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Gesetzesradar öffentlicher Dienst / 3 Abgeschlossene Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene

Haufe-Lexware Redaktion
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3.1 Änderungen in SGB IV, V, VI und VII

Gesetzestitel: Gesetz zur Anpassung des 6. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
veröffentlicht am 13.8.2025 verabschiedet am 3.9.2025 beschlossen am 6.11.2025 beschlossen am 19.12.2025 im BGBl. I 2025 Nr. 355 v. 23.12.2025

Wesentliche Inhalte

Das Vorhaben enthält eine Vielzahl an Änderungen – die Darstellung beschränkt sich auf die aus HR-Sicht praxisrelevanten Punkte.

SGB VI:

  • Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit kann elektronisch erklärt werden.
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigte können ab 1.7.2026 eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag einmalig rückgängig machen. Bei mehreren Beschäftigungen ist nur eine einheitliche Aufhebung möglich.

SGB IV:

  • Die Auszahlung von Arbeitszeitguthaben bei einem Austritt muss in Fällen, in denen (beispielsweise aufgrund längerer Krankheit) kein laufendes Entgelt gezahlt wurde, dem letzten mit Entgelt belegten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden.
  • Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage bzw. von drei Monaten auf 15 Wochen

SGB V:

  • eAU-Verfahren: Verbesserung der Kommunikation zwischen Krankenkassen und Rehakliniken. Dadurch sollen dem Arbeitgeber bessere Daten zur Verfügung gestellt werden.

SGB VII:

  • Änderungen bei der Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen von Seeleuten: Wegfall der Durchschnittsheuertabellen und bürokratieärmere Abrechnung sowie Verbeitragung des tatsächlichen Entgelts


Anzuwenden ab: Überwiegend ab dem Tag nach der Verkündung; Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 7 Monate nach Verkündung; Regelung zu Seeleuten am 1.1.2027

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Passen Sie bei Bedarf Ihre internen Prozesse (Einstellung ge...

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