Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.2 Ausblick

Der Brexit hat v. a. für britische Kapitalgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland zu erheblichen Folgen geführt. Sie haben in Deutschland ihre Haftungsbeschränkung verloren und sind auch nicht mehr als solche partei- und prozessfähig. Das Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 hatte diese Folgen bis zum Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2020) hinausgeschoben. Das H...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.2 In Deutschland gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich

Eine deutsche GmbH, AG oder KGaA mit Verwaltungssitz im VK ist wegen §§ 4a GmbHG, 5 AktG weiter als deutsche Kapitalgesellschaft zu behandeln. Wegen der im VK geltenden Gründungstheorie hat sich daran auch nach dem Brexit nichts geändert. Dies galt während des im Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 vereinbarten Übergangszeitraums und gilt auch danach unverändert weiter. Inso...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.5 Exkurs: Das Company Law Package

Aus den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Sevic, Cartesio und Vale wird allgemein geschlossen, dass die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften die Verschmelzungs-, Spaltungs- und Formwechselfreiheit für alle Rechtsformen einschließt (Schmidt, ZIP 2019, 1093). Der europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie (EU) 2019/2121, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am ...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.6 Asset Deal

Als weiterhin mögliche Strukturierung kommt ein Asset Deal, d. h. die Einzelübertragung sämtlicher Aktiva und Passiva einer britischen oder deutschen Gesellschaft auf einen im anderen Land schon existierenden oder extra dafür gegründeten anderen Rechtsträger, in Betracht. Im VK ist diese Art der Übertragung weit verbreitet, zumal es dort keine nationalen Verschmelzungen gibt...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.1 Strenge Sitztheorie

Die Sitztheorie hält den tatsächlichen Verwaltungssitz für maßgebend, um die Frage nach dem auf eine Gesellschaft anwendbaren Recht zu beantworten. Maßgebend für den Verwaltungssitz ist der Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung getroffen werden (Jaschinski/Wentz, WM 2019, 438). Hat eine Gesellschaft, auch eine im Ausland gegründete, ihren Verwal...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.2 Anwendung des sekundären Gemeinschaftsrechts

Seit diesem Zeitpunkt findet auch das sekundäre Gemeinschaftsrecht keine Anwendung mehr. Dies betrifft v. a. die verschiedenen Richtlinien und Verordnungen, die zu gesellschaftsrechtlichen Themen auf EU-Ebene erlassen wurden. Dazu gehören u. a. die bereits zitierte SE-VO, die erst Ende 2019 um die grenzüberschreitende Umwandlung und Spaltung ergänzte Gesellschaftsrichtlinie ...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.2 Grenzüberschreitende Verschmelzung

Kapitalgesellschaften aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten können auf Grundlage der europäischen Verschmelzungsrichtlinie (RL 2005/56/EG, zwischenzeitlich ersetzt durch die Gesellschaftsrichtlinie (RL (EU) 2017/1132) und der nationalen Umsetzungsgesetze grenzüberschreitend verschmolzen werden. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlun...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.7 Grenzüberschreitende Anwachsung

Eine vor und nach dem Brexit, auch nach dem Ablauf des Übergangszeitraums mögliche Strukturierung stellt zudem das sog. Anwachsungsmodell dar, das auch grenzüberschreitend umsetzbar ist. Dabei wird der in Deutschland geltende Grundsatz genutzt, nach dem eine Personengesellschaft mindestens zwei Gesellschafter haben muss. Wenn bei einer deutschen Personengesellschaft mit zwei...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.3 Übergangsregelung in Deutschland zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Mit dem bereits erwähnten 4. UmwÄndG hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2019 in § 122 m UmwG eine Übergangsvorschrift geschaffen, nach welcher vor dem Brexit begonnene grenzüberschreitende Verschmelzungen auch nach dem Brexit noch finalisiert werden dürfen, jedenfalls aus deutscher Sicht. Voraussetzung ist, dass der Verschmelzungsplan vor dem Ablauf des Überg...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.6 Grenzüberschreitender "Hinein-Formwechsel"

Zur Vermeidung der möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen aus einer möglichen Nichtanerkennung britischer Limiteds mit Geschäftsleitung in Deutschland nach dem Brexit bzw. nach Ablauf eines etwaigen Übergangszeitraums (vgl. dazu oben Teil B, Gesellschaftsrecht), kann daran gedacht werden, eine derartige Limited identitätswahrend in eine inländische GmbH formzuwechseln, i...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, soweit das steuerliche Einlagekonto i. S. d. § 27 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Outbound-Umwandlungen nach UK

Für Umwandlungen, die unter das UmwStG fallen, kann der umwandelnde Rechtsträger bei Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen eine sofortige steuerwirksame Aufdeckung stiller Reserven vermeiden und der übernehmende Rechtsträger regelmäßig in diesen Fällen die steuerlichen Buchwerte der übergehenden Wirtschaftsgüter fortführen. Soweit der persönliche Anwendungsbere...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.2 Verschmelzungen und Spaltungen britischer Körperschaften nach dem Brexit

Nach dem Brexit bzw. dem Ablauf des Übergangszeitraums fallen Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in Großbritannien nicht mehr unter das UmwStG. Für Verschmelzungen von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in einem Drittstaat auf eine andere Körperschaft desselben ausländischen Staates sieht § 12 Abs. 2 KStG unter bestimmten...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.1 Zivilrechtlicher Hintergrund mit grunderwerbsteuerlichem Bezug

Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht ist stark zivilrechtlich geprägt. Aus diesem Grund soll zunächst der grunderwerbsteuerlich bedeutsame zivilrechtliche Rahmen des Brexits zusammenfassend dargestellt werden. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) nach EU-Recht führte in Verbindung mit der europäischen Gründungstheorie bislang dazu, dass die private limited company by ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.4.4 Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz

Nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde sogar eine Teilglobalisierung des UmwStG dergestalt eingeführt, dass bestimmte Umwandlungsvorgänge künftig unabhängig davon, in welchem Staat die beteiligten Rechtsträger gegründet wurden, ihren statutarischen Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben, unter die Regelungen des UmwStG...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.2 Hineinverschmelzen einer britischen Limited

Vor dem Brexit bzw. dem Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums konnte eine britische Limited grundsätzlich steuerneutral auf eine deutsche GmbH verschmolzen werden (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 122a UmwG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG i. d. F. vor KöMoG; s. a. Art. 4 FusionsRL, ABl. EU vom 25.11.2009, L 310/34). Nach Ablauf de...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.3 "Entprägung" einer vorher durch eine UK Limited gewerblich geprägten Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft kann gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auch durch ausländische Kapitalgesellschaften gewerblich geprägt werden (BFH vom 14.03.2007 – XI R 15/05, BStBl II 2007, 924 ff.). Dementsprechend konnte bislang eine Kommanditgesellschaft durch die Beteiligung einer Limited als einziger Komplementärin gewerblich geprägt werden. Sofern die gewerbliche Prägung einer d...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.2 Einbringung/Anteilstausch in Kapitalgesellschaft

Voraussetzung einer steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 4 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG insbesondere, dass der übernehmende Rechtsträger eine Gesellschaft ist, die nach dem Recht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gegründet wurde und in einem die...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.5 Hineinverschmelzen einer britischen Limited

Vor dem Brexit bzw. Ablauf des Übergangszeitraums konnte eine britische Limited grundsätzlich steuerneutral auf eine deutsche GmbH verschmolzen werden (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 122a UmwG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG; s. a. Art. 4 FusionsRL, ABl. EU vom 25.11.2009, L 310/34). Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums ist ein Hin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.1 Begriff und Arten der Spaltung

Rz. 14 Die handelsrechtlichen Grundlagen der Spaltung enthalten die §§ 123ff. UmwG. Die Spaltung kann danach in Form einer Aufspaltung ("split-up"), einer Abspaltung ("spin-off") oder einer Ausgliederung ("hive-down") erfolgen. Rz. 15 Unter der Aufspaltung eines Rechtsträgers ist gem. § 123 Abs. 1 UmwG die Übertragung der Vermögensteile dieses Rechtsträgers (übertragender Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.2 Behandlung der übertragenden Körperschaft

Rz. 241 Die steuerlichen Folgen der Spaltung für die übertragende Körperschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 UmwStG sowie aus § 15 Abs. 2 UmwStG. Nach § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 Abs. 1 UmwStG hat die übertragende Körperschaft sowohl bei der Aufspaltung als auch bei der Abspaltung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] eine Steuerbilanz aufzust...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 28 Die übertragende Kapitalgesellschaft hat nach § 125 i. V. m. § 17 Abs. 2 UmwG eine Schlussbilanz auf den Spaltungsstichtag nach § 126 Abs. 1 Nr. 6 UmwG aufzustellen. Für diese Schlussbilanz gelten nach § 17 Abs. 2 S. 2 UmwG die Vorschriften über die Jahresbilanz entsprechend. Ein Wahlrecht, die Buchwerte bis zu den Verkehrswerten aufzustocken, besteht nicht. Es kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Vermögensübertragung

Rz. 47 Die Spaltungsvorschriften in § 15 UmwStG sind auch auf die spaltungsähnliche Vermögensübertragung anzuwenden. Vermögensübertragung nach den §§ 174ff. UmwG ist die Übertragung (i) des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Gebietskörperschaft oder (ii) von Vermögen zwischen Versicherungs-AGs, VVaG und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[1] Die Vermög...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.5 Frist von 3 Jahren

Rz. 154 Schädlich ist ein Erwerb oder eine Aufstockung des Mitunternehmeranteils bzw. der Kapitalbeteiligung nur dann, wenn dies innerhalb von 3 Jahren vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag erfolgt ist. Die Frist von 3 Jahren ist ausgehend von dem steuerlichen Übertragungszeitpunkt der Spaltung unter Anwendung der §§ 186-193 BGB zurückzuberechnen. Maßgebend ist der Zeitp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Das steuerliche Bewertungswahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 30 Eine Bindung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft an ihre Handelsbilanz besteht – entgegen dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG – nicht. Steuerrechtlich gilt das Bewertungswahlrecht nach § 16 S. 1 i. V. m. § 3 UmwStG. Rz. 31 – 32 einstweilen frei Rz. 33 Nach § 3 Abs. 1 UmwStG, der aufgrund der Verwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.1 Allgemeines

Rz. 278 Die steuerlichen Folgen der Spaltung bei den Anteilseignern werden in § 15 Abs. 1 UmwStG durch den Verweis auf § 13 UmwStG sowie durch § 20 Abs. 4a S. 1, 2, 7 EStG geregelt. Die Normen finden auch Anwendung, wenn der Anteilseigner an einem ausländischen Rechtsträger beteiligt ist und dieser Gegenstand einer Umstrukturierung nach ausländischem Recht ist, die in ihren ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.2 Fortführung der Buchwerte bei Anteilen im Betriebsvermögen

Rz. 280 Unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG können die Buchwerte fortgeführt werden, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft beim Anteilseigner zum Betriebsvermögen gehören. Die Anteile an der übertragenden Körperschaft gelten dann durch die Spaltung als zum Buchwert veräußert und die durch die Spaltung erworbenen Anteile als mit diesem Wert angeschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Bis zum Inkrafttreten des UmwG v. 28.10.1994[1] gab es eine handelsrechtliche Grundlage für Spaltungen nur für solche Kapitalgesellschaften, die vollständig von der Treuhandanstalt gehalten wurden.[2] Die Praxis hatte daher Hilfskonstruktionen entwickelt, die im Wesentlichen darauf beruhten, dass der zu spaltende Rechtsträger einen Teilbetrieb in den übernehmenden Rech...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

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Einjährige Nutzungsdauer vo... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Timmy Wengerofsky[*] Ein am 26.2.2021 publiziertes BMF-Schreiben setzt einen neuen Maßstab bei der Abschreibung von "digitalen" Wirtschaftsgütern und ermöglicht, diese über einen Zeitraum von einem einzigen Jahr abzuschreiben. Unklar sind die handelsbilanziellen Auswirkungen, die eine Ausübung dieses – BMF-seitig gewährten – Wahlrechts nach sich ziehen. Der fol...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich künftig mit allen Vertretern der frei...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung eines Mandantenstamms an eine Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlage

Leitsatz Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen eines Vermögensvorteils in Form eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Sachverhalt Im Streitfall überließ (vereinfacht dargestellt) der Gesellschafter ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Stellung des Zwischenhä... / [Ohne Titel]

RA Dr. Martin Hoffmann / RA Dr. Maximilian Dachauer[*] Schließen mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab und gelangt dieser Gegenstand aufgrund der Transportveranlassung eines der Unternehmer vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, liegt ein Reihengeschäft vor (§ 3 Abs. 6a S. 1 UStG). Bei Reihengeschäften gibt es nur eine Warenbewegung, aber z...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.1 Einbringung aus dem Privatvermögen

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem steuerlichen Privatvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht, liegt nach der Rechtsprechung des BFH ein tauschähnlicher Vorgang vor.[1] Bei der übernehmenden Personengesellschaft wird dann ein Anschaffungsgeschäft angenommen, während beim Einbringenden grundsät...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.2 Sonderprobleme bei der GmbH & Co. KG

Sofern z. B. der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG beabsichtigt ist, muss zunächst die als Komplementärin vorgesehene GmbH gegründet werden. Diese Komplementär-GmbH muss sich sodann wegen der in § 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG geforderten Gesellschafteridentität an der bisherigen GmbH treuhänderisch oder im Wege der Anteilsabtretung eines Geschäftsanteils beteiligen, da e...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 10 Zusammenfassung

Die Einbringung in eine Personengesellschaft, die zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden kann, stellt steuerlich einen Einbringungsvorgang nach § 24 UmwStG dar. Soweit dabei eine Sachgesamtheit wie ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil als begünstigter Einbringungsgegenstand gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht wird, h...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.2 Einbringung aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen

Die Einbringung eines materiellen oder auch selbst geschaffenen nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sowie im Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasste Wirtschaftsgüter aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zu Buchwerten, wenn die Übertragu...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 5 Umwandlungsarten

Das Umwandlungsgesetz enthält in § 1 Abs. 1 UmwG eine Aufzählung von vier möglichen Umwandlungsarten. Es sind dies: Sowohl die Verschmelzung als auch die Spaltung können gem. § 2 UmwG bzw. § 123 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung erfolgen: zur Aufnahme oder zur Neugründung. Das Umwandlungsgesetz ist systematisch für die wichtigsten Rechtsformen wie folgt aufgebaut:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG behandelt. Zur Auslegung des § 24...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Qualifizierte Einbringungsgegenstände gemäß § 24 UmwStG

Nach § 24 UmwStG besteht für die Einbringung in eine Personengesellschaft ein Bewertungswahlrecht, wonach das eingebrachte Betriebsvermögen auf entsprechenden Antrag in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen ihrer Gesellschafter mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder mit dem gemeinen Wert angesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist,...mehr