen Insolvenzantrag also entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, muss er Schadensersatz zahlen und begeht darüber hinaus eine Straftat. Die Höhe des Schadensersatzes ist davon abhängig, ob der Gläubiger ein Alt- oder ein Neugläubiger ist. Altgläubiger sind diejenigen Gläubiger, die bereits zum ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.3 Haftung Dritter

Steuerberater unterliegen bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen. Bei einem Mandat zu allgemeiner steuerlicher Beratung besteht hingegen keine Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf einen Insolvenzgrund.[1] Erklärt aber der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Handelsregister

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden.[1] Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Erst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehaltserhöhung

Zusammenfassung Begriff Wie jeder Arbeitnehmer hat auch der Geschäftsführer ein Interesse daran, dass geprüft wird, ob sein Gehalt noch angemessen ist, z. B. um die Inflationsrate oder zusätzliche Belastungen und Aufgaben auszugleichen. Einen rechtlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es aber grundsätzlich nur dann, wenn im Anstellungsvertrag eine Dynamisierungsklausel ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das leisten Versicherungsmodelle für GmbH-Geschäftsführer

Einführung Die Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers unterliegt erheblichen Risiken. So ist der Geschäftsführer dem Risiko persönlicher Haftung ausgesetzt. Er muss zudem strafrechtliche Verfolgung befürchten, etwa wenn aus der GmbH heraus Straftaten begangen werden, wie z. B. fahrlässige Körperverletzungen bei dem Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte. Ferner trifft den Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer handelt für die GmbH. Er ist u. a. auch verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Er ist z. B. verpflichtet zu veranlassen, dass die Lohnsteuer für Arbeitnehmer einbehalten und fristgerecht abgeführt wird, dass die Umsatzsteuer angemeldet und gezahlt wird, dass die Steuererklärungen fristgerecht erstellt werden, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / Zusammenfassung

Begriff Wie jeder Arbeitnehmer hat auch der Geschäftsführer ein Interesse daran, dass geprüft wird, ob sein Gehalt noch angemessen ist, z. B. um die Inflationsrate oder zusätzliche Belastungen und Aufgaben auszugleichen. Einen rechtlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es aber grundsätzlich nur dann, wenn im Anstellungsvertrag eine Dynamisierungsklausel vereinbart ist. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 1 Überblick

Das Gehalt wird zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer vereinbart. Meist enthält der bei Einstellung vereinbarte Geschäftsführer-Dienstvertrag das Einstiegsgehalt, ohne dass eine turnusmäßig Erhöhung vorgesehen ist. Denkbar ist aber auch die Vereinbarung einer Anpassungsklausel, z. B. wie folgt: Praxis-Beispiel Vereinbarung einer Anpassungsklausel Der Geschäftsführer kann b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessene Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 4 Anspruch auf Anpassung des Gehalts

Ohne besondere Regelung im Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Eine Ausnahme kann nur für den Fremd-Geschäftsführer oder den nur unwesentlich an der GmbH beteiligten Geschäftsführer (bis 25 %) aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gelten.[1] Erhalten alle Mitarbeiter höheres Gehalt, kann ggf. auch der Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 1 Termine für die Steuererklärungen

Der Geschäftsführer ist zum einen verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung der GmbH zu erfüllen. Dazu muss er für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen: die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung. Der Geschäftsfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer handelt für die GmbH. Er ist u. a. auch verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Er ist z. B. verpflichtet zu veranlassen, dass die Lohnsteuer für Arbeitnehmer einbehalten und fristgerecht abgeführt wird, dass die Umsatzsteuer angemeldet und gezahlt wird, dass die Steuererklärungen fristgerecht erstellt werden, die fälligen Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr