Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.3 Brutto-/Nettovereinbarung, Pauschalsteuer, SV-Beiträge

Regelmäßig kommt bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ("Minijob") die vereinbarte Vergütung netto zur Auszahlung, da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Pauschalsteuer trägt. Gleichwohl sollte man sich davor hüten, hier eine Nettolohnvereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu treffen, sondern die tarifliche Vergütung als Bruttolohn vereinb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Weitere wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen

Weitere neue und aktualisierte Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu wichtigen Themen im Rechnungsw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 1 Von der Versicherungspflicht ausgenommene Personen

Durch die Versicherungsfreiheit sind Personen von der Versicherungspflicht ausgenommen, für die der Gesetzgeber kein Schutzbedürfnis in der Sozialversicherung sieht. Dies kann daran liegen, weil eine anderweitige Absicherung gegeben ist, wie z. B. für Beamte, Richter und Berufssoldaten. Versicherungsfreiheit kann aber auch in der jeweiligen Tätigkeit begründet sein, wie z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.4 Nicht ausgeschlossener Personenkreis

Die Einschränkungen für die Zulassung der Antragspflichtversicherung gelten nur, wenn die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht sich nur auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht und für sie nicht die Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Alterssicherungssystem Voraussetzung war. Deshalb werden von der Antragspflichtversicherung w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Meldepflichten für geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 50 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs); s. § 28i Satz 5 SGB IV. Die Anschrift lautet: Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-SeeMinijob-Zentrale45 115 Essen Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Übersicht über die Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

Tz. 40 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalabgaben und die Insolvenzgeldumlage betragen in den Fällen eines 538 EUR-Minijobs für geringfügige Beschäftigung (2024):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielsfälle für die Besteuerung geringfügig entlohnter Beschäftigungen (Minijobs)

Tz. 63 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Beispiel 1: H ist ab 01.09.2016 bei einem Verband für ein Arbeitsentgelt i. H. v. 300 EUR monatlich als Hausmeister geringfügig beschäftigt. Ergebnis 1: Der Verband als Arbeitgeber von H hat für H seit dem Monat Januar 2024 für den Bruttoverdienst von 300 EUR folgende Pauschalabgaben monatlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.3 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, dann sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze von 538 EUR überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen (s. Abschn. B 2.2.2.1 Geringfügigkeits-Richtli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

1. Allgemeines 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung

Tz. 16 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine kurzfristige und eine geringfügige Beschäftigung (s. Tz. 37) werden nicht zusammengerechnet.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweise: Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.11 Konnten steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) geleistet werden? War eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen?

Die Gewährung einer steuerfreien Beihilfe oder Unterstützung im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von bis zu 1.500 Euro war auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) möglich. Diese steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen zählen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung nicht zum sozialversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Minijob-Regelung

Tz. 70 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Durch das Sozialschutz-Paket (= Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-Cov 2 vom 27.03.2020, BGBl I 2020, 575) wurden die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) übergangsweise vom 01.03.2020 bis 31.10....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2 Geringfügig entlohnte neben Hauptbeschäftigung

Tz. 53 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auch wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, erfolgt keine Zusammenrechnung der beiden Beschäftigungen (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien). Tz. 54 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden hingegen mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Geringfügig entlohnte neben kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Zusammenrechnung ist nicht vorzunehmen, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung (s. Tz. 7ff.) zusammentrifft (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Anpassung der Arbeitsentgeltgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone

Tz. 4 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte war seit der Neuregelung im Jahr 2003 zunächst bis 2013 unverändert geblieben. Zum 01.01.2024 wurde die Entgeltgrenze von 520 EUR (bis zum 30.09.2022: 450 EUR) auf 538 EUR angehoben. Damit ist der Übergangsbereich für einen Midijob (Gleitzonenfall) ab dem 01.01.2024 bei 538,01 EUR bis höchstens 20...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 1,3 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Einführung der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeit (Opt-out)

Tz. 5 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Seit dem 01.01.2013 ist für geringfügig Beschäftigte die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung die Regel. Dagegen sind kurzfristig Beschäftigte wie bisher versicherungsfrei. Dabei tragen die Versicherten (geringfügig Beschäftigten) den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Sie können u. a. Ansprüche auf Erwerbsminderun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Geringfügig Beschäftigte können auch wie seither von der Aufstockungsoption in der gesetzlichen Rentenversicherung Gebrauch machen. Sie können den Beitragssatz von 15 % (durch den Arbeitgeber abzuführen) bis zur Höhe von 18,60 % (Beitragssatz in der Rentenversicherung), folglich um 3,60 % aufstocken, damit sie alle Leistungen der Rentenversi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG

Tz. 58 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG (Anhang 10) knüpft an die sozialversicherungsrechtliche Beteilung als geringfügige Beschäftigung an und kann daher nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % bzw. 5 % (geringfügig Beschäftigte im Priva...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 15 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Tagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

2.5.1 Geringfügig entlohnte neben kurzfristiger Beschäftigung Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Zusammenrechnung ist nicht vorzunehmen, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung (s. Tz. 7ff.) zusammentrifft (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien). 2.5.2 Geringfügig entlohnte neben Hauptbeschäftigung Tz. 53 Stand: EL 136...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerrecht

3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG Tz. 58 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG (Anhang 10) knüpft an die sozialversicherungsrechtliche Beteilung als geringfügige Beschäftigung an und kann daher nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 62 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hierzu ausführlich s. Tz. 35.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sozialversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 42 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Versicherung um eine Pflichtversicherung (z. B. als Rentner oder als Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB III) oder eine f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Unfallversicherung

Tz. 49 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alle abhängig Beschäftigten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes versichert (s. § 2 Abs. 1 SGB VII), das gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Der Arbeitgeber meldet hierzu ein Beschäftigungsverhältnis der zuständigen Berufsgenossenschaft; die Beitragslast aus der Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber all...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Personalfragebogen

Tz. 20 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber (Verband/Verein) feststellen, ob bei seinen Arbeitnehmern eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür muss er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Der Personalfragebogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % bzw. 20 %

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG, Anhang 10) und den Pauschsteuersatz von 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt, unabhängig davon, ob es steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohn ist. Für Lohnbestandteile, die nicht zum sozialversiche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 42 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Versicherung um eine Pflichtversicherung (z. B. als Rentner oder als Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB III) oder eine freiwillige Versicherung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG

Tz. 59 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber für einen geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV keinen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat (z. B. auf Grund der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäfti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Grundsätzliches

Tz. 7 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Während eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (s. Tz. 37) grundsätzlich auf Dauer bzw. regelmäßige Wiederkehr angelegt ist, sieht die kurzfristige Beschäftigung hingegen als Grundvoraussetzung einen befristeten Arbeitseinsatz vor. Eine kurzfristige Beschäftigung (z. B. Saisonbeschäftigung) liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Prüfung der Dreimonats- oder 70-Tage-Grenze

Tz. 13 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Dreimonats- oder 70-Tage-Grenze (bis 2014: Zweimonats- oder 50-Tage-Grenze) ist nach Abschn. B 2.3.1 Geringfügigkeits-Richtlinien Folgendes zu beachten: Von dem Dreimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überblick

Tz. 1 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Vielfach werden von Verbänden/Vereinen für wenige Stunden oder einzelne Veranstaltungen Hilfskräfte benötigt. Für Arbeitnehmer, die im lohnsteuerlichen Sinne nur kurzfristig oder nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn tätig sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsbeträge pauschalieren. Während es sich bei qualifizierten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 110. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v 24.03.1999, BStBl I 1999, 302

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 184 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten u zwischen Eltern u Kindern gelten grundsätzlich die allg in R 4.8 EStR 2012 aufgestellten Regeln. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft u gehört der luf Betrieb zum Gesamtgut, kann ein an einen Ehegatten gezahlter Arbeitslohn nicht als BA berücksichtigt werden, weil die Ehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Kurzarbeitergeld

Tz. 69 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine große Entlastung für die Unternehmen wurde durch die Änderungen der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erreicht. Für die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergelt reicht es nun aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / E. Sozialversicherungsschutz

Rz. 70 Die Bezieher von Bürgergeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2a SGB XI).[64] Erforderlich ist aber, dass der erwerbsfähige Bezieher tatsächlich Bürgergeld bezieht.[65] Rz. 71 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für erwerbsfähige B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Übergangsregelungen

Tz. 6 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinweise: Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.5 Sind auch Auszubildende in Krankenhäusern begünstigt?

Ja. Begünstigt sind unter anderem auch in den unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Diensten tätige Auszubildende, Praktikanten, Freiwillige im Sinne des § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Freiwillige im Sinne des § 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes im freiwilligen sozialen Jahr und geringfügig Beschäftigte nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ("...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Betriebsnummer

Tz. 18 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 28a SGB IV und § 7 DEÜV. Für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens mit der Minijob-Zentrale benötigen die Arbeitgeber wie bei den anderen Einzugsstellen auch eine achtstellige Betriebsn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr