Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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§ 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern (AG-Vorstand und GmbH-Geschäftsführer)

A. Einführung Rz. 1 Bei der Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern juristischer Personen (hier: AG/GmbH) ist zwischen dem gesellschaftsrechtlichen/körperschaftlichen Bestellungs- und dem schuldrechtlichen/vertragsrechtlichen Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Dies ergibt sich u.a. aus dem Wortlaut der §§ 84 Abs. 3 S. 5 AktG, 38 Abs. 1 GmbHG. Rz. 2 Auch wenn Org...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / C. Kündigung des Dienstvertrags des GmbH-Geschäftsführers

I. Einleitende Vorbemerkungen Rz. 17 Ebenso wie bei der AG gilt auch bei der GmbH das Trennungsprinzip. Rz. 18 Beginnen wir mit dem statistischen Ausnahmefall: Fällt eine GmbH unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und ist damit paritätisch mitbestimmt, ordnet § 31 Abs. 1 MitbestG an, dass die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugt...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / Literaturtipps

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Kündigung durch den Geschäftsführer

Rz. 26 Auch der GmbH-Geschäftsführer ist berechtigt, sein Amt niederzulegen.[31] Dabei ist es nach Auffassung der Rechtsprechung nicht erforderlich, dass sich der GmbH-Geschäftsführer auf einen wichtigen Grund beruft.[32] Dies darf nur nicht zur Unzeit geschehen oder sich als Ausfluss rechtsmissbräuchlichen Verhaltens darstellen. Die Amtsniederlegung kann auch nicht wirksam ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Ordentliche Kündigung

Rz. 23 Der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann im Wege der ordentlichen Kündigung von beiden Seiten durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung beendet werden. Dabei bedarf die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter mit Unternehmerfunktion ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Außerordentliche Kündigung

Rz. 24 Bei der außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers gelten die Ausführungen, die zur außerordentlichen Kündigung bei Vorstandsmitgliedern gemacht wurden, entsprechend. Auch beim Geschäftsführer ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen. Als Beispiele für wichtige Gründe kommen etwa in Betracht: beharrlicher Widerspruch gegen Gesellschafte...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / I. Einleitende Vorbemerkungen

Rz. 17 Ebenso wie bei der AG gilt auch bei der GmbH das Trennungsprinzip. Rz. 18 Beginnen wir mit dem statistischen Ausnahmefall: Fällt eine GmbH unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und ist damit paritätisch mitbestimmt, ordnet § 31 Abs. 1 MitbestG an, dass die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs (= Geschäftsführung...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIII. Rechtsfolgenbeispiele der Beendigung des Dienstvertrags von Vorstand/Geschäftsführer

Rz. 72 Mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses hat das (ehemalige) Organ keinen Anspruch mehr auf Bezüge für eine aktive Tätigkeit.[90] Ggf. bestehen Ansprüche auf Versorgungsbezüge. Der Vorstand/Geschäftsführer hat gem. §§ 675 ff., 259 BGB sämtliche Geschäftsunterlagen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Abmahnung

Rz. 28 Die Frage, ob es vor Ausspruch einer Kündigung des Dienstvertrags des Vorstandsmitglieds oder des GmbH-Geschäftsführers einer Abmahnung bedarf, wurde bisher ganz herrschend verneint, auch bei verhaltensbedingten Pflichtverletzungen.[36] Nach Einführung des § 314 BGB wurde dies bezweifelt. Der BGH bestätigte seine Rechtsprechung. Dabei befasste sich der BGH allerdings ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Arbeitnehmer

Rz. 10 Es gilt der unionsrechtliche Arbeitnehmer-Begriff.[25] Dazu gehören auch Auszubildende, Volontäre, Praktikanten, Umschüler, Teilzeitbeschäftigte und Kurzarbeiter. Bei Praktikanten ist es entscheidend, dass sie unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit nach Weisung für den Arbeitgeber gegen Vergütung tätig werden.[26] Erfolgt die Vergütung nicht du...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / Literaturtipps

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Unternehmerentscheidung

Rz. 59 Mit Unternehmerentscheidung ist die Organisationsentscheidung gemeint, deren praktischer Umsetzung gleichsam zwingend die Kündigungsentscheidung und der wiederum der Kündigungsausspruch folgt. So liegt eine derartige Organisationsentscheidung z.B. darin, dass der Unternehmer sich dazu entschließt, (nur) die IT-Abteilung zu schließen und diese Aufgaben auf ein Fremdunt...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Kündigung durch das Vorstandsmitglied

Rz. 14 Die Trennung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag ist auch in den Fällen zu beachten, in denen das Vorstandsmitglied ausscheiden möchte. Die "Kündigung" des Organschaftsverhältnisses durch den Vorstand wird üblicherweise als "Rücktritt" oder "Amtsniederlegung" bezeichnet. Diese Erklärung führt nicht automatisch zur Beendigung des Anstellungsvertrags. Das Vors...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XI. Beendigung des Dienstvertrags durch Beendigung der Organstellung ("Koppelungsklausel")

Rz. 62 Die Trennung zwischen dem körperschaftlichen Bestellungsverhältnis und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis führt – wie gesagt – dazu, dass die Beendigung des einen Verhältnisses nicht notwendigerweise die Beendigung des anderen zur Folge hat. Rz. 63 Es ist aber möglich, beide Rechtsverhältnisse miteinander zu verknüpfen. Hierbei kann die organschaftliche Bestel...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XV. Vertretungsberechtigtes Organ und Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 77 Der BGH hat bereits mit Urt. v. 11.7.1953[99] das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses verneint und festgestellt, dass der Geschäftsführer der GmbH nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft ist.[100] Entsprechendes vertritt auch das BAG, das mit Beschl. v. 6.5.1999 entschieden hat, dass durch den Anstellungsvertrag i.d.R. ein freies Dienstverhältnis und nur ausnahmsweise "i...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 2. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 59 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB. Rz. 60 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 30 In sachlicher Hinsicht knüpft der Sonderkündigungsschutz ebenso wie das MuSchG an das Arbeitsverhältnis an und erfasst sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen, Massenkündigungen i.S.v. §§ 17 ff. KSchG sowie Kündigungen im Insolvenzverfahren und Änderungskündigungen. Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, kann sich die elternzeitberechtigte Person ent...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Selbstständigkeit natürlicher Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 173 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Natürliche Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ausführen, werden unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG selbstständig tätig (BMF vom 31.05.2007, BStBl I 2007, 503, Rz. 2). Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Frage der Selbstständigkeit natürlicher Personen ist für die Umsatzsteuer, Einkommens...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Form

Rz. 35 Während "in früheren Zeiten" sowohl im Dienstvertragsrecht als auch im Arbeitsvertragsrecht Klarheit bestand, dass in beiden Rechtsgebieten die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses auch mündlich erfolgen konnte, es sei denn, in den vertraglichen Regelungen war ein Formerfordernis wirksam vereinbart, hat die Einführung des § 623 BGB für Arbeitsverhältnisse e...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Keine Abmahnung bei Nichtanwendbarkeit des KSchG

Rz. 270 Eine Abmahnung ist nur erforderlich, wenn das KSchG auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.[687] Dementsprechend ist erst nach Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu Rdn 46 ff.) die Erteilung einer vorherigen Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. In Kleinbetrieben muss überhaupt nicht abgemahnt werden (zum Begriff ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIV. Dienstvertragsrecht oder (doch) Arbeits(vertrags)recht

Rz. 76 Geht man mit der bisherigen Rechtsprechung und bisher herrschender Meinung davon aus, dass es sich sowohl beim Vertrag des Vorstands der AG als auch beim Vertrag des Geschäftsführers einer GmbH um einen Dienstvertrag handelt, dann stellt sich im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandsbestellung des AG-Vorstands oder der Geschäftsführerstellung des GmbH-Geschäfts...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.2 Gesellschaftsverhältnisse

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (BFH vom 23.07.1959, Az: V 6/58 U, BStBl III 1959, 379 und vom 05.12.2007, Az: V R 60/05, BStBl II 2009, 486; Abschn. 1.6 Abs. 1 S. 1 UStAE). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / I. Einleitung

Rz. 27 Im Folgenden soll auf praxisrelevante Aspekte eingegangen werden, die sich bei der Kündigung sowohl des Dienstvertrags eines AG-Vorstands als auch bei der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers unabhängig von gesellschaftsrechtlichen Spezifika stellen können. Wie einleitend bereits erwähnt, gelten die Ausführungen für das Regelbeispiel des jeweils wirksam bestellten un...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / III. Rechtsschutz für Vertretungsorgane (Anstellungsverträge)

Rz. 24 Zum Deckungsbereich des Arbeits-Rechtsschutzes gehören nicht Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern mit den von ihnen vertretenen Unternehmen. Denn diesem Personenkreis fehlt es an der Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Kommanditgese...mehr

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Business Judgement Rule: Ve... / 1 Die Business Judgement Rule

Für die wichtigsten Entscheidungen, die Vorstände und Geschäftsführer treffen, die sogenannten "unternehmerischen Entscheidungen", sollten auch gesetzliche Mindestanforderungen beachtet werden. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der sogenannten Business Judgement Rule und decken sich erfreulicherweise weitgehend mit auch aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sinnvolle...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 1. Form der Kündigung

Rz. 45 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.16 Reihenfolge der Tilgung von Beitragsrückständen

Rz. 113 Hat ein Arbeitgeber oder der Zahlungspflichtige die Beiträge nicht bei Fälligkeit entrichtet (vgl. § 23) und sind zusätzlich Säumniszuschläge (§ 24), Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder (§ 111) erhoben worden, ist es möglicherweise unklar, wie die eingehenden Zahlungen des Arbeitgebers verwendet werden sollen. Rz. 114 Mit § 4 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) , zuletz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.15 Haftung für Beiträge und Säumniszuschläge (§ 28e Abs. 4)

Rz. 99 Der Zahlungspflichtige haftet für eine ordnungsgemäße Abführung der Beiträge. Die Haftung umfasst außer den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch die infolge verspäteter Beitragszahlung zu erhebenden Säumniszuschläge (§ 24 Abs. 1) sowie die Zinsen für gestundete Beiträge (§ 76 Abs. 2 Satz 2). Im Wege einer Legaldefinition fasst Abs. 4 Beiträge, Säumniszuschläge und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensionszusage

Zusammenfassung Begriff Mit einer Pensionszusage kann die GmbH ihren Geschäftsführern oder ihren leitenden Angestellten die rechtsverbindliche Zusage geben, dass nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ansprüche auf Versorgungsbezüge bestehen. Zugesagt werden können ein Altersruhegeld, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. im Falle des Todes eine Hinterbliebenenversorgung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 1 Inhalt einer Pensionszusage

Pensionszusagen erfolgen im Regelfall im Rahmen der Anstellungsverträge oder – wenn diese erst später zugesagt werden – im Rahmen einer Vertragsänderung davon. Im Rahmen einer Pensionszusage wird neben der Alterssicherung in der Regel auch der Todesfall, also die Hinterbliebenenversorgung, geregelt. Die GmbH kann folgenden Personengruppen Pensionszusagen erteilen: Fremd-Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 3 Grundsatz der Gleichbehandlung

Entschließen sich die Gesellschafter der GmbH, Pensionszusagen zu erteilen, handelt es sich dabei nicht um ein Angebot an eine Person als Begünstigten, sondern immer insgesamt um ein Angebot an einen fest definierten Personenkreis, der aufgrund seiner herausragenden Stellung im Unternehmen Anspruch auf diese zusätzliche Leistung erhalten soll. Achtung Gleichbehandlung gewährl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / Zusammenfassung

Begriff Mit einer Pensionszusage kann die GmbH ihren Geschäftsführern oder ihren leitenden Angestellten die rechtsverbindliche Zusage geben, dass nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ansprüche auf Versorgungsbezüge bestehen. Zugesagt werden können ein Altersruhegeld, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. im Falle des Todes eine Hinterbliebenenversorgung. Gesetze, Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mindert. Die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Finanzbehörden lassen die Bildung einer Rückstellung mit steuerlicher Wirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, so ist diese steuerrechtlich anzuerkennen, wenn im Zusagezeitpunkt: eine rechtsverbindliche, schriftlich Pensionszusage erteilt wird die zugesagten Leistungen angemessen sind, also einem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR-Benchmarking / 2.2.2 HR-Benchmarkingstudien

Benchmarkingstudien im engeren Sinne sind diejenigen Analysen, die von vorneherein und primär dem methodischen Vergleich von Kennzahlen und Zustandsbeschreibungen dienen, mit dem Ziele, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und/oder die eigene Leistungsfähigkeit durch das Vorbild der Vergleichspartner entscheidend zu verbessern. Vergütungsbenchmarking: Zu den am weiteste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.3 Niederschrift bei mündlicher Auskunftserteilung (§ 93 Abs. 6 AO)

Rz. 38 Nach Abs. 6 ist auf Antrag des Auskunftspflichtigen über die mündliche Auskunft eine Niederschrift aufzunehmen. Sie soll die Namen der anwesenden Personen, den Ort, das Datum der Aufnahme sowie die Unterschriften des aufnehmenden Amtsträgers und der Auskunftsperson enthalten. Verweigert die Auskunftsperson die Unterschriftsleistung, so ist dies entspr. § 291 Abs. 3 AO...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
I GmbH & Co. KG als Gesells... / 5.3 Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 17 Bei einer Einheits-GmbH & Co. KG sind GmbH und KG wechselseitig aneinander beteiligt: Während die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin an der KG beteiligt ist,[1] ist die KG ihrerseits Alleingesellschafterin der GmbH, d. h., die KG hält alle Anteile ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Die Zulässigkeit dieser Rechtskonstruktion ist heute unbestritten. Der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 89 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Aufwendungen des ArbN sind – wie im laufenden Arbeitsverhältnis – als WK abziehbar, wenn sie mit der früheren Arbeitstätigkeit im erforderlichen Veranlassungszusammenhang stehen (§ 9 Abs 2 S 1 und 2 EStG). Als nachträgliche WK kommen etwa Zahlungen eines früheren GmbH-Geschäftsführers in Betracht, weil er als Haftungsschuldner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

1 Typischer Sachverhalt Der Mitgeschäftsführer, Gesellschafter oder Prokurist der GmbH entdeckt Unregelmäßigkeiten im Handeln eines Geschäftsführers, die dessen Austritt aus der GmbH erforderlich machen, z. B. Beteiligung an strafbaren Handlungen oder Veruntreuung. 2 Problemstellung Da der Geschäftsführer im Regelfall berechtigt ist, die Gesellschaft gegenüber Dritten in sämtli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 1 Typischer Sachverhalt

Der Mitgeschäftsführer, Gesellschafter oder Prokurist der GmbH entdeckt Unregelmäßigkeiten im Handeln eines Geschäftsführers, die dessen Austritt aus der GmbH erforderlich machen, z. B. Beteiligung an strafbaren Handlungen oder Veruntreuung.mehr