Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 treten diverse Änderungen in Kraft, die umfassendsten Auswirkungen werden sich dabei durch die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung ergeben (vgl. dazu Tz. 1.3.3.). Allerdings sind von den ursprünglich geplanten Änderungen nicht alle umgesetzt worden bzw. nur in einem geringeren Umfang. Hinweis Nicht alle geplanten Vorhaben wurden umgesetzt Im Laufe des Gesetzgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1 Begriffe zum Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 5 EntgTranspG enthält eine Reihe von Definitionen von Begriffen, die im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Vorschriften des EntgTranspG und des individuellen Auskunftsanspruchs von Bedeutung sind. 2.1.1 Beschäftigte Entsprechend der eingangs erwähnten Zielsetzung definiert § 5 Abs. 2 EntgTranspG als Beschäftigte zunächst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ferner unt...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.3 Mehrheitsbeschluss

Der Beschlussantrag muss nur die einfache Mehrheit erreichen. Das Stimmrecht bemisst sich nach einem etwa abweichend in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Stimmrecht (Wertprinzip: Miteigentumsanteile oder MEA), nicht nach § 25 Abs. 2 WEG, also nach dem gesetzlichen Stimmrecht, wonach jeder Wohnungseigentümer, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen und der Miteigentumsant...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6 Kostenverteilung

Das Gesetz enthält jetzt hinsichtlich der Kosten für bauliche Maßnahmen im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer eine Neuregelung in § 21 WEG. Wird sofort und nur über die von keinem Wohnungseigentümer "verlangte" (§§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. WEG) – über reine Erhaltungsmaßnahmen hinausgehende – bauliche Veränderung positiv mit einfacher Mehrheit abgestimmt, so ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.5 Anforderungen an Entgeltsysteme des Arbeitgebers

Bei Anwendung von Entgeltsystemen verpflichtet § 4 Abs. 4 EntgTranspG den Arbeitgeber, diese so zu gestalten, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. Das Gesetz nennt hierzu in Form von Beispielen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit, die objektiv festzulegen ist. Zweitens sind die für das Entgeltsystem entscheidenden Kriterien für weibliche und...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.3 Verhältnis zu Vereinbarungen

Soweit eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Vereinbarung oder Öffnungsklausel geringere Anforderungen an die beschlussweise Änderung von Gesetz oder Vereinbarung enthält, geht diese den neuen gesetzlichen Öffnungsklauseln vor. Soweit die in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Öffnungsklausel höhere Anforderungen an die beschlussweise Änderung von Gesetz oder Vereinbar...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.1 Maßregelungsverbot

Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn die oder der Beschäftigte ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.2 Inhaltliche Vorgaben für die Berichtserstellung

§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspG fasst zusammen, welchen Inhalt ein solcher Bericht haben muss, nämlich die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt, die durchschnittliche Zahl der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt sowie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren Wirku...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist gemäß § 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und zu verhindern, dass Frauen und Männer unterschiedlich vergütet werden. Zusammengefasst enthält das Gesetz neben der Definition von Be...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3 Individueller Auskunftsanspruch

Zentrale Vorschrift des neuen Gesetzes ist § 10 EntgTranspG, der unter den im Abschnitt 2 [1] geregelten Voraussetzungen und Grenzen einem Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat gibt. Mithilfe dieses Anspruchs will das Gesetz den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Entgeltgleichheitsgebot des § 7 E...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1 Anwendungsbereich

Beschäftige im Sinne des Gesetzes (d. h. Arbeitnehmer, Auszubildende und die weiteren, in § 5 Abs. 2 EntgTranspG genannten Personen) haben das Recht, Auskunft über Vergleichsentgelte zu verlangen. Die Auskunft gemäß § 10 EntgTranspG kann nur dann abgelehnt werden, wenn die vom Gesetz vorgesehene Unternehmensgröße oder wenn die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl vergleichbar...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.1 Erstmaliges Auskunftsverlangen

§ 25 EntgTranspG bestimmt, dass der Auskunftsanspruch erst nach 6 Kalendermonaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, um dem Arbeitgeber die Zeit zu geben, die nötigen Vorbereitungen zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung zu treffen (Erstellung von Listen, Bewertung der Arbeitsplätze). Bei Inkrafttreten am 6.7.2017 ist daher ein Auskunftsverlangen fr...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / Zusammenfassung

Überblick Kassenzettel, Quittungen, Bareinnahmen und -ausgaben sind für viele Unternehmer das tägliche Brot. Beim Buchen geht es manchmal turbulent zu. Trotzdem sollten Unternehmen einen "kühlen Kopf" bewahren. Die nächste Betriebsprüfung bringt es ans Licht, ob man den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit sollte man es aber nicht ...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.1 Tägliche Aufzeichnung?

Per Gesetz müssen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden.[1] Dies ist für eine ordnungsmäßige Buchführung zwingend erforderlich.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4.1 Betriebsrat

Grundsätzlich haben sich Beschäftigte tarifgebundener oder tarifanwendender Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 1 EntgTranspG an den Betriebsrat zu wenden, sofern ein solcher existiert. Dies gilt nach der ausdrücklichen Regelung in § 13 Abs. 4 EntgTranspG von vornherein nicht für leitende Angestellte, die sich ausschließlich und unmittelbar an den Arbeitgeber zu wenden haben. Das Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 4.6.1 Doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Das Erreichen der doppelt-qualifizierten Mehrheit des § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG [1] bei nicht unverhältnismäßigen Kosten führt kraft Gesetzes – nicht erst durch entsprechenden Beschluss – zur Kostentragung aller Wohnungseigentümer. Kopfprinzip oder abweichende Vereinbarung Die Anzahl der Stimmen für eine bauliche Veränderung ist gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG zwar nach dem gesetzliche...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.2 Gleiche Arbeit

Die Begriffe "gleiche Arbeit" und "gleichwertige Arbeit" sind zentral für die Beurteilung, ob ein Auskunftsanspruch eines Beschäftigten in Betracht kommt, und werden in § 4 Abs. 1 und 2 EntgTranspG definiert. Eine gleiche Arbeit wird gemäß § 4 Abs. 1 EntgTranspG geleistet, wenn weibliche und männliche Beschäftigte eine identische oder gleichartige Tätigkeit ausführen entweder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.3 Sonstige bauliche Veränderung

Das Verlangen einer baulichen Veränderung, gestützt auf § 20 Abs. 2, 3 WEG, führt zur eigenen Kostenlast gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Seiten des umbauwilligen Wohnungseigentümers. Falls es sich um eine auch für andere Eigentümer interessante ggf. sogar mehrheitsfähige Maßnahme handelt, ist es oft von Vorteil, auf eine Beschlussfassung nach § 20 Abs. 1 WEG hinzuwirken. Da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.5.2 Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ergeben sich folgende Möglichkeiten bzw. Konstellationen: Existiert kein Betriebsrat, so haben sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber zu wenden.[1] Ein leitender Angestellter verlangt Auskunft. Da für diesen der Betriebsrat nicht zuständig ist[2], ist der Arbeitgeber unmittelbar Adressat und Auskunftsverpflichteter. Er belässt die Auskunftserteilung beim ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.2 Entgelt und 2 Entgeltbestandteile

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG bezieht sich die Auskunft auf die Nennung des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts, welches in § 5 Abs. 1 EntgTranspG definiert ist[1] sowie zusätzlich auf bis zu 2 einzelne Entgeltbestandteile. Bei Sachleistungen wie Dienstwagen ist der finanzielle Wert der Leistungen anzusetzen.[2] Der Beschäftigte hat das Recht, auch den Durchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1 Sonderregelungen für Betreiber elektronischer Schnittstellen

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sind bereits mit Wirkung ab 2019 neue umfassende umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten sowie eine Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber der sog. Online-Marktplätze eingeführt worden. Ab dem 1.7.2021 wurden die Vorschriften an die ne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: So machen Si... / 3.1 Aufbewahrungspflicht für Belege und Aufzeichnungen bei Geschäften mit Kunden

Im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in den übrigen Geschäftszweigen, die laufend Umsätze mit wechselnden Kunden ausführen, werden die Geschäfte fast ausschließlich über die Kasse abgewickelt. Entweder werden die Entgelte in bar oder mit Kreditkarte, EC-Karte im Lastschriftverfahren per Unterschrift oder EC-Karte mit Geheimnummer geleistet. Alle im Rahmen die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.2 Mindestanzahl vergleichbarer Arbeitnehmer – Datenschutz

§ 12 Abs. 3 EntgTranspG erlangt bei der Auskunftserteilung die Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten sowohl des Anspruchsstellers als auch derjenigen Beschäftigten, über deren Entgelt nach diesem Gesetz Auskunft zu geben ist. In Satz 2 ist die wichtige Einschränkung enthalten, dass ein Vergleichsentgelt nicht anzugeben ist, wenn weniger als 6 Beschäftigte des jeweils...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.3 Angabe vergleichbarer Tätigkeiten

Der Auskunft Verlangende hat grundsätzlich gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 EntgTranspG eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit (beides vom Gesetz unter dem Begriff Vergleichstätigkeit zusammengefasst) zu benennen. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass der Beschäftigte dazu nur verpflichtet ist, soweit es ihm zumutbar ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Beschäftigt...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.5 Auskunftsansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Auch im Zusammenhang mit dem konkreten Auskunftsanspruch bestimmt § 10 Abs. 4 EntgTranspG ausdrücklich, dass Auskunftsansprüche aus anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen z. B. das Einsichtsrecht in die Personalakte nach § 83 BetrVG, von dieser Regelung unberührt bleiben. Das bedeutet, dass auf der Grundlage solcher gesetzlichen Vorschriften auch dann Auskunft zu erteilen ist, ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.1 Erstmalige Aufstellung des Berichts

Der Bericht musste nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß § 25 Abs. 2 EntgTranspG erstmalig im Jahr 2018 erstellt werden. In diesem Fall wird der Berichtszeitraum gemäß § 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt. Das ist das Jahr 2016.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.3 Weitergeltung sonstiger Vorschriften über Auskunftsrechte und sonstige Rechte

Das EntgTranspG regelt den individuellen Auskunftsanspruch des Beschäftigten bezüglich der Entgelte, ohne jedoch sonstige Auskunftsansprüche oder Rechte des Beschäftigten aus anderen Gesetzen damit auszuschließen. So bestimmt § 10 Abs. 4 EntgTranspG ausdrücklich, dass Auskunftsansprüche aus anderen Gesetzen unberührt bleiben. Zu denken ist hier z. B. an das Einsichtsrecht in...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4.2 Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ergeben sich folgende Möglichkeiten bzw. Konstellationen: Existiert kein Betriebsrat, so haben sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber zu wenden (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG). Ein leitender Angestellter verlangt Auskunft. Da für diesen der Betriebsrat nicht zuständig ist (§ 13 Abs. 4 EntgTranspG), ist der Arbeitgeber unmittelbar Adressat und Auskunftsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 8.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.3 Vergleichsentgelt: Statistischer Median als Maßstab

Der vom Gesetz genannte Maßstab statistischer Median unterscheidet sich vom Durchschnittsentgelt der Beschäftigten mit Vergleichstätigkeit. Letzteres würde sich aus einem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel), also der Summe aller Bruttoentgelte geteilt durch die Anzahl der Beschäftigten ergeben. Der statistische Median ist hingegen der Mittelwert, der in einer Aufstellu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.2 Turnus

Für die Länge des Berichtszeitraums und damit die Häufigkeit der Berichtserstellung ist in § 22 EntgTranspG einmal mehr nach tarifvertraglich gebundenen Arbeitgebern und Arbeitgebern ohne solche Tarifbindung unterschieden. Der Berichtszeitraum beträgt 5 Jahre für die vorangegangenen 5 Jahre bei Arbeitgebern, die entweder tarifgebunden sind oder die einen Tarifvertrag anwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet (sog. Offline-Umsätze), folgen den herkömmlichen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.4.1 2-Jahreszeitraum

Wurde auf der Grundlage dieses Gesetzes Auskunft erteilt, so kann ein erneutes Auskunftsverlangen erst nach Ablauf von 2 Jahren nach dem letzten Auskunftsverlangen gestellt werden. Eine erneute Auskunft ist nur dann vor Ablauf des 2-Jahreszeitraums zu erteilen, wenn sich die Voraussetzungen wesentlich verändert haben, was der Beschäftigte darzulegen hat.[1] Praxis-Beispiel We...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.1 Beschäftigte

Entsprechend der eingangs erwähnten Zielsetzung definiert § 5 Abs. 2 EntgTranspG als Beschäftigte zunächst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ferner unterfallen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Auszubildende und in Heimarbeit Beschäftigte dem EntgTranspG. Wie andere arbeitsrechtliche Gesetzeswerke (z. B. Mindestlohngesetz) legt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.3 Tarifanwendender Arbeitgeber

Von den tarifgebundenen Arbeitgebern unterscheidet § 5 Abs. 5 EntgTranspG die tarifanwendenden Arbeitgeber, die dem Geltungsbereich eines Entgelt- oder Entgeltrahmentarifvertrags unterfallen und dessen Entgeltregelungen mit den Beschäftigten schriftlich verbindlich vereinbaren. Mit dieser Definition sind die Arbeitgeber gemeint, die im schriftlichen Arbeitsvertrag mit den Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / Zusammenfassung

Begriff Steuerliche Mitwirkungspflichten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich, denn der Steuerpflichtige hat i. d. R. seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren und die Besteuerungsgrundlagen zu erklären, die letztlich zur Festsetzung und Erhebung der Steuer führen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Finanzbehörden ermitte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / Zusammenfassung

Überblick Elektronische Dienstleistungen haben heute Einzug in das ganz normale Absatzkonzept der Unternehmen gefunden. Hochspezialisierte Online-Anbieter sind eher die Ausnahme. Elektronische Dienstleistungen, die an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger erbracht werden, sind seit 2010 generell im Ansässigkeitsstaat des steuerpflichtigen Kunden steuerbar (reverse charge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 140, § 141, § 146 Abs. 1, Abs. 2c u. Abs. 5, § 146a Abs. 1, § 147 Abs. 1, Abs. 2 u. Abs. 6, § 158 Abs. 1, § 200a Abgabenordnung (AO) § 8 Nr. 1 GewStG § 13, § 20 Verordnung über Spielgeräte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.4.2 Übergangsregelung für die Anfangsphase nach Inkrafttreten

Für die Anfangsphase ab Einführung des Auskunftsverlangens bestand eine Übergangsregelung in § 25 Abs. 1 Satz 2 EntgTranspG. Danach konnte abweichend von § 10 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG [1], ein erneuter Anspruch auf Auskunft erst nach Ablauf von 3 Kalenderjahren geltend gemacht werden, wenn innerhalb von 3 Kalenderjahren seit Inkrafttreten des Gesetzes der Anspruch schon einm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.4 Bedeutung der Unterscheidung zwischen tarifgebundenen, -anwendenden Arbeitgebern und anderen Arbeitgebern

Das EntgTranspG unterscheidet in den §§ 14, 15 bezüglich des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers für die Verfahrensweise danach, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist bzw. zumindest einen Tarifvertrag durch Verweisung anwendet oder ob das Entgelt unabhängig von einer tariflichen Entgeltordnung ausschließlich einzelvertraglich vereinbart ist.[1] Weitere Bereiche, in denen sic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.2 Tarifgebundener Arbeitgeber

Gemäß § 5 Abs. 4 EntgTranspG sind tarifgebundene Arbeitgeber solche, die entweder kraft Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband bzw. infolge eines Firmentarifvertrags (§ 3 Abs. 1 TVG) oder an einen gemäß § 5 TVG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Mit Tarifvertrag sind ein Entgelt- oder Entgeltrahmentarifvertrag gemeint ist und nicht etwa ein M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.10 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG schränkt die Verwertbarkeit der Informationen aus einem Auskunftsverlangen ein. Personenbezogene Gehaltsangaben dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Mit der Formulierung, dass die erlangten Informationen nur dazu genutzt werden dürfen, Rechte "im Sinne dieses Gesetzes" geltend zu machen, ist keine Einengung auf das Entgelttr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.5.1 Betriebsrat

Zwar bestimmt § 15 Abs. 1 EntgTranspG zunächst, dass sich die Beschäftigten mit ihrem Auskunftsverlangen an den Arbeitgeber zu wenden haben. Allerdings verweist § 15 Abs. 2 EntgTranspG auf den Modus in § 14 Abs. 1 und 2 EntgTranspG, indem er diese Vorschriften für entsprechend anwendbar erklärt. Damit haben sich auch hier die Beschäftigten gemäß § 15 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 5.1 Vorbereitung, Ausschreibung, Angebotseinholung

Jegliche anstehenden Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen) sind verwalterseits ordnungsgemäß vorzubereiten (je nach Dringlichkeitsfeststellung); dies gilt gleichermaßen für kontinuierliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (Maler-, Gärtnerarbeiten etc.) als auch insbesondere für größere Instandsetzungen (insbesondere zur Erhaltung der Funktionstau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.5 Steckersolargeräte – Photovoltaik-Anlagen z. B. auf Balkon/Terrasse (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG)

Inzwischen ist der Politik aufgefallen, dass bei den privilegierten baulichen Veränderungen energetische Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden. Die WEG-Novelle 2024 gilt ab 17.10.2024[1] und regelt diese 5. privilegierte bauliche Veränderung. Von Greiner[2] wurde das nachfolgend leicht modifizierte Beschluss-Muster empfohlen: Beschlussmuster: Gestattung der Montage eines Balk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1.3.2 Gesetzmäßigkeitsgrundsatz

Rz. 34 Aus der Bindung der Verwaltung an das Gesetz entspringt das Gebot, den die gesetzliche Rechtsfolge auslösenden Sachverhalt zweifelsfrei in Erfahrung zu bringen. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[1] Die Finanzbehörde darf daher nur in dem durch Gesetz und Recht vorgesehen...mehr