Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.1 Rechtzeitige Antragstellung

Rz. 13a Die Härteregelung ist nach dem Wortlaut des Abs. 3 Satz 1 nur anzuwenden, wenn die Zahlung von Beiträgen nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten Fristen vom Versicherten beantragt worden ist. Hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Versicherten, das auch dann zum Tragen kommt, wenn es sich bei dem jeweiligen Beitragsschuldner um eine drit...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 2 enthalten Fristen, die für eine wirksame Zahlung von Pflichtbeiträgen (Abs. 1) oder freiwilligen Beiträgen (Abs. 2) einzuhalten sind. Dabei gilt für Pflichtbeiträge das sog. "Für-Prinzip"; danach gelten Beiträge, die für einen zurückliegenden Zeitraum, aber noch innerhalb der in Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 SGB IV genannten Zahlungsfrist bei einem Träger d...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5 Härtefälle

Rz. 13 Abs. 3 lässt in Fällen besonderer Härte die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auch nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten regulären Fristen zu, wenn ein Versicherter an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert gewesen ist. Die Regelung betrifft neben Beiträgen, die ein Versicherter allein zu tragen hatte (z. B. Pflichtbeiträge von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.1.3 Nämlichkeit des angeschafften mit dem veräußerten Wirtschaftsgut

Rz. 52 Das veräußerte Wirtschaftsgut muss innerhalb der gesetzten Frist angeschafft worden sein. Ein privates Veräußerungsgeschäft setzt folglich Nämlichkeit (Identität) zwischen dem angeschafften und veräußerten Wirtschaftsgut voraus (Rz. 33).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.6 Spekulationsabsicht

Rz. 19 Nach § 42 EStG 1925 konnte der Nachweis geführt werden, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben worden war. Diese Möglichkeit ist bereits seit dem § 23 EStG 1934 gestrichen worden, sodass sich die Steuerbarkeit des Spekulationsgewinns allein auf äußere Tatsachen gründet. Nach zutreffender h. M. ist das Vorliegen e...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt

Beträgt eine Weihnachtsgratifikation weniger als ein Monatsgehalt, kann der Arbeitnehmer nur bis zum 31.3. des Folgejahres gebunden werden. Sieht eine Rückzahlungsklausel in diesem Fall die Rückzahlung der Gratifikation auch bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers am 31.3. oder später vor, ist sie insoweit unwirksam.[1] Diese Rechtsprechung wird oft verkannt. Die Entscheidung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.5 Gewerbliche Veräußerungsgeschäfte

Rz. 18 Die Veräußerung von Privatvermögen kann zu einer gewerblichen Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG führen, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten werden, z. B. beim An- und Verkauf von Wertpapieren oder Grundstücken. Rz. 18a Regelmäßig ist der An- und Verkauf von Wertpapieren Vermögensverwaltung. Auch der fortgesetzte An- und Verkauf in erheblichem Umfang und ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.3 Rückübertragung und Rückerwerb enteigneter Grundstücke, Übertragung von Rückübertragungsansprüchen

Rz. 106 Grundstücke, die in der DDR und in Ost-Berlin enteignet wurden, sind – auch wenn sie bis zur Enteignung zu einem Betriebsvermögen gehörten – zum Zeitpunkt ihrer Rückgabe unter den nachstehenden Voraussetzungen Privatvermögen, weil die Enteignung als eine endgültige, nicht umkehrbare Maßnahme anzusehen war. Aus demselben Grund gehören auch Ansprüche auf die Rückgabe e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.2 Veräußerungspreis

Rz. 125 Veräußerungspreis umfasst alles, was der Stpfl. für das Ausscheiden des veräußerten Wirtschaftsguts aus seinem Eigentum erhält. Dazu gehören auch Beträge, die er nicht vom Erwerber, sondern von Dritten erhält. Zum Veräußerungspreis gehören ferner spätere Erhöhungen des Kaufpreises, und zwar auch dann, wenn die Erhöhung des Kaufpreises erst nach Ablauf der Frist aus §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.2 Rechtslage ab Vz 2009

Rz. 52a Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch G. v. 14.8.2007[1] werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unabhängig von einer Behaltensfrist nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 EStG n. F. erfasst. Entsprechend ist die Veräußerung von solchen Wertpapieren in § 23 EStG nicht mehr enthalten. Die Neuregelung gilt für nach dem 31.12.2008 angeschaffte Wertpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 23 EStG gehört zu den sog. Überschusseinkünften. Gewinn i. S. d. Abs. 3 ist daher der Überschuss der Einnahmen (Veräußerungspreis) über die Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten. Während bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens regelmäßig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift ist mehrfach erheblich geändert und erweitert worden. Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde der Begriff des Spekulationsgeschäfts durch den der privaten Veräußerungsgeschäfte ersetzt. Zudem wurden die Fristen bei Grundstücksgeschäften von bisher 2 Jahren auf 10 Jahre, bei den übrigen Wirtschaftsgütern von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert. Durch G. v. 22.12.199...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 4 Behaltefrist

Die Behaltefrist beträgt für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre.[1] Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Behaltefrist ebenfalls 10 Jahre, wenn aus deren Nutzung zumindest in einem Jahr Einkünfte – z. B. aus der Vermietung – erzielt werden.[2] Sinn dieser Regelung ist die Vermeidung von Steuersparmodellen, die sich in der Praxis insbesondere aus der Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3 Antrag

Rz. 47 Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG wird auf unwiderruflichem Antrag innerhalb einer bestimmten Antragsfrist gewährt.[1] Der Stpfl. hat somit ein Wahlrecht, ob er die Gewinnermittlung nach § 5a EStG in Anspruch nehmen will oder nicht. Zu unterscheiden ist zwischen der Antragsfrist, das ist die Frist, innerhalb derer der Antrag gestellt werden kann und muss, und dem An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.9 Schiffshandel

Rz. 46a Im Einzelfall sehr streitanfällig, da die steuerlichen Auswirkungen teils immens sein können, sind Fälle, in denen die Finanzverwaltung eine Anwendung des § 5a EStG mit der Begründung verneint, ein Betrieb eines Handelsschiffes sei nicht gewollt gewesen, sondern es liege ein sog. Schiffshandel vor.[1] Aus dem Gesetz ist eine Mindestbetriebsdauer für das Schiff nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 8 Schifffahrtsbetriebe erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Vor der Anwendung des § 5a EStG stellt sich daher die allgemeine Frage der Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, da Schifffahrtsunternehmen in der Vergangenheit oftmals als Verlustzuweisungsgesellschaften anzusehen gewesen sind.[1] Nach der Rspr. des BFH besteht in diesen Fällen die...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.2 Zurechnung laufender Einkünfte der Miterbengemeinschaft vor Erbauseinandersetzung

Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachla...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Veräußerungskosten

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Veräußerung einer privaten Immobilie anfallen, zählen grundsätzlich zu den Veräußerungskosten. Veräußerungskosten können sich steuerlich im Anwendungsbereich von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auswirken, sie können jedoch nicht als Werbungskosten bei einer anderen Einkunftsart abgezogen werden. Das zeigt sich insbeson...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.2 Nicht auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit

Hat sich der Steuerpflichtige nur für eine vorübergehende Vermietung entschieden, bildet dies ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes Beweisanzeichen, wenn voraussichtlich Werbungskostenüberschüsse erzielt werden. Allein der Abschluss eines Mietvertrags auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 3 Obligatorisches Nutzungsrecht und unwirksamer Nießbrauch

Den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann auch ein obligatorisch Nutzungsberechtigter erfüllen, wenn er eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat und tatsächlich selbst die Stellung des Vermieters oder Verpächters einnimmt. Eine gesicherte Rechtsposition ist gegeben, wenn der Eigentümer dem Nutzenden den Gebrauch des Grundstücks für ein...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.3 Verjährung

Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung maßgebend. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Einkommensteuer.mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärztlichen Feststellung von Invalidität in Fällen einer zeckenbissbedingten Borreliose

VVG § 178 § 186; AUB § 1 Ziff. 2.4. a § 2 Ziff. 1.1 Leitsatz Stellen Bedingungen einer Unfallversicherung in Fällen der Infektionskrankheit Borreliose für den Beginn der als Anspruchsvoraussetzung gestalteten Frist zur ärztlichen Feststellung von Invalidität auf ihren "Ausbruch" ab, so ist damit die Erkennbarkeit der Erkrankung durch erste Symptome zu verstehen. (Leitsatz der ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Frist zur Anschließung

Rz. 472 Das Beschwerdegericht kann gem. § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG i.V.m. § 521 Abs. 2 ZPO dem Beschwerdegegner eine Erwiderungsfrist setzen. Diese Frist ist dann auch prozessualer Anknüpfpunkt für die Anschlussbeschwerde, vgl. § 117 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 524 Abs. 2 S. 2 und S. 3 ZPO, die nur bis zum Ablauf dieser gesetzten Frist zur Beschwerdeerwiderung zulässig ist. Rz. 473 Ke...mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärzt... / Leitsatz

Stellen Bedingungen einer Unfallversicherung in Fällen der Infektionskrankheit Borreliose für den Beginn der als Anspruchsvoraussetzung gestalteten Frist zur ärztlichen Feststellung von Invalidität auf ihren "Ausbruch" ab, so ist damit die Erkennbarkeit der Erkrankung durch erste Symptome zu verstehen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Frankfurt, Urt. v. 14.4.2022 – 2-30 O 229/21mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärzt... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat keine Ansprüche gegen die Bekl. aus der zwischen den Parteien bestehenden Unfallversicherung wegen einer Invalidität aufgrund einer Borreliose-Infektion. Dabei kann der zwischen den Parteien streitige Umstand, ob der Kl. an Borreliose erkrankt ist und ob dies zu einer Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen geführt hat, dahinstehen. Selbst wenn dies zug...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Frist ist eine Verbundvoraussetzung

Rz. 201 Mit dem Ablauf der 2-Wochenfrist vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache können gewillkürte Folgesachen nach § 137 Abs. 2 FamFG nicht mehr im Verbund geltend gemacht werden, sondern sind im isolierten Verfahren zu betreiben, da die Verbundvoraussetzung der fristgerechten Anhängigkeit nicht gegeben ist.[235] Hat der Antragsteller den ...mehr

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Grundsätze der Beitragsbere... / 4 Frist für die Abgabe des Entgeltnachweises

Die Unternehmen haben bis zum 16.2. nach Ablauf eines Kalenderjahres (Geschäftsjahres) das Entgelt ihrer Versicherten an den Unfallversicherungsträger zu melden. Hierfür muss der Unternehmer einen digitalen Zugang über sein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Sollte ein Unternehmer kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen können, ist eine Ausfüllhilfe zu verwenden, z. B. SV-Mel...mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärzt... / 1 Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung in Anspruch. Nach § 1 Ziffer 1.1 der Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. § 1 Ziffer 2.4 a) lautet: "Der Ausbruch folgender Infekt...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankheitskostenversicherer in Allgemeinen Versicherungsbedingungen Fristen zum Nachteil der Versicherungsnehmer bestimmen?

I. Einführung und Problemstellung Private Versicherer sind traditionell dafür bekannt, ihrer Deckungspflicht nach Möglichkeit unter Hinweis auf ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entgehen zu wollen. Gelegentlich geschieht dies auch dadurch, dass Fristbestimmungen in diese privaten Regelwerke aufgenommen werden. Das wohl bekannte Beispiel sind Bestimmungen in Vers...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Fristberechnung

Rz. 196 Die 2-Wochen-Frist ist bereits schwierig zu berechnen. Erforderlich ist eine "Rückwärtsrechnung" entsprechend der §§ 187–193 BGB. Der Tag der mündlichen Verhandlung zählt bei der Rückwärtsberechnung nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit; der letzte Tag der Frist endet weiterhin nicht erst um 24:00 Uhr, sondern bereits um 0:00 Uhr. Dies bedeutet beispielsweise, dass im Fall...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Entwurf v. 19.7.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :003 – DOK 2023/0634056 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG-E]) – Auszug

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 34 Ist ein Beteiligter wegen Mittellosigkeit gehindert, die Beschwerdefrist einzuhalten, entfällt das Hindernis für die Einlegung des Rechtsmittels grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt.[30] Innerhalb dieser Frist muss Wi...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Rz. 462 Die Anforderungen an eine schuldlose Versäumung einer Notfrist oder einer Frist zur Begründung der Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde sind hoch. So muss ein Rechtsanwalt auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolg...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Maßgeblich ist der Termin der "letzten" mündlichen Verhandlung

Rz. 199 Für die Frist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Termins zur "ersten" mündlichen Verhandlung an.[231] Maßgeblich ist der Termin der "letzten" mündlichen Verhandlung.[232] Abzulehnen ist daher die Auffassung, die aufgrund der Einheit der mündlichen Verhandlung ausschließlich auf den ersten Verhandlungstermin abstellt.[233] Dieses Verständ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Vereinbarung zur Verlängerung des Basisunterhalts

Rz. 2100 Betreuungsunterhalt darf als Basisunterhalt für die drei ersten Lebensjahre des Kindes vertraglich nicht gekürzt werden. Umgekehrt sind Unterhaltsvereinbarungen jedoch möglich, die beispielsweise den Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB verlängern. Häufig wird dies kombiniert mit einer Höchstbegrenzung des Unterhalts außerhalb der gesetzlichen dreijährigen Zah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rechtsfolge steuerrechtlich

Rz. 1716 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 153 AO ist das Vorliegen einer Anzeige- und einer Berichtigungspflicht. Der Stpfl. (oder sein Rechtsnachfolger) hat (steuerrechtlich) unverzüglich anzuzeigen (1. Stufe), dass eine unrichtige Erklärung abgegeben worden ist. Unverzüglich[2] bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) alsbald nach Erkennen des Mangels. Die ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Fristsetzungsantrag nach § 52 Abs. 2 FamFG

Rz. 416 Das Gericht hat auf Antrag nach § 52 Abs. 2 FamFG anzuordnen, dass der Beteiligte, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat – also der Anordnungsberechtigte –, binnen einer zu bestimmenden Frist Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens oder Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren stellt, § 52 Abs. 2 S. 1 FamFG.[618] Der An...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Anordnungspflicht des Gerichts, § 235 Abs. 2 FamFG

Rz. 111 Nach § 235 Abs. 2 FamFG muss das Gericht nach Abs. 1 vorgehen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte vor Beginn des Verfahrens einer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestehenden Auskunftspflicht entgegen einer Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen ist. Für diese Regelung war das Bestreben maßgebend, die zeita...mehr

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AGS 10/2023, Wartefrist des... / III. Billiges Ermessen

Es entspreche billigem Ermessen, die Kosten des Vollstreckungsverfahrens dem Vollstreckungsschuldner aufzuerlegen, da er die Ursache für das Vollstreckungsverfahren gesetzt habe. Der Vollstreckungsschuldner hat die im Kostenfestsetzungsbeschluss des VG festgesetzte Summe nicht fristgemäß an die Bevollmächtigte des Klägers gezahlt oder hilfsweise, wie in der Grundentscheidung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Begründung der Rechtsbeschwerde

Rz. 481 Die Rechtsbeschwerde unterliegt nach § 71 Abs. 2 FamFG einer Begründungspflicht. Die zulässigen Gründe für eine Rechtsbeschwerde sind § 72 FamFG zu entnehmen. Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung. Die Frist kann allerdings, wie sich aus der Verweisung auf §...mehr