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Minijobs, geringfügige Beschäftigung

Carola Hausen
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Monatliche Verdienstgrenze
  • Umlagesätze
  • Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Löhne für Minijobs 4195 6035   Lohn und Gehalt
Pauschale Steuer für Minijobber 4194 6036   Lohn und Gehalt
Soziale Abgaben für Minijobber 4144 6171   Lohn und Gehalt – soziale Abgaben

So kontieren Sie richtig!

Für Minijobber fallen 30 % pauschale Abgaben an (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % einheitliche Pauschsteuer). Minijobber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die geringe Differenz von 3,6 % zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % trägt der Arbeitnehmer. Den Lohnaufwand für Minijobs erfasst der Unternehmer auf dem Konto "Löhne für Minijobs" 4195 (SKR 03) bzw. 6035 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne für Minijobs + Pauschale Steuer für Minijobber + Soziale Abgaben für Minijobber

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm ab dem 1.1.2025 einen monatlichen Arbeitslohn von 556 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:

 
Arbeitslohn des Ehegatten pro Monat ab 1.1.2025 556,00 EUR
pauschale Rentenversicherung 15 % = 83,40 EUR
pauschale Krankenversicherung 13 % = 72,28 EUR
einheitliche Pauschsteuer 2 % = 11,12 EUR
Umlage U 1 (1,1 %) 6,12 EUR
Umlage U 2 (0,22 %) 1,22 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,15 % 0,83 EUR
Die Gesamtbelastung beträgt 730,97 EUR
 
Arbeitslohn des Ehegatten 556,00 EUR
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (3,6 %) - 20,02 EUR
Auszahlung an den Ehegatten 535,98 EUR

Buchungsvorschlag (Nettolohnverbuchung):

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4195/6040 Löhne für Minijobs 535,98 1200/1800 Bank 535,98
 
Konto SKR 03/04 Soll Kont...

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