Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2 Wirkung des Pauschalbeitrags in der Rentenversicherung

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und erwerben dadurch volle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Aufgrund von Übergangsregelungen gibt es Personenkreise, die in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach wie vor versicherungsfrei sind. 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Besch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.2 Beamte

Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der Pauschalbeitrag ebenfalls zu zahlen. Eine Ausnahme von der Pauschalbeitragspflicht besteht für Beamte, bei denen der Dienstherr die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung erstreckt hat.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 4.2 Beiträge in der Freistellungsphase

In der Freistellungsphase sind je nach Versicherungsstatus in der (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung aus dem Wertguthaben entweder bei vorliegender Versicherungsfreiheit Pauschalbeiträge oder bei vorliegender Versicherungspflicht, die sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bzw. einer versicherungspflich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3 Werkstudenten

Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Studenten gleichermaßen attraktiv und im Regelfall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorzuziehen. 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.1 Mehr als geringfügige Beschäftigung

Für den Personenkreis der Altersvollrentner ist bei der Meldung die neue Personengruppe (PGR) "120" zu beachten. Dieser Meldeschlüssel ist für – mehr als geringfügige – Beschäftigungen neben einer Altersvollrente ab 1.1.2017 zu verwenden, soweit Rentenversicherungspflicht besteht. PGR "120" ist für versicherungspflichtige Altersvollrentner sowohl bezogen auf den Zeitraum bis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten (Mini-/Midi-Jobs)

Rz. 220 Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[408]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: Zeitgeringfügigkeit; kurzfristige Beschäftigung)[409] und als geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten [410] (§ 8a SGB IV), die ihrer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Sachverhalt Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 603-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus. Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten? Ergebnis Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2026 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 6.1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung sowie die Umlagepflicht zur U1 und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tauschring / 3.3 Einsatz von Tauschring-Mitgliedern im Betrieb

Vielfach ist es gerade für kleinere Betriebe interessant, über den Tauschring vermittelte Aushilfen einzusetzen. Hier gilt ebenfalls: Aushilfe bleibt Aushilfe – egal ob über den freien Arbeitsmarkt oder eine Tauschbörse vermittelt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten[1] oder einer kurzfristigen Beschäftigung[2] vor[3], ist die Aushilfe an d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt im Jahr 2026 von ca. 1.130 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 5 Abführung

Die Pauschalbeiträge sind elektronisch mit dem Beitragsnachweis zu übermitteln und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale berechnet und im Haushaltsscheckverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 603 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit für 900 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.6.7 Aufnahme vor dem 1.1.2013

Bestand die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 unter Berücksichtigung des bis Ende 2012 maßgeblichen Entgeltgrenzwerts von 400 EUR, bleibt die seinerzeit kraft Gesetzes bestehende Rentenversicherungsfreiheit dauerhaft erhalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn in der ursprünglich mit einem Entgelt von max. 400 EUR ausgeübten geringfügig entlohnten B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.3 Pensionäre in Minijobs

2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1] 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 6 Minijob-Zentrale

6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Minijob bis 603 EUR

1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 7.2 Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

Die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts trägt allein der Arbeitgeber. Sie werden von ihm an die Minijob-Zentrale abgeführt. In der Pflegeversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Die Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt sind deshalb vom Mitglied an seine Krankenkasse zu zahlen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 2.1 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem TzBfG

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG dürfen voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dieses spezialgesetzliche Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte gilt uneingeschränkt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Es umfasst nicht nur einseitige Maßnahmen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfügi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze

Zusammenfassung Überblick Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat nicht überschreitet. Der Begriff "regelmäßig" deutet bereits an, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auch dann noch vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer in einzelnen Monaten mehr als 603 EUR verdient. Unter welchen Bedingungen ist aber ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügig entlohnte und versicherungspflichtige Beschäftigungen

Zusammenfassung Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich zu beachten?

Zusammenfassung Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus gerin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 5.3 Geringfügige Beschäftigung

5.3.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim bisherigen oder bei anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Diese geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie Geld- und/oder Sachle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.2 Geringfügig beschäftigte Personen

Personen, die in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften und müssen in Deutschland entsprechend abgesichert werden. Geringfügig beschäftigte Personen mit Wohnort in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine geringfügige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 2,9 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt

Der Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt. Dieser Minijob ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Liegt ein Minijob vor, sind Pauschalbeiträge zur Krankenversicherun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 4.1 Beiträge in der Ansparphase

In einer (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung fließen in der Ansparphase die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge – unabhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus – in dasselbe Wertguthaben ein. Eine getrennte Wertguthabenführung innerhalb der Beschäftigung wegen eines Wechsels von Versicherungsfreiheit in Versicherungspflicht oder umgekehrt, hat nicht zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 2.3 Studenten

Der Pauschalbeitrag ist auch für Studenten zu zahlen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegen ein monatliches Entgelt von bis zu 603 EUR ausüben und gesetzlich krankenversichert sind. Dies gilt auch dann, wenn die studentische Beschäftigung neben der Krankenversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (auch) dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Krankenversich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.6 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist auch für Personen zu zahlen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind. Das gilt auch für Personen, die am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus geblieben sind.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen

Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR). Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsansprüche bereits dann entstehen, wenn der Ansp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 2.4 Praktikanten

Für Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, fällt aufgrund des Praktikumsentgelts kein Pauschalbeitrag an. Das gilt selbst dann, wenn das daraus erzielte Entgelt monatlich nicht mehr als 603 EUR beträgt. Generell ist die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit für diese Personen ausgeschlossen.[1] Für diesen Personenkreis sind wie bei Arbeitnehmern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2026 regelmäßig insgesamt 565 EUR (2025: 535 EUR) nicht übers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1 Jährliche Geringfügigkeitsgrenze

1.1 12-Monats-Zeitraum Für die Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 603 EUR (2025: 556 EUR) nicht überschreitet, ist ausgehend vom Beschäftigungsbeginn ein 12-Monats-Zeitraum zu bilden. Es ist dabei immer die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten, die zum Zeitpunkt der Beurteilung maßgeblich ist. Beginnt eine Beschäftigung im Laufe eines Monats, kann für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 2 Pauschalversteuerung mit 20 %

2.1 Kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % nicht anwendbar. Es entsteht jedoch nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 3 Minijob

Liegt eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung vor, kann anstelle des regulären Lohnsteuerabzugs auch eine Pauschalversteuerung erfolgen.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1 Pauschalversteuerung mit 2 %

1.1 Arbeitsentgeltgrenze Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden[...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / Lohnsteuer

1 Pauschalversteuerung mit 2 % 1.1 Arbeitsentgeltgrenze Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von ...mehr