Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Fragen und Antworten zur Ak... / I. Antworten auf allgemeine Fragen

1. Was ist Aktivrente? Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 6. Ich war bisher selbständig tätig; kann ich die Aktivrente trotzdem erhalten?

Ja, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine nichtselbständige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, können Sie die Aktivrente in Anspruch nehmen. Entscheidend für die Aktivrente ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1 Ab wann gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, in dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze (siehe Abschnitt I Nummer 2) erreichen. Beispiel: Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im Mai, dann können Sie die Aktivrente erst ab Juni in Anspruch nehmen. mehr

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Fragen und Antworten zur Aktivrente

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. (Stand: 25... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Aktivrente beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen?

Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Berücksichtigung des Freibetrags aus der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Muss ich eine Altersrente beziehen?

Nein. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob Sie eine Altersrente beziehen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / II. Fragen für Arbeitnehmer

1 Ab wann gilt die Aktivrente? Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, in dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze (siehe Abschnitt I Nummer 2) erreichen. Beispiel: Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im Mai, dann können Sie die Aktivrente erst ab Juni in Anspruch nehmen. 2. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen? Der Arbeitgeb... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen?

Der Arbeitgeber kann den Lohnsteuerabzug in der Regel nachträglich korrigieren. Ist eine Korrektur ausnahmsweise nicht mehr möglich, kann die Aktivrente nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei... mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl... mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Was passiert, wenn ich gleichzeitig Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen erziele und der Höchstbetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird?

Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Was gilt bei Abfindungen oder Nachzahlungen?

Abfindungen sind im Rahmen der Aktivrente in der Regel nicht steuerfrei, da sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung sind. Nachzahlungen sind in der Regel steuerfrei, soweit sie laufenden Arbeitslohn oder sonstige Bezüge darstellen und für Zeiträume gezahlt werden, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. Auch hierbei ist die 2.000 EUR-Monatsgrenze z... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Was gilt bei einer Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (Midijobs - ehemals Gleitzone)?

Arbeitnehmer im sogenannten Übergangsbereich (z.B. in 2026 monatliche Arbeitsentgelte von 603,01 EUR - 2.000 EUR) können von der Aktivrente profitieren. Die Steuerfreiheit der Aktivrente ist grundsätzlich auf das volle Arbeitsentgelt anzuwenden und nicht auf das für Zwecke der Rentenversicherung reduzierte beitragspflichtige Entgelt zu begrenzen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 11. Muss die Aktivrente in der Steuererklärung angegeben werden?

Grundsätzlich nicht. Die Arbeitgeber melden die steuerfreien Beträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber gibt insofern die Summe der steuerfreien Aktivrentenbeträge in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem neuen Datenfeld an und übermittelt dies an die Finanzverwaltung (zur Besonderheit für 2026 siehe auch Abs... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 13. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die steuerliche Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen aus?

Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG). Stehen Vorsorgeaufwendungen sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wie wird die Aktivrente in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird die Summe der steuerfreien Aktivrentenbeträge in einem neuen Datenfeld angegeben. Hinweis für 2026: In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 ist die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung "SteuerfreibetragAktivrente" (ohne Leerzeichen) einzutragen. Für die Nutzung dieses Zusat... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich bei der Lohnsteuerberechnung?

Arbeitslohn im Rahmen der Aktivrente ist bis zu 2.000 EUR im Monat nicht bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen. Eine Lohnsteuerberechnung ist nur für den steuerpflichtigen Arbeitslohn vorzunehmen, der den Höchstbetrag übersteigt. Die Aktivrente ist im maschinellen Programmablaufplan (PAP) somit auch nicht enthalten und auch nicht im BMF-Steuerrechner umgesetzt. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. (Stand: 25. Juni 2026) Zur... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich als Ruhestandsbeamter ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin?

Ja. Die Steuerbefreiung kann Anwendung finden, denn der Arbeitgeber hat nach § 172 Absatz 1 SGB VI für das aktive Beschäftigungsverhältnis Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Kann ich die Aktivrente auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich bereits früher (z.B. "Rente mit 63", Frührente u.ä.) in Rente gegangen bin?

Die Aktivrente kann erst ab dem Folgemonat, nach dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), in Anspruch genommen werden. mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Wie wird die Aktivrente berücksichtigt?

Arbeitslohn, der im Rahmen der Aktivrente erzielt wird, ist steuerfrei bis maximal 2.000 EUR monatlich. Dieser Arbeitslohn wird vom Arbeitgeber nicht bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Nur der übrige Arbeitslohn (der 2.000 EUR übersteigende Betrag) unterliegt der regulären Lohnbesteuerung. Der Arbeitgeber trägt die zu übermittelnden Daten zu dem steuerfrei ausgezahl... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4a Was passiert, wenn ich im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, mein Arbeitsverhältnis beende oder den Arbeitgeber wechsele?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats endet oder Sie den Arbeitgeber wechseln, erhalten Sie die Aktivrente nur anteilig. Dabei wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen und der Freibetrag wird entsprechend der tatsächlichen Kalendertage aufgeteilt. Falls durch diese tageweise Aufteilung der Aktivrente der Betrag von 2.000 Euro in diesem Monat nicht vollständi... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Was passiert, wenn ich zeitgleich mehrere Arbeitgeber habe?

Die Aktivrente kann beim Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig für mehrere Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden. Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt (Steuerklassen I – V), wenn die Voraussetzungen vorliegen. In der Steuerklasse VI wird die Aktivrente nur berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass die Ak... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 6. Können nicht genutzte Freibeträge in Folgemonate übertragen werden?

Nein. Die Aktivrente ist monatsbezogen. Nicht ausgeschöpfte Beträge (z.B. bei Teilzeit) können nicht vor- oder zurückgetragen werden, d.h. diese können nicht in einem anderen Monat verwendet werden. Dies gilt auch bei sonstigen Bezügen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u.ä.). Beispiel: Der Arbeitnehmer, der die Regelaltersgrenze im April erreicht hatte und ab Mai für 1.500 ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Wie ist das Verhältnis der Aktivrente zu sonstigen Steuerbefreiungen und gilt dies dann auch für steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeiten?

Soweit Einnahmen nach anderen Vorschriften als der Aktivrente (z. B. § 3 Nummer 26 EStG, sog. Übungsleiterfreibetrag) steuerbefreit sind, sind diese Steuerbefreiungen vorrangig anzuwenden. Erst im Anschluss darf der verbleibende Teil der Einnahmen der Aktivrente unterworfen werden. Die Anwendung sonstiger Steuerbefreiungen reduziert somit nicht die Höhe der Aktivrente von 2.... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 12. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht abziehbar (§ 3c EStG). Stehen Werbungskosten sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seine Regelaltersgr... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 EUR (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in e... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 14. Gilt die Aktivrente auch bei Sozialversicherungspflicht im Ausland (z.B. Grenzgänger)?

Die Aktivrente gilt unter den übrigen Voraussetzungen auch für Arbeitnehmer, für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber zu § 168 Absatz 1 Nummer 1, 1d, Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a SGB VI vergleichbare Rentenversicherungsbeiträge in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. Bei der Lohnsteuerberechnung und damit bei der Bemessung der Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherungsbeiträge auf die Aktivrente unberücksichtigt. In der Lohnsteuerbescheinigung werden die Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Grundsätzen bescheinigt (si... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Was ist Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?

Nein. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 21 EStG richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Die Aktivrente kommt nur bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG in Betracht. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist für die steuerrechtliche Beurteilung nicht maßgebend. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Freibetrag gilt nur für Monate, in denen die o.g. Voraussetzungen (siehe oben unter Abschnitt I Nummer 2) vorliegen. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer X, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab dem 1. Mai eine neue Beschäftigung auf. Er kann daher die Aktivrente ab Mai, ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Sind Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus) steuerfrei?

Ja, soweit sie innerhalb des Freibetrags von 2.000 EUR pro Monat liegen. Übersteigt die Sonderzahlung zusammen mit dem laufenden monatlichen Arbeitslohn diese Grenze, ist der Mehrbetrag regulär steuerpflichtig. Dabei ist zu beachten, dass nur der Teil einer Sonderzahlung steuerfrei ist, der auf Zeiträume entfällt, für die die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. mehr

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Arbeitsvermittlung / 8.2.1 Honorar für die Vermittlung

Private Vermittler dürfen mit Arbeitsuchenden im Rahmen eines Vermittlungsvertrags ein Honorar vereinbaren; eine Honorarvereinbarung mit Ausbildungsuchenden ist jedoch nicht zulässig. Zur privaten Vermittlung gehören alle Leistungen, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Vermittlung erforderlich sind. Für solche Leistungen darf deshalb kein gesondertes Honorar vereinbar... mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe... mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ... mehr

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Arbeitszeitkonto / 3 Arbeitszeitkonto in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden über ein Arbeitszeitkonto geführt. Eine entsprechende Vereinbarung muss neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen. 3.1 Gesta... mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge... mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.1 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer [1] im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis oder mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen Arbeitnehmern, die ... mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b... mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu... mehr

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Rumänien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Rumänien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Rumänien und übt in Deutschla... mehr

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Frankreich / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Frankreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Frankreich und übt in Deuts... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilung eines Anhörungsmangels nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X, info also 2011, 118. Brussig/Kirsch/Sch... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende ab der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ... mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.1 Das Instrument Einstiegsgeld

Rz. 3 Das Einstiegsgeld ist schon früher im Rahmen der Sozialhilfe praktiziert worden. Das Einstiegsgeld ist im Grundsatz 3. Einkommenskomponente neben dem Lohn aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem Grundsicherungsgeld. Es ist nicht auf den Niedriglohnsektor ausgerichtet, kennzeichnet aber häufig, wenn auch n... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie vielfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.6.2024 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung v. 16.8.2023 (BGBl. I Nr. 217). Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grunds... mehr