Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 7 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 556 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohn- und Gehaltskonto / 3.1 Lohn- und Gehaltsbuchung nach der Nettomethode

Nach der Nettomethode werden die einzelnen Lohn-/Gehaltsbestandteile jeweils bei Zahlung eingebucht. Diese Methode ist nur für Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern mit überschaubaren Lohnbuchungen ohne Besonderheiten zu empfehlen. Außerdem ist auf Abgrenzungsbuchungen zum Jahreswechsel zu achten: Lohnsteuer, die bis zum 10.1. des Folgejahres fällig war und gezahlt wurde, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohn- und Gehaltskonto / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist für alle Arten der dualen Studiengänge identisch: Obwohl die betriebliche Ausbildung sehr eng in den Studiengang integriert ist, sind die Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und demzufolge versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Die besonderen versicherungsrech...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.1 Voraussetzung für ein förderfähiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 5 Abs. 1 bestimmt als Voraussetzung, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung handeln muss. Damit wird sichergestellt, dass der Mensch mit Behinderungen seinen Lebensunterhalt oder zumindest einen Großteil davon durch Einkommen bestreiten kann. Erforderlich ist ein im Grundsatz bindende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Praxis-Beispiel Vertragsstrafe Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 2,5 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlrecht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlrechte gibt es im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung. Sie können darin bestehen, einen Antrag zu stellen oder dies zu unterlassen (> Rz 2), eine Steuervergünstigung oder aber eine direkte Subvention zu erhalten (> Rz 3), eine Pauschalregelung anzuwenden oder die tatsächlichen Aufwendungen bzw > Einnahmen nachzuweisen (> Rz 4), die Re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Teilbetrag für die Rentenversicherung

Rz. 24 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Buchstabe a EStG) wird ArbN in allen > Steuerklassen gewährt, die Pflichtbeiträge zur GRV zu entrichten haben. Er wird selbst dann gewährt, wenn der ArbN von der Versicherungspflicht in der GRV befreit ist, weil er in einer der > Berufsständische Versorg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weihnachtsgratifikationen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Weihnachtsgratifikationen bzw Weihnachtsgelder, die > Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, also idR von ihrem > Arbeitgeber erhalten, gehören zu den stpfl Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 Nr 1 EStG). Sachzuwendungen aus Anlass des Weihnachtsfestes im Wert von bis zu 60 EUR sind aber kein Arbeitslohn, wenn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nebentätigkeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung von Nebentätigkeit und Haupttätigkeit > Arbeitnehmer Rz 75 ff, > Ärzte, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Bankgewerbe Rz 5 ff, > Beamte, > Ehrenamt, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Geistliche Rz 5, > Hausgewerbetreibende, > Hochschullehrer, > Journalisten, > Justizverwaltung, > Kassierer, > Lehrer, > Mehrere Die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zusammenhang mit pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40 Abs 3 EStG)

Rz. 73 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht abgezogen werden außerdem Aufwendungen, die mit pauschal besteuertem Arbeitslohn zusammenhängen (vgl § 40 Abs 3 Satz 3 EStG; > R 40a.1 Abs 1 Satz 5 LStR; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 137 f). Hierbei geht es im Ergebnis um die Folge des Ausschlusses pauschal besteuerten Arbeitslohns von der Einkunftsermittlung. Beispiel 1: Herr A h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 32 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Beiträge zur gesetzlichen > Krankenversicherung sind zum steuermindernden Abzug zugelassen, soweit sie dazu dienen, nach Art, Umfang und Höhe eine Absicherung zu erhalten, die sich an dem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau entsprechend dem SGB XII orientiert. Versicherte in der GKV können deshalb ihre Beiträge (ArbN-Anteil ohne Zusatzbeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Mindestpauschale / Teilbetrag für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Rz. 43 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gleichzeitig mit der vorstehenden Umstellung wird die sog Mindestpauschale ab 2026 abgeschafft (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Satzteil nach Buchst e EStG idF ab 2026, vgl § 52 Abs 36 Satz 3 EStG). Vor dem Hintergrund der (weitgehenden) Berücksichtigung der tatsächlichen Beiträge gibt es für die Mindestvorsorgepauschale nach Auffassung des Gesetzge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtverfügbarkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der > Arbeitgeber kann die persönlichen elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim > Bundeszentralamt für Steuern nur abrufen, wenn er die > Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des ArbN kennt. Zu Einzelheiten vgl ua BMF vom 13.12.2024, BStBl 2025 I, 64. Um seine > Informationelle Selbstbestimmung zu wahren, kann der > Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur tatsächlichen Durchführung des Dienstverhältnisses

Rz. 91 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch die Vertragsdurchführung muss dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist (zum Fremdvergleich vgl zB BFH 155, 307 = BStBl 1989 II, 354). Deshalb müssen aus dem Dienstverhältnis alle Folgerungen gezogen werden (> R 4.8 Abs 1 EStR). Vor allem muss die vereinbarte Arbeitsleistung tatsächlich erbracht werden (zum Nachweis vgl BFH 242, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung der Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgt ist, ist ein Teil der Lohnbuchungen bereits überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnachfolge / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine – bei geringfügig entlohnt Beschäftigten mögliche – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Endet die Beschäftigung und wird bei einem neuen Arbeitgeber eine neue Beschäftigung aufgenommen, muss eine Befreiung neu beantragt werden. Im Falle eines Betriebsübergangs handelt es sich um ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 4.2 Strafrechtliche Folgen

Neben den Haftungsfolgen kommen auf den Arbeitgeber – ebenso wie auf den Arbeitnehmer bzw. auf den gewerblich Tätigen Schwarzarbeiter – ggf. steuerstrafrechtliche Folgerungen zu. Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung liegt eine Steuerhinterziehung vor; bei einem leichtfertigen Vergehen handelt es sich regelmäßig um eine Steuerverkürzung, die als Ordnungswidrigkeit behandelt wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Ergänzung von Straftatbeständen

Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe können Arbeitgeber bestraft werden, die der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 2.1 Objektstammdaten

Eigentümergemeinschaft __________________________ Lage des Objekts ________________________________ Baujahr _________ Ggf. Foto/Abbildung: 1. Grundstück und Gebäude 1.1. Katasterangabenmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.12 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.2.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Den relevantesten Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar (siehe hierzu ausführlich Kap. D.IV.4.4.1). Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE einem Dritten mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen deliktisch nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in die ursprünglich der Gemeinschaft oblieg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des § 134 nur anwendbar ist für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangen und sich nicht von der Versicherungspflicht von der Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 neu eingefügt durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474). Vom 1.1.2005 bis 31.12.2012 war die Vorschrift nicht belegt. Bis zum 31.12.2004 enthielt sie Regelungen zur Zahlung von Beiträgen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mehrfach veränderte Vorschrift war vom 1.7.2019 bis zum 30.9.2022 nicht belegt. Sie wurde in ihrer jetzigen Fassung mit Wirkung zum 1.10.2022 durch Art. 9 Nr. 10 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) neu eingefügt. Die Norm stellte bis zum ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.3 Beitragsberechnung aus dem Kurzarbeitergeld bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1] Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten für Selbs... / 1 Voraussetzungen für Handwerker

Handwerker erhalten Zeiten einer Arbeitslosigkeit vor Juli 1969 nur dann angerechnet, wenn und solange sie in der Handwerksrolle gelöscht waren.[1] Für spätere Arbeitslosenzeiten kommt es darauf nicht an. Allerdings darf eine selbstständige Tätigkeit nicht oder nur in den engen zeitlichen Grenzen der geringfügigen Beschäftigung[2] ausgeübt worden sein.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.1.6 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Denkbar wäre als einziger Grund für eine Ausnahme, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Minijobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Tätigkeit des betroffene...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.1.1 Wer muss sich fortbilden?

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Immobilienmakler verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Makler Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Makler fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die Maklerunternehmen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.2 Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen

Rz. 8 Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1996, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.3 Berücksichtigung der Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 36 Über Abs. 2 Satz 4 ist die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 2 bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Sofern das Mitglied erklärt, beitragspflichtige Einnahmen zu haben, die insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, ist ein Nachweis über die Einnahmen nicht zu erbringen. In diesen Fällen werden Beiträge auf der Grundlage der Beitragsbemess...mehr