Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie

 
Hinweis

Berufsausbildungsbeihilfe auch bei Berufsvorbereitung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird auch an junge Menschen gezahlt, die zunächst durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme auf eine Ausbildung vorbereitet werden, oder die im Rahmen einer solchen Maßnahme den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses anstreben.[3] Für diese Förderung gelten eigenständige Bedarfssätze[4] und zum Teil erleichterte Voraussetzungen.

[1] Nähere Informationen rund um das Thema Berufsausbildung bietet die Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

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