Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.5 Auszubildende

Bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung von Auszubildenden, die mehrere Beschäftigungen ausüben, sind Besonderheiten zu beachten. So ist die Regelung des Übergangsbereichs ausdrücklich nicht für Auszubildende anzuwenden. Das gilt auch für eine weitere nebenher ausgeübte, versicherungspflichtige Beschäftigung. Für diese Beschäftigung ist die Regelung des Üb... mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.2 Pauschaler Lohnsteuersatz von 20 %

Der Arbeitgeber muss für das Arbeitsentgelt eines geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ausnahmsweise keinen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung (15 %) zahlen, wenn z. B. wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungsverhältnissen normale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dann ist es auch unzulässig, den Arbeitslo... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsprechung is... mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen

Nebentätigkeiten werden häufig zusätzlich zu einer Haupttätigkeit ausgeübt – typischerweise am Feierabend oder am Wochenende. Soll die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) erfolgen, muss unterschieden werden, ob die Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Die gleiche Unterscheidung muss auch getroffen werden... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest... mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar und eigenständig ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG (... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2026 auf 13,90 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entloh... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.4 Minijob im Privathaushalt

Wegen der Höhe der Steuerermäßigung für die haushaltsnahe Beschäftigung ist zusätzlich zwischen geringfügiger Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs[1] und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung[2] zu unterscheiden. Die Abgrenzung bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren [3] teilnimmt. Weist er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung d... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 1 Steuervorteile

Ehegattenarbeitsverhältnisse sind ein grundsätzlich anerkanntes und häufig genutztes Gestaltungsinstrument zur Erzielung von Steuerminderungen. Jede Lohnzahlung, die der Arbeitgeber-Ehegatte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen kann, mindert sein eigenes zu versteuerndes Einkommen und damit seine Einkommensteuer. Da jedoch auch die steuerliche Auswirkung beim Eh... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.2 Höchstbeträge

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuer­erklärung auf Antrag Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen. Dabei müssen die haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen wegen der unterschied... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.2 Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Damit sich die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen bei Arbeitnehmern nicht erst nach Ablauf des Jahres bei der Einkommensteuerveranlagung auswirken kann, können die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und haushaltsnahe Dienstleistungen auch als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der Freibetrag berechnet sich ... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.5 Mehrfachförderung

Die Steuerermäßigungen für Minijobs in Privathaushalten[1] und für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen[2] in Privathaushalten sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwer­kerleistungen können unter den gegebenen Voraussetzungen nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings ist die gleichzeitige und damit mehrfache Förderung ein und derselben Tätigke... mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.7 Erforderliche Nachweise

Die Kinderbetreuungskosten werden nur dann berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Eine Übersendung der Nachweise an das Finanzamt ist nur auf Anforderung notwendig.[1] Die Rechnung muss nicht den strengen Anforderungen genügen, die das Umsatzsteuergesetz [... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fallgruppen haushaltsnahe Minijobs[1] und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die sozialversicherungspflichtig sind. Zu den begünstigten Aufwendungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gehören der Bruttoarbeitslohn (Arbeitsentgelt), die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zzgl. des ... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.2 Gemeinsame Voraussetzungen

Die Anforderungen an die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen allgemeiner Art und für haushaltsnahe Dienstleistungen in Form von Pflege und Betreuung unterscheiden sich nur dort, wo aufgrund ihrer artspezifischen Unterschiede abweichende Regelungen erforderlich sind. Die nachfolgend dargestellten Grundvoraussetzungen der Steuerermäßigung sind dagegen für sämtl... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.1 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Begünstigt sind haushaltsnahe Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einem inländischen oder EU-/EWR-Privathaushalt durchgeführt werden. Es muss sich um eine nichtselbstständige Tätigkeit handeln, für die arbeitsrechtliche Grundsätze gelten. Bei einem nicht inländischen Haushalt, der in einem Staat liegt, der der EU oder dem EWR angehört, setzt die Inanspru... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.3 Fremdvergleich

Ein Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern[1] ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn er einem Fremdvergleich standhält. Das bedeutet: Inhalt und Durchführung müssen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich wäre. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Hilfsmittel des Finanzamts, um die berufliche Veranlassung des Arbeitsverhältnisses festzustellen. Ent... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu... mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.2 Nachweis

Zum Nachweis, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Ehegatten ernstlich vereinbart ist, bedarf es nicht unbedingt der Schriftform. Die Schriftform ist keine Anerkennungsvoraussetzung, der Arbeitsvertrag kann aus steuerlicher Sicht mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Obwohl eine schriftliche Niederlegung des Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist, ist die S... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 2.5 Geringfügige Beschäftigung

§ 249b Satz 1 SGB V Inkrafttreten: 1.1.2027 Der Arbeitgeber einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Beitrag zu zahlen. Der Beitrag ist aus dem Arbeitsentgelt in Höhe des allgemeinen Beitragssatzes (§ 241 SGB V) und des durchschnittlichen Zusatzbe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3.5 Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 6.4.6 Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist arbeitsrechtlich gesehen ein ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis und unterfällt dem Geltungsbereich des TVöD.[1] Lediglich die kurzfristigen Beschäftigungen sind gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD-VKA aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA herausgenommen. Daher nehmen die "Minijobber" auch am Leistungsen... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Höchstbetrag

Rz. 11 Die als Beihilfen und Unterstützungen gewährten Zuschüsse und Sachleistungen sind bis zur Höhe von 1.500 EUR steuerfrei. Dieser Höchstbetrag ist auf das Dienstverhältnis bezogen. Er bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022. Ein in 2020 ganz ausgeschöpfter Höchstbetrag kann daher in 2021 und 2022 nicht zusätzlich genutzt werden.[1] Hat der Arbeitnehmer ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitsvertrag / 6 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.2 Student ist kurzfristig beschäftigt

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist; bei einer Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb gilt eine zeitliche Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen. Vorbeschäftigungszeiten im selben Kalenderjahr sind anzurechnen. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Roll... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt

Der Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt. Dieser Minijob ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Liegt ein Minijob vor, sind Pauschalbeiträge zur Krankenversicherun... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2026 regelmäßig insgesamt 565 EUR (2025: 535 EUR) nicht übers... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu bestimmten Sachverha... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2 Student ist mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, scheidet die Werkstudentenregelung grundsätzlich aus. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Eine Ausnahme gibt es für das zeitlich befristete Überschreiten der 20-Stunden-Grenze durch Arbeitseinsätze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstu... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt wird. 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt De... mehr

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Werkstudent / Zusammenfassung

Begriff Werkstudenten sind Studenten, die in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Werkstudenten Arbeitnehmer und werden in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne Sachgrund). Aus SV-rechtlicher Sicht gehen sie einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung und keiner kurzfristigen Beschäftigung nach, sof... mehr

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Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich... mehr

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Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä... mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2 Versicherungsfreiheit aufgrund Werkstudentenregelung

Kommt es zu keiner Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer nach den allgemeinen Regelungen[1], ist zu prüfen, ob der Beschäftigte als Werkstudent gilt und als solcher kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei ist. Grundvoraussetzung für den Status als Werkstudent ist, dass der Arbeitnehmer als ordentlich Studierender an einer Fachschule oder Hochschule immatrikulier... mehr

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Werkstudent / 2.1.6 Beschäftigung neben einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum

Das in einer Studien- oder Prüfungsordnung der Hochschule bzw. Fachhochschule vorgeschriebene Zwischenpraktikum ist unabhängig von seiner wöchentlichen Arbeitszeit und des ggf. gezahlten Arbeitsentgelts versicherungsfrei in allen SV-Zweigen. Daneben ausgeübte Beschäftigungen mit einem (Gesamt-)Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze sind geringfügig entlohnt.[1] Bei de... mehr

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Jugendarbeitsschutz / 2 Der weite Beschäftigungsbegriff des JArbSchG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz geht von einem Begriff der Beschäftigung aus, der weiter geht als das Arbeitsverhältnis.[1] Beschäftigung ist danach jede privatrechtliche, weisungsgebundene Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag etc.). Auf die Wirksamkeit kommt es nicht an; grundsätzlich genügt die tatsächli... mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht – Opt-out)

Zum 1.1.2013 wurde die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit zur vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte) in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). D. h., die Versicherungspflicht ist die Regel. Es steht den geringfügig Beschäftigten jedoch f... mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f... mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.5 Nachweis

Rz. 123l Die Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG können nur berücksichtigt werden, wenn der Stpfl. hierfür eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen und Barschecks werden nicht anerkannt. Die Vorlage der Rechnung beim FA ist nicht erforderlich. Das Vorliegen der Rechnung ist aber materielle Voraus... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Nichtverfolgung von Steuerstraftaten/Beitragsvorenthaltung bei geringfügiger Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 1271 [Autor/Stand] Gemäß § 50e Abs. 6 EStG ist die Nichtanmeldung von solchen geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt von der steuerstrafrechtlichen Verfolgung ausgenommen, bei denen der Steueranspruch des Staates pauschal befriedigt wird (§ 40a Abs. 2 EStG).[2] Die Nichtanmeldung wird nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Steuerhinterziehung geahndet. Sowohl ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Nichtanmeldung pauschalierter Lohnsteuer (Mini-Jobs)

Rz. 1321 [Autor/Stand] Die Bußgeldvorschrift des § 50e Abs. 6 EStG n.F. (vormals § 50e Abs. 2 EStG)[2] für Minijob-Arbeitgeber steht der Anwendung der §§ 369 ff. AO und damit auch des § 370 AO entgegen (s. dazu auch Rz. 1271 f.). Danach ist die Nichtanmeldung von pauschalierter Lohnsteuer (§ 40 Abs. 2 EStG) bei geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt von der steuerst... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen? Ein kurso... mehr