Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Förderung gewerblich genutz... / Begünstigte Antriebsunterstützung von E-Lastenfahrrädern & Co.

Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden. Nicht förderfähig sind S-Lasten-Pedelecs, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen, sowie E-Bikes mit einem rein elektrischen An...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.3 Eingliederungszuschüsse

Rz. 223 Nach der zum 31.12.1997 außer Kraft getretenen Regelung in § 97 Abs. 1 AFG konnte die Arbeitsverwaltung Arbeitgebern zu den Lohnkosten älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren, sofern sie zusätzlich eingestellt und beschäftigt wurden. Die Regelung diente der zumindest zeitweisen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

Rz. 220 Die Befristung eines Arbeitsvertrags war nach der Rechtsprechung des BAG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen einer ABM nach §§ 260 ff. SGB III in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung (eine inhaltsgleiche Bestimmung gibt es nicht mehr) zugewiesen worden war und die Dauer der Befristung mit der Dauer der Zuweisung übereinstimmte....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.4 Sozialhilfemaßnahmen

Rz. 227 Die Beschäftigung im Rahmen von Sozialhilfemaßnahmen nach den früheren Regelungen in §§ 18 ff. BSHG konnte die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Hilfebedürftigen rechtfertigen. Denn Sozialhilfe im Sinne der Hilfe zur Arbeit nach den genannten Vorschriften diente der Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in das Arbeitsleben und war deshalb nicht auf Dauer zu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.5 Sachgrund

Rz. 48 Nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG liegt ein die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigender Sachgrund vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fak...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.3 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III

Rz. 401 Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die Befristung des Arbeitsvertrags auch zulässig, wenn der ältere Arbeitnehmer vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III teilgenommen hat. Durch diese Maßnahmen, die gegenüber jeder anderen arbeitsmarktpolitischen Förderung nachran...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2 Nebenpflichten

Aufgrund des Charakters als Dauerschuldverhältnis ist das Arbeitsverhältnis durch eine ganze Reihe von sog. Nebenpflichten geprägt, welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Erfüllung der wechselseitigen Hauptpflichten hinaus zu beachten haben. Die Nebenpflichten "ergänzen und flankieren"[1] die Hauptleistungspflichten. Rechtliche Grundlage für die Nebenpflichten sind vor ...mehr

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Neue Steuer-Regelungen soll... / Wichtige Punkte des Gesetzes

"Investitions-Booster": Wenn Unternehmen ab Juli 2025 neue Maschinen oder Geräte kaufen, dürfen sie diese wieder degressiv abschreiben. Das heißt: Sie können in den ersten Jahren nach dem Kauf einen größeren Teil der Kosten steuerlich geltend machen – und dadurch früher Steuern sparen. Diese Regel gilt bis Ende 2027 und soll Unternehmen dazu motivieren, jetzt in neue Technik...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.2 Drittmittelfinanzierung

Rz. 297 Die Befristung von Arbeitsverträgen wegen Drittmittelfinanzierung mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen ist in § 2 Abs. 2 WissZeitVG gesondert geregelt.[1] Für den vom WissZeitVG erfassten Personenkreis kann die Befristung nicht mit Erfolg auf § 14 Abs. 1 TzBfG gestützt werden, wenn sie ausschließlich mit der Drittmittelfinanzierung begrün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. j UStG

Rz. 92 Nach § 2 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) umfassen durch interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ausgeführte Leistungen nach § 46 SGB IX zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Le...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.2 Zweckbefristung

Rz. 17 Bei der Zweckbefristung ergibt sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig machen, dessen Eintritt sie für gewiss halten; ungewiss ist nur, zu welchem Zeitpunkt das Ereignis eintreten wird.[1] So ver...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen[1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Unter den Nebenpflichten werden allgemein diejenigen Pflichten verstanden, die nicht Hauptpflicht sind und den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners und zum Schutz und zur Förderung der Durchführung des Vertragszwecks verpflichten.[1] Rz. 161 Der Charakter des Arbeitsverhältnisses als ein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis is...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.4 Dienstleistungen auf gesellschafts- oder vereinsrechtlicher Grundlage

Rz. 5 Wird ein Gesellschafter für die Gesellschaft oder ein Mitglied für den Verein tätig, kann dies entweder auf einem (gesonderten) Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder aber auf dem Gesellschafts- bzw. Mitgliedschaftsverhältnis als solchem beruhen. Die Gesellschafter verpflichten sich durch Abschluss des Gesellschaftsvertrags gegenseitig, die Erreichung des gemeinsamen Zwec...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.1 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rz. 20 Nicht zu den Arbeitnehmern gehören damit die Beamten, Richter und Soldaten, deren Grundlage ein öffentlich-rechtliches Sonderstatusverhältnis ist.[1] Zivildienstleistende [2] werden auch aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnisses tätig und sind daher keine Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht-staatlichen Beschäftigungsstellen überlassen sind. Auch Freiwilli...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Berechtigte Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland mit Unternehmenssitz im Ausland Jur...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.7 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Förderprogramm 270 kann nicht mit anderen Programmen der KfW-Förderbank grundsätzlich kombiniert werden, sofern diese keine Beihilfen enthalten. Bei der Förderung einer Stromerzeugungsanlage gilt: Wird für die Anlage eine Förderung nach EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen, darf diese Anlage nur mit einem KfW-Kredit o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.5 Materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und von Lieferungen in Konsignationslager

Rz. 140 Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist das Vorhandensein einer wirksamen USt-IdNr. des Leistungsempfängers zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geworden; hat der Leistungsempfänger keine USt-IdNr., dann ist die Steuerbefreiung beim Leistenden zwingend zu versagen. Diese Regelung war durch eine Änderung von Art. 138 MwStSystR...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.2 Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt oder in einzelnen Teilen gegen gesetzliche Verbote verstoßen und deshalb (in diesen Teilen) gemäß § 134 BGB nichtig sein. Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sind in erster Linie die vielfältigen Regelungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.) sowie die Gesetze zum Sc...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.5 Tilgung

Vorfälligkeitsentschädigung Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematik und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 50 EStG regelt, wie beschr. Stpfl. zu besteuern sind. Die Vorschrift schließt an § 49 EStG an; während dort bestimmt ist, welche Einkünfte als inländische Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen, regelt § 50 EStG, nach welchen Grundsätzen die Besteuerung durchzuführen ist. § 50 EStG prägt damit den Charakter der beschr. Steuerpflicht. Wenn die beschr. Steuerp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 90). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt-IdNr. kommen daneb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 7 Geltungszeitpunkte

Rz. 17 Aufgrund der großen Häufung von Änderungen der Mitteilungsverordnung ergeben sich für die zuletzt eingefügten Mitteilungspflichten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen die Mitteilungspflicht gilt. § 13 MV a. F. (Corona- Soforthilfen und Überbrückungshilfen): Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen gezahlten Corona-Hilfen sind ausgezahlte Hilfen ...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 3 Keine Förderung

Förderausschlüsse Nicht gefördert werden: Einer der Antragstellenden oder eine der im künftigen Haushalt lebenden Personen hat eine Bundesförderung "Baukindergeld" (KfW-Programm 424) erhalten. Erwerb von Grundstücken Neubau oder Ersterwerb von Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen Einer der Antragstellenden, deren im künftigen Haushalt wohnende Ehe- oder Lebenspartn...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 1 Wer kann diese Förderung beantragen?

4 Bedingungen Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die alle diese 4 Bedingungen erfüllen: Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum, im Haushalt lebt mindestens 1 Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, das zu versteuernde Haushaltseinkommen mit 1 Kind beträgt jährlich nicht mehr als 90.000 EUR (je weiteres Kind +10.000 EUR), verfügt...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 1.1 Antragsteller und Kinder

Ehe nicht Pflicht Der Antragsteller muss nicht zwingend verheiratet sein, damit er die Förderung erhalten kann. Wichtig ist, dass 1 Kind im Haushalt des Antragstellers lebt. Dabei kann es sich um das eigene Kind oder auch ein angenommenes Kind handeln. Im gemeinsamen Haushalt können neben mindestens 1 Kind auch der Ehepartner, Lebenspartner oder der Partner aus einer eheähnlic...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 9 Kombination mit anderen Förderprodukten

Die Kombination dieser Förderung mit einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich. Zu beachten ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf. Keine Kombination möglich Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus der Bundesförderung für eff...mehr

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Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen

Wer sein Haus im Jahr 2024 energetisch saniert hat, kann 20 % der Kosten von der Steuer absetzen – berücksichtigt werden maximal 200.000 EUR der Ausgaben. Das sind die Voraussetzungen. Neben den Zuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind für Investitionen in die energetische Sanierung auch Entlastungen bei der Einkommensteuer möglich. Mit § 35c Einko...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.1 Regelungen auf europäischer Ebene

Die zentralen Strategien für die Elektromobilität der Europäischen Union (EU) sind vor allem im EU-Klima- und Energierahmen, dem Pariser Übereinkommen, dem Europäischen Grünen Deal und dem Weißbuch zum Verkehr festgehalten. EU-Klima- und Energierahmen 2030 Im Jahr 2014 (Mitteilung vom 22.1.2014) hat sich die Europäische Kommission einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 1.2 Begrenzung des Haushaltseinkommen

90.000 EUR + Damit der Förderzweck erfüllt werden kann, werden nur die Antragsteller gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit 1 Kind maximal 90.000 EUR betragen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind, das bei Antragstellung unter 18 Jahren ist und im Haushalt des Antragstellers lebt, um jeweils 10.000 EUR. Alle Einkommen Bei der Ermitt...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 1.4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

50 %-Anteil Die Nutzung des geförderten Objekts zu eigenen Wohnzwecken ist eine zentrale Fördervoraussetzung. Das bedeutet, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller – gegebenenfalls gemeinsam mit Partner oder Partnerin – das neu gebaute oder gekaufte Wohneigentum selbst bewohnen muss. Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, sodass dort der Lebensmittelpunk...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

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E-Mobilität: Die private La... / 2 Elektromobilität in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Obwohl die Anzahl öffentlicher Ladepunkte stetig zunimmt, sind die Wege bis zur nächsten Ladesäule für viele Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oftmals noch zu weit oder die Zahl der Ladepunkte ist zu gering, um auf die Elektromobilität umzusteigen. Insbesondere für diese Zielgruppe war die Installation von eigener Ladetechnik, zum Beispiel in der Tiefgarage, bish...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / Zusammenfassung

Überblick Mobilität ist ein Kennzeichen, mehr noch, das Kennzeichen unserer Gesellschaft. Nichts hat das deutlicher gemacht als die COVID-19-Pandemie, aufgrund derer diese Mobilität erheblich eingeschränkt war. Denn Mobilität meint nicht nur, möglichst schnell und komfortabel von A nach B zu gelangen. Mobilität wird gleichgesetzt mit Flexibilität im Alltag, mit Veränderung, ...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 1.3 Kein Eigenheim bei Antragstellung

Keine eigene Wohnung Der Antragsteller ist nicht antragsberechtigt, wenn er bei Antragstellung bereits über eigenes Wohneigentum verfügt. Förderzweck des Programms ist, Antragstellern, die bisher keine eigene Wohnung haben, eine solche zu ermöglichen. Es kommt hier nur auf den Zeitpunkt der Antragstellung an. Hat der Antragsteller zuvor schon Wohneigentum besessen und wieder v...mehr

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KfW: Wohneigentum für Famil... / 2 Was wird gefördert?

Neubau und Ersterwerb Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb eines neuen Förderobjekts (Gebäude, Wohnung). Der Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB) des Wohngebäudes erfolgen. Zudem muss das Förderobjekt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des bei Antragstellung geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Voraus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 44 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

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E-Mobilität: Sharing- und L... / 1 E-Car-Sharing

Car-Sharing und Elektromobilität passen gut zusammen. Das dezidiert umweltfreundliche Image, das Car-Sharing auszeichnet, kann durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen noch weiter verstärkt werden. Dies gilt umso mehr, wenn die E-Pkw in den Car-Sharing-Flotten ausschließlich mit Ökostrom aus regenerativen Energiequellen aufgeladen werden. Unternehmen, die über E-Car-Sharing al...mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 6 Das Fuhrparkmanagement

Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressource...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Offenbarung auf Antrag der betroffenen Person (Abs. 2 S. 2)

Rz. 58 Auf Antrag der betroffenen Person ist die Finanzbehörde in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Die Befugnis hierzu folgt bereits aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO.[1] Während aber ein Antrag der betroffenen Person zur Offenbarung i. R.d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur einen Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung, aber noch...mehr