Stellen Bedingungen einer Unfallversicherung in Fällen der Infektionskrankheit Borreliose für den Beginn der als Anspruchsvoraussetzung gestalteten Frist zur ärztlichen Feststellung von Invalidität auf ihren "Ausbruch" ab, so ist damit die Erkennbarkeit der Erkrankung durch erste Symptome zu verstehen. (Leitsatz der Schriftleitung)

LG Frankfurt, Urt. v. 14.4.2022 – 2-30 O 229/21

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