Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 7 Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wenn Minijobber sich für die Befreiung von der Rentenversicherung entschieden haben, können sie diese Befreiung ab dem 1.7.2026 wieder aufheben.[1] Somit können geringfügig entlohnt Beschäftigte, die sich gegen die ursprünglich bestehende Rentenversicherungspflicht entschieden haben, einmalig wieder in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Der Minijobber hat den schrif...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.1 Schwankende Entgelthöhe

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten, und zwar bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts[1] und in den Fällen, in denen bei Dauerarbeitsverhältnissen saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden. Praxis-Beispiel Unter...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 6 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung können sich geringfügig entlohnte Beschäftigte auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[1] Infographicmehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.6 Insolvenzgeldumlage

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitgebern, die nicht der Umlagepflicht unterliegen. Hierzu gehören insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften.[1] Der Umlagesatz beträgt in 2026 0,15 %[2] (unverändert zu 2025). Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, und z...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Arbeitsrecht

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit normaler Wochenarbeitszeit.[1] Ein sachlicher Grund für eine geringere Vergütung von geringfügig entlohnten Beschäftigten lässt sich nicht aus den besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für geringfügig entlohnte Bes...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. [1]mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.2 Einmalzahlungen

Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts werden einmalige Einnahmen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) berücksichtigt, wenn die Zahlung mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten ist.[1]mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.4 Unfallversicherung

Das Entgelt aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig.[1] Die Zahlung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft.mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch beim bisherigen Arbeitgeber stets versicherungsfrei.[1]mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 603 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 603 EUR (2025: 556 EUR) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[1]mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen.mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.5 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig.[1] Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Pauschsteuer von 2 %

Voraussetzung für die Anwendung des einheitlichen Pauschsteuersatzes ist, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum pauschale Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet (5 % bei Beschäftigungen in Privathaushalten, 15 % bei anderen Beschäftigungen) und dass das regelmäßige Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung die...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschu...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.3 Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht

Hat sich der geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen, entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 %. Der geringfügig entlohnte Beschäftigte entrichtet einen Eigenanteil (2026 3,6 %). Der Eigenanteil errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter bzw. die Ehrenamtspauschale gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Steuerfreie Entschädigungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Freibeträge sind bei der Beurteilung eines Minijobs insgesamt bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu b...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Lohnsteuer

1 Individuelle oder pauschale Besteuerung Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchens...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 9 Dokumentation und Meldungen

9.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügi...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Versicherungsfreiheit

1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen. 1.2 Ausnahmen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in ei...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit 1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen. 1.2 Ausnahmen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Mehrere Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber

Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung stets von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.[1] Entsprechendes gilt für Beschäftigungen, die während der Freistellungsphasen mit flexibler Arbeitszeitregelung bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden. Auch we...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 1.2 Ausnahmen

Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in einer betrieblichen Berufsbildung (z. B. Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmer an dualen Studiengängen), bei einem Freiwilligendienst in Form eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, als Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, als Menschen mit Behinderungen in g...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.2 Überschreiten der Entgeltgrenze

Wird die Arbeitsentgeltgrenze überschritten, tritt vom Zeitpunkt des Überschreitens an Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 9.2 Meldungen zur Unfallversicherung

Die Angaben zur Unfallversicherung sind im Meldeverfahren zur Sozialversicherung in Form einer gesonderten Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung, Abgabegrund "92") für jeden Arbeitnehmer zu übermitteln. Abgabefrist ist der 16.2. des Folgejahres der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1 Ermittlung des Entgelts

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] maßgebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich nicht übersteigen (bei durchgehender, mehr als 12 Monate dauernder Beschäftigung max. 7.236 EUR (2025: 6.672 EUR) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt im Veranlagungszeitraum 2026 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR). [1] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[2] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 6 Zumutbarkeit von Beschäftigungen

Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sind grundsätzlich alle Beschäftigungen bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahmen zumutbar, die nach der Arbeitsfähigkeit ausgeübt werden können. Erwerbsfähige Arbeitsuchende sind deshalb verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen, insbesondere aktiv an beruflichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind bis zur Höhe von insgesamt 3.300 EUR (bis 31.12.2025: 3.000 EUR) im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Sie stellen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit erfolgt für eine inländi...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 960 EUR (bis 31.12.2025: 840 EUR) im Kalend...mehr

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Gesetzesradar / 3.17 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.9 Pflegeversicherungsreform 2027

Gesetzestitel: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) Wesentliche Inhalte Änderungen zum 1.1.2027 Einmalig zusätzliche Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbeme...mehr

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Gesetzesradar / 3.8 Kinderkrankengeld

Gesetzestitel: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2026 nach § 45 SGB...mehr

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Gesetzesradar / 1.6 GKV-Reform zur Beitragssatzstabilisierung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen zum ...mehr

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Gesetzesradar / 1 Offene Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene

1.1 Allgemeine Gleichbehandlung Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fris...mehr

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Gesetzesradar / 2 Offene Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene

2.1 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digit...mehr

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Gesetzesradar / 3 Abgeschlossene Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene

3.1 Barrierefreiheit Gesetzestitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.5 Elterngeld-Einkommensgrenze

Gesetzestitel: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte in Bezug auf Elterngeld und Elternzeit Für ab dem 1.4.2024 geborene Kinder wurden die ...mehr

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Gesetzesradar / 3.7 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet...mehr

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Gesetzesradar / 3.9 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

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Gesetzesradar / 4 Abgeschlossene Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene

4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / Zusammenfassung

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