Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / B. Direktionsrecht

Rz. 2 Zunächst können Compliance-Richtlinien aufgrund von Weisung mithilfe des Direktionsrechts gem. § 106 GewO implementiert werden, sofern es sich um betriebsratslose Betriebe handelt – ansonsten sind Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen (vgl. § 71). Zu beachten ist dabei allerdings, dass das Direktionsrecht nicht die Begründung neuer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlich und funktionell zuständiges FA

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Sachlich und funktionell zuständig für Anfragen sämtlicher Beteiligter ist gemäß § 42e S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des ArbG iSv § 41 Abs 2 EStG. Nach § 41 Abs 2 S 1 EStG ist die Betriebsstätte der Betrieb oder Teil des Betriebs des ArbG, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Nach BMF vom 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auf den ArbN abgewälzte pauschale LSt

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 40 Abs 3 S 2 Hs 2 EStG, den das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 eingefügt hat, gilt nunmehr die vom ArbG auf den ArbN abgewälzte pauschale LSt als zugeflossener Arbeitslohn, welcher die Bemessungsgrundlage für den pauschalierten LSt-Abzug nicht mindert, dh, dass die abgewälzte pauschale LSt dem Arbeitslohn wieder hinzugerechnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 35. Betriebsveranstaltungen

Rz. 525 Bei Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ist wie folgt zu unterscheiden: Sie gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt (vgl. § 19 Abs. 1 ...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitgliederwerbung

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Viele Vereine versuchen über Werbemaßnahmen neue (Förder-)Mitglieder und/oder Spender zu gewinnen. So wird neben der Werbung an der Haustür oder über die Briefpost auch Werbung über das sog. Telemarketing (Telefon, E-Mail, SMS usw.) betrieben. Die im Zusammenhang mit derartigen Werbemaßnahmen entstehenden Aufwendungen sind den allgemeinen Verwaltung...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / aa) Wohnort in der Nähe der Grenze

Rz. 11 Der Arbeitnehmer muss grds. in der Nähe der Grenze ansässig sein. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich daher in einem Gebiet befinden, das durch die Grenze einerseits und eine in bestimmtem Abstand dazu verlaufende Linie andererseits begrenzt wird (Grenzzone; vgl. Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen/Vogelsang, DBA, Art. 15, OECD-MA, Rn 284). Rz. 12 Im Verhältnis zu Öst...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 1. Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 1039 Die Regelung des § 43 UrhG gilt für sämtliche Werke, die der Urheber in Erfüllung seines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses geschaffen hat. Rz. 1040 Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur "persönlich geistige Schöpfungen". Dieser Werkbegriff gilt grds. für sämtliche Werkarten. Auch § 69a Abs. 3 UrhG, der für Computerprogramme darauf abstellt, dass...mehr

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AGS 08/2023, Keine Kostenfe... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Unzulässige Teilkostenentscheidung Das LAG Berlin-Brandenburg hat sich der Auffassung des BGH (AGS 2007, 263 = RVGreport 2007, 269 [Hansens] und zfs 2012, 586 m. Anm. Hansens = RVGreport 2012, 312 [Ders.]) angeschlossen. Danach kann ein Rechtsmittel einer Partei nur einheitlich als selbstständiges Rechtsmittel oder als unselbstständiges Anschlussrechtsmittel geführt werden...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VIII. Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers am arbeitgeberseitig veranlassten Personalgespräch/Trennungsgespräch über Aufhebungsvereinbarung

Rz. 58 Der Arbeitnehmer ist grds. zur persönlichen Teilnahme an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 106 S. 1, 2, § 6 GewO i.V.m. § 613 BGB (vgl. LAG Hamm v. 28.1.2016 – 18 Sa 1140/15). Der Arbeitgeber kann erwarten, dass sich der Arbeitnehmer einem Personalgespräch persönlich stellt und hierbei zumindest passiv mitwirkt. D...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 13. Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik

Rz. 480 Beleidigungen oder ehrverletzende Äußerungen ggü. dem Arbeitgeber, Vorgesetzten, Mitarbeitern oder Kunden sind geeignet, das Arbeitsverhältnis gem. § 626 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (BAG v. 21.1.1999, AP Nr. 151 zu § 626 BGB; BAG v. 10.10.2002, EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1). Dies gilt insb. für grobe Beleidigungen des Arbeitge...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIII. Zeugnis

Rz. 315 Das qualifizierte Zeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter sollte vollständig ausformuliert als Anlage zu der Aufhebungsvereinbarung genommen werden. Dies beugt etwaigem späteren Streit über den Inhalt des Zeugnisses vor (vgl. BAG v. 14.6.2016 – 9 AZR 8/15, juris Inhalt eines Zeugnisses; BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 632/07, DB 2008, 2546 = BB 2008, 2514 – zur Bestimmun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Kündigung durch Widerruf der Bestellung

Rz. 251 Die Abberufung des Geschäftsführers als Organ, sei es ohne Grund (§ 38 Abs. 1 GmbHG) oder soweit nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 38 Abs. 2 GmbHG), bewirkt wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse grds. nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses, d.h. des Geschäftsführerdienstvertrages (vgl. OLG K...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Auflösungsantrag bei Leitenden

Rz. 192 Soweit es sich um leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG handelt (vgl. LAG Hamm v. 17.8.2020 – 8 Sa 1271/18, juris; BAG v. 25.11.1993 – 2 AZR 517/93, DB 1994, 1931 = NZA 1994, 837), stellt sich die Situation beim Auflösungsantrag des Arbeitgebers für den leitenden Angestellten ungünstig dar. Denn gem. § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG bedarf der Antrag des Arbeitgebers a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 57. Incentivereisen

Rz. 969 Die Incentivereise ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil, den der Arbeitgeber an die Erreichung bestimmter Vorgaben, wie prozentuale Gewinn- oder Umsatzsteigerungen oder an die Überschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte knüpfen kann. Ebenso kann er die Incentivereise als Losgewinn ausschreiben. Ziel einer solchen Auslobung ist entweder die Belohnung der Ar...mehr

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§ 51 Aussperrung / C. Durchführung der Aussperrung

Rz. 7 Vor einer Aussperrungsmaßnahme ist ein Beschluss des Arbeitgeberverbandes erforderlich. Dieser besteht in einer eindeutigen Erklärung, die deutlich erkennen lassen muss, dass der Beschl. v. Arbeitgeberverband stammt und welche Arbeitnehmergruppen er treffen soll. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zu wahren, ob der Arbeitgeber aussperren, stilllegen oder Maßnahmen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Durchlaufende Posten

Tz. 197 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zum Entgelt gehören nicht die durchlaufenden Posten. Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Verband/Verein als Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (s. § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG, Anhang 5). Als durchlaufende Posten können bei einem Verein in Betracht kommen: vermittelte Eintrittskarten zu Fußballsp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungsaustausch

Tz. 27 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Es muss also ein Leistungsaustausch zwischen dem Verband/Verein (Leistender) und dem Abnehmer (Leistungsempfänger) vorliegen. Ein Leistungsaustausch ist immer dann gegeben, wenn zwei Pers...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse und dergleichen

Tz. 44 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zuwendungen/Spenden, echte Zuschüsse und dgl., die für den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Vereinszweck gegeben werden, lösen keine (Umsatz-)Steuerbarkeit aus. Entgelte dieser Art sind im Regelfall dem außerunternehmerischen Bereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft zuzuordnen. Zur Nichtsteuerbarkeit/Steuerbarkeit vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 16. Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 315 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Unternehmer haben den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die entsprechende Leistung rückgängig gemacht oder das Entgelt nachträglich geändert wird (s. § 17 UStG, Anhang 5). Eine Änderung des Entgelts kann sich z. B. durch die Inanspruchnahme von Skontobeträgen etc. ergeben.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Festsetzung der Akkord-/Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte einschließlich Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)

Rz. 1019 Über die i.R.d. betrieblichen Lohngestaltung schon bestehenden Mitbestimmungsrechte hinaus sind dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG für die hier bezeichneten Leistungsentgelte weitere Mitbestimmungsrechte eingeräumt, die – sozusagen gesetzlich gewollt – Einfluss auf die Lohnhöhe gewinnen können. Der Grund für diese "erweiterte" Mitbestimmung bei den leist...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossen worden und der Geschäftsabschluss ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit der angestellten Vertriebskraft zurückzuführen ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, was unter dem Begriff des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Statusklage

Rz. 840 Soweit ein freier Mitarbeiter im Rechtsweg den Status eines Arbeitnehmers geltend macht, ist Statusklage zu erheben. Darin muss sich der Mitarbeiter abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Dabei kommt es weder darauf an, ob er die Arbeitnehmereigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Streitgegenstand erhebt, noch ob er überh...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / I. Vertragsschluss

Rz. 2 Die Vertragsparteien müssen sich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages geeinigt haben. Zum notwendigen Mindestinhalt (essentialia negotii) zählen nach § 611 Abs. 1 BGB die "versprochenen Dienste" und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (BAG v. 15.5.2012 – 7 AZR 754/10, juris). Eine Einigung über weitere Inhalte ist grundsätzlich nicht erforderlich, sof...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gehaltsumwandlung

Sofern durch die Verwendungsabrede nicht die Vergütung selbst, sondern nur die Auszahlung modifiziert wird, erfolgt ein Zufluss, FG Münster vom 16.09.2015, 7 K 2113/13 L, EFG 2015, 2072; dies gilt jedoch nicht bei einer aufgeschobenen Vergütung, FG D´dorf vom 15.04.2008, 10 K 3840/04, EFG 2008, 1290.mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / II. Durchführung der Arbeitsvermittlung

Rz. 26 Die Durchführung der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung durch Dritte richtet sich nach den Regelungen der §§ 296–297 SGB III. Die Vermittlungstätigkeit setzt eine Anzeige beim Gewerbeamt voraus, § 14 Abs. 1 GewO. Zudem setzt sie einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Arbeitssuchenden voraus, der Regelungen zur Vergütung enthalten muss. Die verein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (6) Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders

Rz. 738 Der Arbeitnehmer hat gerade im Hinblick auf die Vergütungspflicht seiner Diensterfindung seinem Arbeitgeber ggü. sowohl aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wie auch kraft des dem Arbeitsverhältnis speziell innewohnenden Fürsorgeaspektes einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Auskunftserteilung oder gar, und damit weite...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Rechtsprechung des BAG

Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsführertätigkeit lediglich ruh...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / i) Einbeziehung im Ausland beschäftigter Mitarbeiter

Rz. 486 Beschäftigt ein Unternehmen nicht nur Mitarbeiter in Deutschland, sondern auch deutsche Mitarbeiter im Ausland, so stellt sich die Frage, ob diese von der deutschen betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden können, wenn ihre Arbeitsverträge wesentlich von denen der in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter abweichen und insb. eine deutlich höhere Vergütung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die RAO hatte eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten. Daher bestimmte sich die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach den gem. § 420 Abs. 1 RAO (heute § 385 Abs. 1 AO) geltenden allgemeinen Vorschriften des Verfahrens. Zwar verwies die Strafprozessordnung bereits damals hinsichtlich der Entschädigung von Zeugen (§ 71 StPO), Sachverständ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmererfinderrechts

Rz. 649 Das 1957 in Kraft getretene Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) dient dem interessengerechten Ausgleich zwischen dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Zuordnung des Arbeitsergebnisses zum Arbeitgeber und dem in Patent- und Gebrauchsmusterrecht geltenden Erfinderprinzip, nach dem die Erfindung dem Erfinder in Anerkennung seiner schöpferischen Leistung zusteh...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 5. Klage auf künftige Leistung

Rz. 163 Gelegentlich wird in der Praxis, ggf. zusammen mit der Kündigungsschutzklage, Klage auf Zahlung künftiger Vergütung erhoben. Das scheitert regelmäßig daran, dass im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht sicher vorhersehbar ist, ob das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, für den die Vergütung im Voraus verlangt wird, noch besteht. Deshalb ist nach der gefestigten Rechtspr...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wegen Arbeitnehmererfindungen und Urheberrechten

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 2 ArbGG sind die ArbG zuständig bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder festgesetzten Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung oder für einen technischen Verbesserungsvorschlag zum Gegenstand haben sowie für entsprechende Streitigkeiten, die als Urh...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Auf die Karenzentschädigung anrechenbare Leistungen

Rz. 73 Gem. § 74c Abs. 1 S. 1 HGB muss sich der Arbeitnehmer auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, was er während des Verbotszeitraumes durch anderweitige Arbeitstätigkeit verdient hat oder hätte verdienen können. Unterlässt er böswillig eine ihm zumutbare Möglichkeit zu neuer Arbeit, muss er sich auch den fiktiven Arbeitslohn anrechnen lassen. Die Entschädigungspfli...mehr