Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Sozialversicherung / 7 Rentenversicherung

Die Struktur der Rentenversicherung hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Es gibt eine "Deutsche Rentenversicherung" mit Regionalstellen und einem Bundesträger, welche sich aus den damaligen 22 LVAn und der ehemaligen BfA zusammensetzt, sowie eine "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", bestehend aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnver...mehr

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Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

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Sozialversicherung / 8 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 603 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.1 Personenkreis, Grundsätze der Beitragstragung

Rz. 9 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 1 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 13 % zu zahlen. Die mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 15 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringem Einsatz, Kompass 2006, 3, 15. Frohn, Der Arbeitgeberanteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – eine verfassungsrechtlich unzulässige "fremdnützige Sonderabgabe"?, VSSR 2005, 263. Glock/Danko, Die 630- DM-Regelung in der Praxis, NZA 1999, 402. Kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.2 Hintergrund und Entwicklung seit 1.4.1999

Rz. 10 Die Auferlegung eines Beitrags i. H. v. zunächst 12 % (ab 1.7.2006: 15 %) für den Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter ab 1.4.1999 (vgl. auch § 172 Abs. 3) beruhte darauf, dass die Belastung der Arbeitgeber, aber auch der Versicherten gegenüber dem früheren Recht nicht erhöht werden sollte. Weil der Arbeitgeber nach dem bis zum 31.3.1999 geltenden Recht eine Pauschal...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.4 Auswirkungen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Rz. 13 Zu einer weiteren Besonderheit der Beitragstragung führt die wegen des gewährten Versicherungsschutzes gebotene Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 (wegen des Berechnungsvorgangs vgl. § 2 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung). Da gemäß § 163 Abs. 8 (Fassung ab 1.4.1999; damals nur im Falle eines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) bei Arbeitne...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.3 Versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte ab 1.1.2013

Rz. 12 Ab dem 1.1.2013 hat der Gesetzgeber das Recht der geringfügigen Beschäftigung grundlegend umgestellt. Bestand bis dahin im Grundsatz Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit auf diese zu verzichten, besteht (bei ab dem 1.1.2013 aufgenommene geringfügige Beschäftigungen, vgl. § 230 Abs. 8) Versicherungspflicht, von der nach Maßgabe des § 6 Abs. 1b befreit werden kann....mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.7 Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag

Rz. 15c Der Übergangsbereich im Sinne des SGB umfasst gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die regelmäßig 1.600,00 EUR im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen von Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) mit Wirkung zum 1.10.2022 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bis zum 30.9.2022 betrug die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte monatlich 450,00 EUR. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 wurde dieser feste Betrag zum 1.10.2022 ersetzt durch eine Verweisung auf die in § 8 Abs. 1a SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.2 Zur Berufsausbildung Beschäftigte (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 9 Unter die 2. Alternative der Nr. 1 fallen Personen in Berufsausbildung. Die Regelungen in Nr. 3a zu den beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden, sind mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden. Seitdem umfasst die Nr. 1, Alt. 2 alle zur Ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) mit Wirkung zum 1.10.2022 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969)...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.8 Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (Abs. 3a)

Rz. 13 Abs. 3a ist eine Folgeänderung zu § 8 a SGB IV, der durch Art. 2 Nr. 4 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.4.2003 angefügt worden ist. Die Vorschrift bestimmte zunächst den besonderen Arbeitgeberanteil bei nach damaligem Recht (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) versicherungsfreien geringfügig Beschäftigten in privaten Haushalten....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.4 Auswirkungen des Pauschalbeitrags

Rz. 11a Anders als bei den Beiträgen, die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1 und 2 zu tragen hat, und entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 14/288), kommt den arbeitgeberseitigen Pauschalbeiträgen, die nach § 172 Abs. 3 zu tragen sind, anwartschaftsbegründende bzw. -erhöhende Wirkung zugunsten der versicherungsfrei geringfügig Beschäftigten zu. Dies ergibt sich...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.2 Geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 10 Seit dem 1.10.2022 liegt eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (bis zu diesem Zeitpunkt: im Monat 450,00 EUR). Die Geringfügigkeitsgrenze ist definiert in § 8 Abs. 1a SGB IV und berechnet sich nach dem jeweils geltenden Mindestlohn. Sie b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3 Personen, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Sachverhalte, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat lebt und in Deutschland krankenversichert ist bzw. wird. Zuordnung zum deutschen Recht Damit eine in einem anderen Mitgliedstaat lebende Person in Deutschland krankenversichert wird, müssen für die Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rz. 3 Das PflegeZG definiert den Begriff des Arbeitnehmers nicht, es setzt ihn voraus. Arbeitnehmer ist nach der einheitlichen arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen gegen Entgelt zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB). [1] Um welch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2026, Die Zusammenrechnung bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Einkommen: Naturalleistungen und Mehrfachbeschäftigung Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers erhält. Waren es fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2026, Die nachträgliche Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, folgt nicht selten die Enttäuschung mit der Drittschuldnerauskunft: Der Schuldner ist zwar bei dem Drittschuldner beschäftigt, erhält aber ein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze oder es gibt vorrangige Gläubiger. Wer dann nicht aufsteckt, sondern weiter ermittelt, wird so manches Mal belohnt, indem eine weitere Teilzeitbeschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Einkommensermit... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" in dem am 15.3.2024 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem er verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragstellerin monatlich im Voraus Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.826 EUR/Monat, davon Krankheitsvorsorgeunterhal...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.2 Arbeitgeber kann sich bei Krankheit des Minijobbers ggf. Lohnkosten von der Minijobzentrale zurückholen

Zuständig für die Minijobs und die Anmeldung und Abführung der pauschalen Beträge ist die Knappschaft-Bahn-See. Informationen und Formulare können unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Wichtig Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeber haben gegenüber Minijobbern grundsätzlich dieselben Verpflichtungen w...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Solange die Summe der Arbeitslöhne aus den Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sie als geringfügig entlohnte Beschäftigungen abgerechnet werden. Liegt die Summe der Arbeitslöhne aus mehreren Minijobs über der Geringfügigkeitsgrenze, tritt ab dem Tag der Überschreitung Versicherungspflicht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten in seinem Unternehmen im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Arbeitslohn von 603 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Minijobber fallen 30 % pauschale Abgaben an (15 % Rentenversicherung, 13 % Kr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 9.2 Lohnfortzahlung bei Minijobs

Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sind verpflichtet, die Umlage U1 zu zahlen. Nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung erwirbt auch der Minijobber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch besteht für längstens 42 Tage. Erkrankt der Minijobber, erstattet die Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) die Aufwendungen für die L...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 6 Pauschale Krankenversicherung mit 13 %

Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist oder in der studentischen Krankenversicherung oder der Krankenversicherung der Rentner ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 5 Vorteile bei einem Minijob

5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.2 Hauptbeschäftigung und Minijob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit (ab 1.1.2026 603,01 EUR) darf nur ein Minijob ausgeübt werden. Jeder weitere Minijob wird mit der sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit zusammengerechnet und unterliegt dann der Sozialversicherungspflicht (Ausnahme: Arbeitslosenversicherung). Der Minijob, den der Arbeitnehmer zuerst aufgenommen hat, wird pausc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.2 Was bei Arbeitnehmern in Privathaushalten gilt

Die Regelungen gelten auch für Minijobber in Privathaushalten. Hier beträgt der Eigenanteil 13,6 % (Beitragsdifferenz zwischen dem Arbeitgeberanteil von 5 % und dem vollen Beitragssatz von 18,6 %). Der Eigenanteil liegt somit deutlich über dem der Minijobs im gewerblichen Bereich. Stellt der Minijobber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Beschäftigung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Monatliche Verdienstgrenze Umlagesätze Mehrere Beschäftigungsverhältnisse 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.3 Beginn der Versicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen die Summe der Arbeitsentgelte über der Geringfügigkeitsgrenze liegt , tritt Versicherungspflicht ein. Praxis-Tipp Schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers einholen, dass kein weiteres Beschäftigungsverhältnis vorliegt Beschäftigt der Unternehmer einen Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn bis zur Geringfügigkeits...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 9.1 Familienversicherung

Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.1 Pauschale Lohnsteuer von 2 % für Arbeitnehmer mit einem Minijob

Zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 %, hat er die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal mit 2 % vom Arbeitsentgelt zu berechnen.[1] Eine individuelle Versteuerung erfolgt dann nicht. Vorteil: In der 2 %igen Pauschalsteuer sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchensteuer enthalten (der 2 %ige Pauschalsteuersatz ist auch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitrag zur Rentenversiche...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 3 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Befreiungsmöglichkeit

Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber die Rentenversicherung mit einem pauschalen Satz von 15 %. Der Minijobber, der rentenversicherungspflichtig ist, stockt den Rentenversicherungsbeitrag auf den normalen Beitragssatz auf. Die geringe Differenz von derzeit 3,6 % zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % trägt der Arbeitnehmer. Der Minijobber kann sich jedoch von der Vers...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 % für Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs ohne pauschale Rentenversicherung

Übt der Minijobber z. B. mehr als einen Minijob aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal mit 2 % berechnet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Die 2 %ige pauschale Lohnsteuer setzt voraus, dass die Rentenversicherungsbeiträge pauschal mit 15 % zu berechnen sind. Ohne pauschale Rentenversicherungsbeiträge kann die Lohnsteuer dann nur mit 20 % vom Arbeit...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 9 Auswirkungen bei Krankenversicherung und Lohnfortzahlung

9.1 Familienversicherung Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt. 9.2 Lohnfortzahlung bei Minijobs Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sin...mehr