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Jahresabschluss: Kontoabstimmung der Betriebsausgaben / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
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Sofern die Abstimmung der Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgt ist, ist ein Teil der Lohnbuchungen bereits überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.

 
Arbeitsschritte erledigt
Stimmen Sie die Summe der (aufwandswirksamen) Beträge des Lohnjournalsmit den Lohnaufwandsbuchungen ab.  
Falls im Abschlussjahr Kurzarbeit angemeldet und abgerechnet wurde, achten Sie auf die korrekte Verbuchung der speziellen Kurzarbeitskonten.  
Weisen die Lohnaufwandskonten Habenbuchungen auf? Wenn ja, dokumentieren Sie den Grund?  
Liegen Erstattungen von Sozialversicherungsträgern oder Behörden vor, die von der Buchhaltung irrtümlich gegen Erfolgskonten oder andere Konten gebucht wurden?  
Plausibilisieren Sie die verrechneten Sachbezüge mit den jeweiligen Lohnabrechnungen.  
Lagen Geschenke an Mitarbeiter vor und wurden diese korrekt abgerechnet (Sachbezüge, Aufmerksamkeiten, Pauschalierung nach § 37b EStG)?  
Überprüfen Sie (stichprobenartig) die Abrechnungen und Buchungen für die Aushilfslöhne.  
Gleichen Sie die an die Krankenkassen gemeldeten Jahresbeiträge mit dem Konto zur Sozialversicherung ab und buchen Sie ggf. den Arbeitnehmeranteil vom Konto Lohn/Gehalt um.  

Tab. 1: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Personalaufwendungen

Bei der Abstimmung der Lohnkonten können Sie auf bislang unversteuerte und noch nicht erfasste Sachbezüge und Lohnersatzleistungen stoßen. Buchen Sie in diesem Fall die fehlenden Beträge nach. Die Höhe der Sachbezüge richten sich nach der jeweils gültigen amtlichen Sachbezugsverordnung und Erlassen.

Auch bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern (Minijobs bis 556 EUR) ist auf ei...

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