Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Minijobs und andere geringf... / 1 Arten geringfügiger Beschäftigungen

Die Sozialversicherung kennt 2 Fallgruppen der geringfügigen Beschäftigung. Das Gesetz unterscheidet in geringfügig entlohnte Beschäftigungen[1] und geringfügig kurzfristige Beschäftigungen.[2] Die Übereinstimmungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht betreffen geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Für kurzfristige Beschäftigungen[3] gelten sowohl bei der Sozialversicherung...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entloh...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung

Um für Minijobs eine einheitliche Behandlung bei der Steuer und der Sozialversicherung zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsvorschriften an die sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung der geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geknüpft. Die weitere Unterscheidung nach der Höhe des anfallenden Pauschalsteuersatzes ist ebenfalls a...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3 Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Im Unterschied zur geringfügig entlohnten Beschäftigung zahlen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Die Definition der Jahresgrenze für die Berechnung der Höchstarbeitsdauer bezieht sich auf das Kalenderjahr. 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen 3.1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 3.1.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn die Grenzen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten sind (Arbeitsentgelt mehr als 556 EUR monatlich) und sie berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt nicht über 556 EUR, entfällt die Prüfung der Berufsmäßigkeit. Berufsmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für die betr...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.2 Zusammenrechnung

Mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen sind auch dann zusammenzurechnen, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von kurzfristigen und nicht geringfügigen Beschäftigungen ist nicht möglich. Es ist jeweils bei Beginn einer kurzfristigen Beschäftigung zu prüfen, ob diese zusammen mit anderen im ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.2 Pauschalierungsgrenzen

Für die Frage, welche Anforderungen bei Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich einer Pauschalbesteuerung vorliegen müssen, ist nach dem Gesetz eine getrennte Betrachtung für kurzfristige bzw. geringfügige Beschäftigungen durchzuführen. Die Lohngrenze, die für die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen zu beachten ist, wird an den Mindestlohn an...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 5 Schaubild

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

3.1.1 Kalenderjahrprinzip Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zusammenfassung Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pau...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.3 Keine Sozialversicherungspflicht und keine Beitragspflicht

In allen Zweigen der Sozialversicherung herrscht für kurzfristige Beschäftigungen unabhängig von der Höhe des Verdiensts Versicherungsfreiheit. Sowohl für Arbeitgeber als auch für den kurzfristig Beschäftigten besteht Beitragsfreiheit.mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.1.1 Kalenderjahrprinzip

Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart ist oder sich diese bere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 3.1.2 Maximale Beschäftigungsdauer

Eine zeitliche Begrenzung muss für die Beschäftigung entweder aus ihrer Eigenart oder aus der vertraglichen Vereinbarung folgen. Eine zeitliche Beschränkung nach der Eigenart der Beschäftigung liegt vor, wenn aus Art, Wesen oder Umfang der zu verrichtenden Arbeiten keine längere Arbeitszeit denkbar ist, wie z. B. Saisonarbeiten. Die Zeitgrenze von 3 Monaten einerseits und die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 3.4 Kurzfristige Beschäftigung im Lohnsteuerrecht

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Gleichwohl ist die Begriffsbestimmung auch für das Steuerrecht von Bedeutung, weil das Gesetz für kurzfristig Beschäftigte die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit dem festen Steuersatz von 25 % zulässt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer lohnsteuerlich pauschalierungsfähigen kur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7 Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungen sind in jedem Fall lohnsteuerpflichtig. Anstelle der Steuerbefreiung hat der Arbeitgeber bei Minijobs die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen pauschale Steuerabzugsbeträge zu erheben. Die Regelungen hierzu finden sich in der Vorschrift des § 40a EStG zur Lohnsteuer-Pauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 8.2 Voraussetzungen des bAV-Förderbetrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags im Einzelnen ist, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt; der bAV-Förderbetrag setzt ein erstes Dienstverhältnis voraus (Steuerklassen I bis V oder die Bestimmung durch den Arbeitnehmer bei pauschal besteuerte...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 4 Übersicht über die Pauschalierungsvorschriften zu Abschn. 2

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Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Lohnsteuerbes... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerbescheinigungen müssen von Arbeitgebern ohne maschinelle Lohnabrechnung elektronisch erstellt werden. Für das Jahr 2025 kommt die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung auf Papier nur noch für solche Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung in Betracht, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.6 Zukunftssicherungsleistungen

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungseinrichtungen sind getrennt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu bescheinigen (Zeilen 22 und 23). Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht pauschal erhebt, gehören hierzu auch die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und ohne Optio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Steht ein > Arbeitnehmer nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner > Arbeitgeber > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohnkonto des Arbeitslohn zahlenden Dritten

Rz. 50 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Lohnkonto ist auch von dem zum LSt-Abzug Verpflichteten zu führen, wenn er nicht der ArbG ist (vgl § 38 Abs 3a EStG; § 4 Abs 4 LStDV). Zu den in Betracht kommenden Sachverhalten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff. Die Regelung ist aber auch von ArbG zu beachten, die nicht nur für ihre eigenen ArbN, sondern auch für bestimmte ArbN andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Sammellohnkonto und andere Aufzeichnungserleichterungen

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 Nr 1 EStG und § 40b EStG sind grundsätzlich ebenfalls Eintragungen im Lohnkonto des einzelnen ArbN erforderlich (> Rz 28). Lassen sich aber bei der Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 1 Nr 2 EStG sowie nach § 40 Abs 2 EStG die auf den einzelnen ArbN entfallenden Teilbeträge nicht leicht er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / V. Härtefallregelung

Rz. 112 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Allgemeines Bei Nichtteilnahme am elektronischen Abrufverfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 328ff. AO. Sind Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die ELStAM der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten (§ 39e Absatz 7 EStG). Auf Antrag d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs bleiben. Wichtig Anwendung des Steuerfreibetrags Der Steuerfreibetrag kann bei der Ermittlung des Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.3 Geringfügige Beschäftigung mit Pauschalabgaben

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer entweder pauschal oder nach Maßgabe der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronische Lohnsteuerkarte, sog. ELStAM) erheben. Für die Lohnsteuer-Pauschalierung ist zu unterscheiden zwischen der einheitlichen Pauschsteuer i. H. v. 2 %[1] und der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 1 Steuervorteile

Ehegattenarbeitsverhältnisse sind ein grundsätzlich anerkanntes und probates Gestaltungsinstrument, mit dem sich Steuerminderungen erzielen lassen. Jede Lohnzahlung, die ein Steuerpflichtiger als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt, mindert sein eigenes zu versteuerndes Einkommen und damit seine zu zahlende Einkommensteuer. Da jedoch auch die steuerliche Auswirkung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.2 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Die Nebentätigkeit kann selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Für die Besteuerung einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung/Minijob mit Lohnsteuer-Pauschalierung handelt oder nicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt u. a. vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen

In den meisten Fällen wird die Nebentätigkeit zusätzlich zu einer Haupttätigkeit ausgeübt, meist am Feierabend oder am Wochenende. Soll die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) erfolgen, muss unterschieden werden, ob die Nebentätigkeit beim selben oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Die gleiche Unterscheidung muss getroffen werden, wenn die N...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kinderbetreuungskosten in d... / 2.7 Erforderliche Nachweise

Die Kinderbetreuungskosten werden nur dann berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Eine Übersendung der Nachweise an das Finanzamt ist nur auf Anforderung notwendig.[1] Die Rechnung muss nicht den strengen Anforderungen genügen, die das Umsatzsteuergesetz [...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.2 Pauschaler Lohnsteuersatz von 20 %

Der Arbeitgeber muss für das Arbeitsentgelt eines geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ausnahmsweise keinen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung (15 %) zahlen, wenn z. B. wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungsverhältnissen normale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dann ist es auch unzulässig, den Arbeitslo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,30 bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.3 Fremdvergleich

Ein Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern[1] muss inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, d. h. er muss inhaltlich dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Hilfsmittel des Finanzamts zur Feststellung der beruflichen Veranlassung des Arbeitsvertrags. Deshalb ist zu prüfen, ob eine derartige Vereinbarung mit eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.2 Nachweis

Zum Nachweis, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Ehegatten ernstlich vereinbart ist, bedarf es nicht unbedingt der Schriftform. Der Arbeitsvertrag kann aus steuerlicher Sicht wie erwähnt auch mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Obwohl eine schriftliche Niederlegung des Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist, ist die Schriftform aus Beweisgründen, d. h. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 3.2 Geringfügig Beschäftigte

Jeder Arbeitgeber, der Minijobber und kurzfristig Beschäftigte (= geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB IV) beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Er hat diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr