Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Anforderungen an den zeitlichen Rahmen der Anteilsveräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände ("Sperrfrist")

Tz. 19 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Zeitlich befristeter Anwendungsbereich für den nachträglichen Einbringungsgewinn (§ 22 Abs 1 und 2 UmwStG) Die Regelungen des § 22 UmwStG beschränken sich tatbestandsmäßig auf eine zeitliche Anwendung "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 UmwStG). Nur sperrfristschädliche ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.7 Erklärungsformalität und Steuerzahlung

Rz. 22 Die Frist zur Steuererklärung der Schenkung ist grundsätzlich einen Monat ab Datum der Schenkung. Bei einer Schenkungsurkunde, die vor einem franz. Notar ausgestellt wurde, nimmt der Notar ebenfalls die Erklärung der Schenkung vor. Schenkungen, die durch eine außerhalb Frankreichs ausgestellte Schenkungsurkunde erfolgen und der französischen Schenkungsteuer unterliegen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.4 Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

(1) 1Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige hängt stets davon ab, dass der Täter oder Teilnehmer die ungerechtfertigt erlangten Beträge und die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO innerhalb einer zu bestimmenden Frist entrichtet (§ 371 Abs. 3 AO). 2Bei dieser Frist handelt es sich um eine strafrechtliche Frist, die zu steuerlichen Zahlungsfristen nicht in notwendiger A...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Sowohl die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als auch der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde sind als unzulässig zu verwerfen. 1. Die Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde versäumt. Die Frist begann, nachdem der Betroffene nach § 73 Abs. 3 OWiG von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptve...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Organisationsverschulden

Ein Organisationsverschulden liegt vor, wenn z. B. eine wirksame Fristenkontrolle fehlt. Die Büroabläufe müssen so organisiert werden, dass Fristversäumnisse grundsätzlich ausgeschlossen sind; das setzt u. a. voraus, dass der Ausgang eines Schriftstücks, das eine gesetzliche Frist wahren soll, nicht dokumentiert wird, solange die zur Absendung erforderlichen Arbeitsschritte n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zahlungsfrist

Rz. 31 [Autor/Stand] Dem Tatbeteiligten ist zur Zahlung von Steuern, Zinsen und Geldbetrag eine angemessene Frist zu setzen. Zur Bemessung der Fristsetzung sind die für § 371 Abs. 3 AO geltenden Grundsätze anzuwenden. Insoweit wird auf § 371 Rz. 343 ff. verwiesen. Das AG Hamburg hat vor dem Hintergrund der finanziellen Verhältnisse des Täters eine Frist von sechs Wochen für ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2 Antragsfrist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats[1] nach Wegfall des Hindernisses bzw. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO (2 Wochen) zu stellen. Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verh...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Definition

Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Liegen die Voraussetzungen vor, so muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits von Amts wegen gewährt werden. Hauptanwendungs-, aber keineswegs einziger Fall im Steuerverfahrensrecht ist die Einspruchsfrist...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.7 Kausalität

Schädlich ist ein Mangel aber stets nur dann, wenn er auch ursächlich für die Versäumung der Frist war (Kausalität des Verschuldens für die Fristversäumnis). Auch ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Vertreterverschulden setzt voraus, dass der Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristenkontrolle für die Versäumung der Frist ursächlich war.[1] Letzteres ist z. B....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rechtsfolge steuerrechtlich

Rz. 1716 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 153 AO ist das Vorliegen einer Anzeige- und einer Berichtigungspflicht. Der Stpfl. (oder sein Rechtsnachfolger) hat (steuerrechtlich) unverzüglich anzuzeigen (1. Stufe), dass eine unrichtige Erklärung abgegeben worden ist. Unverzüglich[2] bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) alsbald nach Erkennen des Mangels. Die ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (cc) Ermessensgesteuerte Festsetzung (§ 152 Abs. 3 AO)

Rz. 147 [Autor/Stand] Nach § 152 Abs. 3 AO ist Abs. 2 (Rz. 145) u.a. dann nicht anwendbar, wenn die Finanzbehörde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 109 AO verlängert hat oder rückwirkend verlängert. Gibt der Steuerpflichtige die Steuererklärung innerhalb der behördlich verlängerten Frist ab, fehlt es bereits an einer zu sanktionie...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Meldeverpflichtungen (§ 28a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 113 Alle Verstöße gegen die Erreichung der Lohnsummenregelung sowie die Behaltefrist sind – wie im bisherigen Recht – nach § 13a Abs. 7 ErbStG dem FA innerhalb einer Frist von sechs Monaten anzuzeigen. Für Erwerber, die einen Erlass nach § 28a Abs. 1 ErbStG erlangt haben, wird die Anzeigepflicht in § 28a Abs. 5 ErbStG noch erweitert. Danach ist nicht nur binnen sechs Mon...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 2, 3 BewG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Anzeigepflichtige i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG hat dem zuständigen Finanzamt (Rz. 476) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 2 BewG ). Zur Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG ist er kraft Gesetzes – also anders als bei der Steuererklärung, Rz. 116) – ohne Aufforderung verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war.[2] In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist die formwechselnde Pers-Ges zu mind 90 % (mind 95 % für Erwerbsvorgänge, die vor dem 01.07.2021 realisiert wurden, § 23 Abs 18–20 GrEStG) an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umw der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 80 Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den rückwirkenden Wegfall der Steuerlast zu erlangen: Rz. 81 Die durch Schenkung oder Erbschaft erworbenen Vermögensgegenstände müssen weitergegeben werden. Streitig ist, ob auch die Weitergabe eines Surrogats ausreichend ist (befürwortend: Lüdicke, ZEV 2007, 254; Hannes/Holtz in M/H/H, § 29 ErbStG Rz. 19; T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.2 "Zulässige Rücklagen" eines Regiebetriebs

Tz. 307a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat mit Urt v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101 und BStBl II 2019, 96) entschieden, dass die Bildung einer Rücklage iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG auch im Falle eines Regiebetriebs zulässig ist; damit wurde die insoweit bestehende Rechtsunsicherheit (s Tz 305a) geklärt. Der BFH hat in diesen Urt die in Tz 305a dargestellte Verw-Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / cc. Angemessener Zeitaufwand und Verzug des Notars

Häufig wird eine Frist von etwa einem Monat nach Antragstellung für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses als ausreichend erachtet.[38] Wenn jedoch weitere Ermittlungen, wie die Besichtigung der Erblasserwohnung oder das Einholen von Informationen bei Banken und Versicherungen, erforderlich sind, dürfte diese Frist in der Regel zu kurz bemessen sein, und ein längerer Z...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Verschulden i. S. d. §§ 110 AO und 56 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm versäumten Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls zuz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.5 Abfindung für ein bedingtes, betagtes oder befristetes Vermächtnis (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 480 Diese befremdlich wirkende Regelung, wonach auch Abfindungen für "wertlose" Erbrechtspositionen (betagte Vermächtnisse oder befristete, für die die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist) steuerbar sind, hat nicht nur "Auffangcharakter". Zunächst überrascht die Formulierung "abgelaufene Ausschlagungsfrist", da es eine solche (s. Rn. 470) gar nicht gibt. Ob es sich dabei u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] § 398a AO hat drei Tatbestandsvoraussetzungen. Zunächst muss eine Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegen, deren Wirksamkeit allein an der Verwirk lichung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO gescheitert ist. Zweitens muss der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist die aus der Tat zu seinen Gunsten hi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Gemeinschaftliche Steuererklärung (§ 31 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 16 Grundsätzlich hat jeder Erwerber eine eigene Steuererklärung abzugeben. Abs. 4 bietet hier jedoch eine kostengünstigere Alternative, vorausgesetzt es gibt keinen Zwist zwischen allen Erwerbern und es liegt kein Sonderfall der Erklärungsabgabe nach den Abs. 5 und 6 (Testamentsvollstreckung usw.) vor. Die Gesamtheit aller Erben oder auch nur ein Teil der Miterben (z. B. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergeldes auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs 3 EStG idF v 23.06.2017 aF)

Rn. 120 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die durch das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) v 23.06.2017, BGBl I 1682 mwV 01.01.2018 eingefügte und durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 mWv 18.07.2019 aufgehobene Regelung sollte nach der Gesetzesbegründung verhindern, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den entbundenen, jedoch von einem RA in der Hauptverhandlung verteidigten und vertretenen Betroffenen am 10.9.2024 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 180 EUR verurteilt. Gegen dieses Urteil beantragte der Betroffene mit am 24.9.2024 eingegangenen Verteidigerschriftsatz vom gleichen Tag die Zulassung der Rechtsbe...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.6.2 Pflichtteilsergänzung

Rz. 79 Schließlich sind bei der Konzeption einer Vermögensnachfolgegestaltung unter Beteiligung einer Stiftung auch familienrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Daneben unterliegen lebzeitige Schenkungen des späteren EL der Pflichtteilsergänzung gem. § 2325 BGB. Der Wortlaut des Gesetzes erfasst nur Schenkungen, also zweiseitige Rechtsgeschäfte. Allerdings besteht in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragsgebundenheit

Rn. 93 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie in den Parallelvorschriften (s Rn 92) auch, bedarf es, damit nicht elektronisch übermittelt werden muss, eines Antrags des StPfl. § 7c EStG verlangt dafür keine bestimmte Form, so dass entsprechend der Grundsätze etwa bei § 25 EStG dieser formfrei, auch konkludent gestellt werden kann (s § 25 Rn 51 (Schneider), jedoch empfiehlt es sich a...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.1 Abwesenheit

Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gilt auch für läng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ablauf der Haltefrist (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zur nachträglichen Besteuerung kommt es zudem ab 2024, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung fünfzehn Jahre vergangen (die idF des FoStoG noch geltende Frist von 12 Jahren wurde mit ZuFinG entsprechend verlängert) sind, § 19a Abs 4 S 1 Nr 2 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19 Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Für di...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.2 Versäumnis

Versäumt (nicht eingehalten) ist eine Frist dann, wenn die beabsichtigte Rechtshandlung nicht vor Ablauf der fraglichen Frist in der vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Behörde bzw. beim zuständigen Gericht eingegangen ist. Dabei ist die Kürze einer Fristüberschreitung für sich allein noch kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1] Auch eine nur geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.1 Mitteilung des Betroffenen

(1) 1Geht bei einer Familienkasse eine verspätete Mitteilung über den Wegfall der Anspruchsgrundlage ein, so ist zu prüfen, ob der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt. 2Die Festsetzungsstelle hebt die Kindergeldfestsetzung auf und fordert das überzahlte Kindergeld für die noch nicht verjährten Zeiträume zurück (vgl. V 12). (2) 1Nach Fälligkeit des Rückforderungsbetrags ist...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 9 ErbStG bestimmt den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld bei allen vier objektiven Steuertatbeständen und steht systematisch im Zusammenhang mit § 38 AO. Die Tatbestände, die die Steuerschuld begründen, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den §§ 1 bis 8 ErbStG geregelt. Gemäß § 38 AO entsteht die Steuerschuld, so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 84 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Ges enthält in § 22 Abs 3 UmwStG eine besondere jährliche Nachwpfl für den Zeitraum der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19), die sich gegen den AE der aus einer Sacheinlage unterhalb des gW erhaltenen Anteile richtet. Dies ist der originäre Einbringende, dessen Rechtsnachfolger als fiktiver Einbringender (s Tz 106) oder der AE von nach § 22 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem. § 45 Abs. 1 StGB ist i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB zu verstehen, d.h. unter Verbrechen sind hier recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Grundsätze auch für Finanzamt maßgebend

Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten in gleicher Weise für das Finanzamt wie für den Steuerpflichtigen.[1] Ebenso wie ein Prozessbevollmächtigter ist auch der Behördenleiter verpflichtet, für eine wirksame Fristenüberwachung und Ausgangskontrolle zu sorgen, insbesondere also ein Fristenkontrollbuch zu führen, in dem die Fristen (z. B. Frist für...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Überwachungsverschulden

Von einem Überwachungsverschulden spricht man, wenn es an der erforderlichen Kontrolle der Arbeitsweise einer Hilfsperson durch den Verantwortlichen fehlt. Gefordert wird insoweit eine zumindest gelegentliche, stichprobenartige Kontrolle, vor allem auch in einer Einarbeitungsphase. Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, e...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Regelfall: Zahlung innerhalb von 2 Wochen

Der Gesetzgeber hatte bereits in den Motiven des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften für den einfachen Fall insbesondere darauf abgestellt, dass der Schuldner die Forderung innerhalb einer ihm mit der ersten Zahlungsaufforderung gesetzten angemessenen Zahlungsfrist, die in der Regel zumindest zwei Wochen be...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.4. Rückwirkender Wegfall des Vorwegabschlags

Rz. 284 Der Vorwegabschlag fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Voraussetzungen in Satz 1 nicht über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung vorliegen (Abs. 9 Satz 4), wobei die Frist für jeden Erwerber gesondert zu prüfen ist (R E 13a.20 Abs. 7 Satz 8 ErbStR). In Anbetracht des Lohnsummenzeitraums nach Abs. 3 oder des...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.4 Erwerb weiteren Vermögens

Rz. 95 Der Erwerb weiteren Vermögens innerhalb des Zehnjahreszeitraumes, sei es durch Schenkung von demselben Zuwender wie die Ausgangsübertragung oder durch einen Dritten, sei es durch Erbschaftserwerb führt automatisch zu einem Verstoß und damit zur auflösenden Bedingung hinsichtlich des Erlasses nach der Verschonungsbedarfsprüfung. Damit sollen Gestaltungen durch eine zeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs

Leitsatz 1. Der Senat verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbrief erhalten habe, nicht weiter. 2. Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage im Einklang mit den entsprechenden Hinweisen der Bu...§ 56 der Finanzgerichtsordnung(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 – 1 BvR 1718/24Senatsurteil vom 06.08.2025 – X R 13/23DStR 2025, 2080mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.3 Entstehung

Tz. 361 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Da in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Identität der Rechtssubjekte besteht, kann zur Entstehung der KapSt nicht auf den Zufluss der Kap-Erträge abgestellt werden (zum Zeitpunkt des Zuflusses s Tz 303 ff und s Tz 322 ff). Demzufolge regelt § 44 Abs 6 S 2 ff EStG als Spezialvorschrift den Entstehungszeitpunkt für die KapSt eigens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick und Systematik der Vorschrift

Rn. 6 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Regelung ermöglicht die vorläufige Nichtbesteuerung (Steuerpause) des Arbeitslohns im Falle der durch den ArbG vergünstigten Übertragung von Vermögensbeteiligungen an den ArbN. Dabei besteht (bereits) nach der Übertragung die Verpflichtung des Betriebsstätten-FA, den Vorteil im Rahmen einer Anrufungsauskunft zu bestätigen. Grundlage ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Gen (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Pers (dazu s Tz 50 f) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, der ein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Zahlungsfristen

Rz. 116 Die Zahlungsverjährungsfrist für die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende, zu zahlende Steuer endet nach § 28a Abs. 6 ErbStG nicht vor Ablauf des fünften Jahres, nachdem das FA von dem Unterschreiten der Mindestlohnsumme nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder dem Verstoß gegen die Behaltefrist nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder Zuwendung weiteren Vermögens in...mehr