Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung einer GmbH an a... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist eine juristische Person und kann sich als solche an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Aktien erwerben, Kommanditanteile halten, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oHG oder KG beteiligen, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beitreten oder dieselbe gründen, sich mit einem Gesellschaftsanteil an einer anderen GmbH beteiligen un...mehr

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Ferienwohnung kann erste Tä... / Hintergrund

In dem Fall klagte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus Vater und Sohn. Sie vermieten zwei Ferienwohnungen. Für das Jahr 2019 wollten sie verschiedene Kosten – zum Beispiel für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung – steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Diese Kosten entstanden durch Arbeiten wie Reinigung oder Reparaturen an den Wohnungen. Das...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 5.1 Sachverhalt

Die Eheleute E errichten ein Einfamilienhaus in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft. Beteiligt sind Frau E mit einem Anteil von 90 % und Herr E mit 10 %. Die Aufträge zur Errichtung des Gebäudes haben die Eheleute gemeinsam erteilt. Die Rechnungen, in denen ihnen insgesamt 100.000 EUR Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen worden war, wurden ebenfalls auf die Eheleute ausgeste...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 21 Nach der Grundsatzentscheidung BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1056 ist die GbR – entgegen früherem Verständnis – rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig (ebenso BGHZ 154, 88, 94; 151, 204, 206; NJW 06, 2191; 03, 1445 f). Falls sie im Außenrechtsverkehr tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 15a Abs 5 Nr 2 EStG: Gesellschafter (Mitunternehmer) einer GbR

Schrifttum: Jakob, Zur Anwendbarkeit des §-15a-Gesetzes auf Gesellschafter einer GbR (§ 15a Abs 5 Nr 2 EStG), BB 1989, 1312; Fleischmann, BFH-Entscheidung zur Anwendung des § 15a EStG auf BGB-Gesellschaften, DStR 1993, 907; Söffing, Die neue Rspr des BFH zu § 15a EStG, DStR 1993, 541, 544; Spindler, Zur Begrenzung des Verlustabzugs nach § 15a EStG bei den Einkünften aus VuV, FR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die GbR ist keine Gesamthand.

Rn 6 Der Gesetzgeber hatte die GbR im Jahre 1900 als Gesamthand ohne Rechtsfähigkeit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Rechtsträger war also nicht die Gesellschaft, sondern es waren die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die gesamthänderische Bindung zeigte sich in der gemeinsamen Geschäftsführung, der gemeinsamen Vertretung sowie der Zuordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die GbR ist keine juristische Person.

Rn 7 Die GbR als rechtsfähige Personengesellschaft wird in § 14 I BGB ausdrücklich neben die juristische Person gestellt. Der Gesetzgeber sieht die GbR also nicht als eine juristische Person an. Kennzeichen juristischer Personen sind der Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter, die Drittorganschaft des Leitungsorgans sowie die körperschaftliche Struktur der ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Das Wesen der GbR.

I. Die GbR ist keine Gesamthand. Rn 6 Der Gesetzgeber hatte die GbR im Jahre 1900 als Gesamthand ohne Rechtsfähigkeit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Rechtsträger war also nicht die Gesellschaft, sondern es waren die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die gesamthänderische Bindung zeigte sich in der gemeinsamen Geschäftsführung, der gemeinsa...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern. Rz. 29 Führt die gesetzliche Ausg...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 736 ZPO – Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. GbR und juristische Personen.

Rn 6 Die rechtsfähige Gesellschaft (§ 705 II Var 1 BGB) ist als Vollstreckungsgläubigerin im Titel als solche auszuweisen. Auch bei der Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen muss der Titel die Gesellschaft selbst – nicht: die Gesellschafter – als Vollstreckungsschuldnerin ausweisen, § 722 I BGB. Die Vollstreckung gg eine im Gesellschaftsregister eingetragene GbR (sog. e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Identitätswahrende Umwandlung einer GbR/OHG in eine GmbH & Co KG (bzw der Komplementärstellung in die eines Kommanditisten)

Rn. 68 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine GbR identitätswahrend (wirtschaftliche Beteiligungsidentität, s Rn 59a) in eine GmbH & Co KG umgewandelt, ist dies weder ein Fall des § 15a Abs 1 S 1 EStG , weil es nicht aufgrund von Verlusten zur Entstehung bzw Erhöhung eines negativen Kapitalkontos gekommen ist, noch ein Nachversteuerungstatbestand des § 15a Abs 3 S 3 EStG , weil we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Identitätswahrende Umwandlung einer GmbH & Co KG in eine GbR/OHG (bzw Umwandlung der Rechtsstellung des Kommanditisten in die eines persönlich haftenden Gesellschafters)

Rn. 67 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Eine derartige Haftungserweiterung hat nicht zur Folge, dass nur verrechenbare Verluste der vorangegangenen Jahre im Jahr der Haftungserweiterung in ausgleichsfähige Verluste umgepolt werden (s Rn 10 und BFH v 14.10.2003, BStBl II 2004, 115).mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch sind als Eigentümer von Grundbesitz H. B. [= der Beteiligte zu 1] und G. B. als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts eingetragen. G. B. verstarb am … 2009 und wurde von seiner Ehefrau S. B. [= die Beteiligte zu 2] allein beerbt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 19.12.2024/15.1.2025 erklärten die Beteiligten, dass die im Grundbuch eingetragene Gesellsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 45 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde. Rn 1 Zur Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen GbR genügt ein gg alle Gesellschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gg wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen nach ...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Norminhalt.

Rn 1 § 736 hat seit dem 1.1.24 einen völlig neuen Inhalt erhalten, obwohl es sich wie bisher um eine Regelung handelt, die die Zwangsvollstreckung für oder gg eine GbR betrifft. War früher die Art des Titels (›ein gegen alle Gesellschafter ergangenes Urteil‹) für eine Zwangsvollstreckung gg eine GbR geregelt, so wird nunmehr vorausgesetzt, dass ein Titel gg die Gesellschaft ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Sonderrechtsnachfolge im Personengesellschaftsrecht

Rz. 53 Das Gesetz bringt mit der Universalsukzession gem. § 1922 BGB das für das Erbrecht elementare Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge zum Ausdruck, die einen automatischen und einheitlichen Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Erben bzw. auf alle Miterben bedeutet.[41] Miterben werden dabei als Gesamthandsgemeinschaft Träger aller Rechte und Pfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Doppelstöckige Personengesellschaften

Schrifttum: Nickel/Bodden, Verlustausgleich und Verlustverrechnung nach § 15a EStG bei doppelstöckigen KG, FR 2003, 391; Kusterer, Die KGaA im Wandel – Wechsel von körperschaftlicher zu mitunternehmerischer Sichtweise, FR 2003, 502; Ley, Die Anwendung von § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes, DStR 2004, 1498; Rogall, Die Funktionsweise des § 15a EStG – Zur Notwendigkeit, Anzahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergebnis.

Rn 8 Die GbR ist eine rechtsfähige Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit. Neben den natürlichen und den juristischen Personen ist sie eine dritte Kategorie eines rechts- und parteifähigen Rechtssubjekts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Eintragung.

Rn 18 Zur Mindesthöhe s. § 866 Rn 7. Auch für eine Forderung mit wiederkehrenden Leistungen (Unterhalt, Miete) kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, allerdings immer nur für die jeweils fälligen Beträge, eine Sicherungshypothek für zukünftig fällig werdende Beträge ist nicht zulässig. Bei wiederkehrenden Forderungen ist die Sicherungshypothek daher nur bei größere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz notwendiger Streitgenossenschaft.

Rn 12 Ist Kl eine nicht rechts- und parteifähige Gesamthandsgemeinschaft, müssen die Teilhaber als notwendige Streitgenossen gemeinsam auf Leistung klagen. Dies gilt für die Gesellschafter einer nicht parteifähigen Innen-GbR (BGHZ 146, 341, 348 = NJW 01, 1056), sofern nicht ausnw eine Gesellschafterklage (actio pro socio) in Betracht kommt, die gemeinsam verwaltenden Ehegatt...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteifähige Vereinigung.

Rn 16 § 116 gilt nur für parteifähige Vereinigungen. Auf die GbR und die Erbengemeinschaft findet § 114 Anwendung, auf die GbR nur dann, wenn sie nicht ausnw rechtsfähig und dementsprechend parteifähig ist (BGH NJW 11, 1595 [BGH 10.02.2011 - IX ZB 145/09]; § 114 Rn 10).mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entspr gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere berufsständi...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtrechtsfähiger Verein.

Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Nach Streichung der Vorschrift wird dem nichtrechtsfähigen Verein ausdrücklich auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die BGH-Entscheidung ›Weißes Ross‹.

Rn 4 Der II. Zivilsenat des BGH hat mit Urt vom 29.1.01 die GbR für rechts- und parteifähig erklärt (BGHZ 146, 341 = EWIR 01, 341 m Anm Prütting). Diese Entscheidung war gesellschaftsrechtlich von der Wissenschaft gut vorbereitet gewesen und hat die Einordnung der GbR von einer Gesamthand hin zu einem Rechtssubjekt ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen. Diese materiell-rechtl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vorgelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Umfang des nur verrechenbaren Verlustanteils (ohne negative Sonderbilanz-Ergebnisse)

Schrifttum: Schmelter/Suck, Die Wirkungen des IAB nach § 7g auf die Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG, DStR 2011, 1637; Müller/Dorn, Besteuerung von Verlusten aus mittelbaren Beteiligungen an KapGes aufgrund der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a EStG?, BB 2014, 1572; Dornheim, Außerbilanzielle Gewinnkorrekturen und § 15a EStG, DStZ 2015, 174; Wendt, Anwendung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Direkter, kraft Inbezugnahme und entsprechender.

Rn 2 Die Vorschrift gilt unmittelbar für Fälle der Rechtsnachfolge bei Urteilen iSv § 704 (nach ganz hM auch bei vorläufig vollstreckbaren, BGH NJW-RR 01, 1362 [BGH 23.05.2001 - VII ZR 469/00]). Sie ist aber über § 795 auch bei allen anderen Titeln der ZPO einschlägig, grds auch bei Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen (Loritz ZZP 106, 1 mwN) sowie zur Erwirkung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretungsbefugnis (Nr 1).

Rn 9 Nach § 79 können sich im Parteiprozess die Parteien durch einen RA als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 79 II 1). ›Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt‹ die in Abs 2 S 2 Nr 1–4 genannten Personen und Institutionen. Nr 4 enthält für das Mahnverfahren die Besonderheit, dass Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nac...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 4. Juristische Personen, Gesellschaften und Vereine

Rz. 110 Juristische Personen und auch Personen(handels)gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (insbesondere OHG und KG) können zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.[125] Spätestens seit der Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der GbR durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit Wirkung zum 1.1.2024 (§ 705 Abs. 2 BGB) besteht kein Grund mehr,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Werdende juristische Person.

Rn 17 Juristische Personen entstehen in einem gestreckten Verfahren, das mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages – der Errichtung – beginnt und seine Vollendung mit der Eintragung im Handelsregister erfährt. In der Phase zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung in das Handelregister existiert eine Vorgesellschaft (Vor-GmbH, Vor-AG, Vor-Gen), auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgemeinschaft.

Rn 6 Nach § 59 Alt 1 ist eine Streitgenossenschaft bei (behaupteter) Rechtsgemeinschaft zulässig, wenn Streitgegenstand des Verfahrens die materielle Rechtsbefugnis an einer Sache oder einem Recht bildet (BGHZ 92, 351, 353 = NJW 85, 385). Als Beispiele sind die Gesamtgläubigerschaft (Klage auf Freigabe eines zugunsten mehrerer Personen hinterlegten Betrags, BGHZ 88, 331 f), ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 31 Gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB führt der Tod eines OHG-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters und zur Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern. Wie bei der rechtsfähigen GbR kommt es zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter (§ 105 Abs. 3 HGB, § 712 Abs. 1 BGB). Wie bei der rechtsfähigen GbR kann der Gesellschaftsant...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebührenmehr

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§ 27 Unternehmertestament / (5) Fortsetzungsklauseln

Rz. 45 Die Fortsetzungsklausel sieht im Falle des Todes eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern vor, ohne dass ein Dritter in die Position des verstorbenen Gesellschafters eintritt. Sie war hauptsächlich während der Geltung der bis zum 31.12.2023 einschlägigen Rechtslage bei der GbR von Bedeutung, die im Falle des Todes eines ...mehr