Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Gesetzliche Frist

Die Frage der Wiedereinsetzung stellt sich überhaupt nur bei gesetzlichen Fristen, also bei Fristen, deren Dauer im Gesetz bestimmt ist. Und zwar muss eine Frist versäumt worden sein, innerhalb der eine Rechtshandlung (Antragstellung, Einspruch, Klage usw.) vorzunehmen gewesen wäre. Nach allgemein anerkannter und auch im Steuerverfahrensrecht geltender Definition sind Fristen...mehr

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Fristen und Termine / 1.3.2 Das Ende einer Frist

Das Ende einer Frist hängt von deren Dauer ab, die in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessen sein kann. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 108 Abs. 1 AO bzw. § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Solche Fälle sind allenfalls bei behördlichen Fristen denkbar und dürften auch kaum Bedeutung haben. Beträgt eine Frist einen Monat (oder mehrere...mehr

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Fristen und Termine / 1.5 Besondere Fristen

1.5.1 Verjährungsfristen Eine Sonderstellung bei der Fristberechnung nehmen die Verjährungsfristen ein, die i. d. R. zu einem Jahresende ablaufen. Ihre Berechnung ergibt sich aus den Vorschriften über die Länge der Frist (4, 5 oder 10 Jahre bei der Festsetzungsverjährung, 5 Jahre bei der Zahlungsverjährung) und den Beginn der Frist, der im Regelfall auf den Ablauf eines Kalen...mehr

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Fristen und Termine / 1 Fristen

Für das steuerrechtliche Verfahren gibt es Fristen, die in der AO, aber auch solche, die in den Steuergesetzen geregelt sind (gesetzliche Fristen). Darüber hinaus kann auch die Behörde eine Frist setzen bzw. verlängern (behördliche Fristen). Es gibt verlängerbare und nicht verlängerbare Fristen, Ausschluss- und Nichtausschlussfristen. Bei Ausschlussfristen führt die fehlende...mehr

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Fristen und Termine / 1.3 Berechnung von Fristen

Ist das Ende einer Frist ausdrücklich benannt, ist eine Berechnung nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Zahlungsaufforderung des Finanzamts Ein Steuerpflichtiger wird aufgefordert, bis zum 30.6. (oder bis zum Ablauf des Monats Juni) etwas zu tun, z. B. eine Steuer zu zahlen. Praxis-Beispiel Einkommensteuer-Vorauszahlung Eine Einkommensteuer-Vorauszahlung ist nach § 37 Abs. 1 EStG...mehr

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Fristen und Termine / 1.2 Behördliche Fristen

Sie werden vom Finanzamt im Einzelfall bestimmt. Möglich ist auch eine behördliche Frist bzw. Fristverlängerung durch eine Allgemeinverfügung. Die Fristen können – auch rückwirkend oder gegen Sicherheitsleistung – nach § 109 AO verlängert werden. Sie sind i. d. R. keine Ausschlussfristen (Ausnahme s. u.), können aber bei Nichteinhaltung ggf. das Entstehen von Nachteilen nich...mehr

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Fristen und Termine

Zusammenfassung Begriff Sowohl im Besteuerungs- als auch im finanzgerichtlichen Verfahren sind zahlreiche Fristen zu beachten. Die AO unterscheidet in § 108 AO zwischen Fristen und Terminen, ohne sie zu definieren. Fristen sind abgegrenzte, bestimmbare Zeiträume, vor deren Ablauf eine Handlung oder ein Ereignis wirksam werden muss, um fristgerecht zu sein. Termine sind bestimm...mehr

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Fristen und Termine / 1.1 Gesetzliche Fristen

Sie sind gesetzlich geregelt. Soweit sie unmittelbar mit der Steuerfestsetzung zusammenhängen, handelt es sich regelmäßig um Ausschlussfristen, so z. B. Rechtsbehelfsfristen und Verjährungsfristen. Sie sind nur verlängerbar, wenn dies ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, was i. d. R. nicht der Fall ist. Ausnahme: Die Revisionsbegründungsfrist nach § 120 FGO ist verlängerungs...mehr

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Fristen und Termine / 1.4 Wahrung von Fristen

Für den Zugang eines Schriftstücks gelten die bürgerlich-rechtlichen Regelungen über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen entsprechend. Danach ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem die zuständige Finanzbehörde zu den behördenüblichen Zeiten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstücks erhalten konnte. ...mehr

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Fristen und Termine / 1.5.1 Verjährungsfristen

Eine Sonderstellung bei der Fristberechnung nehmen die Verjährungsfristen ein, die i. d. R. zu einem Jahresende ablaufen. Ihre Berechnung ergibt sich aus den Vorschriften über die Länge der Frist (4, 5 oder 10 Jahre bei der Festsetzungsverjährung, 5 Jahre bei der Zahlungsverjährung) und den Beginn der Frist, der im Regelfall auf den Ablauf eines Kalenderjahres fällt.[1] Eine...mehr

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Fristen und Termine / Zusammenfassung

Begriff Sowohl im Besteuerungs- als auch im finanzgerichtlichen Verfahren sind zahlreiche Fristen zu beachten. Die AO unterscheidet in § 108 AO zwischen Fristen und Terminen, ohne sie zu definieren. Fristen sind abgegrenzte, bestimmbare Zeiträume, vor deren Ablauf eine Handlung oder ein Ereignis wirksam werden muss, um fristgerecht zu sein. Termine sind bestimmte Zeitpunkte, ...mehr

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Fristen und Termine / 1.4.3 Fristberechnung bei Telefax

Die Fristwahrung durch Übermittlung eines Schriftsatzes mit Telefax ist bei allen Fristen möglich, auch beim Finanzgericht, z. B. bei Erhebung einer Klage. Die Frist ist gewahrt, wenn das Telefax vor 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist vollständig beim Finanzamt bzw. Gericht durch das Empfangsgerät aufgenommen worden ist. Geht die letzte Seite mit der Unterschrift erst nac...mehr

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Fristen und Termine / 1.5.2 Schonfrist

Ein Säumniszuschlag wird gem. § 240 Abs. 3 AO bei Säumnis von bis zu 3 Tagen nicht erhoben. Die 3 Tage werden allgemein als Frist angesehen (Schonfrist). Ihre Berechnung bietet keine Schwierigkeiten. Auf sie ist § 108 Abs. 3 AO anwendbar.mehr

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Fristen und Termine / 1.4.1 Eingänge im Hausbriefkasten

Beim Einwurf in den Hausbriefkasten des Finanzamts (oder Finanzgerichts) ist die Frist gewahrt, wenn das Schriftstück sich um 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist im Hausbriefkasten befindet. Ob dies geschehen ist, ist nur bei einem sog. Nachtbriefkasten feststellbar. Nachtbriefkästen gibt es jedoch allenfalls bei den Gerichten, nicht aber bei den Finanzämtern. Dort gilt Fo...mehr

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Fristen und Termine / 1.4.4 Beweis des rechtzeitigen Zugangs

Der Steuerpflichtige hat die objektive Beweislast dafür, dass das Schriftstück fristwahrend beim Finanzamt bzw. Gericht zugegangen ist. Einen besonderen Beweiswert hat der Eingangsstempel des Finanzamts und des Gerichts. Es handelt sich bei ihm um eine öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 Abs. 1 ZPO, deren Richtigkeit nur mit dem vollen Gegenbeweis widerlegt werden kann.[1]mehr

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Fristen und Termine / 1.4.2 Eingänge im Post(schließ)fach

Schriftstücke, die in das Postfach des Finanzamts eingelegt werden, sind dem Finanzamt nicht schon mit dem Einsortieren in das Postfach, sondern erst mit der Abholung der Sendung durch einen Amtsträger zugegangen.[1] In der Praxis ist gewährleistet, dass das Postfach des Finanzamts täglich geleert wird. Oft werden Schriftstücke aus dem Postfach aber nicht mehr abgeholt, sond...mehr

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Fristen und Termine / 2 Termine

Sie kommen vor, wenn ein Steuerpflichtiger (oder ein Dritter) vom Finanzamt zum Erscheinen an Amtsstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wird[1] oder wenn das Gericht zur mündlichen Verhandlung oder zum Erörterungstermin lädt.[2] In allen Fällen ist eine Verlegung des Termins auf Antrag möglich. Bei der Säumnis eines Termins gibt es keine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Organisationsverschulden

Ein Organisationsverschulden liegt vor, wenn z. B. eine wirksame Fristenkontrolle fehlt. Die Büroabläufe müssen so organisiert werden, dass Fristversäumnisse grundsätzlich ausgeschlossen sind; das setzt u. a. voraus, dass der Ausgang eines Schriftstücks, das eine gesetzliche Frist wahren soll, nicht dokumentiert wird, solange die zur Absendung erforderlichen Arbeitsschritte n...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2 Antragsfrist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats[1] nach Wegfall des Hindernisses bzw. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO (2 Wochen) zu stellen. Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verh...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.7 Kausalität

Schädlich ist ein Mangel aber stets nur dann, wenn er auch ursächlich für die Versäumung der Frist war (Kausalität des Verschuldens für die Fristversäumnis). Auch ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Vertreterverschulden setzt voraus, dass der Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristenkontrolle für die Versäumung der Frist ursächlich war.[1] Letzteres ist z. B....mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Definition

Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Liegen die Voraussetzungen vor, so muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits von Amts wegen gewährt werden. Hauptanwendungs-, aber keineswegs einziger Fall im Steuerverfahrensrecht ist die Einspruchsfrist...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Verschulden i. S. d. §§ 110 AO und 56 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm versäumten Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls zuz...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4 Ablaufhemmung

Normalerweise läuft die Festsetzungsfrist nach Ablauf von 4, 5 oder 10 Jahren jeweils zum Ende eines Kalenderjahres ab. Es gibt aber in § 171 AO zahlreiche Ablaufhemmungstatbestände, die den Ablauf der Frist hinausschieben. Dabei kann die Frist dann auch während des Kalenderjahres ablaufen. Im Folgenden werden die in der Praxis wichtigsten Tatbestände erläutert: 1.4.1 Ablaufh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.1 Abwesenheit

Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gilt auch für läng...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.2 Versäumnis

Versäumt (nicht eingehalten) ist eine Frist dann, wenn die beabsichtigte Rechtshandlung nicht vor Ablauf der fraglichen Frist in der vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Behörde bzw. beim zuständigen Gericht eingegangen ist. Dabei ist die Kürze einer Fristüberschreitung für sich allein noch kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1] Auch eine nur geri...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 2 Verjährung von Forderungen: Die 3-Jahresfrist im Blick behalten

Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei immer der 31.12. eines jeden Jahres. Mit Ablauf des 31.12. verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festge...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.3 Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Grundsätze auch für Finanzamt maßgebend

Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten in gleicher Weise für das Finanzamt wie für den Steuerpflichtigen.[1] Ebenso wie ein Prozessbevollmächtigter ist auch der Behördenleiter verpflichtet, für eine wirksame Fristenüberwachung und Ausgangskontrolle zu sorgen, insbesondere also ein Fristenkontrollbuch zu führen, in dem die Fristen (z. B. Frist für...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Überwachungsverschulden

Von einem Überwachungsverschulden spricht man, wenn es an der erforderlichen Kontrolle der Arbeitsweise einer Hilfsperson durch den Verantwortlichen fehlt. Gefordert wird insoweit eine zumindest gelegentliche, stichprobenartige Kontrolle, vor allem auch in einer Einarbeitungsphase. Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, e...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.6 Weitere Ablaufhemmungen

Bei Abgabe einer Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder einer berichtigten Steuererklärung i. S. d. § 153 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 9 AO nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige. Ist für die Steuerfestsetzung ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend (Grundlagenbescheid), endet gem. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO die Festsetz...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Die wohl tiefgreifendste und "innovativste" Änderung zur Modernisierung der Außenprüfung ist die Einführung eines sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangens". Wird dieses nicht erfüllt, zieht es ein sog. "Mitwirkungsverzögerungsgeld" nach sich. Voraussetzungen Zunächst soll hier näher beleuchtet werden, was der Gesetzgeber unter einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen verste...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 12 Änderungen im Bereich "Verrechnungspreisdokumentation"

Wie bisher auch ist eine sog. Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wenn ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen zu einer nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG unterhält.[1] In der Verrechnungspreisdokumentation müssen weiterhin die Darstellung der Geschäftsvorfälle mit der nahestehenden Person (sog. Sachverhaltsdokumentation) und die Grundlagen für die Erm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.2 Verzögerung bei der Briefbeförderung

Nicht vorhersehbare Verzögerungen bei der Briefbeförderung durch die Post gehen jedoch nicht zulasten des Steuerpflichtigen. Niemand muss z. B. mit einem spontanen Poststreik rechnen. Trifft eine an sich rechtzeitig, mit Rückschein übersandte Revisionsschrift aufgrund eines Poststreiks verspätet beim Gericht ein, so wird dem Kläger i. d. R. Wiedereinsetzung zu gewähren sein. ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Kein Verschulden

Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist stets, dass der Steuerpflichtige (Rechtsbehelfsführer, Kläger, Antragsteller) oder – im gerichtlichen Verfahren – auch das Finanzamt ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.[1] Verschuldet ist die Versäumung, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelas...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 14 Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs

Einem arbeitsunfähigen Beschäftigten kann kein Urlaub erteilt werden[1]; der Beschäftigte ist bereits aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit verpflichtet. Sofern aber Beschäftigte während eines genehmigten und ggf. bereits angetretenen Erholungsurlaubs erkranken, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub ange...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.9.2024. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Einzelheiten zur Steuererklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 354 ff.). Praxis-Tipp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.4 Revision fälschlicherweise beim FG eingelegt

Reicht ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar zu Unrecht, aber so rechtzeitig beim FG ein, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim BFH gerechnet werden kann, ist ihm Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FG die Revisionsschrift verspätet an den BFH geschickt hat.[1] Nach einem Beschluss des BVerfG[2] ist das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist ist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO gewahrt, wenn der Steuerbescheid oder im Fall des § 122a AO [1] die elektronische Benachrichtigung noch vor Ablauf der Frist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat. Dies gilt nicht, wenn der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen nicht zugeht.[2] Praxis-Beispiel Wahrung der Festsetzungsfrist durch recht...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.6 Revisionsbegründungsfrist

Die Revisionsbegründungsfrist kann auf Antrag verlängert werden. Hat der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig und ordnungsgemäß eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist beantragt, deren Bewilligung er mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten konnte, geht der Antrag aber nicht vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist beim Gericht ein, stellt es kein die Wiedereinsetzung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.2.2 Widerruf begünstigender Verwaltungsakte

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf nur widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 AO erfüllt ist: Der Widerruf ist im Gesetz oder im Verwaltungsakt vorbehalten, z. B. im Stundungsbescheid, Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung.[1] Der Verwaltungsakt, z. B. Stundungsbescheid, enthält eine Auflage, die der Steuerpflichtige nicht (in...mehr