Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2.1 Vertretungsbefugnis

Bereits durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wird festgelegt, ob der Geschäftsführer allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Ist keine Regelung getroffen worden, ordnet das Gesetz Gesamtvertretung an. In der Praxis üblich ist entweder die Alleinvertretungsberechtigung oder die Gesamtvertretungsberechtigung von 2 Geschäftsführern bzw. die Gesamtvertr...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten

Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspflichten, ebenso wie seine sozialversicherungs- und steuerrec...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.2 Entlastung

Ebenfalls denkbar wäre die Vereinbarung einer Regelung, wonach einmal jährlich dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen ist, worauf der Geschäftsführer sonst keinen Anspruch hat.[1] Muster (noch § 6a) Entlastung des Geschäftsführersmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7 Vergütung

Die Vergütung des Geschäftsführers muss, da es hier keine Tarife oder Honorarordnungen etc. gibt, in jedem Einzelfall ausgehandelt werden. Hinweis Gehaltsuntersuchungen zu Rate ziehen Beide Seiten sollten sich im Vorfeld gründlich über die "übliche" Vergütung informieren, bevor sie in Vertragsverhandlungen eintreten. Hier ermöglichen Gehaltsstrukturuntersuchungen, z. B. der Ki...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 9 Fortzahlung der Vergütung

In jeden Anstellungsvertrag gehört eine Regelung zur Fortzahlung der Vergütung, denn das Gesetz hält hier keine Regelung bereit, welche die Details regelt. Zwar gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz als typisches Arbeitnehmerschutzgesetz für den Geschäftsführer nicht unmittelbar, jedoch kann auch der Geschäftsführer im Krankheitsfall Fortzahlung seiner Vergütung verlangen. Anwe...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 11 Geheimhaltungspflicht

Die Pflicht des Geschäftsführers zur strikten Geheimhaltung ist in § 85 GmbHG gesetzlich verankert. Danach stellt es eine Straftat dar, wenn er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Gleiches gilt für ihre Verwertung. Praxis-Beispiel Geheimhaltungspflicht Dem Geschäftsführer ist es bei Strafe untersagt, ein geheimgehaltenes Rezept für Eiscreme nach seinem Ausscheiden fü...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 15 Erfindungen/Rechte an Software

Eine Regelung zu Rechten an Erfindungen bzw. Software bietet sich an, wenn der Geschäftsführer selbst daran beteiligt ist, derartige Immaterialgüterrechte zu schaffen. Hier empfiehlt sich eine Verweisung auf das Recht des Arbeitnehmers, das allerdings aufgrund eines Verweises in § 69b Urheberrechtsgesetz aber auch auf sonstige Dienstverhältnisse, wozu auch das Anstellungsver...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 13 Wettbewerbsverbot

Jeder Geschäftsführer unterliegt schon aufgrund des Gesetzes einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Empfehlenswert ist aus Sicht der GmbH die Absicherung dieses Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafe. Muster § 13 Wettbewerbsverbotmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 17 Pflichten bei Beendigung

Endet das Anstellungsverhältnis, sollte die Gesellschaft darauf achten, dass der Geschäftsführer sämtliche ihm überlassene Unterlagen, Schlüssel und sonstige Gegenstände, wie den Dienstwagen oder das Mobiltelefon, ohne Zurückbehaltungsrecht herausgeben muss. Muster § 17 Pflichten bei Beendigungmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.4 Wenn ein bisheriger Arbeitnehmer zum Gesellschafter berufen wird

Liegt der in der Praxis häufige Fall zugrunde, dass ein bisheriger Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, sollte allerdings unbedingt geregelt werden, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Es kann aufgehoben oder als ruhendes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Wichtig Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln Treffen die Parteien keine Regelung, ist ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.3 D&O-Police

Die Regelung über die D&O-Police – Directors and Officers Liability-Police = Vermögensschaden-Haftpflicht-Police für Geschäftsführer und Aufsichtsräte – berücksichtigt auch den Fall, dass möglicherweise der Versicherungsvertrag von der Versicherungsgesellschaft oder von der GmbH nicht fortgesetzt wird. Dann kann der Geschäftsführer beanspruchen, so gestellt zu werden, wie er...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 8 Anpassung der Vergütung

Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung stellt sicher, dass sowohl in der Krise eine Reduzierung derselben als auch eine angemessene Erhöhung des Gehalts in der Zukunft möglich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, einer angemessenen Herabsetzung seiner Vergütung in der Krise zuzustimmen.[1] Die Klausel enthält insofern eine Kla...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das erst nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers in Kraft tritt, gilt nicht von Gesetzes wegen, sondern nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung, die sich beide Parteien gründlich überlegen sollten. Der Geschäftsführer ist durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in seiner beruflichen Tätigkeit stark eingeschränkt, die Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 5 Arbeitszeit/Nebentätigkeit

Der Geschäftsführer schuldet grundsätzlich seine volle Arbeitskraft, sofern nicht eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart wurde. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nimmt die Finanzverwaltung nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung an, wenn Überstunden gesondert vergütet oder gar Überstundenzuschläge gezahlt werden.[1] Der Geschäftsführer ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.2 Gewinntantieme

Bei der Formulierung der Gewinntantieme ist darauf zu achten, dass beim Gesellschafter-Geschäftsführer die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Begrenzung der Höhe der Tantieme auf ein angemessenes Maß ausgeräumt wird. Unter anderem sollte die Tantieme ein Drittel der vereinbarten Grundvergütung nicht übersteigen, sie muss im Voraus prozentual festgelegt sein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.1 Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versichert sind damit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH aus dem Anstellungsvertrag. Praxis-Beispiel Fälle für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung fristlose Kündigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot Widerruf der Versorgungszusage wegen des Vorwurfs der Untreue Streit um das Zeugnis Häufig wird lediglich der gerichtliche Rechtssch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.1 Überblick über das Verfahren

Die Vorbereitungsphase hat bei der Verschmelzung eine erhebliche Bedeutung. Da sich zwei Gesellschaften verbinden, müssen in beiden Gesellschaften entsprechende Überlegungen und Entscheidungen und schließlich Beschlüsse stattfinden. Üblicherweise handeln die beteiligten GmbH-Geschäftsführer den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags aus, den sie in ihren GmbHs im Innenverhältn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[1] Der Geschäftsführer mus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.4 Zur Sicherung an Forderungen und anderen unkörperlichen Vermögensrechten

Zur Sicherung bieten sich Forderungen gegen solvente Schuldner an, aber z. B. auch Patente oder Gesellschaftsanteile. Mittel zur Sicherung sind: die Verpfändung und die Sicherungsabtretung. Gebräuchlich ist fast allein die Sicherungsabtretung, zum einen, weil sie dem Schuldner der Forderung nicht mitgeteilt zu werden braucht, zum anderen, weil sie unabhängig vom Bestand der ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 2 Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungsträger orientieren sich bei ihrer Einschätzung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung des GmbH-Geschäftsführers an folgenden Kriterien: Hinweis Keine Sozialversicherungspflicht Beträgt die Beteiligung an der GmbH mindestens 50 % (beherrschende Beteiligung) oder kann der Gesellschafter aufgrund seiner Beteiligung Beschlüsse verhindern (Sperrminorität...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 4 Klage gegen die Feststellung der Sozialversicherungspflicht

Wird der Gesellschafter dennoch durch Bescheid nach Anhörung als sozialversicherungspflichtig oder auch gegen den Willen des Gesellschafters oder der GmbH als sozialversicherungsfrei eingestuft, ist folgendes Vorgehen möglich: Erster Schritt: Widerspruch gegen den Bescheid (auf Grundlage des offiziellen Feststellungsbogens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung des GmbH-Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / Einführung

Die Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers unterliegt erheblichen Risiken. So ist der Geschäftsführer dem Risiko persönlicher Haftung ausgesetzt. Er muss zudem strafrechtliche Verfolgung befürchten, etwa wenn aus der GmbH heraus Straftaten begangen werden, wie z. B. fahrlässige Körperverletzungen bei dem Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte. Ferner trifft den Geschäftsführer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Wegfall des Vorbehalts im Urteil

Rn 41 Durch diesen neuen "einheitlichen Ansatz" bedarf es, wie die Gesetzesbegründung ausführt, nicht mehr der Konstruktion eines im Urteil über die Ersatzpflicht dem Ersatzpflichtigen vorzubehaltenden Verfolgungsrecht in Höhe des Betrages, den der Zahlungsempfänger im Insolvenzverfahren erlöst hätte, wenn der Beweis eines geringeren Schadens erfolgreich geführt wurde.[119] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Vor-Kapitalgesellschaften

Rn 19 Fraglich ist, ob § 15a Abs. 1 auf die antragsberechtigten Organe der Vor-Kapitalgesellschaft (bei Vor-GmbH: Geschäftsführer und Gesellschafter)[48] entsprechend anzuwenden ist. Hiergegen spricht zwar nicht, dass die Vor-Kapitalgesellschaft noch keine juristische Person ist.[49] Sie sind als juristische Person zu behandeln, weil sie in Gründung sind und durch die Eintra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Juristische Personen

Rn 9 In einer juristischen Person trifft die Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 Satz 1 die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler. Erfasst sind mithin GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer AG, SE oder Genossenschaft, der persönlich haftende Gesellschafter der KGaA bzw. die Liquidatoren einer Abwicklungsgesellschaft. Das korrespondierende Antragsrecht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 10 Literatur

Rn 99 Altmeppen, Probleme der Konkursverschleppungshaftung, ZIP 1997, 1173; Altmeppen/Wilhelm, Quotenschaden, Individualschaden und Klagebefugnis bei der Verschleppung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, NJW 1999, 673; Berger, Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft nach § 15a Abs. 3 InsO, ZInsO 2009, 1977; Bitter, Haftung von Beratern ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.6 Entfallen der Antragspflicht

Rn 50 Die Antragspflicht entfällt, wenn die Gesellschaft die Insolvenzreife überwindet oder aber wenn das Insolvenzverfahren eröffnet (bzw. mangels Masse abgewiesen) wird. Sie ruht, wenn ein anderer Ersatzantragsverpflichteter den Antrag gestellt hat.[136] Die Ersatzantragspflicht entfällt auch dann, wenn ein primär Antragspflichtiger bestellt wird; denn dann endet die Führu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Anhörung des Schuldners (§ 14 Abs. 2)

Rn 73 Ist der Antrag zulässig (s. Rn. 5 ff.), so hat das Insolvenzgericht den Schuldner gem. § 14 Abs. 2 anzuhören.[315] Dem Schuldner muss die Gelegenheit gewährt werden,, die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorzubringen, die er selbst als Erwiderung auf den Antrag des Gläubigers für wesentlich hält. Während des Vorprüfungsverfahrens besteht eine solche Pflicht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Ausgangslage

Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen werden. Zuvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zahlung

Rn 17 Zahlung ist jeder Abfluss liquider Mittel oder geldwerter Vermögenswerte. Der Begriff der Zahlungen wird weit ausgelegt. Es ist jede masseschmälernde Leistung erfasst.[41] Der Begriff der Zahlung ist in § 15b nicht anders auszulegen als bei den früheren Vorschriften.[42] Es ist im Rahmen der bestehenden Regelungen und entsprechend der masseschützenden Zielrichtung des ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Masseneutralität

Rn 18 Zahlungen, die die Masse nicht schmälern, sind generell unbeachtlich.[53] Bei Zahlungseingang aus Erlösen des Verkaufs von Sicherungseigentum auf ein debitorisches Konto liegt Masseneutralität auch dann vor, wenn die als Gegenleistung an den Forderungsschuldner gelieferte Ware in Sicherungseigentum stand.[54] Wenn der Zahlungseingang durch die Zurückführung des Saldos ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Literatur

Rn 68 Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO, ZIP 2023, 721; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, § 15 b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der N...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten für Untern... / 4.1 50 EUR pro Person und Jahr

Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Die 50-EUR-Grenze gilt pro Person und Jahr. Empfänger können natürliche und juristische Personen (z. B. eine GmbH) s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 17 Für die Praxis sind folgende in den letzten Jahren ergangene Entscheidungen, deren Tenor nachstehend wiedergegeben wird, von besonderer Bedeutung. BGH, Urteil v. 19.9.2007, XII ZR 121/05, GE 2007, 1481 Geschäftsraummietvertrag für längere Zeit als ein Jahr: Wahrung der Schriftform bei GmbH als Vertragspartei; Unterschriftsleistung durch dritte Person und nicht durch Gmb...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3 Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

3.3.1 Schadensersatz Die Sozialversicherungsbeiträge müssen so lange abgeführt werden, wie dies rechtlich gestattet ist. Auch nach Eintritt der Insolvenzreife können Zahlungen der Soziaversicherungsbeiträge – zumindest der Arbeitnehmeranteile -mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sein.[1] l Daraus folgt umgekehrt, dass der Geschäft...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflichten und Haftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Überblick Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehle...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3 Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Strafbarkeit

Verletzt der Geschäftsführer seine gesteigerten Pflichten in der Krise, kann er persönlich in die zivilrechtliche Haftung genommen werden und sich außerdem strafbar machen; das gilt auch für den faktischen Geschäftsführer.[1] Die wichtigsten Haftungs- und Strafvorschriften werden nachfolgend erörtert. 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung 3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3 Ausgleich von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

1.3.1 Steuerzahlungspflichten Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.2 Mehrere Geschäftsführer

Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, gilt das sog. Prinzip der Gesamtverantwortung. Jeder einzelne Geschäftsführer hat sich über die Geschäfte und die Lage der GmbH auf dem Laufenden zu halten. Eine interne Ressortaufteilung entlastet den Mitgeschäftsführer nicht von seiner Verantwortlichkeit für die verspätete Insolvenzantragsstellung.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung

3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Geschäftsführer schuldhaft gegen § 15a InsO, stellt er einen Insolvenzantrag also entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, muss er Schadensersatz zahlen und begeht darüber hinaus eine Straftat. Die Höhe des Schadensersatzes ist davon abhängig, ob der Gläubiger ein Alt- oder ein Neugläubiger ist. Altgläubiger sind diejenigen Gläubig...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

3.2.1 Schadensersatz Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2.2 Strafbarkeit

Der Geschäftsführer kann strafrechtlich belangt werden, wenn er Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist. Diese Tatbestände können nur vorsätzlich verwirklicht werden; sie werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt (vgl. §§ 370, 374 AO). Nach § 71 AO haftet der Steuerhinterzieher (§ 370 AO) oder der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

Gerät die GmbH wirtschaftlich ins Abseits, muss der Geschäftsführer unverzüglich reagieren. Er hat: die Finanzen, vor allem die Liquidität der Gesellschaft ständig zu überwachen; sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen nach Eintritt Insolvenzantrag zu stellen; dafür zu sorgen, dass Auszahlungen nach Eintritt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.1 Überwachung der Gesellschaft

Eine der grundlegenden Pflichten des GmbH-Geschäftsführers – nicht nur in der Krise – besteht darin, über die wirtschaftliche Unternehmenslage informiert zu sein. In der Krise und in ihrem Vorfeld steigern sich die Anforderungen an den Geschäftsführer: Er muss nun noch sorgfältiger die wirtschaftliche Lage überwachen und ggf. in kurzen Abständen Vermögensstatus und Bilanzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.2 Zahlreiche Umgestaltungsmöglichkeiten

Umgestaltet werden können beispielsweise Forderungen, Absonderungsanwartschaften, Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte. Es ist möglich gegenseitige Verträge anzupassen und Vollstreckungsmaßnahmen bis zu 3 Monate lang vorübergehend zu stoppen. Unantastbar sind jedoch Lohn- und Gehaltsansprüche und betriebliche Altersvorsorgen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.1 Kein streng formelles Verfahren

Der Restrukturierungsrahmen beginnt mit der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens bei Gericht. Er ist nicht durchdekliniert und formell wie das Insolvenzverfahren, sondern erlaubt es der Geschäftsleitung, sehr individuell abgestimmt auf die Unternehmensbedürfnisse bestimmte Maßnahmen einzuleiten oder auch nicht.mehr