Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Stammkapital und Anmeldungsvoraussetzungen

Rz. 15 Voraussetzung der Eintragung ist die Erfüllung der Einlagepflichten vor der Anmeldung. Bei der "Bargründung" sieht die 1980 novellierte Fassung des § 7 Abs. 2 vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR – somit 12.500 EUR – vor Anmeldung und Eintragung geleistet wird. Es spielt hierbei keine Rolle, wie hoch das Stammkapital ist. Es kann höhe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 814 Die Pflicht des Geschäftsführers zur Verschwiegenheit über die der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Informationen folgt auch ohne vertragliche Regelung aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht.[1765] Daneben tritt der objektiv-rechtlich ausgestaltete Geschäftsgeheimnisschutz nach den §§ 4, 10 GeschGehG, der nach § 2 Nr. 3 GeschGehG als Adressaten auch den...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Gemeinschaftlich zu treffende Maßnahmen

Rz. 171 Gemeinschaftlich haben die Miterben gem. § 2038 Abs. 1 BGB Maßnahmen im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung zu treffen.[255] Eine gemeinschaftliche Verwaltung erfolgt einstimmig. Eine außerordentliche Verwaltung liegt gem. § 745 Abs. 3 S. 1 BGB nach inzwischen wohl h.M. und Entscheidung des BGH vom 28.9.2005[256] jedenfalls bei einer wesentlichen Veränderung des g...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 7. Ausländer als Geschäftsführer

Rz. 20 Auch Ausländer können zu Geschäftsführern bestellt werden (grundsätzlich erledigte Streitfrage – vgl. Lutter/Hommelhoff § 6 Rz. 14 f.; Gehrlein/Born/Simon § 6 Rz. 28 f.; Altmeppen § 6 Rz. 44; Noack § 6 Rz. 11 – jeweils m w.N. – zur älteren teils überholten Rechtsprechung s. Voraufl.; vgl. z.B. bereits Wachter Bestellung von Nicht-EU-Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 47 Abstimmung

Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; ders. Die Nachholung der Beschlussfeststellung außerhalb der Gesellschafterversammlung, GmbHR 2003, 1471; Bacher Das Stimmverbot bei Beteiligungsverhältnissen bei Befangenheit eines Geschäftsführers analog § 47 Abs. 4 GmbHG, GmbHR 2002, 143; ders. Darlegungs- und Bew...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Sonderregelungen

Rz. 1053 Die Kündigungsfristen für unabhängige Dienstverträge folgen grundsätzlich aus § 621 BGB. Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Organmitgliedern kommt die Anwendung der Frist des § 621 Nr. 3 BGB jedenfalls im Falle einer Kapitalbeteiligung in Betracht.[2454] Im Übrigen bestehen für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse Sonderregelungen. So gelten für das B...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierendenausschuss

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Studierendenparlament ist – sofern im jeweiligen Bundesland existent – als > Juristische Person des öffentlichen Rechts verfasst. Als Exekutivorgan ist der Allgemeine Studierendenausschuss (> ASTA) diesem sodann satzungsgemäß verantwortlich. Daraus leitet BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 ab, dass seine Organmitglieder weisungsgebunden ha...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Rz. 174 Der Arbeitsvertrag ist im Regelfall ein Verbrauchervertrag, d.h. ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und einem Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Die Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers wird vom BAG zu Recht bejaht.[374] Ebenso wird ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zumeist in seiner Eigenschaft als Unternehmer ab...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 10 Beendigung und Bestand... / III. Form der Kündigung

Rz. 18 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Per...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.1 Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft

Ein Gesellschafter muss zunächst Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, damit er überhaupt steuerbare (und steuerpflichtige) Leistungen an die Gesellschaft erbringen kann. Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erlangt ein Gesellschafter nur, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Die Frage, ob natürliche Personen selbstständig oder nicht ...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 1.2 Entwicklung der Verwaltungsauffassung

Die Verwaltung hatte sich zunächst lediglich zur Geschäftsführung bei Personengesellschaften geäußert.[1] Bezüglich der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen für Kapitalgesellschaften legte die Verwaltung ihre Auffassung mit BMF-Schreiben vom 21.9.2005 [2] dar, nachdem der BFH entschieden hatte, dass auch entsprechende Leistungen eines GmbH-Geschäftsführers steuerbar u...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Eigenschadenklausel

Rz. 106 Mit der sog. Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.4 AVB-D&O) wird in nahezu allen gängigen Bedingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vom Versicherungsschutz ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 59 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[188]mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Repräsentant

Rz. 188 In der Kaskoversicherung kann fremdes Verhalten dem Versicherungsnehmer nicht zugerechnet werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch für das Fehlverhalten seines Repräsentanten wie für eigenes einzustehen.[261] Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache reicht nicht aus zur Annahme eines Repräsentantenverhältnisses. Ebenso wenig begründet allein die E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.3 Personengesellschaftsrecht

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausgehend von einer fehlerhaften Bilanz statuiert § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten, wenn ihm entsprechend Gewinnanteile zugewiesen werden. § 172 Abs. 5 HGB lässt diese Haftung bei doppelter Gutgläubigkeit beiseite: Der Kommanditist und der mit Aufstellung befasste Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.1 Vorstand der AG

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.5 Haftung allgemein

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil das HGB eigene Anspruchsgrundlagen aus Bilanzmanipulation nicht kennt, lässt sich eine Haftung regelmäßig nur auf die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen und insbesondere auf die Rechtsfigur der Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB stützen. Da durch die Bilanzmanipulation in aller Regel nicht in das Eigentu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.11 450

Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht Kommanditist, gelten die für Kapitalgesellschaften maßgebenden Grundsätze zu Pensionsrückstellungen. Ist nicht der Geschäftsführer, sondern dessen Ehegatte an der GmbH & Co. KG beteiligt, dann ist eine Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer nach den Grundsätzen des § 6a EStG anzuerkennen. Eine Pensionsrückstellung ist ferner...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.8 447

Pensionsrückstellungen Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS 2 EStG gehören Vergütungen, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft erhält, neben dem Gewinnanteil zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Zu diesen Vergütungen ist auch eine Pensionsanwartschaft zu rechnen, die ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft erw...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.2 441

Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt ist, wiederum seine Vergütung von der GmbH & Co. KG, so ist nach Auffassung des RFH und des BFH die Geschäftsführervergütung als eine Vorauszahlung auf seinen Gewinnanteil an der GmbH & Co. KG zu behandeln. Es handelt sich demnach bei dem Geschäft...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 4 Geltung für GmbH-Geschäftsführer

Rz. 4 Außerhalb des Arbeitsrechts ist § 616 BGB insbesondere für Organmitglieder juristischer Personen, z. B. GmbH-Geschäftsführer, bedeutsam. Diese sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. § 616 BGB gewährt einem Geschäftsführer einer GmbH einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung im Krankheitsfall (vgl. z. B. BGH, Urteil v. 11.7.1953, II ZR 1...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 6 Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer i. S. v. § 611a BGB sowie alle Personen, die auf Grund eines Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB tätig sind. § 616 BGB gilt deshalb also für Arbeitnehmer, für freie Mitarbeiter und für arbeitnehmerähnliche Personen[1]. In der Regel gehören auch GmbH-Geschäftsführer zum anspruchsberechtigten Personenkreis (s. oben R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterkreis

Rz. 108 [Autor/Stand] Früher wurde zum Teil die Auffassung vertreten, § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO stelle ein Sonderdelikt dar. Täter könnten nur der Stpfl. selbst und die Personen sein, die von ihm mit der Aufzeichnung bzw. Buchführung beauftragt sind[2]. Nach h.M. liegt ein Sonderdelikt nur vor, wenn der Tatbestand der Norm einen Täter mit besonderen Merkmalen voraussetzt[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Unterlassen

Rz. 78 Unterlassen bedeutet Verzicht auf eigenes Tätigwerden einem anderen gegenüber. Das Unterlassen muss einen wirtschaftlichen Effekt haben. Bleibt jemand untätig, ohne dass ein anderer daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, fehlt es an einer Leistung, ganz abgesehen davon, dass eine zum Leistungsaustausch erforderliche Gegenleistung (Entgelt) nicht feststellbar sein...mehr

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Digitalisierung in der Unte... / 1.3 Kontrollmitteilungen

Kontrollmitteilungen sind schriftliche Feststellungen des Betriebsprüfers zu dem Zweck der steuerlichen Überwachung. Dabei geht es vor allem um die Aufdeckung von Zahlungsvorgängen, die der Zahlende als Betriebsausgabe abgesetzt hat, jedoch beim Empfänger eventuell nicht verbucht und versteuert wurden (z. B. im Zusammenhang mit Provisions- und Zinszahlungen). Beim geprüften ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 12 Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen bei der Besteuerung der privaten Nutzung

Für die Besteuerung der privaten Nutzung gelten bei Hybrid- und Elektroautos gesonderte Regelungen. Für Elektro-Dienstwagen, die ab 2024 angeschafft werden und einen Bruttolistenpreis von weniger als 70.000 EUR haben dürfen 0,25 % anstatt der 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 EUR so sind 0,5 % des Bruttolistenpreises anzuse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.6 Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rz. 51 Gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und anderen juristischen Personen können Arbeitnehmer oder selbstständig tätig sein. Dies hängt von der Ausgestaltung ihres Vertrags mit der Kapitalgesellschaft ab.[1] Dabei besteht ein Wahlrecht. Trotz einer oft nur geringen äußerlich erkennbaren Bindung sind die gesetzlichen Vertreter in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.1 Abgrenzung zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 20 Der im EStG nicht definierte steuerrechtliche Begriff des Arbeitnehmers konnte bis zum Inkrafttreten des § 611a BGB zum 1.4.2017 ohne Weiteres unmittelbar aus § 1 LStDV als ein eigenständiger und ebenso wie der des Dienstverhältnisses offener Typusbegriff hergeleitet werden, der sich im Einzelfall nur unter Würdigung aller Umstände bestimmen lässt (Rz. 22). Ausgehend ...mehr