Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.3 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.6 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.3 Barrierefreiheit

Gesetzestitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.21 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentli...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.3 Befristung im Wissenschaftsbereich

Gesetzestitel: Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der Gesetzentwurf ändert das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und ist für Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber relev...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.13 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.17 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.5 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.15 Reservestärkungsgesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Reserve Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Ende der "doppelten Freiwilligkeit": Reservisten können auch ohne eigene Zustimmung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu Diensten herangezogen werden. Stufenmodel...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.4 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digitalpaket birgt eine Vielzahl potentieller ...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.11 Jahressteuergesetz 2026

Gesetzestitel: Jahressteuergesetz 2026 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Ungekürzte Gewährung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Abs. 6 Satz 4 EStG und § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG). Verkürzung der dauerhaften Zuord...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.23 Wehrdienstmodernisierung (Neuer Wehrdienst)

Gesetzestitel: Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Anzahl der Soldaten auf Zeit (Wehr...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.13 Reformprogramm der Koalition

Gesetzestitel: Programm für Aufschwung und Beschäftigung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

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ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / 1. Kein Arbeitslosengeld II für nach dem BAföG förderungsfähige Auszubildende

Das BSG hatte in dem Urt. v. 12.3.2025 (B 7 AS 5/24 R, juris; s. dazu auch Kellner, NZS 2025, 793) zu klären, ob Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II auch dann gem. § 7 Abs. 5, 6 SGB II ausgeschlossen sind, wenn Auszubildende keine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten, weil sie die vorausgehende Ausbildung ohne wichtigen oder unabweisbaren Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Unterkunft / 5 Vorsicht bei Minijobbern

Vorsicht beim kostenlosen Überlassen einer Wohnung an Mitarbeiter, wenn diese Minijobber sind. Denn die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung gelten auch für Minijobber. Die gewährten Vergünstigungen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Als Folge kann sich eine Überschreitung der Entgeltgrenze ergeben. Praxis-Beispiel Überschreiten der Entgeltgrenze Ein Gastwirt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Pauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung (Abs. 2, 2a)

3.2.1 Allgemeines Rz. 26 In § 40a Abs. 2 und 2a EStG ist eine Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte vorgesehen. Die Definition einer pauschalierungsfähigen geringfügigen Beschäftigung ergibt sich aus dem Verweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. [1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. d. F. ab dem 1.10.2022[2] vor, wenn das Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 26 In § 40a Abs. 2 und 2a EStG ist eine Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte vorgesehen. Die Definition einer pauschalierungsfähigen geringfügigen Beschäftigung ergibt sich aus dem Verweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. [1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. d. F. ab dem 1.10.2022[2] vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4 Unzulässigkeit der Pauschalierung in den Fällen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG (Abs. 4)

Rz. 47 Nach § 40a Abs. 4 EStG ist die Pauschalierung unzulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitsstunde 19 EUR überschreitet (Nr. 1; Rz. 48) oder zu demselben Arbeitgeber mehr als ein Arbeitsverhältnis besteht und für eines dieser Arbeitsverhältnisse der individuelle LSt-Abzug vorgenommen wird (Nr. 2; Rz. 50). Die Einschränkungen des § 40a Abs. 4 EStG gelten nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.[1] Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.3 Sonderregelung für Sozialleistungsbezieher

Für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld – bis 30.6.2026 Bürgergeld) gelten bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besondere Regelungen. Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft werden anstelle der tatsächlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ausschließlich der maßgebende Regelbedarf (seit 1.1.2024: 563 EUR...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sobald ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) mehrere geringfügig entlohnte Minijobs nebeneinander ausübt, sind diese für die Beurteilung der Geringfügigkeit zusammenzurechnen. Achtung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in allen Minijobs Überschreitet die Summe der Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Es muss geprüft werden, ob insgesamt die Entgeltgrenze in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze[1] überschritten wird. Achtung Keine Zusammen...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 603 EUR nicht ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber

Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Beschäftigungen an die Minijob-Zentrale ab...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12.2 Rentenversicherungspflichtige Minijobber

Der Pauschalbeitrag i. H. v. 15 % des Entgelts ist vom Arbeitgeber auch für rentenversicherungspflichtige Minijobber zu zahlen. Zudem hat der geringfügig Beschäftigte selbst einen Beitragsanteil zu leisten. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Pflichtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung (2026: 18,6 %) und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. In 2026 beträgt de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfügig entlohnter Beschäftigung)

Zusammenfassung Begriff Arbeitgeber zahlen für geringfügig entlohnte versicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite Beschäftigungen (sog. Minijob) Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. Hieraus erwachsen Beschäftigten, wenn auch in geringer Höhe, grundsätzlich eigenständige Rentenansprüche in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten und pauschalen Wartezei...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und damit grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, können beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Bei einer Befreiung gelten sie dann als nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Minijob-Zentrale informiert die Beschäftigten bei erstmaliger Aufnahme e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung bes...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.2 Wirkung des Befreiungsantrags

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt rückwirkend ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag des Minijobbers beim Arbeitgeber vorliegt. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die Befreiung spätestens 6 Wochen nach Antragseingang an die Minijob-Zentrale meldet und diese innerhalb eines Monats nicht widerspricht. Praxis-Beispiel Wirkung der Befreiung vo...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 1.2 Beginn eines neuen Minijobs im selben Monat

Wird jedoch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Monat beendet und eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung beginnt noch im selben Monat, spielt die Höhe des jeweiligen monatlichen Entgelts keine Rolle bei der Beurteilung beider Beschäftigungen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze insgesamt überschritten ist. Voraussetzung...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigter ergeben sich immer Fragen bei besonderen Fallkonstellationen. Auch bei speziellen Entgeltarten stellt sich die Frage, wie und in welcher Höhe diese in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden. Ebenfalls wissenswert: Wie wird der Minijob bei einem gelegentlichen Überschreiten ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.5 Übergangsregelung für am 1.12.2012 bestehende Minijobs

Für bereits am 31.12.2012 bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten besondere Übergangsregelungen, da bis zum 31.12.2012 die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung umgekehrt war. Die Minijobber waren rentenversicherungsfrei. Versicherungspflicht war nur auf Antrag möglich.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.3 Dauer der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Sie verliert mit der Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung. Nimmt der Arbeitnehmer danach erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, muss dem neuen Arbeitgeber wiederum ein schriftlicher Befre...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr