Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch ge...mehr

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Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 3 Unterschied Brutto- und Nettovereinbarung

Bei einer Bruttolohnabrede (Formulierung der Entgeltzahlung z. B. als "Bruttobetrag"[1]) hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht die Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber vereinbart ist.[2] In der Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2 Minijobs

2.1 Geringfügige Beschäftigungen Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dyna...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2.4 Nicht ausgeschlossener Personenkreis

Die Einschränkungen für die Zulassung der Antragspflichtversicherung gelten nur, wenn die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht sich nur auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht und für sie nicht die Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Alterssicherungssystem Voraussetzung war. Deshalb werden von der Antragspflichtversicherung w...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 12 Rechtsvorschriften

Definition der Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 1 LStDV Definition des Begriffs Arbeitslohn § 2 LStDV Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale §§ 52b, 39 e, 41 b Abs. 2 EStG Lohnkonto und Aufzeichnungspflichten § 4 und 5 LStDV Besteuerung und Bewertung von Sachbezügen § 8 EStG Berechnung der privaten Kfz-...mehr

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Entgelt / 2 Steuerlicher Arbeitslohnbegriff

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht.[1] Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. Er ist ein eigenständiger steuerlicher Begriff und kann von dem in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriff des Arbeitslohns, z. B. i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Die genannten Grenzen gelten dabei kumuliert für alle kurzfristigen Beschäftigungen insgesamt. Weiterhin darf der Arbeitslohn max. 556 EUR/mtl. betragen. Eine Ü...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.4 Lohnkirchensteuer

Der Verein als Arbeitgeber hat neben der Lohnsteuer auch die Lohnkirchensteuer (umgangssprachlich kurz Kirchensteuer) einzubehalten, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Lohnkirchensteuer bildet die Lohnsteuer. Daher wirkt sich der geringere Lohnsteuerabzug aufgrund von Steuerfreibeträgen automatisch auch auf die Kirchensteuer aus. Der Hebes...mehr

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Arbeitsvermittlung / 8.2.1 Honorar für die Vermittlung

Private Vermittler dürfen mit Arbeitsuchenden im Rahmen eines Vermittlungsvertrags ein Honorar vereinbaren; eine Honorarvereinbarung mit Ausbildungsuchenden ist jedoch nicht zulässig. Zur privaten Vermittlung gehören alle Leistungen, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Vermittlung erforderlich sind. Für solche Leistungen darf deshalb kein gesondertes Honorar vereinbar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

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Saisonarbeitskraft / 3 Lohnsteuerpauschalierung

Alternativ besteht in vielen Fällen die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer. Für Saisonarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft kann der Arbeitslohn mit 5 % pauschaliert werden.[1] Die Pauschalierung ist aber nur zulässig, wenn die Aushilfskraft in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, ausschließlich typische land- und forstwirtschaftliche Tätigke...mehr

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Saisonarbeitskraft / 2.1 Sozialversicherung

Ist die Beschäftigung aufgrund der Kurzfristigkeit versicherungsfrei, sind die üblichen Meldungen an die Minijob-Zentrale[1] abzugeben. Besteht hingegen Versicherungspflicht, geht die Anmeldung an die gewählte Krankenkasse. Dann ist die Eigenschaft als Saisonarbeiter bei der Anmeldung bzw. bei der kombinierten An- und Abmeldung entsprechend zu kennzeichnen. Hierfür ist ein b...mehr

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Saisonarbeitskraft / 1 Rechtliche Einordnung

Der Saisonarbeitnehmer ist regelmäßig aufgrund eines Vertrags i. S. d. § 611a BGB im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet und damit als Angestellter tätig. Für ihn gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen (Schutz-)Vorschriften wie bei einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis, insbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.1 Personenkreis, Grundsätze der Beitragstragung

Rz. 9 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 1 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 13 % zu zahlen. Die mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die 1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Abs. 2 Satz 1 und 4 wurden durch Art. 5 Nr. 5 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 geändert. Abs. 5 wurde durch Art. 2 Nr. 12 ATG v. 23.7.1996 ab 1.8.1996 angefügt und durch Art. 1 Nr. 65 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ab 1.8.1996 neu gefasst. Durch Art. 6 Nr. 9 AFRG v. 24.3.1997 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.2 Hintergrund und Entwicklung seit 1.4.1999

Rz. 10 Die Auferlegung eines Beitrags i. H. v. zunächst 12 % (ab 1.7.2006: 15 %) für den Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter ab 1.4.1999 (vgl. auch § 172 Abs. 3) beruhte darauf, dass die Belastung der Arbeitgeber, aber auch der Versicherten gegenüber dem früheren Recht nicht erhöht werden sollte. Weil der Arbeitgeber nach dem bis zum 31.3.1999 geltenden Recht eine Pauschal...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.3 Versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte ab 1.1.2013

Rz. 12 Ab dem 1.1.2013 hat der Gesetzgeber das Recht der geringfügigen Beschäftigung grundlegend umgestellt. Bestand bis dahin im Grundsatz Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit auf diese zu verzichten, besteht (bei ab dem 1.1.2013 aufgenommene geringfügige Beschäftigungen, vgl. § 230 Abs. 8) Versicherungspflicht, von der nach Maßgabe des § 6 Abs. 1b befreit werden kann....mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.2 Geringfügig Beschäftigte (Nr. 2)

Rz. 176 Nach Satz 2 Nr. 2 gelten geringfügig Beschäftigte gerade nicht als Arbeitnehmer (vgl. bereits oben Rz. 6). Die Regelung war erforderlich, um das geltende Recht bei der Versicherungspflicht von Selbstständigen aufrechtzuerhalten, da die damals in § 5 Abs. 2 Satz 2 geschaffene Möglichkeit von Geringverdienern, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, und die ab 1.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.4 Auswirkungen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Rz. 13 Zu einer weiteren Besonderheit der Beitragstragung führt die wegen des gewährten Versicherungsschutzes gebotene Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 (wegen des Berechnungsvorgangs vgl. § 2 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung). Da gemäß § 163 Abs. 8 (Fassung ab 1.4.1999; damals nur im Falle eines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) bei Arbeitne...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.7 Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag

Rz. 15c Der Übergangsbereich im Sinne des SGB umfasst gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die regelmäßig 1.600,00 EUR im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen von Besch...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 3 Literatur

Rz. 30 Greiser, Zumutbare Arbeit i. S. d. § 140 SGB III und des § 10 SGB II. Gibt es noch Berufsschutz im SGB III und SGB II?, VSSAR 2021, 1. Stascheit, "Ich schau nach Minijobs und Ehrenamt", info also 2010, 10.mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.2 Trennung von Mitteln Dritter (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der getrennten Mittelverwaltung dient der klaren Abgrenzung des Vermögens der Versicherungsträger und somit einer korrekten Verwaltung dieses Vermögens. Dies erfordert eine deutliche Trennung der Buchungskreise, die eine zweifelsfreie Zuordnung des Vermögens ermöglicht (vgl. Borrmann, a. a. O., § 80 Rz. 7). Die gemeinsame Anlage der Mittel ist damit keine...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingefügt worden und am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. insoweit insbesondere BT-Drs. 11/4124). Sie ist durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgeset...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.2 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 § 280 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit insgesamt. Anders als bei den Kernaufgaben werden insoweit nicht die örtlichen Agenturen für Arbeit beauftragt. Dahinter steht, dass ungeachtet regionaler Erhebungen regelmäßig auch eine Abbildung der bundesweiten Verhältnisse, ggf. auch Beobachtungen im Ausland und vergleichende Berichterstattung erwartet wird, auf die d...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 Nr. 2 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfülle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.4 Ende der Rahmenfrist bei dem Verlängerungstatbestand Übergangsgeld

Rz. 10 Weder die Regelrahmenfrist noch die verkürzte Rahmenfrist verlängern sich effektiv, wenn eine Zeit nach Abs. 3 zu berücksichtigen ist, die nicht in die Rahmenfrist eingerechnet wird. Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, verlängert sich die Rahmenfrist um die Zeit des Verlängerungstatbestandes. Nach Maßgabe des Abs. 3 Satz 2 endet die Rahmenfrist spätestens 5 Jahre nac...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wärmedämmung / 3 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: So buchen Sie bei Ausführung der Arbeiten durch Ihre Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Praxis-Beispiel Aush...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prompten für Personaler: Da... / 4.1 80/20-Methode

Gerade bei speziellen oder komplexen juristischen Themen bietet es sich an, dem KI-System nicht die vollständige Lösung abzuverlangen, sondern den Weg zur Lösung aufzeigen zu lassen. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit von falschen Antworten (Halluzinationen). Praxis-Beispiel 80/20-Methode Nicht: "Dürfen Arbeitnehmer im Lager mehr als 20 kg heben?" Sondern: "Gibt es Vorschrif...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG)

Geltungsvoraussetzung ist zum einen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses. Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV meint die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind dabei eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das Muttersch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr