Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 3 Literatur

Rz. 65 Dahm, Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, insbesondere auf die gesetzliche Unfallversicherung und auf das Soziale Entschädigungsrecht, BG 2005, 339. ders., Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, BG 2003, 114. ders., Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften – Le...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 6.1 Zivilrechtlich

§ 35a GmbHG ist eine Ordnungsvorschrift. Das zuständige Registergericht hat für die Befolgung zu sorgen. Es kann gegen Geschäftsführer oder Liquidatoren nach § 79 GmbHG auch wiederholt Ordnungsstrafen verhängen, wenn die Geschäftsbriefe der Gesellschaft die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht richtig enthalten. Das einzelne Zwangsgeld darf nicht höher als 5.000 EUR sei...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 7.1 Pflichtangaben

Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Danach muss das Impressum folgende Angaben enthalten: Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten Rechtsform Sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der auss...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäftsführers: So schützen Sie sich vor Nachforderungen der Gesellschafter

Einführung Wer als GmbH-Geschäftsführer nicht von den Gesellschaftern entlastet wird, hat ein Problem. Auch wer sich als GmbH-Geschäftsführer absolut "fest im Sattel" fühlt, sollte auf die Entlastung nicht verzichten. Nur als Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer entfällt die Entlastung. Für alle anderen Geschäftsführer aber gilt: Eine formgerechte und wirksame Entlastung ist...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 4 Kein Rechtsanspruch auf Entlastung

Geschäftsführer haben keinen Rechtsanspruch auf Entlastung. Sie können deshalb die Gesellschafter nicht zwingen – auch nicht gerichtlich –, sie zu entlasten. Der Grund: Kein Richter kann beurteilen, ob GmbH-Geschäftsführer die Geschäfte tatsächlich zweckmäßig, ordentlich und erfolgreich geführt haben. Das können nur die Gesellschafter. Auch das Vertrauen für die weitere Täti...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 3 Ermessen der Gesellschafter

Bei der Entlastung eines Geschäftsführers hat die GmbH-Gesellschafterversammlung einen weiten Ermessensspielraum. Anders ausgedrückt: Der Gesellschafterversammlung steht bei der Beurteilung der Frage, ob der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt (§ 43 Abs. 1 GmbHG) und jeweils seine unternehmerischen Entscheidunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 6 So können Haftungsausschlüsse im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag formuliert werden

Wenn GmbH-Geschäftsführer sich nicht allein auf die Entlastung verlassen wollen, um aus der Haftung heraus zu kommen, empfiehlt es sich Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung im Anstellungsvertrag zu treffen. Das ist nur möglich, wenn die Gesellschafter mitspielen. Mögliche Regelungen zur Haftungsbegrenzung im Anstellungsvertrag: die Haftung für fahrlässiges Handeln ausschließe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 5 Trotz Entlastung: Geschäftsführer-Haftung bei existenzbedrohenden Geschäften

GmbH-Geschäftsführer dürfen mit dem Geld der GmbH nicht sorglos umgehen. Sie verwalten immer fremdes Geld (das der GmbH), und zwar selbst dann, wenn sie Anteile an der GmbH halten. Für dieses Geld haben sie als GmbH-Geschäftsführer eine "Vermögensbetreuungspflicht. "Diese Pflicht muss nicht ausdrücklich im Anstellungsvertrag formuliert sein, sie ergibt sich "automatisch" aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / Einführung

Wer als GmbH-Geschäftsführer nicht von den Gesellschaftern entlastet wird, hat ein Problem. Auch wer sich als GmbH-Geschäftsführer absolut "fest im Sattel" fühlt, sollte auf die Entlastung nicht verzichten. Nur als Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer entfällt die Entlastung. Für alle anderen Geschäftsführer aber gilt: Eine formgerechte und wirksame Entlastung ist wichtig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 1 So wirkt die Entlastung

Mit der Entlastung billigen die GmbH-Gesellschafter die Art und Weise, wie der Geschäftsführer die Geschäfte geführt hat, und verzichten für den Entlastungszeitraum darauf, mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit der Entlastung verzichten die Gesellschafter auch darauf, mögliche Kündigungs- oder Abberufungsgründe dem Geschäftsführer gegenüber geltend zu mache...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 2 So wird die Entlastung erteilt

Die Entlastung wird in aller Regel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung und typischerweise in der, in der der Jahresabschluss genehmigt wird, beschlossen. Der Punkt "Entlastung des Geschäftsführers" muss dazu explizit auf der Tagesordnung stehen. Mit welcher Mehrheit der Beschluss zu fassen ist, ist regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der GmbH geregelt, wenn auch nicht a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 7 Alternative: die Generalbereinigung

Eine Generalbereinigung ist so etwas Ähnliches wie ein kompletter "Frühjahrsputz", bei dem auch das letzte Stäubchen unter dem Sofa hervorgekehrt wird. Bei einer Generalbereinigung verzichtet die GmbH umfassend auf alle denkbaren Ersatzansprüche gegen den Geschäftsführer. Umfasst sind dann auch bislang unbekannte Ansprüche. Die Generalbereinigung muss streng von der Entlastun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Kapitalgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter und Geschäftsführer

Rz. 911 [Autor/Stand] § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG setzt des Weiteren voraus, dass "ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (...)." Rz. 912 [Autor/Stand] Eine gewerbliche Prägung der Personengesellschaft ist deshalb nicht gegeben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 7 Umsatzsteuer

Geschäftsführungsleistungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer an die Gesellschaft erbringt, können nach der geänderten Rechtsprechung des BFH[1] umsatzsteuerpflichtig sein. Die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer steht dem jedenfalls nicht entgegen. Demnach kann der Geschäftsführer mit dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG und Arbeitsrecht / 4 Geschützter Personenkreis

Das Gesetz gilt für alle "Beschäftigten", d. h. gemäß § 6 AGG für Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, aber auch für Bewerber und ehemalige Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gilt ferner für Organmitglieder, d. h. z. B. für GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer AG, die nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer sind. Hinwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 13a ErbStG: Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten

Streitig ist, wie die Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten – gezählt nach Köpfen – zu bestimmen. Der GmbH-Geschäftsführer ist ebenfalls Beschäftigter i.S.d. § 13a ErbStG, auch wenn er kü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Umsatzsteuerbare unternehmerische Tätigkeit des Geschäftsführers für die GmbH

Streitig sind die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der unternehmerischen Tätigkeit. Das FG entschied: Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als unternehmerisch i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen sein. Die Steuerbarkeit der Leistung hängt davon ab, dass der Geschäftsführer im Rahmen eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids: Nach Aufh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Erfolgsbeteiligung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Überblick Tantiemen sind vertraglich vereinbarte, variable Zusatzleistungen, die an Geschäftsführer oder leitende Angestellte als Erfolgsbeteiligung gezahlt werden. Sie orientieren sich i. d. R. am Gewinn oder Umsatz, können aber auch vom Erreichen bestimmter Unternehmensziele oder von einer persönlichen Beurteilung abhängen. Rund 86 % der GmbH-Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / Zusammenfassung

Überblick Tantiemen sind vertraglich vereinbarte, variable Zusatzleistungen, die an Geschäftsführer oder leitende Angestellte als Erfolgsbeteiligung gezahlt werden. Sie orientieren sich i. d. R. am Gewinn oder Umsatz, können aber auch vom Erreichen bestimmter Unternehmensziele oder von einer persönlichen Beurteilung abhängen. Rund 86 % der GmbH-Geschäftsführer in Industrieun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. GmbH mit (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ist für die GmbH ein AR zu bestellen, gelten für die Auf- und Feststellung des JA sowie für seine Prüfung und Offenlegung gesonderte Vorschriften. Ein AR ist zu bestellen, sofern der Gesellschaftsvertrag seine Bestellung vorsieht. die GmbH mitbestimmt ist, wenn also ein AR nach den mitbestimmungsrechtlichen Gesetzen mit AN-Beteiligung zu bilden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung gegenüber sonstigen Dritten

Tz. 85 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Haftung nach § 93 AktG scheidet nicht nur gegenüber Aktionären, sondern auch gegenüber sonstigen Dritten aus (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 84). Denkbar ist eine Haftung von Vorstandsmitgliedern gegenüber Dritten aus vertraglichen Ansprüchen (z. B. Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), aus § 280 Abs. 1 i. V. m. § 311 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des GmbH-Geschäftsführers – Verbot von Zahlungen nach Insolvenzreife

1 Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH muss für eine Organisation sorgen, die es ihm jederzeit ermöglicht, die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft zu haben. 2 Sachverhalt Der Beklagte war Alleingeschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Ins...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 1 Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss für eine Organisation sorgen, die es ihm jederzeit ermöglicht, die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft zu haben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 2 Sachverhalt

Der Beklagte war Alleingeschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter verlangte als Kläger im vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG in der bis zum 31.10.2008 gültigen Fassung (a.F.) von dem Beklagten Ersatz der Zahlungen, die seit dem 1.1.2004 zu Lasten des Gesellschaftsvermögens geleistet worden ware...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen/Praxishinweis

Die Entscheidung des BGH betont die strenge Haftung von Geschäftsführern in Fällen der Insolvenz und deren Pflicht, eine laufende Überwachung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gewährleisten zu können. Ggf. muss dafür eine fachkundige externe Beratung in Anspruch genommen werden. Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen auch nicht nur Wohnungsunternehmen in der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 3 Entscheidung

Die Revision hatte Erfolg. Der BGH hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur Neuverhandlung und Entscheidung an das KG Berlin zurück. In seiner Urteilsbegründung hat der BGH zunächst darauf hingewiesen, dass nach § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a.F. der Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet war, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.1.3 Handlungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen

Rz. 545 Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht als Zweck die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen vor (§ 2 Abs. 1 GV). Um diesen Zweck im Einzelfall verwirklichen zu können, wird als Unternehmensgegenstand ein weites Feld von Tätigkeiten vorgesehen, das Wohnungs- und Immobiliengesellsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 3.1.2 Natürliche Person mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit

Rz. 346 Geschäftsführer können nur natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein (§ 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Daher scheiden sowohl juristische Personen als auch beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen für das Amt eines GmbH-Geschäftsführers aus. Rz. 347 Geschäftsführer kann aber nicht sein, wer als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 3.2.2 Altersgrenzen

Rz. 355 Es ist grundsätzlich zulässig, Altersgrenzen (Höchstalter) für die Wahl und Wiederwahl von Geschäftsführern im Gesellschaftsvertrag vorzusehen. Im Gegensatz zur Mustersatzung für Wohnungsgesellschaften enthält der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH eine solche Regelung jedoch nicht. Abhängig von der jeweiligen Situation der Wohnungs- und Immobilienge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Geschäftsführer

Werbungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Stellung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft macht. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, gilt dies dann, wenn die Aufwendungen nur mit der Tätigkeit als Geschäftsführer zusammenhängen, und keine Verbindung zu der Stellung als Gesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nichtverfolgung der Organtat

Rz. 64 [Autor/Stand] Wegen der Anknüpfungstat wurde ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen deren Täter nicht eingeleitet oder ein bereits eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt oder es wurde von Strafe abgesehen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Rz. 65 [Autor/Stand] Der Verfolgung der Tat gegen eine bestimmte Person können tatsächliche Gründe entgegenstehen, z.B. der Tod des Orga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Zeugnisfähigkeit

Rz. 115 Zeuge eines Zivilrechtsstreits kann jeder sein, der nicht Partei dieses Rechtsstreits ist. Der gesetzliche Vertreter der Partei kann ebenfalls nicht Zeuge sein.[256] Also auchmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 8. Haftung nach dem Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen

Rz. 302 § 1 Abs. 1 BauFordSiG verpflichtet den Empfänger von Baugeld, dieses zur Befriedigung von Bauhandwerkern zu verwenden. Baugeld ist nach § 1 Abs. 3 BauFordSiG solches, das nicht dem Eigenkapital des Bauherrn entstammt, sondern mit immobiliarrechtlich gesicherten Darlehen aufgenommen und zur Begleichung der Baukosten gedacht ist. Die gesetzliche Regelung, wonach Baugeld ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darlegungslast – Substa... / III. Substantiierungslast in besonderen Fällen

Rz. 61 In welchem Umfang die Rspr. zur Rechtsfortbildung aufgerufen ist, wird immer streitig bleiben. Einigkeit besteht darüber, dass Rechtsfortbildung nicht allein durch den Gesetzgeber erfolgen kann; Einigkeit besteht aber auch insoweit, dass die Rechtsfortbildung durch die Rspr. nicht in die Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen darf. Die unauffälligste Art der Rechtsfortb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Manipulation der Zeugnisfähigkeit

Rz. 116 Die Rspr.[260] duldet es auch, dass die Parteien des Rechtsstreits durch Manipulationen Zeugnisfähigkeiten begründen oder umgekehrt auch nehmen: z.B. durchmehr

Beitrag aus der verein wissen
Umgang mit ausgeschiedenen ... / 14 Fundstellen

Gesetzestexte § 26 BGB Regelungen zum Vorstand § 67 Abs. 1 BGB Eintragung von Vorstandsänderungen im Vereinsregister §§ 77, 129 BGB Form der Anmeldung von Anträgen beim Vereinsregister § 68 BGB Rechtsscheinwirkung des Vereinsregisters § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB n. F. Erklärungen gegenüber dem Verein § 37 BGB Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung § 27 Abs. 3 und...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umgang mit ausgeschiedenen ... / 11 Kann der Verein gegen ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied klagen?

Immer öfter klagen Vereine gegen ausgeschiedene Vorstandsmitglieder wegen pflichtwidriger Amtsführung. Die Ansprüche daraus können als Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1 BGB i. V. m. 26, 27 Abs. 3 BGB gerechtfertigt sein. Der BGH (Urteil v. 04.11.2002, Az.: II ZR 224/00, NJW 2003, 358) hat entschieden, dass bei solchen Klagen des Vereins gegen Organmitglieder dieselben Grunds...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufmerksamkeiten für Untern... / 4.1 50 EUR pro Person und Jahr

Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Die 50-EUR-Grenze gilt pro Person und Jahr. Empfänger können natürliche und juristische Personen (z. B. eine GmbH) s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Geschäftsfreunde / 6 Geschenke an Geschäftspartner bzw. deren Arbeitnehmer: Freigrenze von 50 EUR beachten (bis 31.12.2023: 35 EUR)

Das Handelsrecht unterscheidet bei der Abzugsfähigkeit von Geschenken nicht aufgrund von Betragsgrenzen o. ä. Für die handelsrechtliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben ist allein ausschlaggebend, dass die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Das Steuerrecht folgt hier jedoch nicht dem Handelsrecht und beschränkt den Betriebsausgabenabzug für Geschen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unternehmensbeteiligung als... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eine GmbH räumt dem GmbH-Geschäftsführer eine Unternehmensbeteiligung ein

Hans Groß ist Geschäftsführer der X-GmbH. Diese räumte ihm eine unternehmerische Beteiligung an dem von ihm geleiteten Profitcenter i. H. v. 100.000 EUR ein. Die Erfolgs- und Verlustbeteiligung richtet sich nach der Gesamtkapitalrendite des Profitcenters. Beim altersbedingten Ausscheiden von Hans Groß aus der X-GmbH hatte die Unternehmensbeteiligung einen Wert von 120.000 EU...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unternehmensbeteiligung als... / 3 Der GmbH-Geschäftsführer muss die Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn versteuern

Der Geschäftsführer muss die Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn versteuern. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 29.8.2007[1] entschieden. Danach beruht der Wertsteigerungsbetrag auf dem Dienstverhältnis, denn ohne das bei Abschluss des Unternehmensbeteiligungsbetrags bestehende Dienstverhältnis wäre ein Beteiligungsvertrag vom Arbeitgeber nicht ab...mehr