Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 "Veräußerung" der Anteile durch einen vergleichbaren tauschähnlichen Vorgang bei Umwandlungen

Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der BFH hat der Veräußerung von Anteilen durch entgeltliche Übertragung auf eine andere Pers (s Tz 27) den Fall gleichgestellt, in dem die sperrfristverhaftete Beteiligung durch Umw der Kap-Ges oder Gen untergeht und der AE im Gegenzug das Vermögen der Gesellschaft oder eine Beteiligung an der aus der Umw hervorgehenden Gesellschaft erhält. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Regelungsinhalt

Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG ist, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (s § 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Kenntnis und Dreimonatsfrist

Rz. 24 Ausschlaggebend für das Auslösen der Anzeigepflicht ist die positive Kenntnis des Verpflichteten über den Erwerb. Mutmaßungen über einen möglichen Erwerb oder gar völlige Unkenntnis (wie z. B. bei einem verschollenen Erben) reichen nicht aus. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis hat der Verpflichtete drei Monate Zeit, seine Anzeige zu formulieren (s. Rn. 36) und beim zuständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.9 Weitergabeverpflichtung oder freiwillige Weitergabe

Rz. 121 Sind mehrere Erben vorhanden, kann nur der begünstigte überlebende Ehegatte/Lebenspartner in den Genuss der Freistellung der geerbten Wohnung kommen, soweit er durch Selbstnutzung die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Zusätzlich kommt die Freistellung zunächst nur in dem Umfang in Betracht, in dem er die Wohnung erworben hat, also im Umfang seiner Erbquote. Praxis-Bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.2 Liquidation

Tz. 44 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges oder Gen, an der die erhaltenen sperrfristverhafteten Anteile bestehen, führt zum Untergang der Anteile. Dieser Vorgang wird der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG gleichgestellt. Nach der Begr des Ges-Gebers wird durch die Regelung auch sichergestellt, dass bei erhaltenen Anteilen an einer ausl Ka...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6.1 Die Ausschlagung

Rz. 210 Nach § 1922 Abs. 1 BGB tritt der Erbe unmittelbar die Vermögensnachfolge des Erblassers an. Trotz des "Vonselbsterwerbs" im deutschen Erbrecht wird – etwa bei einem überschuldeten Nachlass – dem gesetzlichen wie dem gewillkürten Erben zugestanden, die Erbschaft auszuschlagen (s. §§ 1942ff. BGB). Insoweit besteht bis zum Ablauf der (grundsätzlich sechswöchigen) Aussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Nachweisverpflichteter (persönlicher Bezug)

Tz. 89 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Pflicht, einen Nachw über die Zurechnung der maßgebenden Anteile zu erstatten, trifft pers für alle in § 22 Abs 3 UmwStG angesprochenen Fälle (nur) den "Einbringenden" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG: "Der Einbringende hat …"). Dies gilt sowohl "in den Fällen des Abs 1" (Betriebseinbringung gem § 20 UmwStG, s Tz 85 ff) als auch "in den Fällen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.3 Gesellschafterstämme

Tz. 337 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der in § 15 Abs 2 S 8 UmwStG verwendete, aber nicht definierte Begriff der "Gesellschafterstämme" ist unscharf (dazu s auch Wiese, GmbHR 1997, 60, mwNachw). Unter "Gesellschafterstamm"ist uE eine Gr von Pers zu verstehen, die sich entweder selbst wegen gleichgerichteter Interessen als einander zugehörig begreifen (subjektiver Ansatz) oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19 ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 9.3 Berücksichtigung des durchschnittlichen Schuldenstands

Rz. 268 Schließlich ist gemäß § 13b Abs. 8 Satz 2 2. HS ErbStG eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ausgeschlossen, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) übersteigt. Dies gilt nicht, soweit die Erhöhung des Schuldenstands durch die Betriebstätigkeit veranlas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.1 Ausscheiden aus dem persönlichen Regelungsbereich

Tz. 49b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird auch ohne Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG ausgelöst, wenn nach dem stlichen Übertragungsstichtag (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG entweder für den Einbringenden (oder dessen Rechtsnachfolger, s Tz 50e, oder bei Dritten...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Grundzüge des ErbStG 2016

Rz. 4 Mit Beschluss vom 27.09.2012 (ZEV 2012, 599) hatte der BFH (II. Senat) das ErbStG (2009) dem BVerfG zur Frage der Verfassungskonformität vorgelegt. Das vorgelegte ErbStG (2009) führte im Wesentlichen zu drei Beanstandungen des BVerfG in der Entscheidung vom 17.12.2014 (Az.: 1 BvL 21/12), die Viskorf, Steuerfachtagung Frankfurt am 02.02.2016 – wie folgt – zusammenfasste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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zfs 10/2025, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, ein ausgebildeter Kfz-Mechatroniker, meldete mit Schadensanzeige vom 2.10.2022 bei seiner Schadensversicherung, dass sein VW Golf VII GTI, erstmals zugelassen am 3.7.2019, entwendet worden sei. Die Versicherungsgesellschaft beauftragte am 11.10.2022 einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schlüsselgutachtens. Am 24.10.2022 erteilte die Versicherungsgesell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.5. Zu Abs. 6 Satz 1 Nr. 5

Rz. 208 Hat der Erwerber Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben, die für sich betrachtet zwar nicht die Mindestbeteiligungsquote von mehr als 25 % gem. § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 erfüllen, aber aufgrund einer Poolvereinbarung i. S. d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG begünstigungsfähiges Vermögen darstellen, liegt ein Verstoß gegen die Behaltensfrist gem. Abs. 6 Satz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Grundsätze

Tz. 54 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 1 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist löst objektiv (und unwiderlegbar) einen nachträglichen Einbringungsgewinn im VZ des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 iVm Abs 6 UmwStG) aus (s Tz 1–1a). Dieser nachträgliche Gewi...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Steuertarif

Rz. 7 Der einheitliche Steuertarif ist insoweit problematisch, als er eine gleichmäßige Besteuerung nur dann sicherstellt, wenn auch die Vermögenswerte, auf die er angewendet wird, auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab beruhen. Da dies beim ErbStG vor dem ErbStRG nicht der Fall war, hat das BVerfG das Gesetz als gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Übergegangener Betrieb

Tz. 40 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, wenn die Übernehmerin den auf sie übergegangenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag in eine Kap-Ges einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. Besteht der übergegangene Betrieb aus mehreren Teilbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Wirksame Selbstanzeige

Rz. 307 [Autor/Stand] Keinen Grund für eine Einschränkung der strafbewehrten Steuererklärungspflicht gibt es für die Fälle, in denen die pflichtgemäße Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen für eine bereits begangene Steuerstraftat gleichzeitig eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO ist (zu Bedenken s. § 393 Rz. 91)[2]. Führt die pflichtgemäße Offenbarung als Be...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5 Grenzen der Gestaltung

Rz. 59 In der zur Güterstandsschaukel ergangenen BFH-Rspr. wurde vor allem die bürgerlich-rechtliche Gestaltungsfreiheit betont (vgl. insoweit auch R E 5.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR); so wurde die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft bei sofortiger Neubegründung einer Zugewinngemeinschaft ab dem nächsten Tag (sogar in derselben Urkunde) schenkungsteuerlich unter de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 63 [Autor/Stand] Der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG bestimmt sich nach § 9 AO. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand nach § Satz 1 9 AO [2] dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abfindung von ausscheidenden Anteilseignern

Tz. 15a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 29 UmwG muss die Übernehmerin den der Verschmelzung widersprechenden AE der Überträgerin den Erwerb der Anteile gegen Barabfindung anbieten, wobei das Angebot innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Umw angenommen werden kann (s § 31 UmwG). Ebenfalls hierzu s § 127 UmwG (Spaltung) und s §§ 207 ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die (Rück-)Einbringung des auf sie übertragenen Betriebs durch die Übernehmerin in eine Kap-Ges innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag führt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG zur rückwirkenden Nichtanwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG. Eine Einbringung liegt vor, wenn der Betrieb gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 "Beruhende Anteile" auf Antrag (UmwSt-Erlass 2025 Rn 22.23)

Tz. 15b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Gleiches gilt für einen (fiktiven) Formwechsel gem § 25 UmwStG bzw § 1a KStG zum Bw (s Tz 16, 41b). Diese Vorgänge werden nämlich für Zweck...mehr

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zfs 10/2025, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Die Entscheidung zeigt, dass die Grenzen zwischen den nicht erstattungsfähigen Kosten der Versicherung, die sie zur Prüfung ihrer Einstandspflicht aufgewandt hat, und den vor Beginn des Rechtsstreits veranlassten, aber gleichwohl als Vorbereitungskosten erstattungsfähige...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2 Erwerb durch Erbanfall

Rz. 20 In Bezug auf den Erwerb durch Erbanfall folgt das ErbStG der herrschenden Lehre im Erbrecht, die von einem Vonselbsterwerb beim Erbfall ausgeht, d. h. von einem Vermögensübergang auf den Erben ohne dessen Zutun, insbesondere ohne dass dieser die Erbschaft angenommen oder auch nur Kenntnis von dieser haben muss (s. Weidlich in Grüneberg, § 1922, Rn. 6). Die Kenntnis vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.5 Ende der Festsetzungsfrist (§ 14 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 39 Im Auszug aus der amtlichen Begründung heißt es: „Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 Satz 1 ErbStG soll verhindern, dass mehrere Teilerwerbe gegenüber einem einheitlichen Erwerb steuerlich nicht nur durch mehrfache Ausnutzung des persönlichen Freibetrages des Erwerbers, sondern auch durch Progressionsvorteile begünstigt werden. Das Ziel der Gleichstellung...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 8 § 13c Abs. 1 ErbStG setzt voraus, dass es sich bei dem Erwerb um begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG handelt, welches die Größengrenze von 26 Mio. EUR übersteigt. Die Höhe des Werts des begünstigungsfähigen sowie des nicht begünstigten Vermögens ist hierbei irrelevant (Erkis, DStR 2016, 1441). Als begünstigtes Vermögen kommt nur das in § 13b Abs. 1 ErbSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überzahlung (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen geleistet, als er dies bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids hätte zahlen müssen, ist der überzahlte Betrag zu erstatten oder mit anderen Rückständen zu verrechnen. Die Verrechnung der Überzahlung mit später fällig werdenden Vorauszahlungen ist nicht zulässig. Bestehen keine anderweitigen S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Rückbeziehungsmöglichkeit des Formwechsels als Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 61 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen "gelten die §§ 20 bis 23 UmwStG entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20 ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rückwirkungsregelungen gem § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG. Gleichwohl ergibt sich der stliche Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 201 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung eines Rechtsträgers soll die Fortsetzung des bisherigen unternehmerischen Engagements in anderer Rechtsform ermöglichen (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.22), dh dass ungeachtet der Umstrukturierung auf der Gesellschaftsebene eine weitestgehende Kontinuität auf der AE-Ebene gefordert wird. Eine st-neutrale Aufspaltung, Abspaltung oder Te...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Anteile aus einer Anteilseinbringung

Tz. 107 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen iRe st-begünstigten Anteilstauschs (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) oder als Bestandteil einer Betriebseinbringung (s § 20 Abs 1 UmwStG) übertragen, sind die eingebrachten Anteile unter den Voraussetzungen des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG (ggf. iVm § 22 Abs 1 S 5 UmwStG) sieben Jahre ab der Einbringung "sperrfristverhaf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Fortgeltung des Rechts der Einheitsbewertung bis 31.12.2024

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Grundsteuer auf der Basis der (verfassungswidrigen) Einheitsbewertung ist nach § 37 Abs. 2 GrStG noch bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 anzuwenden. Der Bundesgesetzgeber hat die vom BVerfG gesetzte Frist (31.12.2019) für die Fortgeltungswirkung gewahrt. Denn das Gesetz zur Reform der Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Konkurrenz von Einbringungsgewinn I und II

Tz. 83 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Zu einer konkurrierenden Rechtsfolge von § 22 Abs 1 und Abs 2 UmwStG kann es in Fällen der Weitereinbringung von erhaltenen Anteilen und Ketteneinbringungen kommen, zum Bsp wenn die aus einer (Teil-)Betriebseinbringung (s § 20 Abs 1 UmwStG) durch eine nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers erhaltenen Anteile wiederum zum Bw oder Zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2.2 Schaffung der Voraussetzungen für eine nachfolgende Veräußerung iSv § 15 Abs 2 S 3 UmwStG aF

Tz. 215 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine st-neutrale Spaltung wird nach § 15 Abs 2 S 3 UmwStG (rückwirkend) nicht anerkannt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Davon ist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit dem Urteil v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.[2] hat das BVerfG die §§ 19 bis 23, 27, 76 Abs. 1, 79 Abs. 5, 93 Abs. 1 Satz 2 und 76 Abs. 2 BewG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des BewG i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes v. 22.7.1970[3], soweit sie bebaute Grundstücke außerhalb des Bereichs der Land- und Forstwirtschaft und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1.1 Zivilrechtliche Ausführungen zur Testamentsvollstreckung

Rz. 19 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen hat (s. §§ 2197 bis 2228 BGB). Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Der Anteilsveräußerung gleichgestellte Ereignisse (§ 22 Abs 2 S 6 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 22 Abs 2 S 6 UmwStG werden Vorgänge genannt, die neben der Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ebenfalls zu einer Sperrfristverletzung mit denselben Rechtsfolgen (s Tz 71 ff) und der Möglichkeit der Suspendierung (s Tz 75 ff) führen. Die Aufzählung in § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ist abschließend (ebenso s Hess FG v 05.11.2024, 8 K 339/15, n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Regelungsinhalt

Tz. 94 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzige Bestimmung des § 22 UmwStG, die die Besteuerung des Gewinns aus d...mehr

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AGS 10/2025, Auslagenerstat... / II. Notwendige Auslagen des Betroffenen auch bei der Staatskasse

Auf die sofortige Beschwerde hat das LG den Beschluss des AG im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde Die sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des AG war nach Auffassung des LG Hagen zulässig. Die Statthaftigkeit des Rechtsmittels ergebe ...mehr