Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgeblichkeit der Vorschriften für große Kapitalgesellschafen

Rn. 4 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG regelt durch den Verweis auf die einzelnen Vorschriften des HGB die grds. umfassende Geltung der von großen KapG (vgl. HdR-E, PublG § 5, Rn. 8) zu beachtenden formellen und materiellen Bestimmungen. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Der für die Beratung des sog. Bilanzrichtlinien...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einstellungspflichten

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 schreibt vor, dass Einstellungen in die Gewinnrücklagen bereits bei der Bilanzaufstellung zu berücksichtigen sind, wenn sie nach Gesetz vorzunehmen sind. Solche nach dem Gesetz vorzunehmenden Einstellungen betreffen die:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 li...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigene Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Rn. 922 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über den "Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft, die sie, ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbundene Unternehmen im HGB

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem sog. Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hat der deutsche Gesetzgeber die "Einheitlichkeit" des Begriffs "verbundene UN" bewusst aufgegeben (vgl. WP-HB (2021), Rn. C 310). So wurde neben der Vorschrift des § 15 AktG eine weitere Begriffsbestimmung verbundener UN in das HGB (vgl. § 271 Abs. 2) au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Aktuelle Entwicklungen

Rn. 71 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zum 01.07.2021 ist das FISG vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt die Reaktion der deutschen Bundesregierung auf den im Sommer 2020 bekannt gewordenen sog. Wirecard-Skandal dar. Ziel des neuen Gesetzes waren verschiedenste Maßnahmen, um zukünftig noch besser die Richtigkeit von RL-Unterlagen sichers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Änderungen der kumulierten Abschreibungen durch Zugänge, Abgänge und Umbuchungen

Rn. 215 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 fordert, gesonderte Angaben zu den "Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs" zu machen. Diese Formulierung wirft Fragen auf. So könnte aus der zusammengefassten gesetzlichen Regelung geschlossen werden, dass diese Anga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für sämtliche wechselseitigen Beteiligungen gelten zunächst die Vorschriften, die für alle verbundenen UN gelten (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Ferner sind Angaben im Anhang zu machen (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7 AktG). Weiterhin sind auch die Mitteilungs- und Nachweispflichten der §§ 20 Abs. 3, 21 Abs. 1 AktG sowie die Nachweispflicht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhangangaben

Rn. 230 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Große KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG sind verpflichtet, im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist (vgl. § 285 Nr. 29). Kleine und mittelgroße KapG ebenso wie PersG i. S. d. § 264a sind von dieser Anhangan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nichtvergleichbarkeit und Anpassung der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2 Satz 2f.)

Rn. 32 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern" (§ 265 Abs. 2). Sinn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 22 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Schumacher (1937), Die Entwicklung der inneren Organisation der Aktiengesellschaft im Deutschen Recht bis zum ADHGB, Berlin.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG mitgeteilt worden sind (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Rn. 955 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über das "Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 dieses Gesetzes oder nach § 33 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes mitgeteilt worden ist; dabei ist der nach § 20 Abs. 6 dieses Gesetzes oder der nach § 40 Absatz 1 des Wertpapierhandelsge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 376 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BMJ (2007), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 08.11.2007. BRH (2021), Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO, URL: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Herstellungskosten

Rn. 251 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anders als das HGB, in das im Zuge des BiRiLiG in § 255 Abs. 1ff. gesetzliche Begriffsbestimmungen der AK und HK aufgenommen wurden, verfügt das Steuerrecht über keine gesetzliche AHK-Definition. Die BFH-Rspr. greift bezüglich der Abgrenzung des HK-Begriffs ausdrücklich auf die handelsrechtliche Begriffsbestimmung zurück (vgl. BFH, Beschluß ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 256 Abs. 2 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Gesetz bezieht sich in § 256 Abs. 2 AktG auf das Verfahren der Feststellung eines JA nach § 172 AktG. Danach ist der JA festgestellt, wenn der AR den ihm vom Vorstand vorgelegten JA billigt. Wenn aber der AR oder Vorstand bei der Feststellung des JA nicht ordnungsgemäß mitgewirkt haben, ist der JA nichtig. Nicht unter den Anwendungsbereich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Durch Art. 6 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3210ff.) sind die §§ 293a–g AktG mit Wirkung zum 01.01.1995 eingeführt worden. Vorbild der gesetzlichen Neuerung waren die §§ 8 bis 12 UmwG, welche an die Stelle der §§ 340a–d AktG (a. F.) getreten sind. § 293a AktG entspricht dabei weite...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überbewertung

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der JA ist gemäß § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG nichtig, wenn Posten des JA überbewertet sind. Eine Überbewertung liegt nach § 256 Abs. 5 Satz 2 AktG dann vor, wenn Aktivposten mit einem höheren Betrag bzw. Passivposten mit einem niedrigeren Betrag angesetzt sind, als dies nach den §§ 253 bis 256a zulässig ist. Durch den Verweis auf die Vorschriften ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 73 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Kleine KapG und somit auch Kleinst-KapG (vgl. § 267a Abs. 2) sind von der Erläuter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 16 AktG definiert in Abs. 1 zunächst den Begriff "Mehrheitsbeteiligung" und teilt anschließend die UN in zwei Klassen ein: UN, deren Anteile von einem anderen UN mehrheitlich gehalten werden = in Mehrheitsbesitz stehende UN; UN, denen die Mehrheit der Anteile eines anderen UN gehören = mit Mehrheit beteiligte UN. Die Einzelheiten zur Berechnung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 270 Abs. 1 sind Einstellungen und Auflösungen im Zusammenhang mit der Kap.-Rücklage angesprochen. Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 bezieht sich lediglich auf die Gewinnrücklagen und enthält im Vergleich zu § 270 Abs. 1 offensichtlich zwei einschränkende Formulierungen. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anteile, die einem anderen für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmen gehören

Rn. 58 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zweite im Gesetz genannte Zurechnungsfall ist gegeben, wenn ein Dritter Anteile für Rechnung des UN oder eines von ihm abhängigen UN hält. Ein Halten für Rechnung des UN bedeutet, dass dieses und nicht der haltende Dritte i.W. die mit dem Halten der Anteile verbundenen Kosten und Risiken trägt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 16, Rn. 12; KK-Ak...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Begrenzung der Berichtspflicht

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a Abs. 2 AktG müssen keine Tatsachen in den Bericht aufgenommen werden, deren Bekanntwerden geeignet ist, einem der vertragschließenden UN oder einem verbundenen UN nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Eine Selbstschädigung wird vom Gesetz nicht verlangt. Wenn aber auf die Darstellung von Tatsachen verzichtet wird, ist auf die e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unwiderlegbare Vermutung

Rn. 126 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 UN, zwischen denen ein BHV besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist, sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefasst anzusehen (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG; vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 104). Beim Vertrags- und Eingliederungskonzern wird wegen der umfassenden Weisungsbefugnisse die einheitliche Leitung vom Gese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 APAS (2019a), Verlautbarung Nr. 8 vom 13.12.2019: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_08.pdf;jsessionid=B5D20CCED247E59566B09F003436­D3CA.2_cid362?__blob=publicationFile&v=3 (Stand: 21.12.2021). APAS (2019b), Verlautba...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes des JA kann die Nichtigkeit des JA nur in schwerwiegenden Fällen geltend gemacht werden (vgl. § 256 AktG). Die Feststellung eines JA durch die HV ist nach Maßgabe des § 257 AktG anfechtbar. Der Feststellungsbeschluss, den eine HV in Bezug auf einen festzustellenden JA fasst, kann wie je...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzernarten

Rn. 108 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der an erster Stelle im Gesetz genannte Unterordnungskonzern spielt in der Praxis eine weitaus größere Rolle als der Gleichordnungskonzern. Auch das Schrifttum befasst sich ganz überwiegend mit dieser Konzernart. Wesensmerkmal des Unterordnungskonzerns ist es gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass ein herrschendes UN und ein oder mehrere abhäng...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arten von Unternehmensverbindungen

Rn. 22 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 15 AktG werden fünf Arten von UN-Verbindungen aufgeführt, die jeweils für sich den Tatbestand des verbundenen UN als Oberbegriff erfüllen. Ein Sachverhalt kann zugleich mehrere Verbindungsformen verwirklichen, d. h., zwei UN können zueinander gleichzeitig in verschiedenen Arten von UN-Verbindungen stehen, die einander überlagern. Es sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Begriff der einheitlichen Leitung

Rn. 116 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung stellt das zentrale Tatbestandsmerkmal dar, und zwar sowohl für den Unterordnungs- als auch Gleichordnungskonzern. Im Gesetz selbst ist der Begriff der einheitlichen Leitung allerdings nicht definiert. Wegen der großen Vielfalt der in der Praxis anzutreffenden Konzerngestaltungen erschien es de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kodifizierte und nicht-kodifizierte GoB

Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dynamischer Verweisung des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auf die handelsrechtlichen GoB sind die geschriebenen ebenso wie die ungeschriebenen abstrakten handelsrechtlichen Normen über die Buchführung und Bilanzierung in Bezug genommen (vgl. z. B. Herlinghaus, IStR 1997, S. 538; Gräbe (2012), S. 141; Schmidt: EStG (2022), § 5 EStG, Rn. 29, jeweil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Besondere Hinweispflichten

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 293a Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vorstand in dem Bericht auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung der vertragschließenden UN sowie auf die Folgen für die Beteiligungen hinzuweisen. Die Formulierung der Norm ist hier ungenau. Eine Bewertung der vertragschließenden UN ist nicht bei jedem UN-Vertragstyp, sondern nur dann erford...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Dauer der einheitlichen Leitung

Rn. 121 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Gesetz enthält keine Regelungen darüber, dass eine gewisse Dauerhaftigkeit der einheitlichen Leitung als weiteres selbständiges Tatbestandsmerkmal des Konzerns erforderlich ist. Eine von vornherein befristete Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung wäre daher theoretisch denkbar (vgl. MünchKomm. AktG (2019), § 18, Rn. 37). In der Pra...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Buchhaltung, Erstellung von Rechnungslegungsunterlagen und Abschlüssen

Rn. 24 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit und der Vermeidung einer Selbstprüfung ist es nicht zulässig, dass ein AP bei der von ihm zu prüfenden PIE (etwaige) Buchhaltungsdienstleistungen erbringt sowie die RL-Unterlagen oder gar die Abschlüsse selbst erstellt. Im HGB entspricht dieses Verbot inhaltlich dem allg., nicht PIE-spezifischen Verbot zur Mi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Reichweite

Rn. 95 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG eröffnet die Möglichkeit, steuerliche Wahlrechte ohne Vorprägung durch handelsrechtliche GoB, d. h. steuerlich autonom auszuüben. Der steuergesetzliche Wahlrechtsvorbehalt erfasst Ansatz- ebenso wie Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG bezieht sich konkret zwar ledigl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319a (a. F.) wurde ursprünglich durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) neu in das HGB eingefügt. Viele der damals neuen Regelungen waren erstmals für gesetzliche AP für nach dem 31.12.2004 begonnene GJ (regelmäßig gesetzliche AP des GJ 2005, die im Jahr 2006 durchgeführt worden sind) anzuwenden....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Überblick über die horizontale Gliederung des Anlagespiegels nach der direkten Bruttomethode

Rn. 157 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Den UN, die in den Pflichtanwendungsbereich von § 266 fallen, schreibt § 284 Abs. 3 die Anwendung der direkten Bruttomethode zwingend vor. Damit wurde im Zuge der Umsetzung des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) dasjenige Verfahren in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, welches bis dato in v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zweck der Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträge (vgl. §§ 291–307 AktG)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der Ergebnisverwendung

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die zweite Einschränkung in § 270 Abs. 2 im Vergleich zu Abs. 1 ist missverständlich. Dem Wortlaut des § 270 Abs. 2 kann entnommen werden, dass die Erfassung der Einstellungen in die Gewinnrücklagen bei der Bilanzaufstellung nur dann erfolgen kann, wenn die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahrese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zahl und bei Nennbetragsaktien Nennbetrag der Aktien jeder Gattung sowie Bezugsaktien bei Kapitalerhöhung (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 929 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die "Zahl der Aktien jeder Gattung, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist, sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben; davon sind Aktien, die bei einer bedingten Kapitalerhöhung ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr