Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.4 Doppelstöckige Personengesellschaft

Rz. 77 Die Begründung einer doppelstöckigen Personengesellschaft erfolgt durch Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei der Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft, sondern ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Sozialversicherungsschutz und Gesellschaftsrecht

Rz. 36 Die Frage, ob Personen in Gesellschaften des Handelsrechts bzw. bürgerlichen Rechts oder Vereinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen, ist in der Regel nur im Einzelfall zu entscheiden. Hierzu folgende Übersicht:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA – Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Leitsatz 1. Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 3.3 Vermögensübergang von Personenunternehmen auf Kapitalgesellschaft

Der Übergang von Unternehmensteilen (Betrieb bzw. Teilbetrieb) einer Personen-, einer Partnerschaftsgesellschaft oder eines Einzelunternehmers auf eine bestehende oder neu zu gründende Kapitalgesellschaft wird – ebenso wie die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder Teil eines Mitunternehmeranteils – als Einbringung nach den §§ 20, 22 und 23 UmwStG behandelt. Die steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 3.4 Vermögensübergang von Personenunternehmen auf Personenunternehmen

Der Vermögensübergang von einer Personen-, Partnerschaftsgesellschaft oder einer natürlichen Person auf eine andere Personen- bzw. Partnerschaftsgesellschaft ist in § 24 UmwStG geregelt und erfasst folgende Fälle: Verschmelzung unter ausschließlicher Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften. Abspaltung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft auf Personenhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 2. Beziehungen zum Umwandlungsgesetz

Das UmwStG weist zwar wesentliche Beziehungen zum UmwG auf. Dennoch sind zum einen nicht alle im UmwG geregelten Umwandlungsvarianten auch im UmwStG geregelt. Andererseits sind auch Umstrukturierungen, die nicht im UmwG geregelt sind, Gegenstand des UmwStG. Die wichtigsten der im UmwStG geregelten Umwandlungsvarianten ergeben sich zusammenfassend aus Abb. 2:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 3.5 Sonstige Vermögensübergänge

Schließlich sind folgende Vorgänge außerhalb des UmwStG geregelt: Realteilung von Personengesellschaften nach § 16 Abs. 3 EStG [1], - Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils sowie die Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen nach § 6 Abs. 3 EStG [2], Überführung und Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in eine Persone...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Gewährung neuer Anteile

Voraussetzung für die Anwendung des § 20 UmwStG ist, dass die Gegenleistung der übernehmenden Kapitalgesellschaft für das eingebrachte Betriebsvermögen zumindest zum Teil in neuen Gesellschaftsrechten besteht, wobei es ausreichend ist, dass die Sacheinlage als Aufgeld erbracht wird (vgl. Rdnr. 01.44. UmwSt-Erlass). Neue Anteile entstehen nach Rdnr. E 20.10 UmwSt-Erlass nur i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 1.3 Zivilrechtliche Behandlung der Umwandlung einer Personengesellschaft

Die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft kann entweder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder durch Einzelrechtsnachfolge vollzogen werden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.1 Anwendung der §§ 20 ff. UmwStG

Während das Gesellschaftsrecht zwischen Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach den §§ 20 ff. UmwStG behandelt. Für den Formwechsel ordnet § 25 UmwStG die entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 1 Zivilrechtliche Behandlung

Nach Rdnr. 01.46 UmwSt-Erlass gelten die Vorschriften über den Austausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (im Folgenden wird der Anteilstausch bei Genossenschaften nicht näher betrachtet) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG erfasst eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorgängen, die sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge z. B. durch Sachgründung und Sachkapitalerhöhung außerhalb des Umwandlungsgesetzes vollzogen werden können. Unabhängig von der zivilrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 1.4 Erfordernis einer Werthaltigkeitsbescheinigung

Da eine steuerneutrale Einbringung nach § 20 UmwStG die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfordert, ist zur Eintragung im Handelsregister eine Werthaltigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben[1] und wird auch regelmäßig bei einer Sachkapitalerhöhung von den zuständigen Registergerichten angefordert. Mit der z. B. vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten We...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.5.2 Sonderbetriebsvermögen beim Formwechsel

Eine besondere Steuerfalle kann sich beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ergeben, wenn ein Mitunternehmer über wesentliche Betriebsgrundlagen in seinem Sonderbetriebsvermögen verfügt. Nach der Rechtsgrundverweisung in § 25 UmwStG sind auf den Formwechsel die Vorschriften der §§ 20 – 23 UmwStG entsprechend anzuwenden. Da der Formwechsel jed...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 4.3.1 Seitwärtsverschmelzung des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft

Ein Ersatztatbestand kann u. U. bei einer Seitwärtsverschmelzung des Einbringenden oder der übernehmenden Kapitalgesellschaft realisiert werden. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Verschmelzung der einbringenden Gesellschaft Die GmbH 1 bringt ihren Betrieb zu Buchwerten in die GmbH 2 ein. Innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist wird die GmbH 1 (Einbringender) auf die GmbH 3 verschmolz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 4.3.4 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 UmwStG wird ebenfalls ein schädlicher Ersatztatbestand realisiert, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die sperrfristbehafteten Anteile bestehen, ihr Kapital herabsetzt und an die Anteilseigner zurückzahlt oder Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG ausschüttet oder zurückzahlt. Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 6 Steuerklauseln beim Anteilstausch i. S. v. § 21 UmwStG

Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen bei einem Ansatz der eingebrachten Anteile zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder bei einem Zwischenwertansatz zu vermeiden, sind Steuerklauseln im Einbringungsvertrag empfehlenswert.[1] Geregelt werden sollte dabei z. B.: Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft, wobei sicherzustellen ist, dass die überneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einräumung von Ankaufsrecht... / 1. Gesetzliche Regelungen über Vorkaufsrechte

Das GmbHG regelt weder An- noch Vorkaufsrechte. Die §§ 463 ff. BGB sehen gesetzliche Regelungen über Vorkaufsrechte vor. Die gesetzlichen Regelungen sind aber unzureichend, um den obigen Schutzzweck sicherzustellen: Das Vorkaufsrecht knüpft an einen Verkaufsfall an, d.h. an einen Kaufvertrag oder kaufähnlichen Vorgang. Beachten Sie: Rechtsgeschäfte wie Schenkung, Tausch, Einb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht

1 Rechtslage bis zum Brexit 1.1 Einführung Für gesellschaftsrechtliche Fragen ist auf EU-Ebene die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 49 und 54 vereinbarte Niederlassungsfreiheit von maßgebender Bedeutung. Es handelt sich um eine der vier Grundfreiheiten. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat nach den g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.2 Rechtslage gemäß Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019

Im Folgenden werden die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen nach dem ursprünglich von der britischen Premierministerin Theresa May vor ihrem Rücktritt mit der EU ausgehandelten und später von ihrem Nachfolger Boris Johnson im Hinblick auf das sog. Protokoll zu Irland/Nordirland neu verhandelten, in Teil A Abschnitt 3.6 schon erwähnte Austrittsabkommen aufgezeigt (Letzteres...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 4 Die Zeit nach dem Brexit

4.1 Strukturierungen nach dem Brexit 4.1.1 Keine Anwendung der Niederlassungsfreiheit mehr Wie unter Abschnitt 1.3 gezeigt, ist davon auszugehen, dass die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften im Verhältnis zum VK seit dem 01.01.2021 keine Anwendung mehr findet. 4.1.2 Anwendung des sekundären Gemeinschaftsrechts Seit diesem Zeitpunkt findet auch das sekundäre Gemeinschaftsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1 Strukturierungen nach dem Brexit

4.1.1 Keine Anwendung der Niederlassungsfreiheit mehr Wie unter Abschnitt 1.3 gezeigt, ist davon auszugehen, dass die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften im Verhältnis zum VK seit dem 01.01.2021 keine Anwendung mehr findet. 4.1.2 Anwendung des sekundären Gemeinschaftsrechts Seit diesem Zeitpunkt findet auch das sekundäre Gemeinschaftsrecht keine Anwendung mehr. Dies betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.2 Britische Sichtweise: Gründungstheorie

Nach der Gründungstheorie ist das Gesellschaftsrecht des Staates anwendbar, nach dessen nationalem Recht die Gesellschaft gegründet wurde. Dies ist regelmäßig der Sitz, wie in der Satzung angegeben, welcher auch für die Registrierung der Gesellschaft maßgeblich ist. Für die Vertreter der Gründungstheorie ist es i. d. R. unproblematisch, wenn Satzungs- und Verwaltungssitz aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2 Sitztheorie vs. Gründungstheorie

Die Frage, ob und wie ein Staat eine in einem anderen Staat gegründete Gesellschaft anerkennt, ist nach den Grundsätzen des internationalen Gesellschaftsrechts zu beantworten, also nach den Regeln, die darüber entscheiden, welches nationale Sachrecht auf eine Gesellschaft anwendbar ist. Dabei wird ganz allgemein zwischen der Gründungstheorie und der Sitztheorie unterschieden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 5 Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 1.3 Geltung des Art. 50 Abs. 3 EUV

Art. 50 Abs. 3 EUV besagt, dass für den Mitgliedstaat, der den Austritt aus der EU erklärt hat, die Verträge ab dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der Mitteilung des Austritts keine Anwendung mehr finden, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern. Für den Brex...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1 Rechtslage seit Ablauf des Übergangszeitraums

Der für das Gesellschaftsrecht geltende harte Brexit hat dazu geführt, dass die europäische Gründungstheorie im Verhältnis zum VK grundsätzlich nicht mehr anzuwenden ist. Dies gilt mit Ablauf des im Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 vereinbarten Übergangszeitraums (s. dazu Abschnitt 2.2.2) seit dem 01.01.2021. Nicht abschließend geklärt ist, ob es einen Bestandsschutz für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2 Rechtslage nach dem Brexit

Bei den nachfolgenden Betrachtungen wird unterstellt, dass das VK nach dem Austritt aus der EU nicht Mitglied im EWR wird. Eine Mitgliedschaft im EWR (sog. Norwegen-Modell) würde gesellschaftsrechtlich den Status quo vor dem Brexit wieder einsetzen und damit den gesellschaftsrechtlichen Status vor dem Brexit wieder herstellen. Wie sich aus Art. 50 Abs. 3 EUV ergibt, wurde da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.1 Keine Anwendung der Niederlassungsfreiheit mehr

Wie unter Abschnitt 1.3 gezeigt, ist davon auszugehen, dass die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften im Verhältnis zum VK seit dem 01.01.2021 keine Anwendung mehr findet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 1 Rechtslage bis zum Brexit

1.1 Einführung Für gesellschaftsrechtliche Fragen ist auf EU-Ebene die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 49 und 54 vereinbarte Niederlassungsfreiheit von maßgebender Bedeutung. Es handelt sich um eine der vier Grundfreiheiten. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat nach den gleichen Bestimmungen, die d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2 Deutsche Sichtweise

Für die deutsche Sichtweise müssen verschiedene Zeiträume unterschieden werden. 2.2.1 Rechtslage seit Ablauf des Übergangszeitraums Der für das Gesellschaftsrecht geltende harte Brexit hat dazu geführt, dass die europäische Gründungstheorie im Verhältnis zum VK grundsätzlich nicht mehr anzuwenden ist. Dies gilt mit Ablauf des im Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 vereinbarten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.4 Grenzüberschreitender Formwechsel

Wie oben bereits dargestellt, war ein grenzüberschreitender Formwechsel mit dem VK schon vor dem Brexit nicht umsetzbar. Nach dem Brexit wird dies erst recht nicht gehen, weder unter Verweis auf die einschlägige EuGH-Rechtsprechung noch unter Berufung auf das Company Law Package bzw. die geänderte Gesellschaftsrechtsrichtlinie.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.1 Im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland

Nach wohl herrschender Meinung ist das VK (auch) gesellschaftsrechtlich seit dem Brexit (also seit Ablauf des Übergangszeitraums) als Drittstaat zu behandeln (vgl. Abschnitt 1.3). Die Folge ist, dass im VK gegründete Gesellschaften seit dem 01.01.2021 in Deutschland nach der strengen Sitztheorie zu behandeln sind. Eine britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 1.1 Einführung

Für gesellschaftsrechtliche Fragen ist auf EU-Ebene die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 49 und 54 vereinbarte Niederlassungsfreiheit von maßgebender Bedeutung. Es handelt sich um eine der vier Grundfreiheiten. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat nach den gleichen Bestimmungen, die dieser für sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.3 Deutsche Sichtweise: Europäische Gründungstheorie bzw. modifizierte Sitztheorie

In Deutschland gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für das internationale Gesellschaftsrecht. Es beruht vielmehr auf Rechtsprechung. Historisch wurde die strenge Sitztheorie vertreten. Dies hatte für in Deutschland gegründete Kapitalgesellschaften zur Folge, dass diese ihren Verwaltungssitz nicht ins Ausland verlegen durften, weil sie dann aus deutscher Sicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.8 Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz

Unberührt bleibt zudem die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften in beiden Ländern, ihren Verwaltungssitz in das jeweils andere Land zu verlegen bzw. dort zu belassen (s. zu den Konsequenzen u. a. Abschnitt 2). Nicht abschließend geklärt ist, welche registerrechtlichen Pflichten bzw. Konsequenzen sich in Deutschland für Unternehmen ergeben, die mit einer im VK gegründeten Li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2.1 Britische Sichtweise

Das VK vertritt auch nach dem Brexit weiter die Gründungstheorie, d. h., es wird z. B. einer britischen Limited auch weiter erlauben, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland zu verlegen oder diesen dort zu belassen. Insoweit hat der Brexit aus britischer Sicht für im VK gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland aus gesellschaftsrechtlicher Sicht keine Folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 3 Grenzüberschreitende Strukturierungen bis zum Brexit

Wenn Unternehmen bzw. Gesellschaften vor dem Brexit ihren Sitz bzw. ihren Tätigkeitsort vom VK nach Deutschland oder umgekehrt verlegen wollten, kamen auf Basis der europäischen Gründungstheorie bzw. aufgrund von sonstigem Sekundärrecht als besondere Maßnahmen v. a. die Verlegung des Verwaltungssitzes, eine grenzüberschreitende Verschmelzung oder die Gründung einer Societas ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 3.1 Verlegung des Verwaltungssitzes

Wie unter Abschnitt 1.2.2 und 1.2.3 bereits dargestellt, war die Verlegung bzw. Begründung des Verwaltungssitzes in das bzw. dem jeweils anderen Land aufgrund der gegenseitigen Anerkennung (Gründungstheorie im VK bzw. europäische Gründungstheorie in Deutschland) ein probates Mittel, Grenzen zu überwinden. So konnte z. B. eine Limited nach dem Recht von England und Wales gegr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 3.3 Gründung einer SE

Rechtsgrundlage für die SE sind zwei Rechtsakte der EU aus dem Jahr 2001, die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (kurz: SE-VO) und die Richtlinie 2001/86/EG. Letztere regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. In Deutschland sind dazu zwei Ausführungsgesetze erlassen worden, das sog. SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG). Im VK waren die Regelun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.5 SE, United Kingdom Societas

Auch die Gründung einer SE ist seit dem Ablauf des Übergangszeitraums im VK nicht mehr möglich. Aufgrund der dort erlassenen "European Public Limited-Liability Company (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2018" in Verbindung mit dem "European Union (Withdrawal Agreement) Act 2020" wurde jede am Tag des Ablaufs des Übergangszeitraums (31.12.2020) im VK noch eingetragene SE ...mehr