Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3 Weitere Zuständigkeitsregelungen

Über die Frage der Einzel- und Gesamtvertretung hinaus können einem GmbH-Geschäftsführer die Ressorts im Einzelnen zugewiesen bzw. der Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis bestimmt werden. 3.1 Ressortverantwortung Gibt es lediglich einen Geschäftsführer, ist er allzuständig und verantwortet sämtliche Ressorts. Selbstverständlich kommt eine Delegation auf nachgeordnete Mitarbei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anstellungsvertrag

Einführung Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten o...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1 Grundsätzliches zum Anstellungsvertrag und zur Bestellung des GmbH-Geschäftsführers

1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis. 1.2 ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / Einführung

Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten oder die Re...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses

Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2 Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

Die Regelung der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis im Anstellungsvertrag ist klarstellender Natur. 2.1 Vertretungsbefugnis Bereits durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wird festgelegt, ob der Geschäftsführer allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Ist keine Regelung getroffen worden, ordnet das Gesetz Gesamtvertretung an. In der Praxis übl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Geschäftsführers

6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspfl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12 Sonderleistungen/Versicherungen/Versorgung

Diese Regelung ist je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls anzupassen. 12.1 Dienstwagen Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 4.1 Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

Die Gesellschafterversammlung hat die Möglichkeit, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.[4] Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer nunmehr auch mit sich selbst oder gleichzeitig als Vertreter eines Dritten Geschäfte mit der GmbH tätigen kann. Praxis-Beispiel Insichgeschäft und Drittvertretung Insichgeschäft: Der Geschäftsführer könnte einen der...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 4 Abschluss von Geschäften mit sich selbst oder als Vertreter von Dritten

4.1 Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens Die Gesellschafterversammlung hat die Möglichkeit, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.[4] Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer nunmehr auch mit sich selbst oder gleichzeitig als Vertreter eines Dritten Geschäfte mit der GmbH tätigen kann. Praxis-Beispiel Insichgeschäft und Drittvertretung Insi...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.3 Begründung der Geschäftsführerstellung

Die Begründung der Organstellung als Geschäftsführer erfolgt zwischen der GmbH, vertreten durch die Gesellschafterversammlung bzw. dem ggf. zuständigen Aufsichtsrat, auf der einen und dem Geschäftsführer auf der anderen Seite. Ebenso wird zwischen diesen Beteiligten der Anstellungsvertrag (= Geschäftsführer-Dienstvertrag) geschlossen. Muster: Anstellungsvertrag – GmbH-Geschäft...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3 Vereinbarung zur Begrenzung der Haftung des Geschäftsführers

Die Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers sind beträchtlich, besonders in Anbetracht dessen, dass er häufig nicht der eigentlich Unternehmende und damit am Gewinn der Unternehmung nur begrenzt beteiligt ist. Es liegt daher aus seiner Sicht nahe zu versuchen, diese Risiken im Rahmen des Anstellungsvertrags zu begrenzen. Die unter § 6 a im folgenden aufgeführten Vereinba...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.5 Zuständigkeit zum Abschluss des Vertrags

Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossen wird. Die Gesellschaft wird hierbei durch die Gesellschafterversammlung oder ggf. durch den Aufsichtsrat vertreten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zuständigkeit eingehalten wird. Wichtig Wirksamkeit des fehlerhaften Anstellungsvertrags Ein Gesch...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2.1 Vertretungsbefugnis

Bereits durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wird festgelegt, ob der Geschäftsführer allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Ist keine Regelung getroffen worden, ordnet das Gesetz Gesamtvertretung an. In der Praxis üblich ist entweder die Alleinvertretungsberechtigung oder die Gesamtvertretungsberechtigung von 2 Geschäftsführern bzw. die Gesamtvertr...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.2 Zuständigkeit in Krisensituationen

In Krisensituationen muss sich jeder Geschäftsführer verstärkt um die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kümmern und im Auge behalten, ob ggf. schon Insolvenzreife eingetreten ist. Muster § 3 Ressorts und genehmigungspflichtige Geschäftemehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten

Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspflichten, ebenso wie seine sozialversicherungs- und steuerrec...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.2 Entlastung

Ebenfalls denkbar wäre die Vereinbarung einer Regelung, wonach einmal jährlich dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen ist, worauf der Geschäftsführer sonst keinen Anspruch hat.[8] Muster (noch § 6a) Entlastung des Geschäftsführersmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7 Vergütung

Die Vergütung des Geschäftsführers muss, da es hier keine Tarife oder Honorarordnungen etc. gibt, in jedem Einzelfall ausgehandelt werden. Hinweis Gehaltsuntersuchungen zu Rate ziehen Beide Seiten sollten sich im Vorfeld gründlich über die "übliche" Vergütung informieren, bevor sie in Vertragsverhandlungen eintreten. Hier ermöglichen Gehaltsstrukturuntersuchungen, z. B. der Ki...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 9 Fortzahlung der Vergütung

In jeden Anstellungsvertrag gehört eine Regelung zur Fortzahlung der Vergütung, denn das Gesetz hält hier keine Regelung bereit, welche die Details regelt. Zwar gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz als typisches Arbeitnehmerschutzgesetz für den Geschäftsführer nicht unmittelbar, jedoch kann auch der Geschäftsführer im Krankheitsfall Fortzahlung seiner Vergütung verlangen. Anwe...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 11 Geheimhaltungspflicht

Die Pflicht des Geschäftsführers zur strikten Geheimhaltung ist in § 85 GmbHG gesetzlich verankert. Danach stellt es eine Straftat dar, wenn er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Gleiches gilt für ihre Verwertung. Praxis-Beispiel Geheimhaltungspflicht Dem Geschäftsführer ist es bei Strafe untersagt, ein geheimgehaltenes Rezept für Eiscreme nach seinem Ausscheiden fü...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 15 Erfindungen/Rechte an Software

Eine Regelung zu Rechten an Erfindungen bzw. Software bietet sich an, wenn der Geschäftsführer selbst daran beteiligt ist, derartige Immaterialgüterrechte zu schaffen. Hier empfiehlt sich eine Verweisung auf das Recht des Arbeitnehmers, das allerdings aufgrund eines Verweises in § 69b Urheberrechtsgesetz aber auch auf sonstige Dienstverhältnisse, wozu auch das Anstellungsver...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 13 Wettbewerbsverbot

Jeder Geschäftsführer unterliegt schon aufgrund des Gesetzes einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Empfehlenswert ist aus Sicht der GmbH die Absicherung dieses Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafe. Muster § 13 Wettbewerbsverbotmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 17 Pflichten bei Beendigung

Endet das Anstellungsverhältnis, sollte die Gesellschaft darauf achten, dass der Geschäftsführer sämtliche ihm überlassene Unterlagen, Schlüssel und sonstige Gegenstände, wie den Dienstwagen oder das Mobiltelefon, ohne Zurückbehaltungsrecht herausgeben muss. Muster § 17 Pflichten bei Beendigungmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2.2 Geschäftsführungsbefugnis

Von der Vertretungsbefugnis zu unterscheiden ist die Geschäftsführung. Darunter versteht man das "Dürfen im Innenverhältnis", also die Befugnisse des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, Entscheidungen in bestimmten Geschäftsbereichen zu treffen. Die Vertretungsbefugnis ist in der erteilten Form als Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis im Außenverhältnis unbeschrän...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.1 Ressortverantwortung

Gibt es lediglich einen Geschäftsführer, ist er allzuständig und verantwortet sämtliche Ressorts. Selbstverständlich kommt eine Delegation auf nachgeordnete Mitarbeiter in Betracht. Die Organverantwortlichkeit bleibt jedoch stets beim Geschäftsführer. Dieser hat die nachgeordneten Mitarbeiter auszusuchen, zu kontrollieren und anzuweisen. Hinweis Ressortverantwortung in Anstel...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.3 Zustimmungskatalog über genehmigungspflichtige Geschäfte

Sinnvoll ist die Aufnahme eines Zustimmungskatalogs, der je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls ausgestaltet wird. Der Zustimmungskatalog kann auch in einer von der Gesellschafterversammlung erlassenen Geschäftsordnung enthalten sein. Muster (noch § 3) Zustimmungskatalogmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.2 Berichtspflicht

Nicht deklaratorisch, sondern pflichtbegründend ist die Aufnahme einer regelmäßigen Berichtspflicht in den Anstellungsvertrag. Diese kann je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls weiter konkretisiert werden. Insbesondere können Zeitpunkte festgelegt werden, in denen die Berichte zu erstellen sind, z. B. Monats- bzw. Quartalsberichte.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.1 Haftungsprivilegierung

Sie kann durch eine für den Geschäftsführer günstige Beweislastverteilung Muster (noch § 6a) Abweichende Beweislastverteilung sowie durch die Vereinbarung einer Ausschlussfrist zusätzlich fl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.1 Angemessene Vergütung

Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist stets die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zu berücksichtigen. Die Gesamtausstattung des Geschäftsführers einschließlich der Vergütung muss angemessen sein. Die Vergütung muss, um in dieser Hinsicht "wasserdicht" zu sein, einem internen und externen Vergleich standhalten. Das heißt, sowohl im Verhältnis zu den Mitgeschäftsfüh...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 10 Urlaub

Die Regelung des Urlaubs sollte unbedingt im Anstellungsvertrag erfolgen, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für den Geschäftsführer nicht unmittelbar. Neben der Vereinbarung der Anzahl der Urlaubstage ist die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung, d. h. der Auszahlung des Urlaubs in Geld, detailliert zu regeln, da hier ein erhebliches Streitpotential "schlummert". Nimmt der Gesch...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.2 D&O-Police/Top-Manager-Rechtsschutz

Aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken, die mit der Geschäftsführertätigkeit verbunden sind, muss der Abschluss einer Geschäftsführer-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Police) geprüft werden. In der Praxis werden D&O-Policen sowohl für die Geschäftsführer als auch für die Aufsichtsräte und die leitenden Angestellten angeboten. Je nach dem Bedarf des Einzelfalls ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 18 Salvatorische Klausel/Änderungen bedürfen der Schriftform

Um den Vertrag für den Fall zu retten, dass eine Regelung vor Gericht als unwirksam erachtet wird, sollte er auf jeden Fall eine salvatorische Klausel enthalten. Muster § 18 Schlussbestimmungenmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.4 Wenn ein bisheriger Arbeitnehmer zum Gesellschafter berufen wird

Liegt der in der Praxis häufige Fall zugrunde, dass ein bisheriger Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, sollte allerdings unbedingt geregelt werden, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Es kann aufgehoben oder als ruhendes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Wichtig Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln Treffen die Parteien keine Regelung, ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 5 Arbeitszeit/Nebentätigkeit

Der Geschäftsführer schuldet grundsätzlich seine volle Arbeitskraft, sofern nicht eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart wurde. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nimmt die Finanzverwaltung nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung an, wenn Überstunden gesondert vergütet oder gar Überstundenzuschläge gezahlt werden.[5] Der Geschäftsführer ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.2 Gewinntantieme

Bei der Formulierung der Gewinntantieme ist darauf zu achten, dass beim Gesellschafter-Geschäftsführer die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Begrenzung der Höhe der Tantieme auf ein angemessenes Maß ausgeräumt wird. Unter anderem sollte die Tantieme ein Drittel der vereinbarten Grundvergütung nicht übersteigen, sie muss im Voraus prozentual festgelegt sein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.3 D&O-Police

Die Regelung über die D&O-Police – Directors and Officers Liability-Police = Vermögensschaden-Haftpflicht-Police für Geschäftsführer und Aufsichtsräte – berücksichtigt auch den Fall, dass möglicherweise der Versicherungsvertrag von der Versicherungsgesellschaft oder von der GmbH nicht fortgesetzt wird. Dann kann der Geschäftsführer beanspruchen, so gestellt zu werden, wie er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 8 Anpassung der Vergütung

Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung stellt sicher, dass sowohl in der Krise eine Reduzierung derselben als auch eine angemessene Erhöhung des Gehalts in der Zukunft möglich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, einer angemessenen Herabsetzung seiner Vergütung in der Krise zuzustimmen.[10] Die Klausel enthält insofern eine Kl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das erst nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers in Kraft tritt, gilt nicht von Gesetzes wegen, sondern nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung, die sich beide Parteien gründlich überlegen sollten. Der Geschäftsführer ist durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in seiner beruflichen Tätigkeit stark eingeschränkt, die Gesells...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.1 Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft

Ein Gesellschafter muss zunächst Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, damit er überhaupt steuerbare (und steuerpflichtige) Leistungen an die Gesellschaft erbringen kann. Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erlangt ein Gesellschafter nur, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Die Frage, ob natürliche Personen selbstständig oder nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 1.2 Entwicklung der Verwaltungsauffassung

Die Verwaltung hatte sich zunächst lediglich zur Geschäftsführung bei Personengesellschaften geäußert.[1] Bezüglich der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen für Kapitalgesellschaften legte die Verwaltung ihre Auffassung mit BMF-Schreiben vom 21.9.2005 [2] dar, nachdem der BFH entschieden hatte, dass auch entsprechende Leistungen eines GmbH-Geschäftsführers steuerbar u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr